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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Ehepaar plant gemeinsam die Altersvorsorge nach der Hochzeit

Key-Facts: Altersvorsorge nach der Hochzeit

  • Mittelbare Förderung Nicht-förderberechtigter Partner erhält volle Zulagen
  • GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    pro Person Bis zu 540 EUR/Jahr (beitragsproportional)
  • Geförderter Höchstbetrag 1.800 EUR/Jahr (150 EUR/Monat)
  • Steuerklassen-Effekt Kombiniert bis zu 800 EUR/Jahr mehr Netto
  • Zwei Depots möglich Getrennte Strategien, gemeinsames Ziel

Warum die Hochzeit ein Altersvorsorge-Turbo ist

Mit der Heirat ändert sich finanziell mehr als die meisten Paare denken. Der Staat belohnt die Ehe mit handfesten Vorteilen beim AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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: Die sogenannte mittelbare Förderung sorgt dafür, dass auch ein nicht-erwerbstätiger Partner volle Zulagen erhält. Dazu kommen Steuerklassen-Effekte, die euren monatlichen Spielraum für die Altersvorsorge vergrößern.

Viele Paare verschieben das Thema Altersvorsorge auf später — ein teurer Fehler. Denn gerade in den ersten Ehejahren ist der Zinseszins-Effekt am stärksten. Wer mit 30 startet statt mit 40, hat bei gleichem Beitrag am Ende oft das Doppelte im Depot.

Mittelbare Förderung: Der Ehepartner-Bonus

Die mittelbare Förderung ist das wichtigste Instrument für Ehepaare. Ist ein Partner unmittelbar förderberechtigt (z.B. sozialversicherungspflichtig beschäftigt), erhält der andere Partner automatisch Zugang zur Förderung — auch ohne eigenes Einkommen. Voraussetzung: Der mittelbar berechtigte Partner zahlt mindestens 120 EUR pro Jahr in sein eigenes AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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ein und erhält bis zu 175 EUR Grundzulage.

Details zur mittelbaren Förderung findest du im Ratgeber Ehepartner-Förderung.

Tipp: Auch wenn ein Partner aktuell nicht arbeitet (z.B. Studium, Elternzeit), lohnt sich ein eigenes Depot mit Mindestbeitrag von 120 EUR/Jahr. Der mittelbar berechtigte Ehepartner erhält bis zu 175 EUR GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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— das ist eine Rendite von über 145 % auf den Eigenbeitrag.

Steuerklassen und ihr Einfluss aufs Depot

Nach der Hochzeit könnt ihr eure Steuerklassen anpassen. Die klassische Kombination III/V bringt dem Hauptverdiener mehr Netto — und damit mehr Spielraum für die Altersvorsorge. Die Förderung beim Altersvorsorgedepot erfolgt über die Zulagen und den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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. Das Finanzamt prüft per GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug (Eigenbeitrag + Zulagen, max. ca. 2.340 EUR) vorteilhafter ist. Bei Zusammenveranlagung kann der Sonderausgabenabzug besonders attraktiv sein.

Szenario Brutto Partner 1 Brutto Partner 2 Fördermodell Zulagen gesamt
Beide berufstätig (IV/IV) 45.000 EUR 40.000 EUR 1.080 EUR (2 x 540 EUR)
Alleinverdiener (III/V) 60.000 EUR 0 EUR 715 EUR (540 + 175 mittelbar)
Teilzeit-Kombi (III/V) 55.000 EUR 15.000 EUR 780 EUR (540 + 240 bei 600 EUR Beitrag)
Beide gut verdienend (IV/IV) 70.000 EUR 65.000 EUR 1.080 EUR (2 x 540 EUR)

Gemeinsame Strategie: So geht ihr vor

  1. Förderstatus klären Wer ist unmittelbar, wer mittelbar förderberechtigt? Prüft euren Status unter Wer ist förderberechtigt?.
  2. Zwei eigene Depots eröffnen Jeder Partner eröffnet ein eigenes AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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    . Die Depots bleiben immer getrennt — auch bei Zusammenveranlagung.
  3. Beiträge abstimmen Der unmittelbar Berechtigte zahlt bis zu 1.800 EUR/Jahr (150 EUR/Monat) für die maximale Zulage von 540 EUR. Der mittelbar Berechtigte mindestens 120 EUR/Jahr.
  4. DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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    stellen
    Damit die Zulagen automatisch jedes Jahr ins Depot fließen, richtet ihr bei beiden Depots einen Dauerzulagenantrag ein.
  5. ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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    -Auswahl abstimmen
    Vermeidet Klumpenrisiken: Wenn Partner 1 auf MSCI WorldWas ist MSCI World?Aktienindex mit über 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern. Durchschnittliche Rendite seit 1970: ca. 7% pro Jahr. Der Klassiker für ETF-Sparpläne.
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    setzt, kann Partner 2 z.B. einen Europa- oder Schwellenländer-ETF beimischen.
  6. Jährlich prüfen Ändert sich eure Lebenssituation, prüft ob der Beitrag noch optimal ist. Der Höchstbetrag bleibt bei 1.800 EUR/Jahr pro Person.

Vorteile und mögliche Fallstricke

Vorteile

  • Doppelte GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    (bis zu 1.080 EUR/Jahr)
  • Mittelbare Förderung für nicht-erwerbstätigen Partner
  • Höhere Steuerersparnis durch Zusammenveranlagung
  • Zwei getrennte Depots = doppelter Pfändungsschutz
  • Später doppelte Rentenauszahlung

Nachteile

  • Zwei Depots = doppelte Verwaltungsgebühren (TERWas ist TER?Total Expense Ratio — die jährlichen Gesamtkosten eines Fonds/ETFs in Prozent. Günstige ETFs: 0,1-0,3%. Das Standarddepot darf max. 1,0% kosten.
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    )
  • Bei Trennung: Versorgungsausgleich komplex
  • Mittelbare Förderung entfällt bei Scheidung
  • Höchstbetrag pro Person auf 1.800 EUR/Jahr begrenzt
Achtung: Bei einer Trennung wird das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgeteilt. Mehr dazu im Ratgeber Altersvorsorge nach Trennung.

Was ändert sich konkret nach der Hochzeit?

Thema Vor der Hochzeit Nach der Hochzeit
Förderberechtigung Partner Nur wenn selbst pflichtversichert Mittelbare Förderung möglich
Zulagen Max. 540 EUR (1 Person) Bis 1.080 EUR (2 Personen, je 1.800 EUR Beitrag)
Fördermodell Zulagen (beitragsproportional) Zulagen (beitragsproportional, für beide)
Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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Individueller GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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Gemeinsamer Steuersatz (oft niedriger)

Rechenbeispiel: Ehepaar mit einem Verdiener

Lisa (32) und Tom (34) haben gerade geheiratet. Lisa verdient 48.000 EUR brutto, Tom studiert noch. Beide eröffnen ein AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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mit ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Sparplan.

Lisas Depot: Eigenbeitrag 1.800 EUR/Jahr (geförderter Höchstbetrag). Zulage: 50 % auf die ersten 360 EUR (= 180 EUR) + 25 % auf 361-1.800 EUR (= 360 EUR) = 540 EUR Zulage.

Toms Depot (mittelbar): Mindestbeitrag 120 EUR/Jahr, erhält bis zu 175 EUR GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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als mittelbar Berechtigter. Rendite auf den Eigenbeitrag: über 145 %.

Berechne dein eigenes Ergebnis mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner.

Nächste Schritte nach dem Ja-Wort

Die wichtigste Maßnahme: Eröffnet innerhalb der ersten drei Monate nach der Hochzeit beide ein AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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. Stellt den DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren →
und prüft, ob eure ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →
-Auswahl zusammenpasst. Einen Überblick über die besten Fonds findest du unter ETF-Auswahl.

Wenn ihr bereits einen alten Riester-Vertrag habt, lohnt sich oft der Wechsel ins neue AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren →
. Mehr dazu unter Riester vs. Altersvorsorgedepot.

Weitere Informationen zur gemeinsamen Altersvorsorge findest du bei der Verbraucherzentrale sowie bei Finanztip.

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