Heirat und Altersvorsorgedepot — die Fakten
- Mittelbare Förderung für Ehepartner Ja, ab Heirat
- Mindestbeitrag mittelbar Berechtigter 120 EUR/Jahr
- Max. GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → pro Ehepaar 2 x 540 = 1.080 EUR - SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → bei Zusammenveranlagung bis 3.600 EUR/Jahr - Steuerklassen-Wechsel sinnvoll? Oft ja (III/V oder IV/IV)
Was ändert sich durch die Heirat?
Beim Altersvorsorgedepot ist die Heirat ein echtes Upgrade. Der Grund: Die mittelbare Förderung. Wenn ein Ehepartner nicht selbst PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren → ist — zum Beispiel als Selbständiger, Hausfrau oder Hausmann, Privatversicherter oder Minijobber — bekommt er oder sie trotzdem die volle Förderung. Voraussetzung ist lediglich, dass der andere Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist und selbst ein Altersvorsorgedepot bespart.
Das war bei der Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
Mehr erfahren → bereits so, und das Altersvorsorgedepot übernimmt dieses Prinzip. Neu ist allerdings die deutlich höhere GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → von bis zu 540 EUR statt 175 EUR pro Person — das macht die Heirat finanziell noch attraktiver.
Mittelbare Förderung — so funktioniert sie
Die mittelbare Förderung greift, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Ihr seid verheiratet oder verpartnert (eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Ihr lebt nicht dauerhaft getrennt
- Mindestens ein Partner ist unmittelbar förderberechtigt (z.B. sozialversicherungspflichtig angestellt)
- Der mittelbar berechtigte Partner hat ein eigenes Altersvorsorgedepot eröffnet
- Mindestens 120 EUR pro Jahr werden in das Depot des mittelbar Berechtigten eingezahlt
Doppelte Zulagen — Rechenbeispiel
Als Ehepaar könnt ihr beide die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → erhalten. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Zulagen in verschiedenen Szenarien summieren:
| Szenario | Eigenbeitrag Partner A | Eigenbeitrag Partner B | GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr. Mehr erfahren → A | GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr. Mehr erfahren → B | Gesamt im Depot |
|---|---|---|---|---|---|
| Minimum | 120 EUR | 120 EUR | 60 EUR | 60 EUR | 360 EUR |
| Mittelweg | 1.200 EUR | 360 EUR | 390 EUR | 180 EUR | 2.130 EUR |
| Maximum | 1.800 EUR | 1.800 EUR | 540 EUR | 540 EUR | 4.680 EUR |
Bei voller Ausschöpfung fließen 4.680 EUR pro Jahr in eure Depots — davon 1.080 EUR geschenkt vom Staat. Über 30 Jahre bei 6 % Rendite ergibt das ein Gesamtkapital von rund 393.000 EUR.
Mit Kindern wird es noch besser
Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → von 300 EUR pro Kind kommt obendrauf. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern sieht die Rechnung so aus:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Eigenbeitrag Partner A | 1.800 EUR |
| Eigenbeitrag Partner B (mittelbar) | 1.800 EUR |
| GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr. Mehr erfahren → A | 540 EUR |
| GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr. Mehr erfahren → B | 540 EUR |
| KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt. Mehr erfahren → (2 Kinder) | 600 EUR |
| Gesamt im Depot | 5.280 EUR/Jahr |
| Davon Zulagen | 1.680 EUR (32 %) |
Steuerklassen-Effekt bei Zusammenveranlagung
Verheiratete Paare werden in der Regel zusammen veranlagt (Steuerklasse IV/IV oder III/V). Das beeinflusst den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → direkt:
- Zusammenveranlagung: Beide Beiträge (bis 3.600 EUR gesamt) werden als Sonderausgaben abgesetzt
- Höheres Gesamteinkommen: Höherer GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
Mehr erfahren →, höhere Steuerersparnis - GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
Mehr erfahren →: Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulagen oder Steuerabzug vorteilhafter ist
Vorteile der Heirat beim Depot
- Mittelbare Förderung für nicht-pflichtversicherten Partner
- Doppelte GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → (bis 1.080 EUR/Jahr) - Gemeinsamer SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → bis 3.600 EUR - Höhere Steuererstattung durch Zusammenveranlagung
- KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → flexibel zuordbar
Das solltest du beachten
- Mittelbare Berechtigung endet bei Scheidung
- Partner B braucht eigenes Depot (kein Gemeinschaftsdepot)
- Mindestbeitrag von 120 EUR/Jahr für Partner B nötig
- Bei dauerhafter Trennung entfällt die mittelbare Förderung
Schritt für Schritt: Nach der Heirat richtig handeln
Wer von euch ist unmittelbar förderberechtigt (PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren →)? Wer braucht die mittelbare Förderung? Falls beide pflichtversichert sind, seid ihr beide unmittelbar berechtigt — noch besser.
Falls der mittelbar berechtigte Partner noch kein Depot hat: Jetzt eröffnen. Das geht bei jedem zertifizierten Anbieter online.
Mehr erfahren → anpassen
Beide Partner stellen einen DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren →. Beim mittelbar Berechtigten muss die Steuer-ID des unmittelbar berechtigten Partners angegeben werden.
Mehr erfahren → zuordnen
Falls Kinder vorhanden: Die Kinderzulage wird standardmäßig der Mutter zugeordnet. Du kannst die Zuordnung ändern, falls es steuerlich günstiger ist.
Mehr erfahren → gemeinsam einreichen
Bei der nächsten Steuererklärung: Beide Beiträge in der Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
Mehr erfahren → angeben. Die GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
Mehr erfahren → erledigt das Finanzamt automatisch.
Häufige Fragen nach der Heirat
Muss ich meinen bestehenden Vertrag ändern?
Nein. Dein bestehendes Depot läuft weiter wie bisher. Du musst lediglich den DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren → aktualisieren, falls sich dein Name oder deine Steuer-ID geändert hat. Der neue Ehepartner eröffnet ein eigenes Depot.
Was wenn beide Partner pflichtversichert sind?
Dann seid ihr beide unmittelbar förderberechtigt — die mittelbare Förderung ist gar nicht nötig. Jeder erhält die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → auf Basis des eigenen Beitrags. Die Zusammenveranlagung bringt euch trotzdem Vorteile beim SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung?
Die mittelbare Förderung endet, wenn ihr euch dauerhaft trennt. Die bereits erhaltenen Zulagen bleiben erhalten, aber ab dem Jahr der Trennung muss der mittelbar Berechtigte eine eigene unmittelbare Förderberechtigung nachweisen — sonst gibt es keine neuen Zulagen mehr. Mehr dazu im Ratgeber Depot bei Scheidung.
Weiterführende Ratgeber
Zulagen & Steuervorteile
Alle Förderungen im Detail — Grundzulage, Kinderzulage, Sonderausgabenabzug.
Depot bei Scheidung
Was passiert mit Zulagen und Depot beim Versorgungsausgleich?
Kind bekommen?
300 EUR Kinderzulage pro Jahr sichern — so geht es.
Wer ist förderberechtigt?
Angestellte, Selbständige, Beamte — die vollständige Übersicht.
Depot-Rechner
Endkapital berechnen mit allen Zulagen und Steuervorteilen.