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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Sonderausgaben 2026 maximieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Rürup-Höchstbetrag 2026 29.344 EUR (Singles) / 58.688 EUR (Paare)
  • bAV-Freibetrag 2026 3.624 EUR (302 EUR/Monat)
  • Rürup-Absetzbarkeit 100 % als Sonderausgaben
  • Frist 31.12.2026
  • Steuerersparnis Rürup bei 50.000 EUR Einkommen ca. 2.500 – 4.000 EUR

Sonderausgaben: Der größte Steuerhebel für Arbeitnehmer

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die du von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen kannst. Im Bereich der Altersvorsorge sind sie besonders wirksam: Jeder Euro, den du in eine Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge einzahlst, senkt direkt deine Steuerlast. Und das Beste: Seit 2023 sind Rürup-Beiträge zu 100 Prozent absetzbar — das war früher anders.

Das Problem: Viele Arbeitnehmer nutzen diese Möglichkeiten nicht aus. Laut Statistik schöpfen weniger als 30 Prozent der Förderberechtigten den Rürup-Höchstbetrag aus. Dabei ist die Rechnung einfach: Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent bringt jede zusätzliche 1.000 Euro Rürup-Einzahlung 420 Euro Steuerersparnis. Mehr dazu im Ratgeber Rürup steuerlich absetzen.

Rürup-Rente: Der Steuerspar-Champion

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist besonders für Selbständige und gut verdienende Angestellte attraktiv. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 29.344 Euro für Alleinstehende. Davon werden die bereits gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen — der verbleibende Betrag kann in einen Rürup-Vertrag eingezahlt werden.

Wichtig: Einmalzahlungen sind bei den meisten Anbietern bis zum 31. Dezember möglich. Du musst also nicht den ganzen Betrag monatlich gespart haben. Wer noch Luft hat, kann jetzt eine Sonderzahlung leisten und die Steuerersparnis bei der nächsten Steuererklärung einstreichen.

Maßnahme Höchstbetrag 2026 Absetzbarkeit Steuerersparnis (42 % Grenzsteuersatz)
Rürup-Rente29.344 EUR100 %bis 11.578 EUR
bAV (Direktversicherung)3.624 EURSteuerfrei + SV-freibis 1.500 EUR
bAV (Unterstützungskasse)unbegrenztSteuerfreiindividuell
Gesetzliche RV (AG+AN)wird angerechnet100 %bereits berücksichtigt

Betriebliche Altersvorsorge: Doppelter Vorteil

Die Entgeltumwandlung über die bAV senkt gleichzeitig deine Steuern und deine Sozialabgaben. 2026 sind bis zu 302 Euro monatlich (3.624 Euro jährlich) steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber müssen seit 2019 einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent leisten, wenn sie durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen. Prüfe bei deiner Personalabteilung, ob du den Höchstbetrag ausnutzt.

Tipp: Manche Arbeitgeber bieten darüber hinaus eine Unterstützungskasse an. Hier gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die steuerfreie Einzahlung — das kann sich für Führungskräfte und Gutverdiener besonders lohnen. Mehr Details findest du im Ratgeber Entgeltumwandlung erklärt.

Sonderausgabenabzug optimal nutzen

Neben der Altersvorsorge gibt es weitere Sonderausgaben, die du vor Jahresende prüfen solltest: Kirchensteuer (falls du ausgetreten bist, zahlst du bis zum Austrittsdatum), Spenden, Schulgeld für Privatschulen (bis 5.000 Euro pro Kind) und Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner. Die Summe aller Sonderausgaben reduziert dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast. Einen umfassenden Überblick gibt der Ratgeber Sonderausgabenabzug optimal nutzen.

Rechnung: Was bringt es wirklich?

Nehmen wir ein konkretes Beispiel. Du bist angestellt, 45 Jahre alt, ledig, Bruttoeinkommen 55.000 Euro. Dein Arbeitgeber führt bereits 18,6 Prozent Rentenversicherungsbeitrag ab (hälftig). Für die Rürup-Rente bleiben dir noch etwa 17.000 Euro bis zum Höchstbetrag. Wenn du 5.000 Euro als Sonderzahlung in deinen Rürup-Vertrag einzahlst, senkst du dein zu versteuerndes Einkommen um 5.000 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent (plus Soli) sparst du rund 2.200 Euro Steuern. Die effektive Einzahlung beträgt also nur 2.800 Euro — für 5.000 Euro Altersvorsorge.

Das Altersvorsorgedepot ab 2027

Ab nächstem Jahr kommt mit dem AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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eine weitere steuerlich geförderte Möglichkeit hinzu. Die Einzahlungen (bis 1.800 Euro plus Zulagen) werden ebenfalls steuerlich berücksichtigt — allerdings nach einem anderen System (Zulagen statt Sonderausgabenabzug, mit optionaler Günstigerprüfung). Es lohnt sich also, 2026 die bestehenden Möglichkeiten voll auszuschöpfen und ab 2027 dann das Altersvorsorgedepot als Ergänzung zu nutzen. Laut dem Bundesfinanzministerium wird die steuerliche Behandlung in einer gesonderten Verwaltungsanweisung geregelt.

Fazit: Jeder Euro zählt — besonders die letzten

Die letzten sechs Wochen des Jahres sind deine letzte Chance, die Sonderausgaben 2026 zu maximieren. Rürup-Einmalzahlungen, bAV-Nachzahlungen und clever geplante Spenden können deine Steuerlast um mehrere tausend Euro senken. Wer vorbereitet ins Jahr 2027 startet, hat nicht nur steuerlich vorgesorgt, sondern auch die Basis für das neue Altersvorsorgedepot gelegt.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Rürup-Sonderausgabenabzug 2026?

2026: Singles können bis zu 29.344 EUR, Ehepaare bis zu 58.688 EUR Rürup-Beiträge als Sonderausgaben absetzen (100 % abzugsfähig seit 2023). Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % spart ein Gutverdiener bei maximalem Beitrag bis zu 12.324 EUR Steuern. Wichtig: Der Abzug ist auf Basisversorgung begrenzt — GRV-Beiträge werden angerechnet. Wer z. B. 6.000 EUR GRV-Beiträge einzahlt, hat noch 23.344 EUR freien Rürup-Spielraum.

Wie viel kann ich über bAV-Entgeltumwandlung steuerfrei einzahlen?

2026 sind 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West zur gesetzlichen Rentenversicherung sozialabgabenfrei: BBG 2026 = 90.600 EUR × 4 % = 3.624 EUR/Jahr (302 EUR/Monat). Steuerlich können sogar bis zu 8 % der BBG (7.248 EUR/Jahr) als Sonderausgaben abgezogen werden. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, bei Entgeltumwandlung 15 % zuzuschießen (sofern sie Sozialabgaben sparen). Den Arbeitgeberzuschuss immer einfordern — er ist verpflichtend.

Was zählt 2026 noch zu den steuerlich absetzbaren Altersvorsorge-Sonderausgaben?

Drei Kategorien: 1. Basisversorgung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG): GRV-Beiträge + Rürup, max. 29.344 EUR/Jahr gemeinsam. 2. Riester (§ 10a EStG): max. 2.100 EUR/Jahr inkl. Zulagen. 3. bAV Entgeltumwandlung: bis 7.248 EUR/Jahr (§ 3 Nr. 63 EStG). Das Altersvorsorgedepot (AVD) startet erst ab 2027 — wer dieses Jahr noch Steuern optimieren will, nutzt Rürup-Aufstockung oder bAV.

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