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Ruhestand als Selbständiger planen

Key-Facts: Ruhestand als Selbständiger

  • Gesetzliches Rentenalter Gilt nur für GRV-Versicherte
  • Kapitalbedarf 25 Jahre Ruhestand ca. 600.000-1.200.000 EUR
  • 4%-Entnahmeregel ca. 2.000 EUR/Monat bei 600.000 EUR Kapital
  • Durchschnittliches Ruhestandsalter Selbständige ca. 64-66 Jahre
  • Altersvorsorgedepot verfügbar ab 65 Jahren
  • Krankenversicherung im Ruhestand Weiter privat oder freiwillig GKV

Das Problem: Kein automatischer Ausstieg

Als Angestellter ist der Weg klar: Mit 67 kommt der Rentenbescheid, der Arbeitgeber verabschiedet dich, die gesetzliche Rente fließt. Als Selbständiger passiert — nichts. Kein Brief, kein Abschied, keine automatische Rente.

Das führt zu zwei typischen Problemen:

  • Problem 1: Du arbeitest bis 75, weil du nie aufgehört hast zu planen — und bist dann zu erschöpft, um den Ruhestand zu genießen
  • Problem 2: Du hörst mit 62 auf, merkst mit 70, dass das Geld nicht reicht — und musst wieder arbeiten

Beides lässt sich vermeiden. Mit einer klaren Zahl und einem klaren Plan.

Schritt 1: Wie viel Geld brauchst du im Ruhestand?

Die wichtigste Zahl: Deine monatlichen Kosten im Ruhestand. Die sind meistens niedriger als heute — aber nicht so niedrig, wie viele glauben.

KostenartTypisch heuteIm RuhestandAnmerkung
Wohnen (Miete/Rate)1.200 EUR800 EURKredit getilgt? Dann weniger
Krankenversicherung700 EUR700 EURBleibt gleich oder steigt (PKV!)
Lebenshaltung1.200 EUR1.000 EUREtwas weniger, aber nicht viel
Auto/Mobilität500 EUR400 EURWeniger Fahrten, aber Reparaturen steigen
Freizeit/Reisen300 EUR600 EURMehr Zeit = mehr Ausgaben hier!
Steuern300-800 EURNachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren →
auf Rente/Depot
Gesamt3.900 EUR3.500-4.000 EURFaustformel: 70-80% vom heutigen Bedarf
Unterschätze die Krankenversicherung nicht: Als privat versicherter Selbständiger zahlst du im Ruhestand den vollen Beitrag weiter — ohne Arbeitgeberzuschuss. PKV-Beiträge von 800-1.200 EUR/Monat ab 70 sind keine Seltenheit. Überlege frühzeitig, ob ein Wechsel in die GKV (wenn möglich) oder ein Tarifwechsel innerhalb der PKV sinnvoll ist.

Schritt 2: Kapitalbedarf berechnen

Wenn du 3.500 EUR/Monat brauchst und 25 Jahre Ruhestand planst (67 bis 92):

Monatlicher BedarfBenötigtes Kapital (4%-Regel)Benötigtes Kapital (3%-Regel, konservativ)
2.500 EUR750.000 EUR1.000.000 EUR
3.000 EUR900.000 EUR1.200.000 EUR
3.500 EUR1.050.000 EUR1.400.000 EUR
4.000 EUR1.200.000 EUR1.600.000 EUR

Von diesem Kapitalbedarf ziehst du ab, was aus anderen Quellen kommt:

  • Rürup-Rente: Lebenslange Rente, reduziert den Kapitalbedarf direkt
  • GRV-Rente: Falls du Ansprüche aus früherer Anstellung oder freiwilliger Einzahlung hast
  • Mieteinnahmen: Falls du Immobilien besitzt
  • Altersvorsorgedepot: Als Kapital oder Verrentung ab 62

Schritt 3: Den Übergang gestalten

Der abrupte Ausstieg — Freitag Selbständiger, Montag Rentner — funktioniert für die wenigsten. Besser ist ein gleitender Übergang über 3-5 Jahre:

1

Phase 1: Reduktion (ab 60-62)

Arbeitsstunden schrittweise reduzieren. Kunden, die Stress machen, abgeben. Fokus auf die profitabelsten Tätigkeiten. Einkommen sinkt, aber Lebensqualität steigt.

2

Phase 2: Überbrückung (62-65)

In dieser Phase brauchst du Zugriff auf dein freies ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Depot — das Altersvorsorgedepot ist erst ab 62 verfügbar. Plane 3 Jahresausgaben als Cash-Reserve ein, um nicht bei schlechten Kursen verkaufen zu müssen.

3

Phase 3: Vollständiger Ruhestand (ab 62-67)

Altersvorsorgedepot wird verfügbar (Kapital oder Rente). Rürup-Rente fließt ab 62. GRV-Rente ab 67 (oder mit Abschlägen ab 63). Jetzt laufen alle Bausteine zusammen.

Firmenübergabe oder -verkauf einplanen

Wenn du eine Firma hast (nicht nur Solo-Selbständig bist), ist die Übergabe ein eigenes Projekt:

  • Firmenwert realistisch bewerten: Viele Selbständige überschätzen den Verkaufswert. Ein Steuerberater mit dem Gewinn von 80.000 EUR ist nicht „1 Million wert".
  • Nachfolger aufbauen: 3-5 Jahre vorher beginnen. Ein Unternehmen, das vom Inhaber abhängt, ist schwer verkäuflich.
  • Firmenwert NICHT als Altersvorsorge einplanen: Behandle den Firmenverkauf als Bonus, nicht als Plan A. Dein Depot und deine Rente müssen auch ohne Firmenverkauf reichen.
Steuerfalle Firmenverkauf: Der Gewinn aus einem Firmenverkauf ist steuerpflichtig. Ab 55 gibt es einen einmaligen Freibetrag von 45.000 EUR (§ 16 Abs. 4 EStG) und die Fünftelregelung zur Milderung. Trotzdem: Plane die Steuer ein, sie kann 30-40% des Verkaufspreises betragen.

Checkliste: 10 Jahre vor dem geplanten Ruhestand

  • Monatliche Ruhestandskosten realistisch kalkulieren (inkl. Krankenversicherung!)
  • Kapitalbedarf berechnen — nutze den Depot-Rechner
  • Altersvorsorgedepot-Stand prüfen: GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
    Mehr erfahren →
    vollständig? DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
    Mehr erfahren →
    aktiv?
  • GRV-Kontenklärung durchführen (auch wenn nur wenige Punkte vorhanden)
  • Rürup-Vertrag auf Kosten prüfen — ggf. Anbieterwechsel
  • ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
    Mehr erfahren →
    -Depot: RebalancingWas ist Rebalancing?Regelmäßige Umschichtung der Anlagen, um die ursprüngliche Gewichtung wiederherzustellen. Im Altersvorsorgedepot steuerfrei möglich.
    Mehr erfahren →
    Richtung weniger Volatilität planen
  • Krankenversicherung im Ruhestand klären (PKV → Basistarif? GKV möglich?)
  • Nachfolge-/Verkaufsplan für die Firma erstellen
  • Testament und Vollmachten aktualisieren
  • Steuerberater zu Entnahmestrategie befragen (Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
    Mehr erfahren →
    , AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
    Mehr erfahren →
    , GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
    Mehr erfahren →
    )

Der häufigste Fehler: „Ich mache einfach weiter"

Viele Selbständige planen keinen Ruhestand, weil sie ihre Arbeit lieben. Das ist verständlich. Aber ab 70 ändern sich Dinge: Gesundheit, Energie, Marktanforderungen. Wer keinen Plan hat, wird vom Plan überrascht.

Das Ziel ist nicht, aufzuhören. Das Ziel ist, aufhören zu können — wann immer du willst.

Ruhestandskapital berechnen

Wie viel Kapital brauchst du — und wie viel bringt dir das Altersvorsorgedepot bis dahin? Berechne es jetzt.

Zum Depot-Rechner

Häufige Fragen

Wie plane ich als Selbständiger den Übergang in den Ruhestand finanziell?

Der Ruhestandsübergang für Selbständige ist komplexer als für Angestellte, da kein automatischer Rentenbeginn existiert. Drei bis fünf Jahre vor dem geplanten Ruhestand sollten folgende Schritte eingeleitet werden: Erstens Vermögensbilanz erstellen – Depot-Wert, Immobilien, Unternehmensanteil, Rürup-Ansprüche, ggf. Versorgungswerk. Zweitens Liquiditätsbedarf berechnen – monatlicher Bedarf im Ruhestand, Inflation einkalkulieren (2,5 % p.a. als Puffer). Drittens Entnahmestrategie festlegen – 4 %-Regel als Faustregel (4 % des Depot-Werts jährlich entnehmbar, statistisch 30+ Jahre haltbar). Bei 500.000 EUR Depot = 20.000 EUR/Jahr = 1.667 EUR/Monat Brutto. Viertens: Unternehmensnachfolge einleiten oder Verkaufsprozess starten, Rürup-Rentenbeginn festlegen (ab 62 Jahren möglich).

Was ist der 4-%-Entnahme-Regel und gilt sie für Selbständige mit AVD?

Die 4-%-Regel (Bengen-Studie 1994, Trinity-Studie 1998) besagt: Wer jährlich maximal 4 % seines Depot-Gesamtwerts entnimmt, hat statistisch eine über 95-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass das Kapital 30 Jahre reicht. Basis war ein 50/50-Portfolio aus US-Aktien und Anleihen. Für ein reines Aktien-ETF-Depot (MSCI World) ist die historische Safe-Withdrawal-Rate sogar etwas höher (4,5–5 %). Das AVD-Depot unterliegt ab 2027 einer Mindestlaufzeit und Auszahlung frühestens ab 62 Jahren, kann aber als monatlicher Entnahmeplan eingerichtet werden. Vorteil: Abgeltungsteuer nur auf den Gewinnanteil, nicht auf die Einzahlungen. Kombination: AVD als Basisentnahme (z.B. 800 EUR/Monat), freies Depot als flexible Ergänzung – optimiert Steuer und Liquidität.

Wie wirkt sich die Unternehmenssteuerlast beim Ruhestandseintritt auf die Altersvorsorge aus?

Beim Unternehmensverkauf oder der Betriebsaufgabe entsteht ein Aufgabegewinn (Erlös minus Buchwert), der zu versteuern ist. Steuerbegünstigung nach § 16 EStG: Einmalfreibetrag von 45.000 EUR (Altersgrenze 55 Jahre oder Berufsunfähigkeit). Darüber hinaus greift der halbe Steuersatz (§ 34 EStG) auf den Veräußerungsgewinn. Strategisch: Im selben Jahr wie der Verkauf eine große Rürup-Einzahlung (bis zur Höchstgrenze) tätigen – das reduziert den zu versteuernden Gesamtbetrag direkt. Beispiel: Unternehmensgewinn 200.000 EUR + Rürup-Einzahlung 29.344 EUR = Steuerminderung ca. 10.000–12.000 EUR bei 36-%-Grenzsteuersatz. Die Kombination aus begünstigtem Veräußerungsgewinn und Rürup-Abzug ist eine der wirksamsten Steuergestaltungen für Selbständige im Ruhestandsjahr.

Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD)?

für die private Altersvorsorge. Einzahlungen werden mit Grundzulage (540 EUR/Jahr), Kinderzulage (300 EUR/Kind) und Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) gefördert. In der Ansparphase keine Abgeltungsteuer - Kapital arbeitet ungestört bis zur Rente.

Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Grundzulage: 540 EUR/Jahr. Kinderzulage: 300 EUR/Kind/Jahr. Berufseinsteigerbonus: 200 EUR (einmalig, unter 25 Jahren). Sonderausgabenabzug: bis 1.800 EUR/Jahr. Bei 35% Steuersatz und maximaler Einzahlung: Gesamtförderung über 1.350 EUR/Jahr möglich.

Wie eröffne ich ein Altersvorsorgedepot?

Anbieter wählen (Neobroker, Direktbank oder Filialbank), online Depot eröffnen (Video-Ident), ETF-Sparplan einrichten, Zulagenantrag automatisch durch Anbieter. Erste Einzahlung ab 1 EUR möglich. Förderung ab Eröffnung im selben Kalenderjahr anrechenbar.

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