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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Vorabpauschale — Die Steuer auf thesaurierende ETFs die kaum jemand kennt

Wer ETFs hält die Dividenden nicht ausschütten sondern reinvestieren, zahlt trotzdem jährlich eine kleine Steuer: die Vorabpauschale. Wie sie funktioniert und wie teuer sie wirklich ist.

Vorabpauschale thesaurierende ETF Steuer erklärt

Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für thesaurierende ETFs eine jährliche Mindestbesteuerung: die Vorabpauschale. Ziel ist es, dass Anleger bei thesaurierenden ETFs nicht jahrzehntelang komplett steuerfrei wachsen und erst beim Verkauf alles auf einmal versteuern müssen. Die Vorabpauschale ist ein Steuervorauszug — keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die spätere Abgeltungssteuer.

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Mindestjahresertrag der für steuerliche Zwecke angenommen wird, auch wenn der Anleger nichts verkauft und keine Ausschüttung erhalten hat. Sie wird Anfang des Folgejahres vom Broker automatisch berechnet und vom Verrechnungskonto abgebucht.

Formel: Vorabpauschale = Basisertrag − tatsächliche Ausschüttungen

Basisertrag = Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7

Der Basiszins — das Herzstück der Berechnung

Der Basiszins wird jährlich von der Bundesbank festgelegt und basiert auf langfristigen Bundesanleiherenditen. Er war jahrelang nahezu null oder sogar negativ — was bedeutete, dass keine Vorabpauschale anfiel. Seit dem Zinsanstieg 2022/2023 ist er wieder relevant:

JahrBasiszinsVorabpauschale relevant?
20190,52%Minimal
2020-0,09%Nein (negativ)
2021-0,45%Nein (negativ)
20220,12%Minimal
20232,55%Ja
20242,29%Ja
20252,53%Ja

Beispielrechnung 2024

Angenommen: 50.000 EUR MSCI World ETF (thesaurierend) zu Jahresbeginn 2024, Basiszins 2,29%, keine Ausschüttungen.

  1. Basisertrag = 50.000 × 2,29% × 0,7 = 801,50 EUR
  2. Vorabpauschale = 801,50 EUR (da keine Ausschüttungen)
  3. Teilfreistellung (Aktien-ETF): 801,50 × 70% = 561,05 EUR steuerpflichtig
  4. Abgeltungssteuer: 561,05 × 25% = 140,26 EUR

Bei 50.000 EUR Depot: ca. 140 EUR Steuer Anfang 2025. Das ist überschaubar — etwa 0,28% des Depotwertes.

Wann entfällt die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale fällt nicht an wenn:

  • Der Basiszins null oder negativ ist (wie 2020-2021)
  • Der ETF im Jahr an Wert verloren hat (die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt)
  • Der Freistellungsauftrag die Steuer vollständig abdeckt
  • Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorliegt

Freistellungsauftrag und Vorabpauschale

Der Freistellungsauftrag (1.000 EUR / 2.000 EUR Ehepaare) deckt auch die Vorabpauschale ab. Bei kleinen Depots unter ca. 40.000 EUR deckt der Sparerpauschbetrag die Vorabpauschale fast vollständig. Erst bei größeren Depots wird die Vorabpauschale steuerlich spürbar.

Verrechnung beim späten Verkauf

Die bezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf des ETFs angerechnet — sie ist keine Doppelbesteuerung sondern eine Vorauszahlung. Der Anschaffungskostenbetrag erhöht sich um die gezahlte Vorabpauschale. Das reduziert den steuerpflichtigen Gewinn beim Verkauf entsprechend.

Thesaurierend vs. ausschüttend: Wer zahlt mehr Steuer?

Langfristig zahlen beide ETF-Typen ähnlich viel Steuer. Der Unterschied ist der Zeitpunkt:

  • Thesaurierend: Kleine jährliche Vorabpauschale + größere Steuer beim Verkauf
  • Ausschüttend: Sofortige Steuer auf jede Ausschüttung im Jahr der Auszahlung

Für den Steuerstundungseffekt (Thesaurierung lässt Kapital länger wachsen) ist thesaurierend minimal besser — aber der Unterschied ist marginal. Bei kleinen Depots überwiegt der Vorteil dass ausschüttende ETFs den Sparerpauschbetrag einfacher ausschöpfen.

Was Anleger praktisch tun müssen

Eigentlich nichts. Der Broker berechnet und bucht die Vorabpauschale automatisch ab — Anfang Januar für das Vorjahr. Wichtig: Das Verrechnungskonto sollte ausreichend gefüllt sein. Wenn es leer ist, muss der Broker in seltenen Fällen Anteile verkaufen um die Steuer zu decken.

Fazit: Kein Grund zur Panik — aber zum Verständnis

Die Vorabpauschale ist für die meisten ETF-Anleger eine kleine, automatisch abgeführte Steuer. Bei einem 50.000-EUR-Depot sind das ca. 100-200 EUR pro Jahr — kein Hindernis für den Vermögensaufbau. Wer sie kennt, hat keine böse Überraschung wenn das Verrechnungskonto im Januar leicht fällt. Wer einen gut gefüllten Freistellungsauftrag hat, merkt von der Vorabpauschale in vielen Jahren gar nichts.

Häufige Fragen

Wie viel Vorabpauschale zahle ich bei 50.000 EUR ETF-Depot?

Beispiel 2024 (Basiszins 2,29 %): Basisertrag = 50.000 × 2,29 % × 0,7 = 801,50 EUR. Davon 30 % Teilfreistellung (Aktien-ETF) → 561,05 EUR steuerpflichtig → 140 EUR Abgeltungssteuer. Das sind 0,28 % des Depotwertes — überschaubar, aber nicht null. Bei 100.000 EUR Depot entsprechend ca. 280 EUR.

Was passiert mit der Vorabpauschale wenn das Depot im Minus ist?

Ist der ETF im Laufe des Jahres an Wert verloren, fällt keine Vorabpauschale an — sie ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt. Bei negativer Jahresrendite: 0 EUR Vorabpauschale. Nur wenn der ETF im Plus ist und der Basiszins positiv ist, entsteht eine Vorabpauschale.

Zahle ich Vorabpauschale im Altersvorsorgedepot?

Nein. Im Altersvorsorgedepot fällt in der Ansparphase keine Vorabpauschale an — das ist einer der konkreten Steuervorteile gegenüber einem normalen Depot. Bei einem 100.000-EUR-Depot spart das jährlich ca. 280 EUR Steuer (bei Basiszins 2,29 %), die stattdessen weiter komplett mitwächst.

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