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Altersvorsorgedepot nach der Heirat — mittelbare Förderung für Ehepartner

Heirat und Altersvorsorgedepot — die Fakten

  • Mittelbare Förderung für Ehepartner Ja, ab Heirat
  • Mindestbeitrag mittelbar Berechtigter 120 EUR/Jahr
  • Max. GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    pro Ehepaar 2 x 540 = 1.080 EUR
  • SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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    bei Zusammenveranlagung bis 3.600 EUR/Jahr
  • Steuerklassen-Wechsel sinnvoll? Oft ja (III/V oder IV/IV)

Was ändert sich durch die Heirat?

Beim Altersvorsorgedepot ist die Heirat ein echtes Upgrade. Der Grund: Die mittelbare Förderung. Wenn ein Ehepartner nicht selbst PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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ist — zum Beispiel als Selbständiger, Hausfrau oder Hausmann, Privatversicherter oder Minijobber — bekommt er oder sie trotzdem die volle Förderung. Voraussetzung ist lediglich, dass der andere Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist und selbst ein Altersvorsorgedepot bespart.

Das war bei der Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
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bereits so, und das Altersvorsorgedepot übernimmt dieses Prinzip. Neu ist allerdings die deutlich höhere GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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von bis zu 540 EUR statt 175 EUR pro Person — das macht die Heirat finanziell noch attraktiver.

Mittelbare Förderung — so funktioniert sie

Die mittelbare Förderung greift, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ihr seid verheiratet oder verpartnert (eingetragene Lebenspartnerschaft)
  2. Ihr lebt nicht dauerhaft getrennt
  3. Mindestens ein Partner ist unmittelbar förderberechtigt (z.B. sozialversicherungspflichtig angestellt)
  4. Der mittelbar berechtigte Partner hat ein eigenes Altersvorsorgedepot eröffnet
  5. Mindestens 120 EUR pro Jahr werden in das Depot des mittelbar Berechtigten eingezahlt
Wichtig: Der mittelbar berechtigte Partner braucht ein eigenes Depot — nicht dasselbe wie der unmittelbar Berechtigte. Beide Partner führen jeweils ein separates Altersvorsorgedepot bei einem zertifizierten Anbieter.

Doppelte Zulagen — Rechenbeispiel

Als Ehepaar könnt ihr beide die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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erhalten. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Zulagen in verschiedenen Szenarien summieren:

SzenarioEigenbeitrag Partner AEigenbeitrag Partner BGrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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A
GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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B
Gesamt im Depot
Minimum120 EUR120 EUR60 EUR60 EUR360 EUR
Mittelweg1.200 EUR360 EUR390 EUR180 EUR2.130 EUR
Maximum1.800 EUR1.800 EUR540 EUR540 EUR4.680 EUR

Bei voller Ausschöpfung fließen 4.680 EUR pro Jahr in eure Depots — davon 1.080 EUR geschenkt vom Staat. Über 30 Jahre bei 6 % Rendite ergibt das ein Gesamtkapital von rund 393.000 EUR.

Doppelte Zulagen als Ehepaar beim Altersvorsorgedepot

Mit Kindern wird es noch besser

Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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von 300 EUR pro Kind kommt obendrauf. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern sieht die Rechnung so aus:

PositionBetrag
Eigenbeitrag Partner A1.800 EUR
Eigenbeitrag Partner B (mittelbar)1.800 EUR
GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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A
540 EUR
GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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B
540 EUR
KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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(2 Kinder)
600 EUR
Gesamt im Depot5.280 EUR/Jahr
Davon Zulagen1.680 EUR (32 %)

Steuerklassen-Effekt bei Zusammenveranlagung

Verheiratete Paare werden in der Regel zusammen veranlagt (Steuerklasse IV/IV oder III/V). Das beeinflusst den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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direkt:

  • Zusammenveranlagung: Beide Beiträge (bis 3.600 EUR gesamt) werden als Sonderausgaben abgesetzt
  • Höheres Gesamteinkommen: Höherer GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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    , höhere Steuerersparnis
  • GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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    :
    Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulagen oder Steuerabzug vorteilhafter ist

Vorteile der Heirat beim Depot

  • Mittelbare Förderung für nicht-pflichtversicherten Partner
  • Doppelte GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    (bis 1.080 EUR/Jahr)
  • Gemeinsamer SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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    bis 3.600 EUR
  • Höhere Steuererstattung durch Zusammenveranlagung
  • KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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    flexibel zuordbar

Das solltest du beachten

  • Mittelbare Berechtigung endet bei Scheidung
  • Partner B braucht eigenes Depot (kein Gemeinschaftsdepot)
  • Mindestbeitrag von 120 EUR/Jahr für Partner B nötig
  • Bei dauerhafter Trennung entfällt die mittelbare Förderung

Schritt für Schritt: Nach der Heirat richtig handeln

1
Förderberechtigung prüfen

Wer von euch ist unmittelbar förderberechtigt (PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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)? Wer braucht die mittelbare Förderung? Falls beide pflichtversichert sind, seid ihr beide unmittelbar berechtigt — noch besser.

2
Zweites Depot eröffnen

Falls der mittelbar berechtigte Partner noch kein Depot hat: Jetzt eröffnen. Das geht bei jedem zertifizierten Anbieter online.

3
DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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anpassen

Beide Partner stellen einen DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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. Beim mittelbar Berechtigten muss die Steuer-ID des unmittelbar berechtigten Partners angegeben werden.

4
KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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zuordnen

Falls Kinder vorhanden: Die Kinderzulage wird standardmäßig der Mutter zugeordnet. Du kannst die Zuordnung ändern, falls es steuerlich günstiger ist.

5
Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
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gemeinsam einreichen

Bei der nächsten Steuererklärung: Beide Beiträge in der Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
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angeben. Die GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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erledigt das Finanzamt automatisch.

Häufige Fragen nach der Heirat

Muss ich meinen bestehenden Vertrag ändern?

Nein. Dein bestehendes Depot läuft weiter wie bisher. Du musst lediglich den DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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aktualisieren, falls sich dein Name oder deine Steuer-ID geändert hat. Der neue Ehepartner eröffnet ein eigenes Depot.

Was wenn beide Partner pflichtversichert sind?

Dann seid ihr beide unmittelbar förderberechtigt — die mittelbare Förderung ist gar nicht nötig. Jeder erhält die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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auf Basis des eigenen Beitrags. Die Zusammenveranlagung bringt euch trotzdem Vorteile beim SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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.

Was passiert bei Trennung oder Scheidung?

Die mittelbare Förderung endet, wenn ihr euch dauerhaft trennt. Die bereits erhaltenen Zulagen bleiben erhalten, aber ab dem Jahr der Trennung muss der mittelbar Berechtigte eine eigene unmittelbare Förderberechtigung nachweisen — sonst gibt es keine neuen Zulagen mehr. Mehr dazu im Ratgeber Depot bei Scheidung.

Was bringt die doppelte Förderung über 30 Jahre?

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