Das Wichtigste in Kürze
- Abgabefrist Steuererklärung 2025 31. Juli 2026 (mit Steuerberater: 30.04.2027)
- Riester-Höchstbetrag 2025 2.100 EUR (Anlage AV)
- Rürup-Höchstbetrag 2025 27.566 EUR (Ledige) / 55.132 EUR (Verheiratete)
- bAV-Freibetrag 2025 3.624 EUR steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG)
- AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → Erst ab Steuerjahr 2027 relevant
Warum die Steuererklärung für deine Altersvorsorge wichtig ist
Jeder Euro, den du in eine geförderte Altersvorsorge einzahlst, kann deine Steuerlast senken. Bei der Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
Mehr erfahren → läuft das über den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →, bei Rürup über die Basisvorsorge-Abzüge. In beiden Fällen prüft das Finanzamt automatisch, ob die Zulage oder der Steuerabzug für dich günstiger ist — das nennt man Günstigerprüfung.
Die wichtigste Regel: Du musst die Anlage AV ausfüllen, sonst verschenkst du bares Geld. Selbst wenn du nur den Mindestbeitrag in deinen Riester-Vertrag einzahlst, solltest du die Steuererklärung machen. Denn bei vielen Steuerzahlern ist der Steuervorteil höher als die Zulage.
Riester in der Steuererklärung 2025
Für das Steuerjahr 2025 gelten noch die alten Riester-Regeln. Das Altersvorsorgedepot startet erst 2027. Du trägst deine Riester-Beiträge in die Anlage AV ein.
| Position | Betrag / Zeile | Hinweis |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag | Zeile 6-9 Anlage AV | Dein tatsächlich gezahlter Beitrag |
| Höchstbetrag | 2.100 EUR | Inkl. Zulagen |
| GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr. Mehr erfahren → |
175 EUR | Wird automatisch verrechnet |
| KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt. Mehr erfahren → |
185/300 EUR | Je nach Geburtsjahr des Kindes |
| Günstigerprüfung | Automatisch | Finanzamt prüft Zulage vs. Steuerabzug |
Rürup-Rente (Basisrente) absetzen
Die Rürup-Beiträge trägst du in die Anlage Vorsorgeaufwand ein. Seit 2025 sind Rürup-Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag liegt bei 27.566 EUR für Ledige und 55.132 EUR für Verheiratete. Mehr dazu in unserem Ratgeber Rürup steuerlich absetzen.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Das passiert automatisch — du musst hier in der Steuererklärung nichts eintragen. Der steuerfreie Höchstbetrag lag 2025 bei 3.624 EUR (4 % der Beitragsbemessungsgrenze). Arbeitgeberzuschüsse kommen ggf. hinzu.
Was ändert sich ab 2027 mit dem Altersvorsorgedepot?
Ab dem Steuerjahr 2027 wird das Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung relevant. Der Förderbeitrag liegt bei bis zu 1.800 EUR jährlich. Statt der Anlage AV wird es voraussichtlich ein neues Formular geben. Die Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren → bleibt bestehen — deine Einzahlungen senken jetzt die Steuerlast, dafür versteuerst du die Auszahlungen im Alter.
Für die Steuererklärung 2025, die du jetzt machst, ist das Altersvorsorgedepot aber noch nicht relevant. Konzentriere dich auf die bestehenden Produkte und hole dir die maximale Förderung. Ab 2027 profitierst du dann zusätzlich vom neuen Depot. Tipps dazu findest du in Steuertipps Altersvorsorgedepot.
Häufige Fehler bei der Steuererklärung
Diese Fehler vermeiden
- Anlage AV vergessen: Ohne sie kein Sonderausgabenabzug für Riester
- Zulagenantrag nicht gestellt: Muss jährlich bis 2 Jahre rückwirkend beantragt werden
- Mindesteigenbeitrag nicht eingezahlt: 4 % des Vorjahreseinkommens abzgl. Zulagen
- bAV-Beiträge nochmals eintragen: Sind bereits im Bruttolohn berücksichtigt
- Rürup-Beiträge in falscher Anlage: Gehören in Vorsorgeaufwand, nicht Anlage AV
Checkliste: Altersvorsorge in der Steuererklärung 2025
Nutze diese Checkliste, damit du nichts vergisst:
Bescheinigungen sammeln
Riester-Bescheinigung (§ 92 EStG), Rürup-Bescheinigung, Lohnsteuerbescheinigung mit bAV-Angaben.
Anlage AV ausfüllen
Eigenbeiträge, Zulagenummer, Anbieterdaten eintragen. Bei Ehepaaren: Jeder eine eigene Anlage AV.
Anlage Vorsorgeaufwand prüfen
Rürup-Beiträge und gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge eintragen.
Günstigerprüfung abwarten
Das Finanzamt vergleicht automatisch Zulage vs. Steuerabzug und wählt das bessere Ergebnis.
Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen Steuerberater.
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