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Alleinverdiener mit Familie — mittelbare Förderung nutzen
Von AktienRenteRechner-RedaktionStand: März 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Der nicht-berufstätige Partner kann über mittelbare Förderberechtigung ein eigenes Depot führen — mit voller GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    für nur 60 EUR/Jahr.
  • Die Förderquote auf den Mindestbeitrag: 900 % (540 EUR Zulage auf 60 EUR Eigenbeitrag). Mit Kindern: bis zu 1.900 %.
  • Zusammen können Alleinverdiener-Familien mit 2 Kindern rund 420.000 EUR Endkapital aufbauen — bei nur 1.860 EUR jährlichem Eigenbeitrag.
  • Die Kinderzulage sollte immer dem mittelbar berechtigten Partner zugeordnet werden (über Kindergeld).
  • Die mittelbare Förderberechtigung endet bei Scheidung — dann muss der Partner selbst rentenversicherungspflichtig werden.

Alleinverdiener — Die Eckdaten

  • Unmittelbar förderberechtigt Berufstätiger Partner
  • Mittelbar förderberechtigt Nicht-berufstätiger Partner
  • Mindestbeitrag mittelbar 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat)
  • GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    mittelbar 540 EUR/Jahr — volle Zulage!
  • Rendite auf 60 EUR Eigenbeitrag 900 % Förderquote
Alleinverdiener Familie mittelbare Förderung

Mittelbare Förderung: Der versteckte Mega-Hebel für Familien

Die mittelbare Förderberechtigung ist einer der größten Hebel im AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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. Wenn dein Ehepartner nicht PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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in der gesetzlichen Rentenversicherung ist (Hausfrau/Hausmann, Minijob ohne Rentenversicherungspflicht), kann er trotzdem ein eigenes Depot eröffnen -- mit voller GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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. Die Deutsche Rentenversicherung informiert über den Versicherungsstatus beider Partner. Wer genau förderberechtigt ist, erklärt der Ratgeber Wer ist förderberechtigt?

Voraussetzung: Du selbst bist unmittelbar förderberechtigt (z. B. als Angestellter). Dein Partner muss lediglich einen Mindestbeitrag von 60 EUR pro Jahr einzahlen. Dafür bekommt er die volle Grundzulage von 540 EUR. Das ist eine Förderquote von 900 % — neun Euro geschenkt für jeden eigenen Euro.

Familienszenario: 1 Verdiener, 2 Kinder

Annahmen: Partner A verdient 50.000 EUR brutto, Partner B ist Hausfrau/Hausmann, 2 Kinder (3 und 5), Kindergeld geht an Partner B.

KennzahlPartner A (unmittelbar)Partner B (mittelbar)Gesamt
Eigenbeitrag/Jahr1.800 EUR60 EUR (Minimum)1.860 EUR
GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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540 EUR540 EUR1.080 EUR
KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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0 EUR600 EUR600 EUR
Depot-Zufluss/Jahr2.340 EUR1.200 EUR3.540 EUR
Förderquote30 %1.900 %90 %

Partner B: 60 EUR Eigenbeitrag, 1.140 EUR Zulagen = 1.900 % Förderquote. Der Staat gibt 19 EUR für jeden eigenen Euro.

1.900 % Förderquote — kein Tippfehler. Partner B zahlt 60 EUR ein und bekommt 1.140 EUR Zulagen (540 EUR Grund + 600 EUR Kinder). Das ist die höchste Förderquote, die im deutschen Steuersystem möglich ist. Kein Riester-Vertrag, keine Rürup-Rente, keine betriebliche Altersvorsorge kommt auch nur annähernd an diesen Wert heran.

Praxisbeispiel: Heike und Bernd

Bernd (40, Polizeibeamter, 48.000 EUR brutto) ist der Alleinverdiener. Seine Frau Heike (38) betreut die beiden Kinder Max (6) und Lea (3) zu Hause. Das Kindergeld läuft auf Heike.

Heikes und Bernds Strategie: Bernd eröffnet sein Depot und zahlt 150 EUR/Monat (1.800 EUR/Jahr). Heike eröffnet ihr Depot als mittelbar Berechtigte und zahlt nur 5 EUR/Monat (60 EUR/Jahr). Bernds Depot: 2.340 EUR/Jahr Zufluss (1.800 + 540 Grundzulage). Heikes Depot: 1.200 EUR/Jahr Zufluss (60 + 540 Grundzulage + 600 Kinderzulage). Zusammen: 3.540 EUR/Jahr bei nur 1.860 EUR Eigenbeitrag. Förderquote als Familie: 90 %.

Nach 29 Jahren (Bernd bis 69, Heike bis 67): Bernds Depot ~250.000 EUR, Heikes Depot ~100.000 EUR. Zusammen: 350.000 EUR. Davon hat die Familie nur 53.940 EUR selbst eingezahlt. Hätte Heike kein Depot, wären es nur 250.000 EUR — Heikes 60-EUR-Depot bringt 100.000 EUR zusätzlich. Das ist der Mega-Hebel der mittelbaren Förderung.

Kapitalentwicklung: Beide Depots zusammen

ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Portfolio mit 6 % Rendite, 35 Jahre Laufzeit, Kinderzulage 20 Jahre:

Nach ... JahrenPartner APartner BGesamt
10 Jahre~32.500 EUR~16.600 EUR~49.100 EUR
20 Jahre~91.000 EUR~46.800 EUR~137.800 EUR
30 Jahre~198.000 EUR~86.000 EUR~284.000 EUR
35 Jahre~300.000 EUR~120.000 EUR~420.000 EUR

420.000 EUR Gesamtkapital — davon hat die Familie nur 65.100 EUR selbst eingezahlt (1.860 EUR x 35 Jahre). Der Rest sind Zulagen und Rendite. Der Zinseszinseffekt wirkt auch auf die Zulagen — deshalb wächst das Gesamtkapital so stark.

Sollte Partner B mehr als 60 EUR einzahlen?

Die Mindest-60-EUR-Strategie maximiert die Förderquote. Aber wenn das Familienbudget es erlaubt, lohnt sich mehr Eigenbeitrag für Partner B — denn mehr Geld im Depot bedeutet mehr Zinseszins.

Eigenbeitrag Partner BZulagenFörderquoteDepot-Zufluss/JahrEndkapital B (35 J., 6 %)
60 EUR (Minimum)1.140 EUR1.900 %1.200 EUR~120.000 EUR
600 EUR (50 EUR/M.)1.140 EUR190 %1.740 EUR~195.000 EUR
1.200 EUR (100 EUR/M.)1.140 EUR95 %2.340 EUR~270.000 EUR
1.800 EUR (150 EUR/M.)1.140 EUR63 %2.940 EUR~340.000 EUR

Der Sweet Spot hängt vom Budget ab. Selbst bei 600 EUR Eigenbeitrag (50 EUR/Monat) beträgt die Förderquote noch 190 %. Wer das Geld hat, sollte auf 1.800 EUR gehen — 63 % Förderquote ist immer noch hervorragend.

Praxisbeispiel: Fatima und Ali

Ali (35, Elektriker, 38.000 EUR brutto) und Fatima (33, Hausfrau, 3 Kinder — Yusuf 7, Amira 4, Sara 1) wollen das Maximum herausholen. Alis Budget erlaubt insgesamt 200 EUR/Monat für beide Depots.

Fatimas und Alis optimale Aufteilung: Ali zahlt 150 EUR/Monat (1.800 EUR/Jahr) ins eigene Depot. Fatima zahlt 50 EUR/Monat (600 EUR/Jahr) als mittelbar Berechtigte. Alis Zulagen: 540 EUR Grundzulage. Fatimas Zulagen: 540 EUR Grundzulage + 900 EUR KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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(3 Kinder) = 1.440 EUR. Förderquote Fatima: 240 %. Zusammen: 4.380 EUR Depot-Zufluss auf 2.400 EUR Eigenbeitrag = 83 % Förderquote als Familie.

Nach 34 Jahren (Ali bis 69, Fatima bis 67): Alis Depot ~310.000 EUR, Fatimas Depot ~240.000 EUR. Zusammen: 550.000 EUR. Ohne die mittelbare Förderung für Fatima wären es nur 310.000 EUR. Die 50 EUR/Monat für Fatima bringen langfristig 240.000 EUR mehr — das ist der beste Hebel, den die Familie nutzen kann.

Voraussetzungen für die mittelbare Förderung

  • Ihr müsst verheiratet sein (oder verpartnert) und nicht dauerhaft getrennt leben
  • Ein Partner muss unmittelbar förderberechtigt sein (angestellt, PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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    )
  • Der mittelbar Berechtigte braucht ein eigenes Depot auf seinen Namen
  • Mindestbeitrag: 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat)
  • Ein DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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    muss beim Anbieter gestellt werden
Häufiger Fehler: Viele Familien kennen die mittelbare Förderberechtigung nicht und verschenken hunderte Euro Zulagen pro Jahr. Wenn nur ein Partner arbeitet und Kinder da sind, ist die mittelbare Förderung der mit Abstand stärkste Förderhebel. Unbedingt beim Depot-Anbieter nach der mittelbaren Förderberechtigung fragen.

Was passiert bei Scheidung mit der mittelbaren Förderung?

Jedes Depot gehört dem jeweiligen Kontoinhaber. Bei Scheidung kann das Altersvorsorgedepot im Versorgungsausgleich geteilt werden. Die mittelbare Förderberechtigung endet mit der Scheidung — der vormals mittelbar Berechtigte muss dann selbst PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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werden, um weiterhin Zulagen zu erhalten. Details: Depot nach Scheidung.

Steuerliche Behandlung bei mittelbarer Förderberechtigung

Der SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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für den mittelbar Berechtigten ist auf den Mindestbeitrag (60 EUR) begrenzt — bringt also kaum Steuerersparnis. Der unmittelbar Berechtigte kann weiterhin seine vollen 1.800 EUR als Sonderausgaben via Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
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geltend machen. Bei Zusammenveranlagung wird beides gemeinsam in der Steuererklärung berücksichtigt. Details im Ratgeber Zulagen und Steuervorteile.

Die Auszahlung im Alter unterliegt für beide Partner der Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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. Bei gemeinsamer Veranlagung profitiert ihr vom Splitting-Tarif — typisch 16-20 % EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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auf die Auszahlungen. Details zur Besteuerung findest du im Ratgeber Wie wird die Aktienrente besteuert? Und wo du das Depot am besten eröffnest, zeigt der Anbieter-Vergleich.

Häufige Fragen zur Alleinverdiener-Strategie

Kann der nicht-berufstätige Partner auch mehr als den Mindestbeitrag einzahlen?

Ja, bis zum Förderhöchstbetrag von 1.800 EUR/Jahr (150 EUR/Monat). Die GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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bleibt gleich (540 EUR), aber das Depot wächst schneller durch den höheren Eigenbeitrag. Bei 100 EUR monatlich und 2 Kindern beträgt die Förderquote immer noch 95 %.

Was passiert, wenn der nicht-berufstätige Partner wieder arbeiten geht?

Sobald der Partner eigene Rentenversicherungspflicht begründet, wird er unmittelbar förderberechtigt. Die mittelbare Förderung endet, die unmittelbare beginnt. Das Depot läuft nahtlos weiter — nur die rechtliche Grundlage ändert sich. Die Zulagen bleiben gleich hoch.

Gilt die mittelbare Förderberechtigung auch in der Elternzeit?

In der Elternzeit bleibt die Pflichtversicherung in der Regel bestehen — der Partner ist dann unmittelbar förderberechtigt. Die mittelbare Förderung ist eher für dauerhaft Nicht-Berufstätige gedacht (Hausfrau/Hausmann). Details im Ratgeber Depot in der Elternzeit.

Können unverheiratete Paare die mittelbare Förderung nutzen?

Nein. Die mittelbare Förderberechtigung setzt eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft voraus. Unverheiratete Paare müssen beide eigenständig förderberechtigt sein. Alle Voraussetzungen im Ratgeber Wer ist förderberechtigt?

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