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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Freistellungsauftrag für Ehepaare — 2.000 EUR optimal nutzen

Zwei Depots, zwei Freistellungsauftraege oder ein gemeinsamer? Wie Paare den Sparerpauschbetrag optimal ausschoepfen und keine Abgeltungssteuer verschenken.

Freistellungsauftrag Ehepaare optimieren

Der Sparerpauschbetrag ist 1.000 EUR pro Person und Jahr — für Ehepaare also 2.000 EUR zusammen. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind komplett steuerfrei. Wer ihn nicht nutzt, verschenkt bares Geld. Und wer ihn falsch aufteilt, auch.

Grundlagen: Was ist der Sparerpauschbetrag?

Bis 1.000 EUR Kapitalerträge pro Jahr zahlt eine Einzelperson keine Abgeltungssteuer — Zins, Dividenden, realisierte Kursgewinne. Darüber werden 25% + Soli fällig. Für Ehepaare: 2.000 EUR zusammen (wenn zusammen veranlagt).

Der Freistellungsauftrag wird direkt beim Broker gestellt und gilt automatisch bis zum genannten Betrag. Wichtig: Er kann auf mehrere Broker aufgeteilt werden, muss aber den Gesamtbetrag (1.000 EUR / 2.000 EUR) einhalten.

Getrennte oder gemeinsame Freistellungsauftraege?

Ehepaare können den gemeinsamen Pauschbetrag von 2.000 EUR flexibel aufteilen:

SituationEmpfehlungBegruendung
Nur ein Partner hat Kapitalerträge1.500 EUR bei demjenigen, 500 EUR beim anderenSicherstellt dass der aktive Anleger ausgeschöpft ist
Beide haben ähnliche ErträgeJe 1.000 EUR separatGleiche Nutzung, einfach
Einer hat viel mehr Erträge1.800 EUR beim Hauptanleger, 200 EUR beim anderenNicht verschwenden wenn der andere kaum Erträge hat
Depot noch klein, kaum Erträge500 EUR + 500 EUR, anpassen wenn Depot wächstKein Stress, einfach jährlich prüfen

Jährlich prüfen — so bleibt nichts liegen

Der Freistellungsauftrag sollte jährlich im Dezember geprüft werden. Fragen:

  1. Welche Kapitalerträge hat jeder Partner dieses Jahr gehabt?
  2. Ist der Freistellungsauftrag ausgeschöpft oder verbleibt noch Puffer?
  3. Wenn ja: Sollte man Gewinne realisieren (Depot-Umschichtung) um den Puffer zu nutzen?
  4. Stimmt die Aufteilung für nächstes Jahr noch?

Sparerpauschbetrag mit ausschüttenden ETFs gezielt fuellen

Wer noch kaum Kapitalerträge hat aber den Sparerpauschbetrag nutzen möchte, kann ausschüttende ETFs einsetzen. Beispiel: Ein Vanguard FTSE All-World (Ausschütter, IE00B3RBWM25) mit ca. 1,5-1,8% Ausschüttungsrendite. Bei 60.000 EUR Depotwert: ca. 900-1.080 EUR Ausschüttung — genau im Bereich des Sparerpauschbetrags.

Das ist eine Optimierungsstrategie für Depots in mittlerer Größe. Bei sehr kleinen Depots ist sie irrelevant (zu geringe Ausschüttungen), bei sehr großen Depots reicht der Pauschbetrag nicht mehr aus.

Besonderheit beim Altersvorsorgedepot ab 2027

Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist nachgelagert besteuert — also kein laufender Freistellungsauftrag. Kapitalerträge im AVD laufen steuerfrei bis zur Auszahlung, dann Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Der Sparerpauschbetrag gilt also nur für das freie Depot, nicht für das AVD.

Konsequenz: Paare mit AVD + freiem Depot sollten den Sparerpauschbetrag primär auf das freie Depot setzen.

Verlusttöpfe und Freistellungsauftrag

Wenn realisierte Verluste entstehen (ETF im Minus verkauft), werden diese im "Verlusttopf" beim Broker gespeichert und automatisch mit zukünftigen Gewinnen verrechnet. Der Freistellungsauftrag wird erst nach Verlustverrechnung angewendet. Bei getrennt geführten Konten bei verschiedenen Brokern: Verluste können am Jahresende per Steuerbescheinigung zusammengefasst werden.

Fazit: 2.000 Euro pro Jahr — kein Cent verschenken

Der Sparerpauschbetrag ist eine der wenigen garantierten Steueroptimierungen. Ehepaare haben 2.000 EUR zur Verfügung — das sind bis zu 500 EUR gesparte Steuer pro Jahr (2.000 × 25%). Über 30 Jahre mit Zinseszins: erheblich. Die Optimierung kostet 10 Minuten einmal im Jahr. Freistellungsauftrag beim Broker prüfen, Aufteilung anpassen, fertig.

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