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Mittelbare Förderung für Ehepartner beim Altersvorsorgedepot

Ehepartner-Förderung auf einen Blick

  • Eigenbeitrag Partner mind. 60 EUR/Jahr
  • GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    Partner bis 175 EUR/Jahr
  • KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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    bis 300 EUR/Kind/Jahr
  • Voraussetzung Ehe + eigener Vertrag + Partner förderberechtigt
  • Doppelte Zulagen möglich Ja — beide Partner jeweils

Was ist die mittelbare Förderung?

Das Altersvorsorgedepot richtet sich grundsätzlich an Personen, die PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Doch was passiert, wenn ein Ehepartner nicht erwerbstätig ist — etwa weil er oder sie sich um Kinder kümmert, den Haushalt führt oder aus anderen Gründen keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht?

Genau für diesen Fall gibt es die mittelbare Förderung (auch „abgeleitete Berechtigung" genannt). Der nicht pflichtversicherte Partner erhält über den berechtigten Ehepartner Zugang zu eigenen Zulagen — ohne selbst Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung zu zahlen.

Dieses Prinzip existierte bereits bei der Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
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und wurde ins neue System übernommen. Allerdings gibt es beim Altersvorsorgedepot einige Änderungen, die du kennen solltest.

Die drei Voraussetzungen

Damit der nicht pflichtversicherte Partner die mittelbare Förderung erhält, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

Nr.VoraussetzungDetails
1Ehe oder eingetragene LebenspartnerschaftNicht-eheliche Partnerschaften sind ausgeschlossen
2Partner ist unmittelbar förderberechtigtDer andere Partner muss PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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sein und einen eigenen Vertrag besitzen
3Eigener Vertrag mit MindestbeitragDer mittelbar berechtigte Partner braucht einen eigenen Vertrag und zahlt mind. 60 EUR/Jahr ein
Wichtig: Beide Partner brauchen einen eigenen Vertrag. Es reicht nicht, wenn nur der pflichtversicherte Partner einzahlt. Der mittelbar berechtigte Partner muss seinen eigenen Vertrag eröffnen und den Mindestbeitrag von 60 EUR pro Jahr (5 EUR/Monat) leisten.

Welche Zulagen gibt es?

Der mittelbar berechtigte Ehepartner erhält folgende Förderung:

  • GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    :
    Bis zu 175 EUR pro Jahr (weniger als die 540 EUR bei unmittelbarer Berechtigung)
  • KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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    :
    Volle 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr
  • SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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    :
    Nicht direkt möglich — die Beiträge des mittelbar Berechtigten sind nicht als Sonderausgaben absetzbar

Der unmittelbar berechtigte Partner erhält davon unabhängig seine eigene GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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von bis zu 540 EUR, seinen eigenen SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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und gegebenenfalls die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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(sofern diese nicht dem mittelbar berechtigten Partner zugeordnet wird).

Rechenbeispiel: Alleinverdiener-Ehe ohne Kinder

Zulagen Rechenbeispiel Ehepartner

Markus (42) ist Angestellter mit 50.000 EUR Bruttoeinkommen. Seine Frau Sabine (40) kümmert sich um den Haushalt und ist nicht erwerbstätig.

PositionMarkus (unmittelbar)Sabine (mittelbar)Gesamt
Eigenbeitrag/Jahr1.800 EUR60 EUR1.860 EUR
GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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540 EUR175 EUR715 EUR
Steuererstattung (GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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)
~216 EUR0 EUR~216 EUR
Gesamt-Förderung756 EUR175 EUR931 EUR
Im Depot pro Jahr2.340 EUR235 EUR2.575 EUR

Sabine investiert also nur 60 EUR aus eigener Tasche und bekommt 175 EUR Zulage dazu — eine Förderquote von fast 300%. Über 25 Jahre (bis zu ihrem 65. Geburtstag) fließen bei angenommenen 6% Rendite aus diesen bescheidenen Beiträgen über 13.000 EUR ins Depot.

Rechenbeispiel: Alleinverdiener-Ehe mit 2 Kindern

Das gleiche Ehepaar, aber mit zwei Kindern (Lena, 8 und Jonas, 5). Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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wird Sabine zugeordnet, da sie das Kindergeld erhält.

PositionMarkusSabineGesamt
Eigenbeitrag/Jahr1.800 EUR60 EUR1.860 EUR
GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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540 EUR175 EUR715 EUR
KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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(2 Kinder)
0 EUR600 EUR600 EUR
Steuererstattung~216 EUR0 EUR~216 EUR
Gesamt-Förderung756 EUR775 EUR1.531 EUR
Im Depot pro Jahr2.340 EUR835 EUR3.175 EUR

Sabine bekommt mit nur 60 EUR Eigenbeitrag insgesamt 775 EUR Förderung — das 13-fache ihres eigenen Beitrags. Die Familie investiert zusammen 1.860 EUR und erhält 1.531 EUR zurück. Das ist eine Gesamt-Förderquote von 82%.

Tipp: In vielen Familien ist es steuerlich optimal, die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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dem mittelbar berechtigten Partner zuzuordnen, da dieser keinen SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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nutzen kann. So profitiert die Familie doppelt.

Wann endet die mittelbare Berechtigung?

Die mittelbare Förderung hängt direkt am Status des unmittelbar berechtigten Partners. Sie endet, wenn:

  • Scheidung — mit Auflösung der Ehe endet die Grundlage
  • Tod des berechtigten Partners — die mittelbare Berechtigung erlischt
  • Der berechtigte Partner selbst nicht mehr förderberechtigt ist — z.B. wenn er in Rente geht

In diesen Fällen werden bereits erhaltene Zulagen nicht zurückgefordert. Jedoch fließen keine neuen Zulagen mehr. Das Depot bleibt bestehen und kann weiter bespart werden — allerdings ohne staatliche Förderung, solange keine eigene unmittelbare Berechtigung besteht.

Eine FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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e Verwendung (z.B. vorzeitige Kündigung) führt jedoch auch hier zur Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile. Mehr dazu im Ratgeber Zulagenrückforderung vermeiden.

Mittelbare Förderung vs. eigene Berechtigung

MerkmalUnmittelbar (eigene Berechtigung)Mittelbar (über Ehepartner)
Max. GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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540 EUR/Jahr175 EUR/Jahr
Max. KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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300 EUR/Kind300 EUR/Kind
SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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Ja (bis 1.800 EUR)Nein
Mindestbeitrag120 EUR/Jahr (10 EUR/Monat)60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat)
VoraussetzungPflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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Ehe + Partner berechtigt
Berufseinsteigerbonus200 EUR möglichNicht möglich

Falls der mittelbar berechtigte Partner irgendwann selbst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, wechselt er automatisch in die unmittelbare Berechtigung — mit den höheren Zulagen. Der bestehende Vertrag läuft einfach weiter.

Praxis-Tipps für Ehepartner

Die mittelbare Förderung lohnt sich besonders in folgenden Konstellationen:

  • Elternzeit: Wer die Kinder betreut und kein eigenes Einkommen hat, sichert sich dennoch die eigene Altersvorsorge — ab nur 5 EUR im Monat. Mehr dazu unter Altersvorsorgedepot in der Elternzeit.
  • Familien mit mehreren Kindern: Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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    macht den größten Unterschied. Bei 3 Kindern fließen 900 EUR pro Jahr zusätzlich ins Depot. Alle Details zur Kinderzulage.
  • Alleinverdiener-Modell: Beide Partner bauen getrennte Altersvorsorge auf — wichtig für die eigene Absicherung.
  • Geringfügig Beschäftigte: Wer einen Minijob mit Opt-Out aus der Rentenversicherung hat, kann über die mittelbare Förderung dennoch profitieren.

Vergiss nicht, den DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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bei deinem Anbieter zu stellen. Damit werden die Zulagen jedes Jahr automatisch beantragt, ohne dass du selbst aktiv werden musst. Eine der häufigsten Fehlerquellen erklärt der Ratgeber Zulagenrückforderung vermeiden.

Langfristwirkung: 25 Jahre Alleinverdiener-Ehe mit 2 Kindern

Was wird aus den Beiträgen der Familie über die Zeit? Bei angenommenen 6% durchschnittlicher Rendite pro Jahr (ein breit gestreuter ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →
auf den MSCI WorldWas ist MSCI World?Aktienindex mit über 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern. Durchschnittliche Rendite seit 1970: ca. 7% pro Jahr. Der Klassiker für ETF-Sparpläne.
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lag historisch bei ca. 7%):

Nach ... JahrenDepot MarkusDepot SabineGesamt Familie
5 Jahre~13.900 EUR~4.960 EUR~18.860 EUR
10 Jahre~32.600 EUR~11.640 EUR~44.240 EUR
20 Jahre~90.800 EUR~32.400 EUR~123.200 EUR
25 Jahre~137.000 EUR~48.900 EUR~185.900 EUR

Vereinfachte Berechnung bei 6% p.a. nach Kosten (TERWas ist TER?Total Expense Ratio — die jährlichen Gesamtkosten eines Fonds/ETFs in Prozent. Günstige ETFs: 0,1-0,3%. Das Standarddepot darf max. 1,0% kosten.
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). KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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nur bis Kindergeldberechtigung (hier ~15 Jahre). Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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bei Auszahlung nicht berücksichtigt.

Die Familie investiert über 25 Jahre insgesamt 46.500 EUR Eigenbeitrag (1.860 EUR x 25) und hat am Ende fast 186.000 EUR im Depot. Davon stammen rund 38.000 EUR aus Zulagen und der Rest aus Kursgewinnen — steuerfrei aufgebaut dank AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
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-Befreiung in der Ansparphase.

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