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Altersvorsorge mit 65 Rente planen

Key-Facts: Altersvorsorge mit 65

  • Zeit bis Rente (67) 2 Jahre
  • Einmalauszahlung möglich bis 30 % des Kapitals
  • Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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    voller persönlicher Steuersatz
  • Restkapital lebenslange Verrentung
  • KV-Beitrag auf Betriebsrenten ca. 11 % (GKV)

Die letzten Meter: Was jetzt wichtig ist

Mit 65 stehst du kurz vor dem Ziel. Die Ansparphase geht zu Ende, die Auszahlungsphase beginnt bald. Jetzt geht es nicht mehr um Rendite-Maximierung, sondern um drei Dinge: Sicherheit, Steuern und die richtige Auszahlungsstrategie. Das Altersvorsorgedepot bietet hier mehrere Optionen, die du kennen solltest.

Wenn du bis hierhin vorgesorgt hast — ob mit dem Altersvorsorgedepot, einer Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
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, einer bAV oder einem freien Depot — geht es jetzt darum, alles zusammenzuführen und die Auszahlung zu planen. Das Bundesfinanzministerium informiert ausführlich über die Rentenbesteuerung.

Auszahlungsoptionen im Altersvorsorgedepot

Option Anteil Besteuerung Für wen geeignet?
Einmalauszahlung Bis 30 % des Kapitals Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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Wer einmalig Kapital braucht (z.B. Restschuld tilgen)
Lebenslange Rente Mind. 70 % des Kapitals Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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Wer monatliches Einkommen will
Auszahlungsplan + Restverrentung Flexibel Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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Wer mehr Kontrolle will

Die 30-%-Einmalauszahlung ist ein großer Vorteil des Altersvorsorgedepots gegenüber der klassischen Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
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. Du bekommst sofort Kapital — zum Beispiel für die letzte Kreditrate, eine Renovierung oder als Sicherheitspuffer. Mehr dazu: Auszahlung und Rente.

Tipp: Plane die Einmalauszahlung steuerlich clever. Wenn du im ersten Rentenjahr weniger verdienst als im letzten Berufsjahr, liegt dein GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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niedriger. Das spart bei der Einmalauszahlung bares Geld.

Steuern in der Rente: Was du wissen musst

Die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: Du hast in der Einzahlungsphase von den pauschalen Zulagen (bis 540 EUR/Jahr Grundzulage) profitiert und zahlst in der Auszahlungsphase deinen vollen EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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auf die Rente. Da das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als im Beruf, fällt der Steuersatz in der Regel günstiger aus.

Beispiel-Rechnung Berufsleben Rente
Zu versteuerndes Einkommen 55.000 EUR 28.000 EUR
GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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42 % ca. 28 %
Eigenbeitrag / Depot-Rente 1.800 EUR + 540 EUR Zulage Auszahlung versteuert mit 28 %
Netto-Effekt Zulagen + Steuerspreizung = deutlicher Vorteil

Krankenversicherung in der Rente

Ein oft übersehener Punkt: Auf Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge fallen in der GKV Krankenversicherungsbeiträge von rund 11 % an. Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot werden dagegen nicht mit KV-Beiträgen belastet — ein wichtiger Vorteil. Details: Krankenversicherung in der Rente.

Achtung: Eine förderschädliche Verwendung — also eine Kündigung statt regulärer Auszahlung — führt zur Rückzahlung aller Zulagen. Lass dich vor dem Rentenbeginn beraten, wenn du unsicher bist.

Checkliste: 2 Jahre vor der Rente

  1. Alle Einnahmequellen zusammenrechnen Gesetzliche Rente + Depot + bAV + Mieteinnahmen + sonstige Einkünfte = dein Gesamt-Ruhestandseinkommen.
  2. Steuersituation simulieren Berechne, wie hoch dein EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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    in der Rente sein wird. Das bestimmt, ob eine Einmalauszahlung oder die Verrentung günstiger ist.
  3. Einmalauszahlung planen Brauchst du die 30 %? Wenn ja, wofür? Plane die Verwendung konkret — z.B. Restschuld, Auto, Rücklagen.
  4. Depot-Allokation prüfen Kurz vor der Rente sollte das Depot konservativ aufgestellt sein. Prüfe, ob das Lifecycle-ModellWas ist Lifecycle-Modell?Automatische Umschichtung: Je näher die Rente rückt, desto mehr wird von Aktien in sichere Anleihen umgeschichtet. Reduziert das Risiko vor der Auszahlung.
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    deines Anbieters das automatisch regelt.
  5. Rentenantrag stellen Die gesetzliche Rente muss beantragt werden — ca. 3 Monate vor dem gewünschten Beginn. Informationen dazu auf deutsche-rentenversicherung.de.

Was tun, wenn die Vorsorge nicht reicht?

Manche 65-Jährige stellen fest, dass ihre Altersvorsorge eine Lücke hat. Auch jetzt gibt es noch Optionen: Teilzeitarbeit im Ruhestand (Flexi-Rente), Verkleinerung der Wohnung, oder — wenn du noch 2 Jahre hast — die letzten Beiträge ins Altersvorsorgedepot maximieren. Jeder Euro, den du jetzt noch einzahlst (bis 1.800 EUR/Jahr), bringt immerhin noch die volle pauschale Grundzulage (bis 540 EUR/Jahr).

Vorteile mit 65

  • Klare Übersicht über alle Vorsorge-Bausteine
  • 30 % Einmalauszahlung flexibel nutzbar
  • Steuerspreizung bringt Netto-Vorteil
  • Keine KV-Beiträge auf Altersvorsorgedepot-Rente

Risiken und Aufgaben

  • Kapitalverzehr statt Kapitalaufbau
  • Langlebigkeitsrisiko absichern
  • Steuerlast in der Rente oft unterschätzt
  • Inflation reduziert Kaufkraft der Rente

Deine Rente berechnen

Berechne, wie hoch deine monatliche Rente aus dem Altersvorsorgedepot ausfällt — inklusive Einmalauszahlung und Steuern.

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Weiterführende Ratgeber

Auszahlung & Rente

Alle Optionen: Einmalauszahlung, Verrentung, Auszahlungsplan.

Depot mit 60

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Altersvorsorge für Enkel

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Häufige Fragen

Was ist die 30-%-Einmalauszahlung und wann lohnt sie sich?

Du kannst beim Renteneintritt bis zu 30 % deines Depot-Kapitals als Einmalbetrag entnehmen — steuerpflichtig mit deinem persönlichen Steuersatz. Das lohnt sich besonders, wenn du einmalig Kapital brauchst (z.B. Restschuld tilgen, große Anschaffung) oder wenn du die Entnahme auf ein Jahr mit niedrigem Einkommen legst, um weniger Steuern zu zahlen.

Wie werden Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot im Alter besteuert?

Die Auszahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung — du zahlst deinen vollen persönlichen Einkommensteuersatz auf die Rente. Da das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als im Berufsleben, fällt der Steuersatz oft günstiger aus. Wer im Beruf 42 % Grenzsteuersatz hatte, zahlt im Ruhestand oft nur 20-28 % — das ist die Steuerspreizung.

Was passiert mit dem Depot, wenn ich früher oder später in Rente gehe?

Frührente (vor 67): Auszahlung ist ab 60 Jahren möglich, aber es fallen keine Abschläge auf das Depot-Kapital an — du bekommst alles, was drin ist. Nur die Rentendauer verlängert sich. Spätere Rente: Das Kapital wächst weiter, der Rentenantrag wird einfach später gestellt. Es gibt keine Pflicht, mit 67 zu beginnen.

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