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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Familie mit Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot
Von AktienRenteRechner-RedaktionStand: Mai 2026

Kinderzulage kompakt

  • Zulage pro Kind 300 EUR/Jahr
  • GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    Elternteil 540 EUR/Jahr
  • Zuordnung Standard Mutter
  • Umwidmung möglich Ja, per Antrag
  • DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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Kinderzulage und Grundzulage beim Altersvorsorgedepot

Wie funktioniert die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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ist ein staatlicher Zuschuss, der direkt auf dein Altersvorsorgedepot eingezahlt wird. Du musst sie nicht zurückzahlen -- sie gehört dir, solange du die Förderbedingungen einhältst. Voraussetzung: Du bist förderberechtigt, zahlst deinen Mindesteigenbeitrag und hast Anspruch auf Kindergeld für das jeweilige Kind. Der Kindergeldanspruch wird von der Familienkasse beim Bundeszentralamt für Steuern festgestellt.

Pro Kind erhältst du 300 EUR pro Jahr (mit Kindergeldberechtigung). Die Zulage wird zusätzlich zur GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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von 540 EUR gezahlt. In der Praxis bedeutet das: Bereits ohne Kinder erhältst du das Zehnfache deines Mindesteigenbeitrags als staatliche Förderung. Mit Kindern steigt die Förderquote weiter. Das ist staatliches Geld, das direkt in deinen ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Sparplan fließt.

Sabine (38, Lehrerin, 2 Kinder) spart beispielsweise 150 EUR im Monat in ihr Altersvorsorgedepot. Dank der beiden Kinderzulagen von je 300 EUR plus ihrer GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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von 540 EUR fließen effektiv 2.940 EUR pro Jahr in ihr Depot — obwohl sie selbst nur 1.800 EUR einzahlt. Die restlichen 1.140 EUR sind geschenktes Geld vom Staat.

Wer bekommt die Zulage — Mutter oder Vater?

Die gesetzliche Standardregel ist eindeutig: Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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wird dem Vertrag der Mutter zugeordnet. Das gilt automatisch, solange kein anderer Antrag gestellt wird. Das bedeutet: Die Mutter muss ein eigenes Altersvorsorgedepot haben, um die Zulage zu erhalten.

Wichtig: Auch wenn der Vater den Kindergeld-Antrag stellt — die Kinderzulage geht trotzdem an die Mutter, es sei denn, beide Elternteile stellen gemeinsam einen Umwidmungsantrag beim Anbieter.

Die Zuordnung an die Mutter hat historische Gründe: Als die Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
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eingeführt wurde, war die Mutter in den meisten Familien der Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen. Die Kinderzulage sollte gerade diesen Elternteil zur Altersvorsorge motivieren. An diesem Prinzip hat sich beim Altersvorsorgedepot nichts geändert.

Umwidmung der Kinderzulage auf den Vater

Manchmal ist es sinnvoller, die Zulage dem Vater zuzuordnen — zum Beispiel wenn die Mutter nicht PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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ist oder der Vater einen höheren SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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nutzen kann. In diesem Fall reicht ein formloser Antrag beider Elternteile beim jeweiligen Anbieter. Die Umwidmung gilt dann ab dem beantragten Beitragsjahr.

Thomas (42, Ingenieur) und seine Frau Lisa (40, selbständige Grafikdesignerin) haben genau diesen Fall: Lisa ist nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und nur mittelbar förderberechtigt. Thomas dagegen hat mit 72.000 EUR Brutto einen hohen GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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von 42 %. Die Umwidmung auf seinen Vertrag bringt der Familie rund 250 EUR mehr Steuerersparnis pro Jahr durch den höheren SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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.

Wie die Förderung im Detail funktioniert, erklärt der Ratgeber Zulagen und Steuervorteile im Überblick. Dort findest du auch die Staffelung der GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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und den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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Voraussetzungen für die Kinderzulage im Detail

BedingungDetails
KindergeldanspruchDu musst für das Kind Kindergeld beziehen (oder Anspruch darauf haben)
Eigenes DepotDer Elternteil, dem die Zulage zugeordnet wird, braucht ein Altersvorsorgedepot
Mindesteigenbeitrag60 EUR/Jahr (pauschal, einkommensunabhängig)
FörderberechtigungMindestens ein Elternteil muss PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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sein
Kindergeld-AlterBis 18 Jahre, bei Ausbildung/Studium bis 25 Jahre
ZulagenantragJährlich oder einmalig per DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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Ein häufiger Fehler: Viele Eltern gehen davon aus, dass der Kindergeldanspruch automatisch die Kinderzulage auslöst. Das stimmt nicht — du musst die Zulage beim Anbieter deines Altersvorsorgedepots beantragen, entweder jährlich oder einmalig per DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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. Ohne Antrag verfällt die Zulage für das jeweilige Jahr unwiderruflich. Laut der Zulagenstelle beim BZStWas ist BZSt?Bundeszentralamt für Steuern — die Behörde, die die Zulagen verwaltet und an die Depotanbieter auszahlt. Zertifiziert auch die Anbieter. werden jährlich mehrere hundert Millionen Euro an Zulagen nicht abgerufen.

Rechenbeispiel: Familie mit 2 Kindern

Nehmen wir Sabine (38, Lehrerin, 2 Kinder) und ihren Mann Marco (40, Erzieher). Beide Kinder wurden 2015 und 2019 geboren. Sabine verdient 45.000 EUR brutto, Marco 35.000 EUR. Beide haben ein Altersvorsorgedepot eröffnet.

PositionSabine (Mutter)Marco (Vater)
GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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540 EUR540 EUR
KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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Kind 1 (2015)
300 EUR
KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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Kind 2 (2019)
300 EUR
Zulagen gesamt1.140 EUR540 EUR
Mindesteigenbeitrag (pauschal)60 EUR60 EUR
Monatlich5 EUR5 EUR

Sabine zahlt nur 60 EUR Eigenbeitrag pro Jahr (5 EUR/Monat). Zusammen mit den 1.140 EUR Zulagen landen effektiv 1.194 EUR pro Jahr im Depot. Über 30 Jahre bei einer durchschnittlichen ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Rendite von 7 % pro Jahr ergibt allein Sabines Depot rund 113.000 EUR Endkapital. Davon stammen 18.000 EUR ausschließlich aus Kinderzulagen (600 EUR/Jahr × 30).

Zum Vergleich: Ohne Kinder zahlt Sabine ebenfalls nur 60 EUR Eigenbeitrag/Jahr — der Mindesteigenbeitrag ist beim Altersvorsorgedepot einkommensunabhängig. Mit 2 Kindern erhöht sich aber die Gesamtförderung von 540 EUR auf 1.140 EUR pro Jahr, ohne dass Sabine mehr einzahlt. Wie das konkret aussieht, zeigt der Ratgeber Aktienrente mit 2 Kindern.

Kinderzulage während der Elternzeit

Eine besonders relevante Frage für junge Familien: Was passiert mit der Kinderzulage in der Elternzeit? Die gute Nachricht: Die Förderberechtigung bleibt bestehen, solange du vor der Elternzeit PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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warst. In der Elternzeit selbst gilt ein Einkommen von 0 EUR — und damit ist nur der Mindesteigenbeitrag von 60 EUR pro Jahr fällig.

Anna (32, Marketingmanagerin) hat 2025 ihr erstes Kind bekommen und geht für 14 Monate in Elternzeit. Während dieser Zeit zahlt sie nur den Mindesteigenbeitrag von 60 EUR ins Altersvorsorgedepot. Trotzdem erhält sie die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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von 540 EUR und die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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von 300 EUR — insgesamt 840 EUR geschenkt für einen Eigenbeitrag von gerade einmal 60 EUR. Das entspricht einer Förderquote von über 1.500 %.

Wichtig: Melde die Geburt deines Kindes zeitnah dem Anbieter deines Depots, damit die Kinderzulage ab dem Geburtsjahr berücksichtigt wird. Rückwirkend kannst du Zulagen nur innerhalb von zwei Jahren nach Ende des Beitragsjahres beantragen. Neben dem Elterndepot kann es sinnvoll sein, auch direkt ein Depot für das Kind zu eröffnen, damit das Kind zum 18. Geburtstag über eigenes Startkapital verfügt.

5 Tricks, die Familien kennen sollten

  1. DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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    stellen:
    Einmal beim Anbieter abgeben, dann wird die Zulage jedes Jahr automatisch beantragt. So vergisst du keine Frist. Laut Statistik der Zulagenstelle verlieren Familien ohne Dauerzulagenantrag im Schnitt alle 4–5 Jahre eine Zulage durch Vergessen.
  2. Umwidmung strategisch prüfen: Wenn ein Elternteil einen höheren GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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    hat, kann die Zuordnung auf diesen Vertrag den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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    maximieren. Bei einem GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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    von 42 % statt 25 % bringt die Umwidmung bis zu 500 EUR mehr Steuerersparnis pro Jahr.
  3. Mittelbare Berechtigung nutzen: Ist nur ein Elternteil PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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    , kann der andere per indirekter Förderung trotzdem ein Depot führen — mit nur 60 EUR Jahresbeitrag. Beide erhalten die GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    .
  4. Geburt melden: Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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    gibt es ab dem Geburtsjahr. Teile deinem Anbieter die Geburt zeitnah mit, damit nichts verloren geht. Ein Anruf oder eine Nachricht über die App reicht in der Regel.
  5. Bei Scheidung neu ordnen: Nach einer Trennung fällt die Zulage dem Elternteil zu, der das Kindergeld bezieht. Prüfe die Zuordnung und passe sie gegebenenfalls an. Mehr dazu im Ratgeber Depot nach Scheidung.
Achtung: Wird der Sockelbeitrag (60 EUR/Jahr = 5 EUR/Monat) nicht erreicht, entfällt die Förderung vollständig — sowohl die GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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als auch die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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. Das AVD kennt Alles-oder-Nichts: keine anteilige Kürzung, kein "bisschen Zulage". Richte am besten einen Dauerauftrag auf 5 EUR/Monat ein, damit der Sockelbeitrag automatisch erfüllt wird.

Was passiert mit der Kinderzulage, wenn das Kind 25 wird?

Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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endet, sobald der Kindergeldanspruch erlischt — spätestens mit dem 25. Lebensjahr. Dein Mindesteigenbeitrag von 60 EUR/Jahr bleibt unverändert, aber du erhältst ab diesem Zeitpunkt weniger staatliche Förderung, weil die Kinderzulage wegfällt.

Konkret: Wenn Sabines ältestes Kind 2040 das 25. Lebensjahr erreicht, fällt eine Kinderzulage von 300 EUR weg. Die jährliche Gesamtförderung sinkt von 1.140 EUR auf 840 EUR — Sabines eigener Beitrag von 60 EUR/Jahr bleibt aber gleich. Drei Jahre später, wenn auch das zweite Kind 25 wird, sinkt die Förderung auf 540 EUR (nur noch Grundzulage). Wer früh genug weiß, wann die Kinder aus dem Kindergeldalter fallen, kann die eigene Sparrate rechtzeitig erhöhen, um das Kapitalziel trotzdem zu erreichen. Wie sich das auf dein Endkapital auswirkt, siehst du im Szenario Aktienrente mit 2 Kindern.

Sonderfall Patchwork-Familien

Bei Patchwork-Familien wird die Zuordnung der Kinderzulage komplexer. Die Grundregel bleibt: Die Zulage folgt dem Kindergeldanspruch. Wer das Kindergeld erhält, dessen Depot wird die Kinderzulage zugeordnet — vorausgesetzt, es gibt ein Altersvorsorgedepot.

Michael (45, Projektleiter) hat aus erster Ehe zwei Kinder (12 und 15 Jahre), die bei der Mutter leben. Seine Ex-Frau bezieht das Kindergeld. Michael lebt mit seiner neuen Partnerin Julia (36, Ärztin) zusammen, die ein eigenes Kind (4 Jahre) hat. Die Zuordnung:

  • Kinder aus erster Ehe: Kinderzulage geht an die Ex-Frau (Kindergeldempfängerin), sofern sie ein Depot hat.
  • Julias Kind: Kinderzulage geht an Julia (Mutter), eine Umwidmung auf Michael ist nur möglich, wenn Julia zustimmt und Michael das Kindergeld beantragt.

Die Zulagenstelle beim BZStWas ist BZSt?Bundeszentralamt für Steuern — die Behörde, die die Zulagen verwaltet und an die Depotanbieter auszahlt. Zertifiziert auch die Anbieter. prüft die Zuordnung automatisch anhand der Kindergeld-Daten. Bei Unstimmigkeiten erhältst du einen Zulagenbescheid mit Erklärung. Gegen diesen kannst du innerhalb eines Jahres Einspruch einlegen.

Kinderzulage vs. SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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: Was lohnt sich mehr?

Das Finanzamt prüft im Rahmen der GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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automatisch, ob du mit den Zulagen oder dem Sonderausgabenabzug besser fährst. Bei niedrigem Einkommen gewinnen oft die Zulagen, bei höherem Einkommen der Steuerabzug. In vielen Familiensituationen sind die Zulagen aber klar vorteilhafter — gerade wenn mehrere Kinder vorhanden sind.

Faustregel: Eine Familie mit zwei Kindern profitiert bis zu einem GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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von etwa 35 % stärker von den Zulagen als vom Sonderausgabenabzug. Ab 35 % GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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(ca. 60.000 EUR Brutto bei Steuerklasse I) kippt das Verhältnis — dann wird der Steuerabzug wertvoller. Die GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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stellt sicher, dass du automatisch die bessere Variante bekommst. Du musst dich also nicht entscheiden, aber es hilft zu verstehen, woher der Vorteil kommt.

Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Einkommensklassen findest du im Ratgeber Zulagen und Steuervorteile. Wer prüfen möchte, ob die Aktienrente generell zur eigenen Situation passt, findet Antworten unter Wann lohnt sich die Aktienrente? und bei den Kosten und Gebühren.

Häufige Fragen zur Kinderzulage

Bekomme ich die Kinderzulage auch für Stiefkinder?

Ja, sofern du für das Stiefkind Kindergeld beziehst oder Anspruch darauf hast. Die Kinderzulage folgt immer dem Kindergeldanspruch, nicht dem biologischen Verwandtschaftsverhältnis. Lebt das Stiefkind in deinem Haushalt und du bist kindergeldberechtigt, kannst du die Zulage über dein Altersvorsorgedepot erhalten.

Was passiert, wenn ich den Mindesteigenbeitrag nicht vollständig zahle?

Das AVD kennt kein anteiliges Kürzen. Wer weniger als den Sockelbeitrag (60 EUR/Jahr = 5 EUR/Monat) einzahlt, erhält 0 EUR — weder Grundzulage noch Kinderzulage. Es gibt keine 80%- oder 50%-Variante. Deshalb: Mindestens den Sockelbeitrag einzahlen, selbst in der Elternzeit. Das sind 5 EUR im Monat — dafür gibt es die volle Förderung von 540 EUR Grundzulage plus Kinderzulage.

Kann ich die Kinderzulage rückwirkend beantragen?

Ja, aber nur innerhalb von zwei Jahren nach Ende des jeweiligen Beitragsjahres. Für das Beitragsjahr 2027 hast du also bis Ende 2029 Zeit. Danach verfällt der Anspruch unwiderruflich. Ein DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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verhindert dieses Risiko vollständig.

Mein Kind macht eine Ausbildung — bekomme ich weiterhin die Kinderzulage?

Ja, solange dein Kind unter 25 ist und sich in einer Erstausbildung oder einem Erststudium befindet, besteht Kindergeldanspruch — und damit auch Anspruch auf die Kinderzulage. Bei einer Zweitausbildung gelten strengere Regeln: Das Kind darf dann maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Erhalten beide Elternteile die Kinderzulage?

Nein. Die Kinderzulage wird pro Kind nur einmal gezahlt und genau einem Elternteil zugeordnet. Standardmäßig ist das die Mutter. Beide Elternteile erhalten aber jeweils die GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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von 540 EUR, sofern beide ein eigenes Altersvorsorgedepot führen und förderberechtigt sind.

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