Rente im Ausland beziehen — Was du beachten musst
Immer mehr Deutsche verbringen ihren Ruhestand im Ausland — ob Spanien, Portugal oder Thailand. Doch wie funktioniert das mit der Rente, den Steuern und der Krankenversicherung?
Das Wichtigste in Kürze
- Rente ins EU-Ausland Volle Rente ohne Kürzung (EU/EWR/Schweiz)
- Rente außerhalb EU Volle Rente in vielen Ländern (mit Sozialversicherungsabkommen)
- Steuerpflicht In Deutschland ODER im Wohnsitzland (DBA beachten!)
- Krankenversicherung Hängt vom Land ab — EU: Sachleistungsaushilfe möglich
- Deutsche Auslandsrentner Ca. 1,8 Millionen (Tendenz steigend)
Kann ich meine deutsche Rente im Ausland bekommen?
Ja. Die gesetzliche Rente wird grundsätzlich weltweit ausgezahlt. Detaillierte Informationen dazu bietet die Deutsche Rentenversicherung unter "Rente im Ausland". Aber es gibt Unterschiede je nach Zielland, die du kennen musst.
EU, EWR und Schweiz — unkompliziert
Innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: plus Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz bekommst du deine volle deutsche Rente ohne Einschränkung. Die Rentenanpassungen gelten genauso wie in Deutschland. Deine Entgeltpunkte werden nicht gekürzt.
Länder mit Sozialversicherungsabkommen
Deutschland hat mit über 20 Ländern außerhalb der EU Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die den Rentenbezug regeln. Dazu gehören unter anderem: USA, Kanada, Australien, Türkei, Japan, Brasilien, Israel und Tunesien.
Länder ohne Abkommen
Auch in Ländern ohne Abkommen (z.B. Thailand, Philippinen, viele afrikanische Länder) bekommst du grundsätzlich deine Rente. Allerdings können bestimmte Rentenbestandteile gekürzt werden — etwa Zuschläge für Kindererziehung im Beitrittsgebiet oder bestimmte Anrechnungszeiten.
| Zielland-Kategorie | Volle Rente? | Kürzungsrisiko | Beispielländer |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | Ja | Kein Risiko | Spanien, Portugal, Frankreich, Österreich |
| Mit Abkommen | Meist ja | Gering | USA, Kanada, Türkei, Japan |
| Ohne Abkommen | Eingeschränkt | Möglich | Thailand, Philippinen, Kambodscha |
Steuern — wo zahlst du?
Die Steuerfrage ist oft komplizierter als die Rente selbst. Grundsätzlich gilt:
- Wohnsitz in Deutschland behalten — Du bist weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und versteuerst dort dein weltweites Einkommen.
- Komplett ins Ausland ziehen — Du wirst in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Deine Rente wird über das BZStWas ist BZSt?Bundeszentralamt für Steuern — die Behörde, die die Zulagen verwaltet und an die Depotanbieter auszahlt. Zertifiziert auch die Anbieter. (Bundeszentralamt für Steuern) besteuert — OHNE den Grundfreibetrag (2026: ca. 12.084 EUR).
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) prüfen — Die meisten DBAs regeln, dass die Rente nur im Wohnsitzland besteuert wird. Aber es gibt Ausnahmen (z.B. Spanien: Besteuerung in Deutschland möglich).
Krankenversicherung im Ausland
Die Krankenversicherung ist für Auslandsrentner oft die größte Herausforderung:
| Szenario | Krankenversicherung | Kosten |
|---|---|---|
| EU-Land, gesetzlich versichert | Sachleistungsaushilfe (EHIC/S1-Formular) | Deutsche KV zahlt, Leistungen des Wohnsitzlandes |
| EU-Land, privat versichert | PKV zahlt weltweit (Tarif prüfen) | Wie in Deutschland, evtl. Zuschläge |
| Nicht-EU, mit Abkommen | Abhängig vom Abkommen | Oft Eigenvorsorge nötig |
| Nicht-EU, ohne Abkommen | Lokale Versicherung oder Selbstzahler | Stark variierend (Thailand: ab 200 EUR/Monat) |
Beliebte Länder für deutsche Rentner
| Land | Lebenshaltungskosten (vs. DE) | Steuervorteil | KV-Lösung |
|---|---|---|---|
| Spanien | ca. -20 % | DBA: Rente in DE besteuert | S1-Formular (EU) |
| Portugal | ca. -25 % | NHR-Status: ausgelaufen für Neuanträge seit 2024 | S1-Formular (EU) |
| Griechenland | ca. -30 % | 7 % Flat Tax möglich | S1-Formular (EU) |
| Thailand | ca. -50 % | Kein DBA mit DE | Lokale Versicherung (ab 200 EUR/Mon.) |
| Österreich | ca. gleich | DBA: Rente im Wohnsitzland | S1-Formular (EU) |
Wichtige Formalitäten vor dem Umzug
- Rentenversicherung informieren — Neue Bankverbindung (IBAN für EU-Länder, sonst SWIFT/BIC) und Auslandsadresse mitteilen.
- Lebensbescheinigung — Einmal jährlich musst du der Rentenversicherung bestätigen, dass du noch lebst. Dafür gibt es ein Formular, das du vor Ort bestätigen lässt.
- Steuerberater konsultieren — Doppelbesteuerungsabkommen prüfen, Grundfreibetrag sichern, lokale Steuerpflichten klären.
- Krankenversicherung klären — S1-Formular beantragen (EU) oder lokale Versicherung abschließen.
- Abmeldung in Deutschland — Beim Einwohnermeldeamt. Achtung: Hat steuerliche Konsequenzen!
Was bedeutet das für dein Altersvorsorgedepot?
Wer im Ausland leben will, braucht oft mehr als nur die gesetzliche Rente. Zwar sind die Lebenshaltungskosten in vielen beliebten Ländern niedriger, aber Krankenversicherung, Steuerberatung und Reisekosten kommen hinzu. Ein gut gefülltes Altersvorsorgedepot gibt dir die finanzielle Freiheit, deinen Ruhestand dort zu verbringen, wo du möchtest.
Die gute Nachricht: Das Altersvorsorgedepot kann auch im Ausland ausgezahlt werden. Die Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren → erfolgt gemäß den steuerlichen Regeln deines Wohnsitzlandes bzw. nach dem DBA. In vielen Fällen zahlst du im Ausland weniger Steuern auf die Auszahlung als in Deutschland, weil der EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
Mehr erfahren → in beliebten Rentnerländern oft niedriger ist.
Die staatliche Förderung (GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren →, KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →, SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →) nimmst du in der Ansparphase natürlich in Deutschland mit. In der Auszahlungsphase ist es egal, wo du wohnst — das Depot gehört dir. Und mit ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →s investiert bietet es den Inflationsschutz, den die gesetzliche Rente allein nicht liefert.
Plane früh: Berechne deine Rentenlücke unter Berücksichtigung deines Wunsch-Wohnsitzes im Alter — die Lebenshaltungskosten im Zielland bestimmen, wie groß dein Depot sein muss.
Weiterführende Ratgeber
Gesetzliche Rente erklärt
Grundlagen der Rentenversicherung — Umlageverfahren und Ansprüche.
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Deinen Brief richtig lesen — vor der Auslandsplanung.
Rente und Inflation
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5 Strategien für finanzielle Sicherheit im Alter — egal wo.
Häufige Fragen
Bekommt man die deutsche GRV-Rente auch im Ausland?
Ja — die GRV-Rente wird weltweit ausgezahlt. Aber: Die Höhe und Besteuerung unterscheidet sich je nach Land. In Deutschland: Rentenbesteuerungsanteil je nach Renteneintrittsjahrgang (2026: ca. 83 %). Im Ausland: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entscheidet. Mit den meisten EU-Ländern und vielen anderen Staaten hat Deutschland DBAs, die die Mehrfachbesteuerung verhindern. Praktisch: Rente auf Auslandskonto überweisen möglich. DRV benötigt jährlich Lebensnachweis (Formular im Ausland beim deutschen Konsulat oder Botschaft).
Wie beeinflusst Auswanderung die private Altersvorsorge?
Drei Instrumente, drei Szenarien: GRV: Läuft weiter — Auszahlung ins Ausland problemlos, Besteuerung je nach DBA. AVD: Depot bleibt, keine Förderung im Ausland, Entnahme ab 62 möglich, Besteuerung komplex (DBA). Riester: Problematisch — Förderung historisch bei Wegzug rückzahlungspflichtig (EU-Problem, EuGH 2022 entschieden: keine Rückforderung in EU). Freies ETF-Depot: Komplexe steuerliche Behandlung je nach Wohnsitzland. Empfehlung bei geplantem Wegzug: AVD als gefördertes Vehikel maximieren solange in Deutschland, dann im Ausland von angewachsenem Kapital profitieren.
Was passiert mit dem AVD-Depot bei einem Umzug innerhalb der EU?
Innerhalb der EU: Keine steuerlichen Nachteile für das laufende Depot. Die Förderung endet zwar (kein Anspruch auf Grundzulage ohne deutschen GRV-Beitrag), aber das Depot bleibt unberührt. Bei Rückkehr nach Deutschland: Wenn GRV-Pflicht wieder einsetzt, lebt der Förderanspruch wieder auf. Praxis: Depot-Anbieter (z.B. Trade Republic) haben europäische Zulassungen — konto bleibt zugänglich. Steuerliche Meldepflicht im Wohnsitzland prüfen. Bei Kapitalerträgen aus dem Depot (thesaurierende ETFs): Meldepflicht im EU-Wohnsitzland nach lokalem Steuerrecht.
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