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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Versorgungsausgleich bei Scheidung

Was bei einer Scheidung mit gesetzlicher Rente, bAV und Altersvorsorgedepot passiert.

Versorgungsausgleich Scheidung Rente

Scheidung ist nicht nur emotional belastend — sie hat erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Altersvorsorge. Der Versorgungsausgleich ist dabei das Kernthema: Bei jeder Scheidung werden die während der Ehe aufgebauten Rentenansprüche zwischen den Partnern geteilt. Was das konkret bedeutet und was du wissen musst.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich (VA) ist die Aufteilung aller Altersvorsorge-Ansprüche die während der Ehe erworben wurden — auf beide Partner zu gleichen Teilen. Das klingt fair — und ist es auch, wenn ein Partner deutlich mehr verdient hat als der andere (z.B. wegen Kindererziehungszeiten).

Der VA läuft automatisch: Das Familiengericht fordert von allen relevanten Stellen (DRV, bAV-Anbieter, Riester-Anbieter) die Werte an und teilt sie auf. Du musst keinen separaten Antrag stellen — er ist Teil des Scheidungsverfahrens.

Was wird geteilt?

  • Gesetzliche Rentenversicherung: Ja — alle Entgeltpunkte die während der Ehezeit erworben wurden werden auf beide Partner aufgeteilt
  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Ja — der während der Ehe aufgebaute Betrag wird geteilt
  • Riester-Rente: Ja — auch Riester-Verträge werden in den VA einbezogen
  • Private Rentenversicherungen: Ja — wenn sie der Altersvorsorge dienen
  • Altersvorsorgedepot (ab 2027): Voraussichtlich ja — als staatlich gefördertes Altersvorsorge-Produkt wird es in den VA einbezogen werden
  • Normales ETF-Depot: Nein — das ist kein "Versorgungsanrecht" sondern allgemeines Vermögen das über den Zugewinnausgleich geregelt wird

Wie wird berechnet?

Für die gesetzliche Rente: Die Entgeltpunkte die beide Partner während der Ehezeit gesammelt haben, werden addiert und durch zwei geteilt. Der Partner mit weniger Punkten bekommt die Differenz als "externe Teilung" übertragen.

Beispiel: Ehemann hat während der 15-jährigen Ehe 15 EP gesammelt, Ehefrau (Teilzeit/Kindererziehung) 6 EP. Gesamt: 21 EP. Jeder bekommt 10,5 EP. Der Mann verliert 4,5 EP, die Frau gewinnt 4,5 EP. Diese 4,5 EP × 42 Euro = 189 Euro/Monat dauerhaft mehr Rente für die Frau — dauerhaft, für den Rest ihres Lebens.

Auswirkungen auf beide Partner

Für den höherverdienenden Partner: Verlust von Rentenpunkten — dauerhaft. Das ist oft ein Schock. Wer 20 Jahre lang gut verdient hat und die meisten Punkte eingebracht hat, gibt einen Teil davon ab. Die eigene Rente sinkt.

Für den geringerverdienenden Partner (typisch: Frauen): Gewinn an Rentenpunkten. Der Versorgungsausgleich soll den Gender Pension Gap nach einer Ehe mit traditioneller Rollenverteilung teilweise ausgleichen.

Problem: Nach der Scheidung fehlen oft Jahre Altersvorsorge-Aufbau — besonders wenn beide jung sind. Die geteilten Ansprüche sind ein Kompromiss, keine vollständige Absicherung für den Rest des Lebens.

Altersvorsorgedepot nach Scheidung: Was tun?

Wer nach einer Scheidung neu anfängt private Altersvorsorge aufzubauen:

  • Ab 2027 Altersvorsorgedepot eröffnen — als unabhängige, vom Ex-Partner getrennte Altersvorsorge. Das AVD ist individuell und wird nicht mehr gemeinsam geführt.
  • Renteninformation neu anfordern — nach dem Versorgungsausgleich ändert sich der Rentenpunkt-Stand. Neue Rentenlücke berechnen.
  • Erhöhte Sparrate — nach einer Scheidung muss oft allein für die Altersvorsorge vorgesorgt werden was vorher aufgeteilt war.

Wann kann der VA ausgeschlossen werden?

In einem Ehevertrag kann der Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausgeschlossen werden — wenn das wirtschaftlich nicht grob unbillig ist. Das ist ein komplexes Rechtsgebiet. In der Praxis schließen Paare den VA manchmal aus wenn beide Partner ähnlich hohe Einkommen haben — dann wäre der Ausgleich minimal und der administrative Aufwand unverhältnismäßig.

Wer einen Ehevertrag plant oder prüfen will: Notartermin mit Familienrechts-Spezialist ist zwingend.

Wie lange dauert der Versorgungsausgleich?

Der VA ist Teil des Scheidungsverfahrens und läuft parallel dazu. Typischer Ablauf:

  • Monatsgetrennt seit mindestens 1 Jahr: Voraussetzung für die Scheidung
  • Scheidungsantrag: Familiengericht fordert VA-Auskünfte bei DRV, bAV-Anbieter, Riester-Anbieter etc. an
  • Auskunft-Rücklauf: DRV antwortet meist in 2–4 Monaten, bAV-Anbieter manchmal länger
  • Gesamtdauer: Einfache Fälle 6–12 Monate, komplexe Fälle (viele Versorgungsanrechte, internationale Ehen) 18+ Monate

ETF-Depot und normales Vermögen: Zugewinnausgleich

Ein wichtiger Unterschied: Das normale ETF-Depot (nicht das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot) ist kein Versorgungsanrecht — es fällt unter den Zugewinnausgleich. Das bedeutet:

  • Der während der Ehe aufgebaute Depotzuwachs wird hälftig geteilt
  • Das gilt auch für Immobilien, Bankguthaben, andere Vermögenswerte
  • Mitgebrachtes Vermögen aus vor der Ehe bleibt in der Regel außen vor

Wer vor der Ehe ein Depot hatte, sollte den Anfangswert dokumentieren — das reduziert den auszugleichenden Betrag im Scheidungsfall.

Internationale Ehen: Komplizierter Versorgungsausgleich

Bei internationalen Ehen (ein Partner aus einem EU-Land, Rentenansprüche in mehreren Ländern) wird der VA deutlich komplizierter. Jeder Staat teilt nur "seine" Rentenansprüche auf — es gibt kein gemeinsames europäisches Scheidungsrecht für Rentenansprüche. Wer in Deutschland, Frankreich oder der Schweiz gearbeitet hat, hat separate Ansprüche die separat behandelt werden.

In solchen Fällen: Spezialisierter Familienrechtsanwalt mit internationalem Recht-Kenntnissen ist unverzichtbar.

Konkrete Schritte nach der Scheidung

  1. Rentenbescheid überprüfen: Nach dem rechtskräftigen VA-Urteil ändert die DRV die EP-Zahl. Neue Renteninformation anfordern um den aktuellen Stand zu kennen.
  2. Rentenlücke neu berechnen: Die bisherige Altersvorsorge-Planung war auf zwei Personen ausgerichtet. Jetzt allein planen — Sparrate erhöhen wenn möglich.
  3. Altersvorsorgedepot eigenständig eröffnen: Ab 2027 ein eigenes, unabhängiges Depot aufbauen. Kein gemeinsames Konto mehr.
  4. Begünstigungen aktualisieren: Wer bAV-Verträge, Lebensversicherungen oder Renten-Policen hat: Den Ex-Partner als Begünstigten ersetzen.
  5. Testament/Erbfolge prüfen: Eine Scheidung macht ein bestehendes Testament nicht automatisch ungültig. Anwalt hinzuziehen.

Fazit: Versorgungsausgleich ist Pflicht — Vorbereitung hilft

Der Versorgungsausgleich ist automatisch und gesetzlich vorgeschrieben — kein Opt-out außer durch notariellen Ehevertrag. Wer die Konsequenzen kennt, kann besser planen: Der höherverdienende Partner verliert dauerhaft Rentenpunkte, der geringerverdienende gewinnt sie. Aber: Der VA gleicht nur die GRV-Ansprüche und geförderte Vorsorge aus — normales ETF-Depot fällt unter Zugewinnausgleich. Nach der Scheidung: Sofort neu planen, Rentenlücke berechnen, privat vorsorgen.

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Häufige Fragen

Was ist der Versorgungsausgleich bei Scheidung und wie beeinflusst er die Rente?

Der Versorgungsausgleich (VA) ist ein Pflichtbestandteil jeder deutschen Scheidung (§ 1 VersAusglG). Er teilt die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Ehepartnern auf - unabhängig davon, wer wie viel verdient hat. Beispiel: Mann hat 35 GRV-Punkte in 20 Ehejahren aufgebaut, Frau 10 Punkte. Beim VA werden die Ehezeitanteile geteilt: Mann überträgt ca. 12,5 Punkte an Frau (35+10)/2 - 10 = 7,5 Punkte gehen zur Frau. Wert 2026: 7,5 Punkte = 282 EUR/Monat Rente lebenslang. Auch private Rentenversicherungen, Rürup-Renten und Beamtenpensionen werden in den VA einbezogen. Nicht betroffen: Depot-Kapital (Aktien, ETFs, AVD) - diese werden im Zugewinnausgleich behandelt, nicht im VA.

Wie ist das Altersvorsorgedepot bei Scheidung geschützt oder teilungspflichtig?

Das AVD und freie ETF-Depots unterliegen beim Zugewinnausgleich (nicht beim Versorgungsausgleich): Der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs wird hälftig geteilt. Beispiel: Man hatte bei Heirat 20.000 EUR Depot-Wert, bei Scheidung 80.000 EUR. Zugewinn = 60.000 EUR, davon die Hälfte (30.000 EUR) an den Partner. Schutz vor Zugewinnausgleich: Ehevertrag mit Gütertrennung. Bei Gütertrennung kein Zugewinnausgleich, aber auch kein Schutz im Todesfall (kein erhöhter Erbanteil). Strategie für Paare: Separate Depots führen (kein Gemeinschaftsdepot für die Altersvorsorge), dann ist bei Scheidung klar, wessen Depot wessen ist. Der Zugewinn wird trotzdem berechnet, aber die Kontrolle über das eigene Depot bleibt.

Wie wirkt sich Scheidung auf die gesetzliche Rente aus - was verliert man konkret?

Rechenbeispiel Scheidung nach 20 Ehejahren: Ehemann (Vollzeit, 42.000 EUR/Jahr Brutto) hat in 20 Jahren 20 GRV-Punkte aufgebaut = 752 EUR/Monat Rentenanwartschaft aus Ehezeit. Ehefrau (Teilzeit 60 %, 25.200 EUR/Jahr) hat 12 GRV-Punkte = 451 EUR/Monat. VA-Ergebnis: Beide erhalten (20+12)/2 = 16 Punkte = 601 EUR/Monat Rentenanwartschaft aus der Ehezeit. Mann verliert 4 Punkte (150 EUR/Monat Rente lebenslang), Frau gewinnt 4 Punkte. Dieser Verlust ist dauerhaft und kann nicht zurückgeholt werden. Einzige Gegenmaßnahme: Private Vorsorge aufbauen, die VA-unabhängig ist. Rürup-Rente wird zwar in den VA einbezogen, aber ein ETF-Depot oder AVD schützt durch Zugewinnausgleich - im Worst Case gibt man die Hälfte des Zuwachses ab, behält aber die Hälfte.

Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD)?

für die private Altersvorsorge. Einzahlungen werden mit Grundzulage (540 EUR/Jahr), Kinderzulage (300 EUR/Kind) und Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) gefördert. In der Ansparphase keine Abgeltungsteuer - Kapital arbeitet ungestört bis zur Rente.

Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Grundzulage: 540 EUR/Jahr. Kinderzulage: 300 EUR/Kind/Jahr. Berufseinsteigerbonus: 200 EUR (einmalig, unter 25 Jahren). Sonderausgabenabzug: bis 1.800 EUR/Jahr. Bei 35% Steuersatz und maximaler Einzahlung: Gesamtförderung über 1.350 EUR/Jahr möglich.

Wie eröffne ich ein Altersvorsorgedepot?

Anbieter wählen (Neobroker, Direktbank oder Filialbank), online Depot eröffnen (Video-Ident), ETF-Sparplan einrichten, Zulagenantrag automatisch durch Anbieter. Erste Einzahlung ab 1 EUR möglich. Förderung ab Eröffnung im selben Kalenderjahr anrechenbar.

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