Rente und Minijob — Was zu beachten ist
Ein Minijob neben der Rente ist die beliebteste Form des Hinzuverdienstes. Hier erfährst du, welche Regeln für Steuern, Rentenversicherung und Krankenversicherung gelten.
Das Wichtigste in Kürze
- Minijob-Grenze 2026 556 EUR/Monat (6.672 EUR/Jahr)
- Steuer Pauschal 2 % durch Arbeitgeber — kein Einfluss auf Einkommensteuer
- Rentenversicherung Pflichtbeitrag 3,6 % (Opt-out möglich)
- Krankenversicherung Kein eigener Beitrag, Arbeitgeber zahlt 13 % Pauschale
- Rentenanspruch Bei RV-Pflicht ca. 0,07 Entgeltpunkte/Jahr zusätzlich
Minijob-Grenzen und Regeln
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Einkommen 556 EUR nicht übersteigt (Stand 2026, gekoppelt an den Mindestlohn). Für Rentner gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für alle anderen Minijobber — mit einigen Besonderheiten.
Seit 2023 gibt es bei der Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Das heißt: Auch wenn du mehr als 556 EUR verdienst, wird deine Rente nicht gekürzt. Aber dann handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung — mit ganz anderen steuerlichen und beitragsrechtlichen Folgen.
Steuerliche Behandlung
Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 % auf den Verdienst. Das sind bei 556 EUR gerade mal 11,12 EUR/Monat — und diese Steuer wird nicht vom Minijobber, sondern vom Arbeitgeber getragen.
Der große Vorteil: Der Minijob-Verdienst taucht nicht in deiner Steuererklärung auf und erhöht dein zu versteuerndes Einkommen nicht. Rente + Minijob = steuerlich getrennte Welten. Das ist der Hauptgrund, warum der Minijob für Rentner so attraktiv ist.
Alternativ kann der Minijobber auf die Pauschalbesteuerung verzichten und den Verdienst über die Steuerkarte (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) abrechnen. Das lohnt sich aber nur in Ausnahmefällen und ist für Rentner fast nie sinnvoll.
Rentenversicherungspflicht im Minijob
Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Eigenanteil beträgt 3,6 % des Verdienstes (der Arbeitgeber zahlt 15 % Pauschale). Bei 556 EUR sind das 20,02 EUR/Monat.
| Posten | Mit RV-Pflicht | Ohne RV-Pflicht (Befreiung) |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer-Beitrag RV | 3,6 % = 20,02 EUR | 0 EUR |
| Arbeitgeber-Pauschale RV | 15 % = 83,40 EUR | 15 % = 83,40 EUR |
| Nettoverdienst (bei 556 EUR) | 535,98 EUR | 556,00 EUR |
| Zusätzliche Entgeltpunkte/Jahr | ca. 0,07 | Keine |
| Zusätzliche Rente/Monat | ca. 2,70 EUR | 0 EUR |
Du kannst dich von der RV-Pflicht befreien lassen (Opt-out) — dafür reichst du beim Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung ein. Der Arbeitgeber zahlt trotzdem seine 15 % Pauschale, aber du erhältst keine zusätzlichen Rentenansprüche.
RV-Pflicht beibehalten, wenn
- Du nahe an einer Wartezeitgrenze bist (z.B. 45 Jahre für abschlagsfreie Rente)
- Du die Mindestversicherungszeit noch nicht erfüllt hast
- Du Anspruch auf Reha-Leistungen sichern möchtest
RV-Befreiung wählen, wenn
- Du bereits die Regelaltersrente beziehst
- Alle Wartezeiten längst erfüllt sind
- Die 20 EUR/Monat mehr netto wichtiger sind als 2,70 EUR mehr Rente
Krankenversicherung beim Minijob
Für den Minijob selbst zahlst du keine Krankenversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber zahlt eine 13 %-Pauschale an die Minijob-Zentrale. Deine Krankenversicherung in der Rente (KVdR oder freiwillig) läuft unabhängig weiter. Der Minijob-Verdienst ist nicht beitragspflichtig in der KVdR.
Achtung bei mehreren Minijobs: Du darfst nur einen Minijob neben einer Hauptbeschäftigung haben. Zwei Minijobs ohne Hauptbeschäftigung werden zusammengerechnet. Wenn die Summe 556 EUR übersteigt, sind beide Jobs sozialversicherungspflichtig. Für Rentner ohne Hauptbeschäftigung: Nur ein Minijob ist unkompliziert.
Minijob vs. Midijob — die Grenze
Verdienst du mehr als 556 EUR, aber weniger als 2.000 EUR/Monat, befindest du dich im Midijob-Bereich (Übergangsbereich). Hier steigen die Sozialversicherungsbeiträge gleitend an, und der Verdienst ist steuerpflichtig. Für Rentner ab Regelaltersgrenze entfallen zwar RV- und AV-Beiträge, aber KV- und PV-Beiträge fallen an.
Minijob und Altersvorsorgedepot
Ein Minijob hat keine Auswirkung auf dein Altersvorsorgedepot. Wenn du noch in der Ansparphase bist und einen Minijob hast, zählt der Minijob-Verdienst zum rentenversicherungspflichtigen Einkommen (sofern RV-Pflicht besteht). Das kann relevant sein für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags (Sockelbeitrag: 60 EUR/Jahr = 5 EUR/Monat, einkommensunabhängig), um die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → zu erhalten.
In der Auszahlungsphase beeinflusst der Minijob weder die Höhe noch die Besteuerung der Depot-Rente — beide laufen steuerlich getrennt. Deine ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-basierte Altersvorsorge über das Depot funktioniert unabhängig davon, ob du einen Minijob hast oder nicht.
Fazit: Minijob ist die steueroptimale Hinzuverdienstform
Für Rentner ist der Minijob bis 556 EUR die steuerlich attraktivste Form des Hinzuverdienstes: keine Einkommensteuer, keine eigenen KV-Beiträge, optionale Rentenversicherung. Wer mehr verdienen möchte, sollte die steuerlichen Folgen genau durchrechnen — oder besser gleich in der Ansparphase mit dem Altersvorsorgedepot vorsorgen, damit der Minijob im Alter eine freiwillige Ergänzung bleibt und keine Notwendigkeit.
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Häufige Fragen
Was bringt ein Minijob für die gesetzliche Rente?
Minijob (bis 556 EUR/Monat): Arbeitgeber zahlt pauschalen GRV-Beitrag (15 % des Lohns). Minijobber: automatisch GRV-befreit, können aber aufstocken (18,6 % gesamt − 15 % AG = 3,6 % AN-Anteil = 20,02 EUR/Monat bei 556 EUR). Wenn keine Aufstockung: Keine eigenen GRV-Rentenpunkte. Aber: Es gilt als Beitragszeit, nicht als Beitragslücke — die Wartezeit für Rente mit 63 (45 Jahre) wird erfüllt. Mit Aufstockung: Volle GRV-Rentenpunkte auf Basis des Mini-Job-Einkommens. Empfehlung: Aufstockung zum Minijob lohnt fast immer — gerade wenn es Lücken in der GRV-Biografie schließt.
Wie beeinflusst ein Minijob das Altersvorsorgedepot?
Ohne GRV-Aufstockung: Minijobber sind nicht GRV-pflichtig → kein AVD-Förderanspruch. Mit GRV-Aufstockung: GRV-Pflichtbeitrag liegt vor → AVD-Berechtigung entsteht. Kostenvergleich: Aufstockung kostet ca. 240 EUR/Jahr (20,02 × 12). Grundzulage AVD: 540 EUR/Jahr. Netto-Gewinn durch Aufstockung für AVD-Berechtigung: +300 EUR/Jahr. Plus: Mehr GRV-Rentenpunkte (ca. 0,15 Punkte/Jahr bei 556 EUR = ca. 5,58 EUR/Monat mehr Rente lebenslang). Fazit: Aufstockung plus AVD ist eine der vorteilhaftesten Maßnahmen für Minijobber.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob mit und ohne GRV-Aufstockung?
Ohne Aufstockung: Kein eigener GRV-Beitrag. Zählt als Beitragszeit (Wartezeit). Kein AVD-Anspruch. Netto-Bezahlung: Voll das vereinbarte Gehalt. Mit Aufstockung: Eigener GRV-Beitrag 3,6 % = 20,02 EUR/Monat bei 556 EUR. GRV-Rentenpunkte werden aufgebaut. AVD-Berechtigung entsteht. Netto-Bezahlung: 556 − 20,02 = 535,98 EUR. Mathematik über 10 Jahre: 10 × 20,02 × 12 = 2.402 EUR zusätzliche Einzahlungen. Erhaltene GRV-Rentenpunkte: ca. 1,4 Punkte = ca. 52 EUR/Monat mehr GRV-Rente lebenslang. Plus AVD-Grundzulage: 10 × 540 = 5.400 EUR.
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