Freistellungsauftrag für Ehepaare — 2.000 EUR optimal nutzen
Zwei Depots, zwei Freistellungsaufträge oder ein gemeinsamer? Wie Paare den Sparerpauschbetrag optimal ausschöpfen und keine Abgeltungssteuer verschenken.
Das Wichtigste in Kürze
- Sparerpauschbetrag 1.000 EUR/Person — 2.000 EUR für Ehepaare zusammen
- Abgeltungsteuer 25 % + Soli auf Erträge über dem Freibetrag (26,375 % gesamt)
- Flexibel aufteilbar Nicht zwingend je 1.000 EUR — Aufteilung frei wählbar
- AVD-Besonderheit Kein Freistellungsauftrag nötig — Steuerstundung bis zur Entnahme
- Jährliche Prüfung Im Dezember Aufteilung prüfen — 10 Minuten, bis zu 500 EUR Steuerersparnis
Der Sparerpauschbetrag ist 1.000 EUR pro Person und Jahr — für Ehepaare also 2.000 EUR zusammen. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind komplett steuerfrei. Wer ihn nicht nutzt, verschenkt bares Geld. Und wer ihn falsch aufteilt, auch.
Grundlagen: Was ist der Sparerpauschbetrag?
Bis 1.000 EUR Kapitalerträge pro Jahr zahlt eine Einzelperson keine Abgeltungssteuer — Zins, Dividenden, realisierte Kursgewinne. Darüber werden 25% + Soli fällig. Für Ehepaare: 2.000 EUR zusammen (wenn zusammen veranlagt).
Der Freistellungsauftrag wird direkt beim Broker gestellt und gilt automatisch bis zum genannten Betrag. Wichtig: Er kann auf mehrere Broker aufgeteilt werden, muss aber den Gesamtbetrag (1.000 EUR / 2.000 EUR) einhalten.
Getrennte oder gemeinsame Freistellungsauftraege?
Ehepaare können den gemeinsamen Pauschbetrag von 2.000 EUR flexibel aufteilen:
| Situation | Empfehlung | Begruendung |
|---|---|---|
| Nur ein Partner hat Kapitalerträge | 1.500 EUR bei demjenigen, 500 EUR beim anderen | Sicherstellt dass der aktive Anleger ausgeschöpft ist |
| Beide haben ähnliche Erträge | Je 1.000 EUR separat | Gleiche Nutzung, einfach |
| Einer hat viel mehr Erträge | 1.800 EUR beim Hauptanleger, 200 EUR beim anderen | Nicht verschwenden wenn der andere kaum Erträge hat |
| Depot noch klein, kaum Erträge | 500 EUR + 500 EUR, anpassen wenn Depot wächst | Kein Stress, einfach jährlich prüfen |
Jährlich prüfen — so bleibt nichts liegen
Der Freistellungsauftrag sollte jährlich im Dezember geprüft werden. Fragen:
- Welche Kapitalerträge hat jeder Partner dieses Jahr gehabt?
- Ist der Freistellungsauftrag ausgeschöpft oder verbleibt noch Puffer?
- Wenn ja: Sollte man Gewinne realisieren (Depot-Umschichtung) um den Puffer zu nutzen?
- Stimmt die Aufteilung für nächstes Jahr noch?
Sparerpauschbetrag mit ausschüttenden ETFs gezielt fuellen
Wer noch kaum Kapitalerträge hat aber den Sparerpauschbetrag nutzen möchte, kann ausschüttende ETFs einsetzen. Beispiel: Ein Vanguard FTSE All-World (Ausschütter, IE00B3RBWM25) mit ca. 1,5-1,8% Ausschüttungsrendite. Bei 60.000 EUR Depotwert: ca. 900-1.080 EUR Ausschüttung — genau im Bereich des Sparerpauschbetrags.
Das ist eine Optimierungsstrategie für Depots in mittlerer Größe. Bei sehr kleinen Depots ist sie irrelevant (zu geringe Ausschüttungen), bei sehr großen Depots reicht der Pauschbetrag nicht mehr aus.
Besonderheit beim Altersvorsorgedepot ab 2027
Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist nachgelagert besteuert — also kein laufender Freistellungsauftrag. Kapitalerträge im AVD laufen steuerfrei bis zur Auszahlung, dann Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Der Sparerpauschbetrag gilt also nur für das freie Depot, nicht für das AVD.
Konsequenz: Paare mit AVD + freiem Depot sollten den Sparerpauschbetrag primär auf das freie Depot setzen.
Verlusttöpfe und Freistellungsauftrag
Wenn realisierte Verluste entstehen (ETF im Minus verkauft), werden diese im "Verlusttopf" beim Broker gespeichert und automatisch mit zukünftigen Gewinnen verrechnet. Der Freistellungsauftrag wird erst nach Verlustverrechnung angewendet. Bei getrennt geführten Konten bei verschiedenen Brokern: Verluste können am Jahresende per Steuerbescheinigung zusammengefasst werden.
Fazit: 2.000 Euro pro Jahr — kein Cent verschenken
Der Sparerpauschbetrag ist eine der wenigen garantierten Steueroptimierungen. Ehepaare haben 2.000 EUR zur Verfügung — das sind bis zu 500 EUR gesparte Steuer pro Jahr (2.000 × 25%). Über 30 Jahre mit Zinseszins: erheblich. Die Optimierung kostet 10 Minuten einmal im Jahr. Freistellungsauftrag beim Broker prüfen, Aufteilung anpassen, fertig.
Häufige Fragen
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
In der Ansparphase: keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne oder Dividenden (Steuerstundung). Bei Entnahme im Rentenalter: Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Da Rentner meist niedrigere Steuerquote haben, ist das vorteilhaft.
Was ist der Sonderausgabenabzug beim Altersvorsorgedepot?
Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot können als Sonderausgaben abgezogen werden - bis 1.800 EUR/Jahr (geplant). Bei 35% Steuersatz: bis zu 1.050 EUR Steuerersparnis pro Jahr. Zusammen mit Zulage die doppelte Förderung.
Was ist die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs?
Thesaurierende ETFs unterliegen jährlich einer kleinen Steuer auf fiktive Ausschüttungen (Vorabpauschale). Im Altersvorsorgedepot faellt diese in der Ansparphase nicht an - ein weiterer Steuervorteil gegenüber dem normalen Depot.
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