Minijob und Altersvorsorgedepot 2027 — Was geht?
Auch mit einem Minijob kannst du vom Altersvorsorgedepot profitieren — aber es gibt Bedingungen. Stand: 05.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Minijobber förderberechtigt, wenn Rentenversicherungspflicht nicht abgewählt
- Mindesteigenbeitrag: 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) für volle Förderung
- Volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → von 540 EUR plus Kinderzulagen möglich - Förderquote bei Minijobbern: oft über 70 %
- 556-EUR-Grenze gilt weiterhin (Stand 2026)
Minijob und Rentenversicherung — die entscheidende Frage
Ob du als Minijobber ein gefördertes AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → eröffnen kannst, hängt von einer einzigen Frage ab: Bist du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert? Seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig — es sei denn, sie haben sich ausdrücklich befreien lassen. Wenn du die Befreiung nicht beantragt hast, bist du förderberechtigt.
Hast du die Befreiung beantragt, bist du leider nicht förderberechtigt. Es gibt aber eine Lösung: Du kannst die Befreiung bei deinem nächsten Minijob rückgängig machen. Für den aktuellen Job gilt die Befreiung allerdings bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
Wie hoch ist die Förderung?
Bei einem Minijob mit 556 EUR pro Monat (6.456 EUR pro Jahr) sieht die Rechnung besonders gut aus:
| Berechnung | Ohne Kinder | 1 Kind | 2 Kinder |
|---|---|---|---|
| Mindesteigenbeitrag (pauschal) | 60 EUR/Jahr | 60 EUR/Jahr | 60 EUR/Jahr |
| Grundzulage | 540 EUR | 540 EUR | 540 EUR |
| Kinderzulagen | – | 300 EUR | 600 EUR |
| Zulagen gesamt | 540 EUR | 840 EUR | 1.140 EUR |
| Förderquote (bei 60 EUR Eigenbeitrag) | ~1.000 % | ~1.556 % | ~2.111 % |
Der Mindestbeitrag als Turbo
Selbst wenn du nur den Mindestbeitrag von 60 EUR pro Jahr einzahlst — rund 5 EUR im Monat — bekommst du die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → von 540 EUR und die vollen KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →n. Bei einem Kind sind das 840 EUR Zulagen für 60 EUR Eigenbeitrag. Das ist eine Förderquote von über 1.500 % — kein freies ETF-Depot kann das schlagen.
Natürlich wächst dein Depot schneller, wenn du mehr einzahlst. Bei 100 EUR/Monat (1.200 EUR/Jahr) plus 1 Kind: 840 EUR Zulagen = 70 % Förderquote. Für den Anfang ist der Mindestbeitrag aber eine fantastische Option für alle, bei denen das Geld knapp ist.
Rentenversicherungsbeitrag im Minijob
Wenn du nicht befreit bist, zahlst du als Minijobber 3,6 Prozent deines Verdienstes in die Rentenversicherung ein — bei 556 EUR sind das rund 19,37 EUR pro Monat. Das ist der Aufstockungsbeitrag zum pauschalen Arbeitgeberanteil. Dieser Beitrag ist die Eintrittskarte zur Förderung. Er bringt dir nicht nur Anspruch auf das Altersvorsorgedepot, sondern auch höhere Rentenpunkte und Anrechnung von Versicherungszeiten.
Kombination Minijob + Hauptjob
Hast du neben dem Minijob noch einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob? Dann bist du ohnehin förderberechtigt — über den Hauptjob. In diesem Fall spielt die Rentenversicherungsbefreiung im Minijob keine Rolle. Dein Gesamteinkommen aus beiden Jobs bestimmt den Mindesteigenbeitrag für die volle Förderung.
Praktischer Tipp für den Start
Prüfe auf deiner Gehaltsabrechnung, ob der Posten "Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung" auftaucht. Wenn ja, bist du nicht befreit und damit förderberechtigt. Wenn nein, frag bei deinem Arbeitgeber oder der Minijob-Zentrale nach. Dann wähle einen günstigen Neobroker als Anbieter — bei kleinen Sparraten zählt jeder Cent Gebühr doppelt. Ein breit gestreuter MSCI WorldWas ist MSCI World?Aktienindex mit über 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern. Durchschnittliche Rendite seit 1970: ca. 7% pro Jahr. Der Klassiker für ETF-Sparpläne.
Mehr erfahren →- oder FTSE All-World-ETF reicht als Basis völlig aus.
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Häufige Fragen
Können Minijobber das Altersvorsorgedepot nutzen?
Es kommt darauf an: Förderberechtigt für das AVD (Grundzulage 540 EUR/Jahr) sind Personen die in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind. Minijobber (bis 556 EUR/Monat) sind in der GRV grundsätzlich pflichtversichert — können sich aber davon befreien lassen. Wer sich befreit hat (kein GRV-Beitrag): nicht förderberechtigt für das AVD. Wer GRV-Beiträge zahlt (auch nur den Minijob-Eigenanteil von 3,6 % auf 556 EUR = ca. 20 EUR/Monat): förderberechtigt. Tipp: Befreiung von der GRV-Pflicht prüfen — oft teuer erkauft durch Verlust der AVD-Förderung.
Wie hoch ist die AVD-Förderung für jemanden mit Minijob-Einkommen?
Gleich hoch wie für alle anderen Förderbetrechitigten: Grundzulage 540 EUR/Jahr, Kinderzulage 300 EUR/Kind/Jahr. Es gibt keine einkommensabhängige Staffelung der Grundzulage — das ist der zentrale Unterschied zu Riester, wo Geringverdiener oft keine volle Zulage bekamen. Mindesteigenbeitrag: 10 % der Grundzulage = 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat). Bei 556 EUR Minijob-Lohn entsprechen 60 EUR/Jahr weniger als 0,8 % des Jahreseinkommens. Die effektive staatliche Förderung von 900 % auf den Mindestbeitrag macht das AVD auch für Minijobber außergewöhnlich attraktiv.
Zahlen Minijobber in die gesetzliche Rentenversicherung ein?
Seit 2013: Standardmäßig Ja. Minijobber sind seit der Reform automatisch GRV-pflichtversichert — der Arbeitgeber zahlt 15 % pauschalen GRV-Beitrag, der Arbeitnehmer ergänzt auf den vollen Beitragssatz (18,6 %) auf. Bei 556 EUR Minijob: Arbeitgeber ca. 83 EUR, Eigenanteil Arbeitnehmer ca. 20 EUR. Wer das nicht will, muss sich aktiv von der GRV-Pflicht befreien lassen (Formular beim Arbeitgeber). Empfehlung: Befreiung nur in Ausnahmefällen — wer GRV-Beiträge zahlt, ist für das AVD förderberechtigt und kann die 540 EUR Grundzulage nutzen.
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