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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Selbständiger am Schreibtisch prüft Depot und Steuerunterlagen

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Depotgebühren sind nur absetzbar, wenn Wertpapiere zum Betriebsvermögen gehören
  • Kursgewinne im Privatdepot werden pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert
  • Rürup-Beiträge können Selbständige bis zu 29.344 € (2025) als Sonderausgaben abziehen
  • Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2023 1.000 € pro Person (2.000 € bei Ehepaaren)
  • Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 schließt Selbständige erstmals in die staatliche Förderung ein

Warum Selbständige beim Depot besondere Sorgfalt brauchen

Angestellte haben es in vielerlei Hinsicht einfacher: Ihr Arbeitgeber zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein, bietet vielleicht eine betriebliche Altersvorsorge an und der Steuerberater kümmert sich allenfalls um den Jahresausgleich. Selbständige hingegen stehen vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen eigenverantwortlich für das Alter vorsorgen und gleichzeitig darauf achten, dass Finanzmittel und Depots steuerlich korrekt zugeordnet sind. Das klingt nach Bürokratie — und ist es auch — hat aber handfeste finanzielle Konsequenzen. Wer ein Wertpapierdepot falsch klassifiziert, zahlt entweder zu viel Steuern oder riskiert eine Nachzahlung mit Zinsen beim Finanzamt.

Der erste und wichtigste Grundsatz lautet: Es gibt keine automatische Trennung. Das Finanzamt unterscheidet nicht danach, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender ein Depot hast — es schaut darauf, welchem Vermögensbereich die darin liegenden Wertpapiere zugeordnet sind. Diese Zuordnung bestimmst im Wesentlichen du selbst, aber sie hat Regeln. Wertpapiere, die du betrieblich nutzt — etwa kurzfristige Liquiditätsanlagen im Rahmen deines Unternehmens — können dem Betriebsvermögen angehören. Langfristige private Altersvorsorge in ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Sparplänen gehört dagegen fast immer ins Privatvermögen.

Für die meisten Selbständigen empfiehlt sich daher von Beginn an eine klare strukturelle Trennung: ein separates Depot für alles, was mit dem Betrieb zu tun hat, und ein weiteres für die private Altersvorsorge. Diese Trennung spart nicht nur Nerven beim Jahresabschluss, sondern schützt auch vor unliebsamen Überraschungen bei einer Betriebsprüfung.

Was zählt steuerlich als Betriebsausgabe — und was nicht?

Selbständige prüft Betriebsausgaben im Zusammenhang mit WertpapierdepotBetriebsausgaben sind laut § 4 Abs. 4 EStG alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Bei Wertpapierdepots bedeutet das konkret: Die Depotgebühren, Transaktionskosten und Verwaltungsgebühren sind nur dann als Betriebsausgabe absetzbar, wenn die im Depot gelagerten Wertpapiere nachweislich zum Betriebsvermögen gehören. Ein Selbständiger, der überschüssige Betriebsmittel kurzfristig in Geldmarkt-ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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s parkt und diese dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet hat, kann die entsprechenden Depotgebühren steuerlich geltend machen. Anders sieht es aus, wenn das Depot ausschließlich privater Altersvorsorge dient — hier greift die Abgeltungsteuer, und die Kosten sind nicht als Betriebsausgabe abziehbar.

Das sogenannte gewillkürte Betriebsvermögen ist dabei ein wichtiges Konzept: Wertpapiere, die weder eindeutig betrieblich noch eindeutig privat sind, können vom Selbständigen aktiv dem Betrieb zugeordnet werden — sofern sie einen Betriebsbezug haben und der Anteil am Gesamtvermögen nicht zu gering ist. Diese Zuordnung muss dokumentiert und zeitnah vorgenommen werden, idealerweise zum Zeitpunkt des Kaufs. Nachträgliche Änderungen sind schwierig und werden vom Finanzamt kritisch betrachtet.

Was definitiv nicht als Betriebsausgabe gilt: Verluste aus einem privaten Wertpapierdepot, die VorabpauschaleWas ist Vorabpauschale?Jährliche Mini-Steuer auf Fondsgewinne in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie NICHT an — ein Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot.
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auf thesaurierende Fonds im Privatdepot oder private Transaktionskosten. Auch die Kosten für einen Steuerberater, der ausschließlich das private Depot optimiert, sind nicht betrieblich absetzbar — wohl aber, wenn die Beratung gemischte Themen umfasst, anteilig.

Praxis-Tipp: Eröffne von Beginn an zwei getrennte Depots bei deinem Broker: eines unter deinem Namen für die private Altersvorsorge, eines — sofern du eine Einzelfirma oder GbR führst — explizit für betriebliche Zwecke. Viele Online-Broker wie Trade Republic, Scalable Capital oder die DKB erlauben mehrere Depots kostenlos. So sparst du bei der Steuererklärung erheblichen Aufwand und kannst dem Finanzamt bei einer Prüfung sauber nachweisen, was wohin gehört. Verweise in deiner EÜR oder Bilanz auf die Depotnummer des betrieblichen Depots — das schafft Klarheit.

Besteuerung von Kapitalerträgen: Privatdepot vs. Betriebsdepot im Vergleich

Der steuerliche Unterschied zwischen einem Privatdepot und einem betrieblichen Depot ist für Selbständige besonders gravierend. Im Privatdepot greift die Abgeltungsteuer: 25 % auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer — effektiv also 26,375 % (ohne Kirchensteuer). Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person (seit 2023, zuvor 801 Euro) wird vorab abgezogen. Für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, gilt das Doppelte: 2.000 Euro steuerfrei. Über den Freistellungsauftrag wird dieser Betrag direkt beim Broker berücksichtigt.

Im betrieblichen Kontext hingegen fließen Kapitalerträge in den Gewinn des Unternehmens ein und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Bei einem gut verdienenden Selbständigen mit 80.000 Euro Jahresgewinn liegt der Grenzsteuersatz bei 42 %, bei über 277.826 Euro (Stand 2025) beim Spitzensteuersatz von 45 %. Das macht die Zuordnung von Wertpapieren zum Betriebsvermögen in den meisten Fällen steuerlich unvorteilhaft — es sei denn, du machst damit erhebliche Verluste, die du mit Betriebsgewinnen verrechnen kannst.

Merkmal Privatdepot Betriebsdepot
Steuersatz auf Gewinne 25 % Abgeltungsteuer (eff. 26,375 %) Persönlicher ESt-Satz (bis 45 %)
Sparerpauschbetrag 1.000 € / Jahr (2.000 € Ehepaar) Nicht anwendbar
Depotgebühren absetzbar Nein Ja, als Betriebsausgabe
Verlustverrechnung Nur mit anderen Kapitalerträgen Mit Betriebsgewinnen möglich
Vorabpauschale (thesaur. ETF) Ja, mit Sparerpauschbetrag verrechenbar Geht in Betriebsgewinn ein
Geeignet für Altersvorsorge Ja, flexibel Eher nicht empfohlen

Für die langfristige Altersvorsorge ist das Privatdepot mit günstigen, breit gestreuten ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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s damit in fast allen Fällen die steuerlich überlegene Wahl. Wer etwa in einen MSCI WorldWas ist MSCI World?Aktienindex mit über 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern. Durchschnittliche Rendite seit 1970: ca. 7% pro Jahr. Der Klassiker für ETF-Sparpläne.
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-ETF investiert und diesen über 20 Jahre hält, profitiert von der Abgeltungsteuer statt vom höheren Einkommensteuersatz — und kann die VorabpauschaleWas ist Vorabpauschale?Jährliche Mini-Steuer auf Fondsgewinne in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie NICHT an — ein Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot.
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mit seinem Sparerpauschbetrag teilweise oder vollständig neutralisieren. Mehr dazu, wie die Vorabpauschale konkret funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur Vorabpauschale.

Vorsorge-Optionen für Selbständige: Ein strukturierter Überblick

Selbständige haben keine gesetzliche Pflicht zur Rentenversicherung — mit wenigen Ausnahmen wie Handwerker, Lehrer oder Hebammen, die dem Versicherungspflicht-Katalog des § 2 SGB VI unterliegen. Das bedeutet: Wer nicht aktiv vorsorgt, hat im Alter nichts. Gleichzeitig bietet diese Freiheit die Chance, individuell die effizienteste Kombination aus Flexibilität, Steueroptimierung und Rendite zu wählen.

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist die steuerlich attraktivste geförderte Option für Selbständige. Im Jahr 2025 können Alleinstehende bis zu 29.344 Euro als Sonderausgaben abziehen, bei Zusammenveranlagung das Doppelte (58.688 Euro). Die Beiträge sind 2025 zu 100 % absetzbar — dieser Prozentsatz stieg jährlich und erreichte 2023 die volle Abzugsfähigkeit. Der Haken: Die spätere Rente wird voll besteuert, und das Kapital ist bis zum Rentenalter gebunden. Wer Flexibilität braucht, sollte Rürup nur als eine Säule nutzen. Einen direkten Vergleich findest du in unserem Artikel Rürup oder Altersvorsorgedepot.

Das ab 2027 geplante Altersvorsorgedepot ist speziell für Selbständige interessant, weil es die einzige staatlich geförderte Anlageform sein soll, die ihnen ohne Arbeitgeberbindung offensteht. Geplant ist eine Förderung von 20 % auf Einzahlungen bis 3.000 Euro jährlich — also maximal 600 Euro Zuschuss pro Jahr. Die Anlage in ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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s soll möglich sein, was die Renditechancen gegenüber klassischen Rentenversicherungsprodukten erheblich verbessert. Details dazu erklärt unser Ratgeber zum Altersvorsorgedepot 2027.

Daneben bleibt das klassische, ungeförderte ETF-Depot die flexibelste Option: kein Mindestalter bei der Entnahme, keine Bindung an Rentenleistungen, volle Kontrolle über die Asset-Allokation. Wer regelmäßig spart, profitiert vom Cost-Average-Effekt und kann die Ansparphase individuell gestalten. Einziger Nachteil: keine staatliche Förderung und keine Steuervorteile in der Ansparphase.

So richtest du dein Depot als Selbständiger steueroptimiert ein

Der erste Schritt ist die Konten- und Depottrennung, wie bereits beschrieben. Der zweite Schritt ist die Wahl der richtigen ETF-Strategie. Für Selbständige mit unregelmäßigem Einkommen eignet sich ein flexibler Sparplan, der sich jederzeit pausieren oder anpassen lässt — etwa monatlich 200 bis 500 Euro in einen breit gestreuten Welt-ETF. Wie du einen solchen Sparplan einrichtest, erklärt unser Schritt-für-Schritt-Guide zum ETF-Sparplan.

Bei der Wahl zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs sollten Selbständige besonders sorgfältig abwägen. UCITS-konforme thesaurierende Fonds reinvestieren Erträge automatisch und profitieren vom Zinseszinseffekt. Allerdings fällt jährlich die VorabpauschaleWas ist Vorabpauschale?Jährliche Mini-Steuer auf Fondsgewinne in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie NICHT an — ein Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot.
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an — eine vorweggenommene Besteuerung, die mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet werden kann. Wer seinen Sparerpauschbetrag nicht anderweitig ausschöpft, kann also durch einen thesaurierenden ETF den Steuerstundungseffekt maximieren. Mehr dazu im Vergleich ausschüttend vs. thesaurierend.

Die TERWas ist TER?Total Expense Ratio — die jährlichen Gesamtkosten eines Fonds/ETFs in Prozent. Günstige ETFs: 0,1-0,3%. Das Standarddepot darf max. 1,0% kosten.
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— die laufenden Kosten eines ETF — sollte möglichst niedrig sein. Günstige Welt-ETFs auf den MSCI WorldWas ist MSCI World?Aktienindex mit über 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern. Durchschnittliche Rendite seit 1970: ca. 7% pro Jahr. Der Klassiker für ETF-Sparpläne.
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oder den ACWI sind heute mit einer TER von 0,10 bis 0,20 % pro Jahr erhältlich. Über 20 Jahre macht der Unterschied zwischen 0,10 % und 0,50 % TER bei einer Anlagesumme von 100.000 Euro mehrere tausend Euro aus. Ergänzend lohnt es sich, regelmäßig ein Rebalancing durchzuführen, um die Zielallokation beizubehalten und nicht unbewusst zu viel Risiko anzuhäufen.

Achtung: Selbständige sollten niemals das gesamte liquide Vermögen in Wertpapiere investieren. Ein Notgroschen von mindestens drei bis sechs Monatsausgaben auf einem Tagesgeldkonto ist Pflicht — gerade weil Einnahmen schwanken und ein Börseneinbruch zum falschen Zeitpunkt dazu führen kann, dass du Anteile mit Verlust verkaufen musst. Mehr dazu im Ratgeber Notgroschen vor ETF-Investition.

Rentenlücke berechnen und schließen: Konkrete Schritte für Selbständige

Viele Selbständige unterschätzen ihre Rentenlücke erheblich. Wer 30 Jahre lang keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat im Alter null Ansprüche — abgesehen von einer möglichen Grundsicherung. Um die eigene Lücke zu beziffern, hilft zunächst eine einfache Rechnung: Wie viel Geld brauche ich monatlich im Alter (z. B. 2.500 Euro netto)? Wie viel kommt aus vorhandenen Quellen (Rürup, freiwillige GRV-Beiträge, Mieteinnahmen)? Die Differenz ist die Rentenlücke — und die muss das eigene Depot schließen. Unser Ratgeber zur Rentenlücke bietet konkrete Berechnungsbeispiele.

Als Faustregel gilt die 4-Prozent-Regel: Ein Depot, das im Alter 4 % jährlich entnommen werden soll, muss das 25-fache des jährlichen Bedarfs betragen. Bei einem monatlichen Bedarf von 1.500 Euro aus dem Depot sind das 18.000 Euro pro Jahr — und ein benötigtes Depot von 450.000 Euro. Klingt viel, ist aber über 25 bis 30 Jahre Ansparzeit mit einem monatlichen Sparplan von 700 bis 800 Euro bei 7 % Durchschnittsrendite erreichbar. Nutze unseren Altersvorsorgedepot-Rechner, um deinen persönlichen Zielbetrag zu ermitteln. Die Grundlagen der 4-Prozent-Regel erklären wir in einem eigenen Artikel.

Für Selbständige, die spät mit der Vorsorge beginnen, sind höhere monatliche Beträge und eine etwas offensivere Anlage­strategie sinnvoll — etwa ein global diversifiziertes Portfolio mit hohem Aktienanteil. Wer früh beginnt, kann dagegen defensiver agieren und trotzdem ein beachtliches Vermögen aufbauen. Entscheidend ist, überhaupt anzufangen und den Plan konsequent umzusetzen — unabhängig von Marktschwankungen.

Häufige Fragen

Kann ich Depotgebühren als Betriebsausgabe absetzen?

Depotgebühren sind nur dann als Betriebsausgabe absetzbar, wenn das Depot nachweislich betrieblich genutzt wird — also wenn darin Wertpapiere liegen, die zum Betriebsvermögen gehören. Ein reines Privatdepot mit ETFs zur Altersvorsorge zählt nicht dazu, selbst wenn du Selbständiger bist. Führst du jedoch ein sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen und hast Wertpapiere aktiv dem Betrieb zugeordnet, kannst du laufende Depotgebühren anteilig oder vollständig absetzen. Das Finanzamt verlangt dazu eine klare Dokumentation. Im Zweifelsfall solltest du einen Steuerberater hinzuziehen, da die Grenzen fließend sind und Fehler zu Nachzahlungen führen können.

Wie trenne ich privates und betriebliches Depot sauber?

Die sauberste Lösung ist die vollständige Konten- und Depottrennung: ein Depot ausschließlich für betriebliche Wertpapiere, eines für private Ersparnisse. Mischungen — etwa wenn du private ETF-Sparpläne und betriebliche Anleihen im selben Depot führst — sind zwar nicht verboten, erzeugen aber erheblichen Buchungsaufwand und laden das Finanzamt zu Nachfragen ein. Selbständige mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) profitieren besonders von der Trennung, weil sich die Kapitalerträge aus dem Privatdepot schlicht nicht in der EÜR auftauchen. Separate IBANs, separate Jahresdepotauszüge — das spart Nerven und Steuerberaterkosten.

Sind Kursgewinne aus meinem Depot als Selbständiger anders zu versteuern?

Grundsätzlich gilt: Kursgewinne aus einem Privatdepot unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag (effektiv 26,375 % ohne Kirchensteuer). Das gilt auch für Selbständige, solange die Wertpapiere im Privatvermögen liegen. Anders sieht es aus, wenn Wertpapiere dem Betriebsvermögen zugeordnet sind — dann werden Gewinne als gewerbliche Einkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der bei gut verdienenden Selbständigen schnell bei 42 % oder dem Spitzensteuersatz von 45 % liegt. Das macht betriebliches Depot für Aktien in der Regel steuerlich ungünstiger als ein Privatdepot.

Welche Altersvorsorge-Optionen haben Selbständige statt der gesetzlichen Rente?

Selbständige, die nicht pflichtversichert sind, können zwischen mehreren geförderten Wegen wählen: Rürup-Rente (Basisrente) mit einem Sonderausgabenabzug von bis zu 29.344 Euro im Jahr 2025 (bei Zusammenveranlagung das Doppelte), freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge über eine eigene GmbH oder das ab 2027 geplante Altersvorsorgedepot. Letzteres richtet sich explizit auch an Selbständige und soll eine staatliche Förderung von bis zu 600 Euro jährlich bieten. Ein breit gestreutes ETF-Depot ohne Förderung bleibt daneben die flexibelste, aber steuerlich ungeförderste Lösung.

Was ist das Altersvorsorgedepot und lohnt es sich für Selbständige?

Das Altersvorsorgedepot ist eine ab 2027 geplante staatlich geförderte Anlageform, die Selbständige explizit einschließt — anders als die betriebliche Altersvorsorge, die an ein Arbeitsverhältnis geknüpft ist. Die Förderung soll laut aktuellem Gesetzentwurf pauschale Grundzulage 540 EUR/Jahr betragen, Förderhöchstbetrag 1.800 EUR Einzahlung pro Jahr gefördert werden — also bis zu 600 Euro Zuschuss. ETFs und Aktien sollen als Anlageform erlaubt sein. Für Selbständige ohne Arbeitgeberzuschuss ist das besonders attraktiv, da sie bislang bei Riester komplett außen vor waren. Allerdings gelten voraussichtlich Haltefristen bis zum 62. Lebensjahr.

ETF als GmbH oder UG investieren

Wer bereits eine GmbH oder UG hat, kann Unternehmensgewinne steueroptimiert in ETFs anlegen — mit ca. 12 % effektivem Steuersatz statt 26,375 % im Privatdepot. Alle Informationen dazu:

ETF als GmbH — Übersicht

Hauptseite: Steuern, Anbieter, Break-Even und Entscheidungshilfe für GmbH-ETF-Depot.

Firmendepot Anbieter Vergleich

Flatex, LYNX, CapTrader, Vivid Business — die einzigen Broker mit echtem Firmendepot.

GmbH vs. Privatdepot

Vollständiger Vergleich: wann lohnt sich das GmbH-Depot, wann ist das Privatdepot besser?

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