Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament — Was Anleger wissen müssen
Drei Dokumente, die zusammen ein Leben lang schützen. Wer Wertpapiere besitzt, hat besondere Anforderungen an seine Vorsorgedokumentation — und macht häufig Fehler, die sich im Ernstfall nicht mehr korrigieren lassen. Stand: 24.11.2025
Die wichtigsten Fakten
- Vorsorgevollmacht regelt: wer entscheidet, wenn man es selbst nicht mehr kann
- Patientenverfügung regelt: welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt
- Testament regelt: wer was erbt
- Kosten Notar (Vollmacht) ca. 150–300 EUR
- Handschriftliches Testament kostenlos, aber fehleranfällig
Drei Dokumente — drei Schutzebenen
Die meisten Menschen denken bei Altersvorsorge an Sparpläne, Fonds und Zinsen. Dabei gehört zur vollständigen Vorsorge auch das rechtliche Fundament: Wer entscheidet, wenn man es selbst nicht mehr kann? Was soll medizinisch passieren, wenn man handlungsunfähig ist? Und wer erbt das aufgebaute Vermögen?
Drei Dokumente geben darauf Antworten. Sie sind unabhängig voneinander, ergänzen sich aber. Wer nur eines hat, hat Lücken. Wer keines hat, überlässt die Entscheidungen dem Staat und dem Zufall.
| Dokument | Was es regelt | Gilt wann? | Form |
|---|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Wer handelt für mich (Finanzen, Gesundheit, Behörden) | Bei Geschäftsunfähigkeit oder Tod | Schriftlich; Notar empfohlen für Bankzugang |
| Patientenverfügung | Welche medizinischen Maßnahmen ich wünsche oder ablehne | Bei Entscheidungsunfähigkeit (Unfall, Demenz) | Schriftlich, handschriftlich gültig |
| Testament | Wer was erbt; Vermächtnisse; Testamentsvollstrecker | Nach dem Tod | Handschriftlich oder notariell |
Die Vorsorgevollmacht: Besonders wichtig für Anleger
Wer ein Depot besitzt, steht vor einer besonderen Herausforderung: Banken akzeptieren Vollmachten nur, wenn sie bestimmte Formanforderungen erfüllen. Eine formlose schriftliche Vollmacht reicht bei den meisten Depotbanken nicht aus. Für Bankgeschäfte und Depotoperationen ist eine notariell beglaubigte oder notariell beurkundete Vorsorgevollmacht in der Regel Voraussetzung.
Die Vollmacht sollte ausdrücklich die Befugnis enthalten, Wertpapiergeschäfte zu tätigen, Sparplanzahlungen zu verändern oder zu stoppen, Gelder abzuheben und Depotpositionen aufzulösen. Fehlt dieser Passus, kann der Bevollmächtigte im Ernstfall nicht handeln — auch wenn er grundsätzlich alle anderen Aufgaben übernehmen darf.
Eine transmortale Vorsorgevollmacht gilt auch nach dem Tod des Vollmachtgebers — bis die Erbfolge geregelt ist. Das gibt dem Bevollmächtigten Zeit und Handlungsfähigkeit in einer ohnehin belastenden Phase. Ohne diese Vollmacht muss im Todesfall auf einen Erbschein gewartet werden, bevor irgendetwas mit dem Depot passieren kann.
Die Patientenverfügung: Nicht nur für Kranke
Die Patientenverfügung ist das meistunterschätzte der drei Dokumente. Viele denken, sie sei nur für alte oder kranke Menschen relevant. Tatsächlich kann ein Unfall in jedem Alter zur Entscheidungsunfähigkeit führen.
In der Patientenverfügung legt man fest, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht — und welche man ablehnt. Das kann die künstliche Beatmung betreffen, Reanimationsmaßnahmen oder die Gabe lebenserhaltender Medikamente in aussichtslosen Situationen. Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte und bevollmächtigte Personen nach bestem Wissen — aber ohne zu wissen, was man selbst gewollt hätte.
Eine Patientenverfügung kann handschriftlich oder mit PC erstellt werden, muss aber eigenhändig unterschrieben sein. Offizielle Musterformulare stellt das Bundesjustizministerium kostenlos zur Verfügung.
Das Testament: Die unterschätzte Grundlage
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet: Der Ehepartner erbt zu 50 %, Kinder teilen sich die andere Hälfte. Klingt fair — führt aber in der Praxis häufig zu Problemen. Wenn mehrere Erben ein Depot gemeinsam übernehmen, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese muss einstimmig entscheiden, was mit den Wertpapieren passiert. Streit, Verzögerungen und erzwungene Verkäufe zu schlechten Zeitpunkten sind häufige Folgen.
Ein Testament kann konkrete Zuweisungen machen: Person A erhält das Depot, Person B die Immobilie. Das verhindert Erbengemeinschaften bei aufgeteilten Vermögenswerten. Ein handschriftliches Testament ist gültig — muss aber vollständig von Hand geschrieben und datiert und unterschrieben sein. Tipper am PC reichen nicht.
Ein notarielles Testament kostet je nach Nachlassgröße 150 bis über 1.000 EUR, hat aber den Vorteil, dass es beim Notar und im Testamentsregister sicher hinterlegt ist — und im Todesfall schneller greift, weil es als notarielle Urkunde das Nachlassgericht entlastet.
Häufige Fehler — und wie man sie vermeidet
Fehler bei Vorsorgedokumenten fallen häufig erst im Ernstfall auf — wenn es zu spät ist, sie zu korrigieren. Die häufigsten Probleme:
- Dokumente nie aktualisiert: Eine Vollmacht von 2005 mit einem Ex-Partner als Bevollmächtigtem ist gültig, auch wenn die Beziehung längst beendet ist. Dokumente sollten alle fünf bis zehn Jahre überprüft werden.
- Partner kennt das Depot nicht: Wenn Depotbank, Depotnummer und grobe Zusammensetzung unbekannt sind, beginnt im Todesfall eine aufwändige Suche. Eine kurze Übersicht an sicherem Ort spart der Familie enorme Zeit.
- Keine digitale Nachlassplanung: Online-Broker, E-Mail-Konten und Passwortmanager existieren nach dem Tod weiter. Ohne Hinweis, wo sich Zugangsdaten befinden, sind digitale Depots praktisch unauffindbar.
- Vollmacht nicht bankfähig: Eine allgemeine Vollmacht ohne ausdrückliche Ermächtigung für Bankgeschäfte und Wertpapiertransaktionen wird von Banken oft abgelehnt.
- Testament nicht gefunden: Handschriftliche Testamente, die zu Hause aufbewahrt werden, können übersehen oder vernichtet werden. Beim Notar oder beim Nachlassgericht hinterlegen kostet wenig und gibt Sicherheit.
Kosten im Überblick
| Dokument | Selbst erstellt | Notariell beglaubigt | Notariell beurkundet |
|---|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | kostenlos (eingeschränkt bankfähig) | ca. 70–150 EUR | ca. 150–300 EUR |
| Patientenverfügung | kostenlos | nicht zwingend | nicht zwingend |
| Testament | kostenlos (handschriftlich) | — | 150 EUR bis 1.000+ EUR (nach Nachlassgröße) |
Digitaler Nachlass: Was viele vergessen
Online-Broker, digitale Banken und ETF-Plattformen haben keine Kontoauszüge per Post. Wer stirbt, ohne dass jemand weiß, welche Online-Konten existieren, hinterlässt Vermögen im digitalen Nirgendwo. Es gibt keine zentrale Stelle, die automatisch nach allen Depots sucht.
Eine praktische Lösung: Ein verschlossener Umschlag mit einer Liste aller relevanten Konten und Hinweisen auf Passwörter — nicht die Passwörter selbst, sondern den Ort, wo sie zu finden sind (z.B. "Passwort-Manager auf dem MacBook, Hauptpasswort liegt beim Notar"). Dieser Umschlag sollte einer Vertrauensperson bekannt sein.
Mehr zur Vererbung von Depot-Vermögen: Was passiert mit meinem Depot, wenn ich sterbe?. Zur finanziellen Absicherung der Familie: Familie finanziell absichern. Zum übergreifenden Ruhestandsplan: Ruhestandsplanung — die komplette Checkliste. Zum Aufbau eines Altersvorsorgedepots: Was ist das Altersvorsorgedepot?
Checkliste: 5 Dinge, die du diese Woche erledigen kannst
- 1. Vorsorgevollmacht prüfen oder erstellen: Gibt es eine? Ist sie aktuell? Enthält sie ausdrücklich Bankgeschäfte und Wertpapiertransaktionen?
- 2. Patientenverfügung aufsetzen: Musterformular des Bundesjustizministeriums herunterladen, ausfüllen, unterschreiben, an sicherem Ort hinterlegen.
- 3. Depot-Übersicht anlegen: Bank, Depotnummer, grobe Zusammensetzung — auf einem Blatt Papier, verschlossen und einer Vertrauensperson bekannt gemacht.
- 4. Testament prüfen: Existiert es? Ist es rechtsgültig? Bildet es die aktuelle Lebenssituation ab?
- 5. Vertrauensperson informieren: Weiß die bevollmächtigte Person, dass es die Vollmacht gibt — und wo sie liegt?
Altersvorsorge und Absicherung zusammendenken
Das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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Häufige Fragen
Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie für Depot-Besitzer wichtig?
Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson, im Fall von Geschäftsunfähigkeit (Unfall, Krankheit, Demenz) alle Rechtsgeschäfte durchzuführen. Für Depot-Besitzer besonders relevant: Ohne Vollmacht kann niemand das Depot im Notfall verwalten - nicht der Ehepartner, nicht die Kinder. Ein Gericht würde einen Betreuer einsetzen, der dann das Depot verwaltet - das dauert Monate, kostet Geld, und der Betreuer kennt die eigenen Anlage-Ziele nicht. Die Vollmacht sollte explizit Wertpapiergeschäfte umfassen: "Kauf, Verkauf, Übertragung und Umschichtung von Wertpapieren, Einrichtung und Kündigung von Sparplänen, Verfügung über Depotguthaben." Viele Standardformulare (z.B. vom Bundesjustizministerium) decken das nur pauschal ab.
Wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht für Depot und Finanzvermögen?
Drei Wege zur Vorsorgevollmacht: (1) Bundesjustizministerium-Formular (kostenlos, bmbf.de) als Basis - einfach und rechtsgültig für Standardfälle. (2) Notarielle Beglaubigung (ca. 70-150 EUR) - stärker für Immobilien und größere Depot-Transaktionen. Manche Broker verlangen notarielle Beglaubigung bei großen Vollmachten. (3) Notarielle Beurkundung (teurer) - notwendig bei Grundstücksgeschäften, nicht nötig rein für Depot. Depot-spezifische Ergänzung im Formular: Explizit aufführen, welcher Broker, welches Depot, welche Handlungen erlaubt sind. Tipp: Vollmacht beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren (jährliche Gebühr ca. 13 EUR) - dann kann jedes Gericht und jeder Broker die Vollmacht online verifizieren.
Wer sollte die Vorsorgevollmacht für mein Depot erhalten?
Auswahlkriterien für die bevollmächtigte Person: Absolute Vertrauenswürdigkeit (sie kann das gesamte Vermögen kontrollieren), finanzielle Grundkompetenz (versteht ETF, Depotprinzip), erreichbar im Notfall, kein eigenes starkes finanzielles Interesse am Depot-Inhalt (Erbschaftskonflikt). Typische Wahl: Ehepartner oder volljähriges Kind. Problem: Wenn Ehepartner selbst krank wird, versagt die Vollmacht. Lösung: Mehrere Bevollmächtigte einsetzen (Erst- und Zweitbevollmächtigter). Alternativ: Anwalt oder Steuerberater als professionellen Betreuer für Vermögensfragen einsetzen. Für das AVD gilt: Da das AVD staatlich gefördert ist, sind bestimmte Transaktionen (Kündigung, Zulagenantragsänderung) an die Person gebunden - Vollmacht sollte das explizit abdecken.
Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD)?
für die private Altersvorsorge. Einzahlungen werden mit Grundzulage (540 EUR/Jahr), Kinderzulage (300 EUR/Kind) und Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) gefördert. In der Ansparphase keine Abgeltungsteuer - Kapital arbeitet ungestört bis zur Rente.
Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Grundzulage: 540 EUR/Jahr. Kinderzulage: 300 EUR/Kind/Jahr. Berufseinsteigerbonus: 200 EUR (einmalig, unter 25 Jahren). Sonderausgabenabzug: bis 1.800 EUR/Jahr. Bei 35% Steuersatz und maximaler Einzahlung: Gesamtförderung über 1.350 EUR/Jahr möglich.
Wie eröffne ich ein Altersvorsorgedepot?
Anbieter wählen (Neobroker, Direktbank oder Filialbank), online Depot eröffnen (Video-Ident), ETF-Sparplan einrichten, Zulagenantrag automatisch durch Anbieter. Erste Einzahlung ab 1 EUR möglich. Förderung ab Eröffnung im selben Kalenderjahr anrechenbar.
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