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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Wer ist förderberechtigt beim Altersvorsorgedepot

Förderberechtigung auf einen Blick

  • Grundregel PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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    in der Rentenversicherung
  • Angestellte Ja
  • Selbständige Ja (NEU!)
  • Beamte Ja
  • Arbeitslose Ja
  • Rentner Nein
  • Berechtigte Personen ca. 50 Millionen

Die Grundregel

Förderberechtigt ist, wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt oder in einem berufsständischen Versorgungswerk PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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ist. Die Deutsche Rentenversicherung informiert detailliert über die Pflichtversicherung. Auch Beamte, Soldaten und — neu seit 2027 — Selbständige nach § 15 oder § 18 EStG sind eingeschlossen.

Einfacher Test: Steht auf deiner Gehaltsabrechnung „RV-Beitrag" (Rentenversicherung)? Dann bist du förderberechtigt. Bist du selbständig, verbeamtet oder beziehst Arbeitslosengeld? Ebenfalls ja.

Video: Finanztip — Wer ist förderberechtigt und für wen lohnt sich das AVD?

Übersicht nach Erwerbsstatus

StatusBerechtigt?Details
AngestellteJaAlle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten — Voll- und Teilzeit
Beamte & SoldatenJaVolle Förderung, ergänzt die Beamtenpension
SelbständigeJa (NEU!)Erstmals förderberechtigt — bei Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
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ausgeschlossen
FreiberuflerJa (NEU!)Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke
Arbeitslos (ALG I)JaPflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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in der Rentenversicherung
BürgergeldJaPflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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in der Rentenversicherung
MinijobberJa*Nur wenn rentenversicherungspflichtig (kein Opt-Out gewählt)
EhepartnerJa (indirekt)Mittelbare Förderung über den berechtigten Partner
StudentenKommt drauf anNur wenn nebenbei sozialversicherungspflichtig beschäftigt
RentnerNeinKeine Pflichtbeiträge mehr
PrivatversicherteNeinNur freiwillig versichert, keine Pflichtmitgliedschaft

Angestellte

Altersvorsorgedepot für Angestellte

Als Angestellter bist du automatisch förderberechtigt — du zahlst Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung. Das gilt unabhängig von:

  • Deinem Einkommen (kein Mindest- oder Höchsteinkommen)
  • Ob Vollzeit oder Teilzeit
  • Ob befristet oder unbefristet
  • Der Branche oder dem Arbeitgeber

Tipp für Gutverdiener: Wer über ca. 40.000 EUR brutto verdient, profitiert zusätzlich vom SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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— der GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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macht die Steuerersparnis höher als die Zulagen. Alle Förderstufen mit Rechenbeispielen findest du unter Zulagen und Steuervorteile.

Ausführlicher Ratgeber für Angestellte

Selbständige — die größte Neuerung

Die wichtigste Änderung gegenüber Riester: Selbständige waren komplett ausgeschlossen. Ab 2027 können sie erstmals die volle Förderung nutzen.

Wer genau? Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG: Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, Künstler) oder aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG: Handwerker, Gastronomen, Online-Händler, Freelancer).

Das bedeutet: Ein selbständiger Webdesigner mit 1.800 EUR Eigenbeitrag bekommt 540 EUR Zulage — genau wie ein Angestellter. Für viele Selbständige, die bisher keine geförderte Altersvorsorge hatten, ist das ein echtes Argument.

Ausführlicher Ratgeber für Selbständige

Beamte

Beamte und Soldaten sind förderberechtigt — wie schon bei Riester. Das Altersvorsorgedepot ergänzt die Beamtenpension als zweite Säule.

Besonderheit: Beamte haben eine sichere Pension, können aber von der GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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und dem SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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profitieren. Die Variante „Pur" (ohne Garantie) ist für Beamte oft sinnvoll, da die Pension bereits als Sicherheitsnetz dient.

Ausführlicher Ratgeber für Beamte

Arbeitslose

Sowohl ALG-I-Empfänger als auch Bürgergeld-Empfänger sind pflichtversichert in der Rentenversicherung und damit förderberechtigt.

Schon mit dem Mindestbeitrag von 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) bekommst du die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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von 540 EUR — eine Förderquote von 1.000 %. Bei Kindern kommen bis zu 300 EUR Kinderzulage pro Kind dazu.

Ausführlicher Ratgeber für Arbeitslose

Ehepartner — mittelbare Förderung

Altersvorsorgedepot Kinderzulage für Familien

Wenn dein Ehepartner oder Lebenspartner förderberechtigt ist, kannst du als nicht erwerbstätige Person eine mittelbare Förderung über die Ehepartner-Förderung erhalten:

  • Bis zu 540 EUR GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    pro Jahr
  • Volle KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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    n (300 EUR/Kind/Jahr)
  • Eigener Vertrag nötig (mind. 60 EUR/Jahr Eigenbeitrag)

Praxisbeispiel: Ehepaar, ein Verdiener, 2 Kinder. Der Verdiener zahlt 1.800 EUR (= 540 EUR Zulage + 600 EUR Kinderzulage). Der nicht erwerbstätige Partner zahlt 60 EUR (= 540 EUR Zulage). Familien-Förderung gesamt: 1.680 EUR/Jahr. Berechne dein persönliches Ergebnis mit dem Depot-Rechner.

Minijobber

Minijobber (bis 556 EUR/Monat) sind förderberechtigt, wenn sie rentenversicherungspflichtig sind. Das ist der Standard — man muss sich aktiv davon befreien lassen (Opt-Out).

Achtung: Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreit hast (Opt-Out), bist du nicht förderberechtigt. Prüfe deinen Status beim Arbeitgeber oder bei der Minijob-Zentrale.

Studenten

Als Student bist du nur förderberechtigt, wenn du nebenbei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst — also mehr als ein Minijob (oder Minijob mit Rentenversicherungspflicht).

Werkstudenten zahlen in der Regel Rentenversicherungsbeiträge und sind damit förderberechtigt. Bei einem reinen Minijob bis 556 EUR mit Opt-Out hingegen nicht.

Wer ist NICHT berechtigt?

  • Rentner — keine Pflichtbeiträge mehr
  • Privatversicherte ohne Pflichtbeiträge — z.B. gutverdienende Selbständige, die freiwillig privat versichert sind und nicht in ein Versorgungswerk einzahlen
  • Personen ohne Bezug zum deutschen Rentensystem

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Weiterführende Ratgeber

Für Angestellte

Optimale Strategie, SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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, Arbeitgeber-Zuschuss.

Für Selbständige

Erstmals förderberechtigt — so nutzt du die Chance.

Für Beamte

Pension + Depot: Die optimale Kombination.

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Zulagen & Steuervorteile

Alle Förderstufen mit Rechenbeispielen.

Ehepartner-Förderung

Mittelbare Förderung für nicht erwerbstätige Partner.

Kinderzulage

Bis 300 EUR pro Kind und Jahr — so funktioniert es.

FAQ

Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten.

Förderung in besonderen Situationen

Minijob und Depot 2027

Altersvorsorgedepot trotz Minijob — geht das?

Nebenjob und Depot

Nebenverdienst für die Vorsorge nutzen.

Erstes Gehalt richtig aufteilen

Vom ersten Gehalt sofort richtig vorsorgen.

Perfekte Sparrate 2027

So findest du die optimale Sparrate für dein Einkommen.

Häufige Fragen zur Förderberechtigung

Sind Selbständige beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

Ja — das ist eine der größten Neuerungen gegenüber der Riester-Rente. Alle Selbständigen in Deutschland sind beim Altersvorsorgedepot vollständig förderberechtigt und können die volle Grundzulage von bis zu 540 EUR pro Jahr erhalten.

Sind Beamte beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

Ja. Beamte, Richter, Soldaten und Personen mit Anspruch auf Beamtenversorgung sind förderberechtigt. Sie haben keinen Anspruch auf Riester-Förderung gehabt, beim Altersvorsorgedepot sind sie jedoch eingeschlossen.

Sind Arbeitslose beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

Ja. Empfänger von Arbeitslosengeld I und II (Bürgergeld) sind förderberechtigt. Auch in Elternzeit oder bei Bezug von Mutterschaftsgeld besteht Förderberechtigung. Die Förderung läuft also weiter, auch wenn man nicht beschäftigt ist.

Gibt es eine Einkommensgrenze beim Altersvorsorgedepot?

Nein. Es gibt keine Einkommensobergrenze — sowohl Geringverdiener als auch Gutverdiener können das Altersvorsorgedepot nutzen. Gutverdiener profitieren zusätzlich vom Sonderausgabenabzug, der bei höherem Steuersatz mehr einbringt.

Müssen beide Ehepartner einzahlen, um Förderung zu erhalten?

Nein. Jeder Ehepartner kann individuell einzahlen und erhält seine eigene Grundzulage. Bei einem mittelbar Berechtigten (nicht berufstätig) muss der eigene Sockelbeitrag von 60 EUR pro Jahr gezahlt werden, um die volle Förderung zu erhalten.

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Wie hoch ist die Förderung bei der Aktienrente?

So hoch ist die staatliche Förderung bei der Aktienrente: Grundzulage 540 EUR, Kinderzulage 300 EUR, Sonderausgabenabzug bis 1.800 EUR und Förderquoten für jedes Einkommen.

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