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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Steuern sparen vor Jahresende 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Sonderausgaben für Altersvorsorge bis 29.344 EUR absetzbar
  • Sparerpauschbetrag prüfen 1.000 EUR / 2.000 EUR (Paare)
  • Rürup-Beiträge zu 100 % absetzbar
  • Frist für alle Maßnahmen 31.12.2026
  • Durchschnittliche Ersparnis bei konsequenter Nutzung 800 – 3.500 EUR

Warum du jetzt handeln musst

Jedes Jahr dasselbe Spiel: Am 31. Dezember ist Kassenschluss beim Finanzamt. Alle steuerlichen Vorteile, die du 2026 nicht genutzt hast, sind unwiderruflich verloren. Besonders bei der Altersvorsorge lohnt sich der Blick auf die Details. Denn viele Steuerzahler verschenken Jahr für Jahr mehrere hundert Euro — einfach weil sie die Fristen verpassen oder die Möglichkeiten nicht kennen.

Die gute Nachricht: Für die meisten Tipps brauchst du keine komplizierte Steuersoftware. Oft reicht ein Anruf bei deiner Bank, ein ausgefülltes Formular oder eine einmalige Zahlung vor Silvester. Lass uns die neun wichtigsten Hebel durchgehen.

Tipp 1: Rürup-Beiträge maximieren

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist steuerlich einer der stärksten Hebel überhaupt. Seit 2023 sind Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 29.344 Euro für Alleinstehende und 58.688 Euro für Ehepaare. Wenn du noch Luft hast, lohnt sich eine Einmalzahlung vor dem 31. Dezember. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Rürup-Steuer.

Tipp 2: Betriebliche Altersvorsorge ausschöpfen

Die Entgeltumwandlung über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) senkt dein Bruttoeinkommen und damit deine Steuer- und Sozialabgabenlast. 2026 kannst du bis zu 302 Euro monatlich (3.624 Euro jährlich) steuerfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Prüfe bei deinem Arbeitgeber, ob du den Höchstbetrag schon ausnutzt.

Tipp 3: Sparerpauschbetrag prüfen

Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro (Singles) bzw. 2.000 Euro (Ehepaare). Hast du deinen Freistellungsauftrag optimal auf deine Konten und Depots verteilt? Wenn nicht, zahlst du unnötig AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
Mehr erfahren →
. Die Umstellung geht bei den meisten Banken innerhalb weniger Minuten online. Details findest du im Artikel Steuertipps Altersvorsorgedepot.

Tipp 4: Verlustverrechnung nutzen

Hast du 2026 Verluste mit Aktien oder ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →
s realisiert? Diese lassen sich mit Gewinnen verrechnen und senken deine Steuerlast. Wichtig: Die Verlustverrechnung funktioniert nur innerhalb des gleichen Kalenderjahres, wenn du keinen Verlustvortrag bei der Bank hast. Überlege also, ob es sinnvoll ist, Positionen mit Verlust vor Jahresende zu verkaufen und sofort wieder zu kaufen (steuerlicher Verlusttopf).

Steuertipp Maximale Ersparnis (Singles) Aufwand Frist
Rürup maximierenbis ca. 11.500 EURMittel31.12.2026
bAV ausschöpfenbis ca. 1.500 EURGering31.12.2026
Sparerpauschbetragbis 263 EURGering31.12.2026
VerlustverrechnungindividuellMittel31.12.2026
Werbungskosten bündelnbis ca. 500 EURGering31.12.2026
Handwerkerleistungenbis 1.200 EURGering31.12.2026
SpendenindividuellGering31.12.2026
Krankheitskosten bündelnindividuellMittel31.12.2026
Kirchensteuer-Erstattung prüfenbis ca. 200 EURGeringSteuererklärung

Tipp 5: Werbungskosten vorziehen

Planst du eine Fortbildung, brauchst du neues Arbeitsequipment oder steht ein Fachliteratur-Kauf an? Wenn deine Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen, lohnt es sich, Ausgaben noch ins Jahr 2026 zu ziehen. Jeder Euro über dem Pauschbetrag senkt dein zu versteuerndes Einkommen direkt.

Tipp 6: Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Bis zu 1.200 Euro Steuerersparnis bringen Handwerkerleistungen (20 Prozent von max. 6.000 Euro Arbeitskosten). Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzhilfe oder Gartenarbeit gibt es nochmal bis zu 4.000 Euro Steuerbonus. Wichtig: Nur Überweisungen zählen — Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Tipp 7: Spenden tätigen

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind als Sonderausgaben absetzbar — bis zu 20 Prozent deiner Gesamteinkünfte. Gerade zum Jahresende sammeln viele Organisationen Spenden. Achte auf die korrekte Spendenbescheinigung. Bei Beträgen bis 300 Euro reicht der vereinfachte Nachweis (Kontoauszug).

Tipp 8: Krankheitskosten bündeln

Außergewöhnliche Belastungen wie Zahnarztkosten, Brillen oder Medikamente wirken sich nur steuerlich aus, wenn sie die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Wenn du 2026 bereits hohe Krankheitskosten hattest, kann es sich lohnen, geplante Ausgaben (z. B. neue Brille) noch ins gleiche Jahr zu legen, um die Grenze zu knacken.

Tipp 9: Altersvorsorgedepot vorbereiten

Ab 2027 steht mit dem Altersvorsorgedepot eine völlig neue Möglichkeit der geförderten Altersvorsorge bereit. Zwar kannst du es erst ab dem 1. Januar 2027 eröffnen, aber die Vorbereitung beginnt jetzt. Prüfe deine bestehenden Riester-Verträge, vergleiche Anbieter und plane dein Budget für 2027. Alle Infos dazu findest du in unserem Ratgeber Rente und Steuern.

Fazit: Jetzt handeln, später profitieren

Die letzten Wochen des Jahres sind steuerlich die wertvollsten. Wer jetzt aktiv wird, kann problemlos mehrere hundert bis mehrere tausend Euro sparen. Besonders die Kombination aus Altersvorsorge-Beiträgen, optimiertem Freistellungsauftrag und clever geplanten Ausgaben macht den Unterschied. Und ab 2027 kommt mit dem Altersvorsorgedepot ein weiterer Baustein dazu, der deine Steuerplanung nochmal verändern wird. Laut dem Bundesfinanzministerium werden die steuerlichen Rahmenbedingungen ab 2027 nochmals angepasst.

Wie viel Steuer kannst du mit dem Altersvorsorgedepot sparen?

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Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Verlustbescheinigung bei meinem Broker beantragen?

Deadline: 15. Dezember des laufenden Jahres. Wer realisierte Verluste aus einem Depot mit einem nicht-verrechneten Gewinn bei einem anderen Depot verrechnen will, braucht eine Verlustbescheinigung vom verlierenden Broker. Diese gilt dann in der Steuererklärung und kann Abgeltungssteuer zurückbringen. Ohne Verlustbescheinigung wird der Verlust vom Broker automatisch ins nächste Jahr vorgetragen — aber die depotübergreifende Verrechnung entfällt. Frist ist hart: nach dem 15.12. kein Antrag mehr möglich.

Lohnt sich noch schnell den Freistellungsauftrag aufstocken für 2026?

Der Freistellungsauftrag gilt für das Kalenderjahr — ein Erhöhen vor dem 31.12. nutzt noch für 2026, wenn im Jahr noch Kapitalerträge erwartet werden. Gesamtlimit: 1.000 EUR (Singles) / 2.000 EUR (Verheiratete). Wichtig: Freistellungsauftrag gilt für künftige Erträge — bereits versteuerte Erträge bekommt man über die Steuererklärung zurück (NV-Bescheinigung oder Günstigerprüfung). Wer Sparpläne bei mehreren Brokern hat: Freistellungsauftrag immer dort konzentrieren, wo die meisten Erträge anfallen.

Was kann ich als ETF-Investor noch vor dem 31. Dezember steuerlich optimieren?

3 Maßnahmen bis Jahresende: 1. Verlustverrechnung: ETF-Anteile mit Buchverlust verkaufen und sofort wieder kaufen (Tax-Loss-Harvesting) — realisiert Verluste, die Gewinne anderswo ausgleichen. Achtung: Gleiche ISIN sofort zurückkaufen ist erlaubt (keine Wash-Sale-Regel in DE). 2. Vorabpauschale: Wird am 2. Januar fällig — Freistellungsauftrag sicherstellen. 3. Rürup-Aufstockung: Einmalzahlung bis 31.12. noch absetzbar für 2026. Diese Maßnahmen gelten für 2026 — das Altersvorsorgedepot startet erst ab 2027.

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