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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Altersvorsorge in der ambulanten Pflege für Selbständige

Key-Facts: Pflege und Altersvorsorge

  • Rentenversicherungspflicht Ja (§ 2 Nr. 2 SGB VI)
  • Durchschnittliches Nettoeinkommen ambulante Pflege 2.200–3.200 € / Monat
  • Erwartete GRV-Rente (35 Jahre, Durchschnitt) ca. 900–1.100 € / Monat
  • Staatliche GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    Depot bis 540 € / Jahr
  • Branchenspezifisches Risiko Burnout, körperliche Belastung
  • Frühverrentungsquote Pflegeberufe ca. 20 %

Pflichtversichert — aber mit niedriger Rente

Selbständige Pflegekräfte in der ambulanten Pflege gehören zu den wenigen Selbständigen, die PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Das ist grundsätzlich positiv — du baust automatisch Rentenansprüche auf. Das Problem: Die Einkommen in der Pflege sind unterdurchschnittlich, und daraus resultieren auch unterdurchschnittliche Rentenansprüche.

Nach 35 Jahren Beitragszahlung auf ein durchschnittliches Pflegeeinkommen landest du bei einer monatlichen Rente von 900 bis 1.100 €. Damit kommst du im Alter nicht aus — erst recht nicht, wenn du in einer Stadt mit hohen Lebenshaltungskosten wohnst.

Doppelbelastung: Pflichtbeitrag und private Vorsorge

Als pflichtversicherte Selbständige zahlst du den vollen Rentenversicherungsbeitrag (2026: 18,6 % auf dein Einkommen). Gleichzeitig solltest du privat vorsorgen. Das ist eine finanzielle Herausforderung — aber das Altersvorsorgedepot macht es leichter, weil du bereits mit kleinen Beträgen profitierst.

Monatliches Netto Sparrate Depot Depot nach 25 Jahren (7 % p.a.) Zusätzliche Rente (4 % Entnahme)
2.200 € 75 € ca. 60.900 € ca. 203 € / Monat
2.700 € 125 € ca. 101.500 € ca. 338 € / Monat
3.200 € 200 € ca. 162.400 € ca. 541 € / Monat

Mit 125 € monatlich in einen ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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auf den MSCI WorldWas ist MSCI World?Aktienindex mit über 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern. Durchschnittliche Rendite seit 1970: ca. 7% pro Jahr. Der Klassiker für ETF-Sparpläne.
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baust du in 25 Jahren ein Depot von über 100.000 € auf. Zusammen mit der GRV-Rente kommst du dann auf ein tragfähiges Gesamteinkommen im Alter.

Burnout und früher Berufsausstieg

Die Pflegebranche hat eine der höchsten Burnout-Raten aller Berufe. Rund 20 % der Pflegekräfte scheiden vorzeitig aus dem Beruf aus — oft durch Erwerbsminderung. Wenn dir das passiert, bist du als Pflichtversicherte zumindest über die Erwerbsminderungsrente der GRV abgesichert. Trotzdem: Diese Rente ist niedrig.

Achtung: Die Erwerbsminderungsrente beträgt oft nur 30–40 % deines bisherigen Einkommens. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Pflegekräfte deshalb fast Pflicht. Das Altersvorsorgedepot hilft zusätzlich — je früher du anfängst, desto mehr Puffer hast du.

Zulagen optimal nutzen bei niedrigem Einkommen

Bei niedrigem Einkommen sind die Zulagen des Altersvorsorgedepots besonders wertvoll. Die pauschale GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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von 540 EUR/Jahr bekommst du schon ab dem Sockelbeitrag von 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat). Hast du Kinder, kommt die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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dazu — bis zu 300 € pro Kind pro Jahr.

Die GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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entscheidet automatisch, ob Zulagen oder SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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vorteilhafter sind. Bei einem EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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unter 25 % — was bei vielen Pflegekräften der Fall ist — gewinnen meist die Zulagen. Stelle unbedingt einen DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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, damit du nichts verschenkst.

Rechenbeispiel: Pflegekraft, 2.500 € netto, 2 Kinder. Eigenbeitrag Depot: 55 EUR/Monat (660 EUR/Jahr, SA-Max bei 2 Kindern). Grundzulage: 540 EUR (pauschal) + 600 EUR Kinderzulagen = 1.140 EUR geschenkt pro Jahr. Das sind über 95 EUR extra pro Monat — fast eine Verdreifachung deiner Sparrate.

Ambulante Pflege: Besonderheiten bei der Sozialversicherung

Als selbständige ambulante Pflegekraft bist du nicht nur rentenversicherungspflichtig, sondern musst dich auch um Krankenversicherung und Pflegeversicherung selbst kümmern. Der volle Sozialversicherungsüberblick zeigt dir, welche Beiträge auf dich zukommen.

Wichtig für die Rente im Alter: Bist du in der GKV, zahlst du im Ruhestand Beiträge zur KVdR (Krankenversicherung der Rentner) auf deine gesetzliche Rente und auf Depot-Auszahlungen. Plane diese Abzüge in deine Kalkulation ein.

Steuerlich clever: Depot und Rürup kombinieren

Neben dem Altersvorsorgedepot lohnt sich für Pflegekräfte mit höherem Einkommen auch eine Rürup-Rente. Die Beiträge sind zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar. In der Steuererklärung trägst du die Depot-Beiträge in der Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
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ein.

Vorteile für Pflegekräfte

  • Pflichtversicherung sichert GRV-Basis automatisch
  • Zulagen besonders wertvoll bei niedrigem Einkommen
  • Flexible Einzahlung bei schwankenden Aufträgen
  • Niedrige TERWas ist TER?Total Expense Ratio — die jährlichen Gesamtkosten eines Fonds/ETFs in Prozent. Günstige ETFs: 0,1-0,3%. Das Standarddepot darf max. 1,0% kosten.
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    bei ETFs
  • Erwerbsminderungsrente als zusätzliche Absicherung

Herausforderungen

  • Doppelbelastung: Pflichtbeitrag + Depot
  • Hohes Burnout-Risiko und Frühverrentung
  • KVdR-Beiträge auf Depot-Auszahlungen
  • Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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    der Auszahlung

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Häufige Fragen

Können selbständige Pflegekräfte das Altersvorsorgedepot nutzen?

Selbständige Pflegekräfte (Einzelpflegepersonen, ambulante Pflegedienste ohne Angestellte) sind in der Regel nicht GRV-pflichtig — kein automatischer Grundzulagenanspruch. Wenn Angestellte beschäftigt werden: Arbeitgeber-GRV-Pflicht für Angestellte, aber nicht automatisch für den Inhaber. Option: freiwillige GRV-Mitgliedschaft für AVD-Zugang. Für höhere Einkommen: Rürup steuerlich attraktiver.

Wie hoch ist das Altersarmutsrisiko in der selbständigen Pflege?

Erheblich. Selbständige Pflegekräfte ohne GRV-Absicherung haben im Alter oft weder gesetzliche Rente noch Versorgungswerk-Ansprüche. Krankheit oder körperliche Einschränkungen können die Pflegetätigkeit frühzeitig beenden. Ohne private Vorsorge und BU-Versicherung droht Altersarmut. Statistik: Pflegeberufe gehören zu den am stärksten von Altersarmut betroffenen Berufsgruppen. Frühzeitige private Vorsorge ist existenziell, nicht optional.

Welche Vorsorge-Kombination ist für selbständige Pflegekräfte sinnvoll?

Vier Bausteine: 1) BU-Versicherung: Pflicht — Pflegetätigkeiten haben hohes körperliches und psychisches Belastungsrisiko. 2) Freiwillige GRV-Mitgliedschaft: Ermöglicht AVD-Zugang + Erwerbsminderungsrente + Altersrente. 3) Rürup-Rente (alternativ zu AVD bei höherem Einkommen): steuerliche Förderung ohne GRV-Pflicht. 4) Freies ETF-Depot: Liquiditätsbasis. Mindestens BU + ETF-Depot, idealerweise alle vier Bausteine.

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