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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Altersvorsorge nach Trennung und Scheidung regeln

Key-Facts: Depot bei Trennung

  • Versorgungsausgleich Während der Ehe erworbene Ansprüche werden halbiert
  • Mittelbare Förderung Entfällt ab Scheidungsjahr
  • Zulagen-Rückforderung Keine, wenn Depot bestehen bleibt
  • Pfändungsschutz Depot ist geschützt (nicht pfändbar)
  • Eigene Förderung Unmittelbar Berechtigte behalten vollen Anspruch

Was passiert mit dem Depot bei Scheidung?

Eine Trennung ist emotional belastend — und finanziell komplex. Beim AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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greift der sogenannte Versorgungsausgleich: Alle während der Ehezeit aufgebauten Rentenansprüche werden zwischen beiden Partnern hälftig aufgeteilt. Das betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch das Altersvorsorgedepot.

Wichtig: Nur die Ansprüche aus der Ehezeit werden geteilt. Was du vor der Hochzeit oder nach der Trennung angespart hast, bleibt vollständig bei dir.

So funktioniert der Versorgungsausgleich beim Depot

Das Familiengericht berechnet den Wert beider Depots zum Stichtag (Ende der Ehezeit). Die Differenz wird hälftig ausgeglichen. Das bedeutet nicht, dass ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Anteile physisch übertragen werden — stattdessen werden die Ansprüche intern verrechnet.

  1. Stichtag ermitteln Das Gericht legt den letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags als Stichtag fest.
  2. Depot-Werte abfragen Beide Depotanbieter melden den aktuellen Stand an das Gericht.
  3. Differenz berechnen Die während der Ehe aufgebauten Ansprüche werden verglichen.
  4. Interne Teilung Der ausgleichspflichtige Partner überträgt intern Anteile an den anderen. Dies geschieht innerhalb des gleichen Anbieters oder per externer Teilung.
  5. Neue Depots ggf. eröffnen Falls der ausgleichsberechtigte Partner kein Depot beim gleichen Anbieter hat, wird ein neues eröffnet.

Rechenbeispiel: Versorgungsausgleich

Position Partner A Partner B
Depot-Wert gesamt 45.000 EUR 12.000 EUR
Davon vor Ehe angespart 15.000 EUR 0 EUR
Ehezeit-Anteil 30.000 EUR 12.000 EUR
Differenz 18.000 EUR
Ausgleich (50 %) -9.000 EUR +9.000 EUR
Ergebnis nach Ausgleich 36.000 EUR 21.000 EUR

Mittelbare Förderung: Was passiert damit?

Wenn du bisher über deinen Partner mittelbar förderberechtigt warst (z.B. als nicht-erwerbstätiger Ehepartner), entfällt diese Berechtigung mit der Scheidung. Du verlierst ab dem Folgejahr die GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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— es sei denn, du wirst selbst unmittelbar förderberechtigt.

Achtung: Bereits erhaltene Zulagen werden nicht zurückgefordert, solange das Depot bestehen bleibt und nicht förderschädlich aufgelöst wird. Aber künftige Zulagen fallen weg, wenn du keinen eigenen Förderanspruch aufbaust.

Deine Optionen nach der Trennung

Was du tun solltest

  • Eigene PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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    e Beschäftigung aufnehmen
  • Depot weiterführen mit eigenem Eigenbeitrag
  • DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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    auf eigenen Namen umstellen
  • Rentenlucke neu berechnen

Was du vermeiden solltest

  • Depot kündigen (förderschädlich, Zulagen zurückzahlen!)
  • Beiträge komplett einstellen ohne zu pausieren
  • Versorgungsausgleich ohne Anwalt akzeptieren
  • Vergessen, den DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
    Mehr erfahren →
    zu ändern

Depot pausieren statt kündigen

Falls du nach der Trennung vorübergehend kein Einkommen hast, kannst du das Depot beitragsfrei stellen statt es aufzulösen. So vermeidest du die förderschädliche Verwendung und musst keine Zulagen zurückzahlen. Details findest du unter Depot pausieren.

Tipp: Selbst mit einem Sockelbeitrag von 60 EUR pro Jahr (5 EUR/Monat) erhältst du die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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von 540 EUR — pauschal, einkommensunabhängig.

Sonderfall: Einvernehmliche Regelung

Ehepaare können den Versorgungsausgleich beim AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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per notariellem Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung anpassen. So ist es möglich, das Depot aus dem Ausgleich herauszunehmen — wenn beide Partner andere Ausgleichswerte akzeptieren.

Berechne mit dem Rechner, wie sich dein Depot nach dem Versorgungsausgleich weiterentwickelt, wenn du selbst einzahlst. Weitere Informationen zum Thema Altersvorsorge findest du bei der Verbraucherzentrale sowie bei der Deutschen Rentenversicherung.

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Finde heraus, wie groß deine Versorgungslücke nach der Scheidung ist und was du tun kannst.

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Häufige Fragen

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot bei einer Scheidung?

Das Depot unterliegt dem Versorgungsausgleich: Alle während der Ehezeit aufgebauten Ansprüche werden hälftig geteilt. Das Gericht ermittelt den Depot-Wert zum Stichtag (letzter Monat vor Scheidungsantrag). Anteile, die vor der Ehe oder nach dem Trennungszeitpunkt angespart wurden, bleiben unangetastet.

Verliere ich die erhaltenen Zulagen, wenn ich mich scheiden lasse?

Nein — bereits erhaltene Zulagen werden nicht zurückgefordert, solange das Depot bestehen bleibt und nicht vorzeitig aufgelöst wird. Nur künftige Zulagen können wegfallen, wenn du nach der Scheidung keine eigene Förderberechtigung mehr hast (z.B. als nicht-erwerbstätige Person ohne Rentenversicherungspflicht).

Kann ich das Depot nach der Scheidung weiterführen?

Ja — und das ist fast immer sinnvoller als kündigen. Wer das Depot auflöst, muss alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (förderschädliche Verwendung). Stattdessen: Depot beitragsfrei stellen oder mit kleinen Beträgen weiterführen, und sobald wieder eigenes Einkommen vorhanden ist, den Sparplan wieder aufnehmen.

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