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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Altersvorsorgedepot für Paare — gemeinsam oder getrennt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gemeinsames Depot möglich? Nein — immer individuell
  • Doppelte Förderung für Ehepaare Ja
  • Mittelbare Förderung (nicht erwerbstätig) Ja, bei Ehepaaren
  • Max. Sonderausgabenabzug pro Person 1.800 EUR/Jahr
  • Kinderzulage pro Kind 300 EUR/Jahr

Warum es kein gemeinsames Depot gibt

Das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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ist per Gesetz ein individueller Vertrag. Anders als bei einem Gemeinschafts-Girokonto oder einem gemeinsamen Wertpapierdepot gibt es kein Altersvorsorgedepot für zwei Personen. Jeder Partner schließt seinen eigenen Vertrag ab, führt sein eigenes Depot und erhält seine eigene Zulage. Das klingt nach Nachteil — ist aber in Wahrheit ein großer Vorteil.

Denn: Zwei getrennte Depots bedeuten doppelte Förderung. Alles Grundlegende dazu findest du in unserem Artikel Was ist das Altersvorsorgedepot?. Jeder Partner erhält die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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, jeder kann den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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geltend machen, und die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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kann flexibel zugeordnet werden. Für Ehepaare kann das in Summe deutlich mehr staatliche Förderung bedeuten als ein einzelner Vertrag.

Förderung für Ehepaare im Überblick

Situation Förderung Partner A Förderung Partner B Gesamt pro Jahr
Beide erwerbstätig, 2 Kinder 540 EUR + 300 EUR Kinderzulage 540 EUR + 300 EUR Kinderzulage 1.680 EUR
Ein Verdiener, 2 Kinder 540 EUR + 600 EUR Kinderzulage 540 EUR (mittelbar) 1.680 EUR
Beide erwerbstätig, keine Kinder 540 EUR 540 EUR 1.080 EUR
Doppelverdiener, hohes Einkommen Sonderausgabenabzug bis 1.800 EUR Sonderausgabenabzug bis 1.800 EUR bis 6.000 EUR absetzbar

Mittelbare Förderung — der Bonus für Alleinverdiener-Paare

Einer der größten Vorteile für Ehepaare: Auch der nicht oder geringfügig erwerbstätige Partner kann ein eigenes AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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eröffnen und die sogenannte mittelbare Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass der andere Partner unmittelbar förderberechtigt ist — also sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder beamtet. Für den mittelbar Berechtigten genügt ein Mindesteigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr, um die volle Grundzulage von 540 EUR zu bekommen.

Das ist besonders relevant für Paare, bei denen ein Partner in Elternzeit ist, Teilzeit arbeitet oder sich um die Kinderbetreuung kümmert. Mehr dazu findest du im Artikel Altersvorsorgedepot für Ehepaare.

Wie verteilt ihr die Kinderzulage optimal?

Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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von 300 Euro pro Kind und Jahr wird grundsätzlich auf den Vertrag der Mutter gezahlt — es sei denn, die Eltern beantragen eine andere Zuordnung. Das kann sinnvoll sein, wenn der Vater eine höhere Sparrate hat und den Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug noch nicht ausschöpft. Die Zuordnung lässt sich jährlich ändern — es lohnt sich also, einmal durchzurechnen, wo die Kinderzulage steuerlich den größten Effekt hat.

Tipp: Wenn ein Partner wenig verdient, ist die Zulage oft wertvoller als der Sonderausgabenabzug. Beim Besserverdiener bringt der Sonderausgabenabzug mehr. Details zur Ehepartner-Förderung findest du im separaten Ratgeber.

Strategie 1: Gleiche Sparrate, gleiche ETFs

Die einfachste Variante: Beide Partner zahlen die gleiche monatliche Sparrate in den gleichen ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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— zum Beispiel einen MSCI-World-ETF. Das macht die Verwaltung simpel und sorgt dafür, dass beide Partner ungefähr gleich viel Vermögen aufbauen. Diese Strategie eignet sich besonders für Paare mit ähnlichem Einkommen und ähnlicher Risikobereitschaft.

Strategie 2: Unterschiedliche Sparraten, angepasst ans Einkommen

Wenn ein Partner deutlich mehr verdient, kann es sinnvoll sein, unterschiedliche Sparraten zu wählen. Der Besserverdiener zahlt mehr ein, um den Sonderausgabenabzug maximal zu nutzen. Der Partner mit geringerem Einkommen zahlt den Mindesteigenbeitrag, um die volle Zulage zu sichern. Unterm Strich fließt so mehr staatliche Förderung ins Gesamtvermögen der Familie. Mehr zur Doppelverdiener-Strategie hier.

Was passiert bei Trennung oder Scheidung?

Da jeder Partner sein eigenes Depot führt, ist die rechtliche Lage bei einer Trennung klar: Jeder behält sein Depot. Im Rahmen des Versorgungsausgleich bei einer Scheidung können die Ansprüche aus dem Altersvorsorgedepot allerdings geteilt werden — ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente oder einer Riester-Rente. Die genauen Regelungen hängen vom Einzelfall ab. Wichtig: Das Guthaben wird nicht einfach hälftig geteilt, sondern es wird der während der Ehe aufgebaute Anteil ermittelt.

Praxis-Tipp: Einmal im Jahr gemeinsam prüfen

Plant einmal im Jahr — am besten zusammen mit der Steuererklärung — einen kurzen Depot-Check ein. Stimmen die Sparraten noch? Wird die Förderung voll ausgeschöpft? Muss die Kinderzulage umverteilt werden? Ein jährlicher Check dauert 30 Minuten und kann hunderte Euro pro Jahr an zusätzlicher Förderung bringen.

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Weiterführend empfiehlt sich der Ratgeber Depot fuer Paare — Gemeinsames oder getrenntes Konto im Zugewinn?.

Häufige Fragen

Wie optimieren Paare ihre AVD-Strategie gemeinsam?

Vier Optimierungspunkte: 1) Kinderzulage richtig zuordnen: Auf das Depot desjenigen, der Kindergeld bezieht. 2) Grenzsteuersatz: Wer hat den höheren Grenzsteuersatz? Diese Person profitiert stärker vom Sonderausgabenabzug — ggf. höheren Beitrag dort. 3) Teilzeit-Anpassung: In Elternzeit oder Teilzeit: Sockelbeitrag von 60 EUR/Jahr reicht für die volle Grundzulage — Beitrag ggf. reduzieren. 4) Beide einzahlen: Doppelte Grundzulage (2 × 540 EUR = 1.080 EUR/Jahr) für zwei Depots.

Welche steuerlichen Vorteile haben Verheiratete beim AVD?

Zusammenveranlagung: Ehegattensplitting kann Grenzsteuersatz senken. Bei stark unterschiedlichen Einkommen (z.B. 60.000 EUR + 20.000 EUR): Splittig senkt Grenzsteuersatz des Gutverdieners — Sonderausgabenabzug AVD bringt weniger pro Euro. Aber: Beide Partner haben eigene Grundzulage (540 EUR/Jahr). Und das AVD des geringer verdienenden Partners hat höhere relative Förderquote. Optimum: Beide führen ein AVD, Beiträge nach Grenzsteuersatz-Analyse verteilen.

Soll man als Paar AVD oder Eigenheim priorisieren?

Kein Entweder-oder. AVD: Altersvorsorge mit staatlicher Förderung und Rendite. Eigenheim: Wohnvorsorge, kein Mietrisiko im Alter, emotionale Sicherheit. Beides parallel ist optimal. Bei knappem Budget: AVD-Mindesteigenbeitrag sichern (10–150 EUR/Monat je Einkommensniveau), dann in Eigenheim-Eigenkapital sparen. Nach Hauskauf: AVD-Sparplan nicht unterbrechen, auch wenn Tilgung hoch ist. Kinderzulage läuft weiter — das ist Geld, das man sonst liegen lässt.

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