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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Selbständige Altersvorsorgedepot Förderung

Das Wichtigste in Kürze

  • Selbständige ab 2027 Vollständig förderberechtigt
  • Bisherige Situation Nur mittelbar (über Ehepartner) oder gar nicht
  • GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    bis zu 540 EUR/Jahr
  • SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
    Mehr erfahren →
    bis zu 1.800 EUR/Jahr
  • Kombinierbar mit Rürup-Rente

Warum Selbständige bisher benachteiligt waren

Bei der Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
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waren die meisten Selbständigen nicht unmittelbar förderberechtigt. Nur wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlte oder über einen förderberechtigten Ehepartner mittelbar berechtigt war, konnte Zulagen erhalten. Die große Mehrheit der Freelancer, Soloselbständigen und Freiberufler ging leer aus.

Die einzige geförderte Option war die Rürup-Rente — aber die bietet nur Steuervorteile, keine Zulagen, und das Kapital ist nicht vererbbar. Für viele Selbständige war das keine attraktive Lösung.

Was sich mit dem Altersvorsorgedepot ändert

Ab dem 1. Januar 2027 können Selbständige erstmals die volle staatliche Förderung nutzen. Das Altersvorsorgedepot steht allen offen — unabhängig davon, ob du pflichtversichert bist, freiwillig versichert oder gar nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Merkmal Riester (alt) AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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(neu)
Förderberechtigung Selbständige Nur eingeschränkt Vollständig
Zulagen Meist nicht Grundzulage + Kinderzulage
Sonderausgabenabzug Nicht möglich Bis 1.800 EUR/Jahr
Anlagefreiheit ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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s, Fonds, Aktien
Vererbbarkeit Ja (als Sondervermögen)

Rürup oder Altersvorsorgedepot — oder beides?

Die gute Nachricht: Du musst dich nicht entscheiden. Beide Produkte sind kombinierbar. Rürup bietet hohe Steuerabzüge (bis zu 29.344 EUR/Jahr), ist aber unflexibel und nicht vererbbar. Das Altersvorsorgedepot bietet Zulagen, Flexibilität und Vererbbarkeit, hat aber einen niedrigeren Höchstbetrag.

Für die meisten Selbständigen lohnt sich eine Kombination: Das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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als Basis (wegen der Zulagen) und optional Rürup als Steueroptimierung bei hohem Einkommen. Einen detaillierten Vergleich findest du in Rürup oder Altersvorsorgedepot.

Rechenbeispiel: Marco (38, Freelance-Entwickler, 65.000 EUR Jahreseinkommen) zahlt 150 EUR monatlich ins Altersvorsorgedepot. Er erhält 540 EUR Grundzulage/Jahr + ca. 800 EUR Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug. Bei 6 % Rendite und 29 Jahren: ca. 285.000 EUR Endkapital. Zusätzlich zahlt er 500 EUR/Monat in Rürup und spart nochmals ca. 2.500 EUR Steuern jährlich.

Besonderheiten für Freelancer

Als Freelancer hast du oft schwankendes Einkommen. Das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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ist hier flexibel: Du kannst deinen Sparplan jederzeit anpassen, pausieren oder Sonderzahlungen leisten. Es gibt keinen Mindesteigenbeitrag wie bei Riester (Sockelbeitrag: 60 EUR/Jahr = 5 EUR/Monat — einkommensunabhängig). Mehr dazu in Depot für Freelancer.

Wichtig ist allerdings: Für die volle Zulage musst du einen bestimmten Eigenbeitrag leisten. Wenn dein Einkommen in einem Jahr niedrig ausfällt, reicht oft schon ein geringer Beitrag für die Grundzulage. Prüfe das jährlich mit unserem Depot-Rechner.

Insolvenzschutz und Vererbung

Zwei weitere Vorteile, die gerade für Selbständige relevant sind: Das Guthaben im Altersvorsorgedepot ist als Sondervermögen geschützt. Bei einer Insolvenz gehört es nicht zur Insolvenzmasse — deine Altersvorsorge bleibt unangetastet. Und anders als bei Rürup kannst du das Depot vererben.

Achtung: Wenn du als Selbständiger bisher überhaupt keine Altersvorsorge betreibst, ist das Altersvorsorgedepot allein vermutlich nicht ausreichend. Der Förderbeitrag von 1.800 EUR jährlich ergibt bei 30 Jahren ca. 250.000 EUR — das reicht für eine Zusatzrente, aber nicht als einzige Vorsorge. Prüfe auch die freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und Rürup.

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027.

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Häufige Fragen

Was bedeutet 'Selbständige erstmals gefördert' beim AVD?

Das AVD-Gesetz (verabschiedet 27.03.2026, Bundesrat 24.04.2026 einstimmig) bringt erstmals eine staatliche Altersvorsorge-Förderung für bestimmte Selbständige. Bisher: Nur GRV-Pflichtige (Angestellte + wenige Selbständige wie Handwerker, Lehrer) hatten Zugang zu geförderten Produkten (Riester). Mit dem AVD-Gesetz: Selbständige mit freiwilliger GRV-Versicherung können ebenfalls das AVD nutzen und die Grundzulage (540 EUR/Jahr) erhalten. Das ist ein Paradigmenwechsel: Erstmals werden Selbständige, die freiwillig in die GRV einzahlen, der Förderung für Arbeitnehmer gleichgestellt.

Welche Selbständigen haben jetzt Anspruch auf AVD-Förderung?

Drei Gruppen: 1) GRV-pflichtige Selbständige (Handwerker erste 18 Jahre, Lehrer, Hebammen, bestimmte Künstler via KSK): Voller AVD-Anspruch wie Angestellte. 2) Freiwillig GRV-Versicherte Selbständige: Wenn sie freiwillige GRV-Beiträge zahlen, haben sie AVD-Anspruch. Das ist die neue Gruppe. 3) Nicht-GRV-Selbständige (ohne freiwillige Einzahlung): Kein AVD-Anspruch. Die Förderung bleibt damit an den GRV-Beitrag geknüpft — als Anreiz, auch als Selbständiger in die GRV einzuzahlen.

Lohnt sich freiwillige GRV-Einzahlung für AVD-Berechtigung?

Kostenvergleich: Freiwillige GRV-Mindestbeitrag 2024: 100,07 EUR/Monat = 1.201 EUR/Jahr. AVD-Grundzulage bei Berechtigung: 540 EUR/Jahr. Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR AVD-Beitrag): Bei 35 % Steuersatz weitere 630 EUR Ersparnis. Gesamtvorteil durch AVD-Berechtigung: 1.170 EUR/Jahr. Kosten der freiwilligen GRV-Einzahlung: 1.201 EUR/Jahr. Ergebnis: Fastgleich — aber: Die freiwillige GRV-Einzahlung bringt auch eigene GRV-Rentenpunkte (ca. 0,026 Punkte/Jahr = ca. 0,98 EUR/Monat mehr Rente lebenslang). Gesamtrechnung: Freiwillige GRV für AVD-Berechtigung lohnt sich bei Planungshorizont über 20 Jahre.

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