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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Rente im Ausland beziehen — was du beachten musst

Das Wichtigste in Kürze

  • Rente ins EU-Ausland Volle Rente ohne Kürzung (EU/EWR/Schweiz)
  • Rente außerhalb EU Volle Rente in vielen Ländern (mit Sozialversicherungsabkommen)
  • Steuerpflicht In Deutschland ODER im Wohnsitzland (DBA beachten!)
  • Krankenversicherung Hängt vom Land ab — EU: Sachleistungsaushilfe möglich
  • Deutsche Auslandsrentner Ca. 1,8 Millionen (Tendenz steigend)

Kann ich meine deutsche Rente im Ausland bekommen?

Ja. Die gesetzliche Rente wird grundsätzlich weltweit ausgezahlt. Detaillierte Informationen dazu bietet die Deutsche Rentenversicherung unter "Rente im Ausland". Aber es gibt Unterschiede je nach Zielland, die du kennen musst.

EU, EWR und Schweiz — unkompliziert

Innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: plus Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz bekommst du deine volle deutsche Rente ohne Einschränkung. Die Rentenanpassungen gelten genauso wie in Deutschland. Deine Entgeltpunkte werden nicht gekürzt.

Länder mit Sozialversicherungsabkommen

Deutschland hat mit über 20 Ländern außerhalb der EU Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die den Rentenbezug regeln. Dazu gehören unter anderem: USA, Kanada, Australien, Türkei, Japan, Brasilien, Israel und Tunesien.

Länder ohne Abkommen

Auch in Ländern ohne Abkommen (z.B. Thailand, Philippinen, viele afrikanische Länder) bekommst du grundsätzlich deine Rente. Allerdings können bestimmte Rentenbestandteile gekürzt werden — etwa Zuschläge für Kindererziehung im Beitrittsgebiet oder bestimmte Anrechnungszeiten.

Zielland-Kategorie Volle Rente? Kürzungsrisiko Beispielländer
EU / EWR / SchweizJaKein RisikoSpanien, Portugal, Frankreich, Österreich
Mit AbkommenMeist jaGeringUSA, Kanada, Türkei, Japan
Ohne AbkommenEingeschränktMöglichThailand, Philippinen, Kambodscha

Steuern — wo zahlst du?

Die Steuerfrage ist oft komplizierter als die Rente selbst. Grundsätzlich gilt:

  1. Wohnsitz in Deutschland behalten — Du bist weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und versteuerst dort dein weltweites Einkommen.
  2. Komplett ins Ausland ziehen — Du wirst in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Deine Rente wird über das BZStWas ist BZSt?Bundeszentralamt für Steuern — die Behörde, die die Zulagen verwaltet und an die Depotanbieter auszahlt. Zertifiziert auch die Anbieter. (Bundeszentralamt für Steuern) besteuert — OHNE den Grundfreibetrag (2026: ca. 12.084 EUR).
  3. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) prüfen — Die meisten DBAs regeln, dass die Rente nur im Wohnsitzland besteuert wird. Aber es gibt Ausnahmen (z.B. Spanien: Besteuerung in Deutschland möglich).
Achtung, Steuerfalle: Wer ins Ausland zieht und den deutschen Wohnsitz aufgibt, verliert den Grundfreibetrag. Bei einer Bruttorente von 1.600 EUR zahlst du plötzlich ca. 170 EUR/Monat mehr Steuern — wenn kein DBA dich schützt. Lass dich VOR dem Umzug steuerlich beraten.

Krankenversicherung im Ausland

Die Krankenversicherung ist für Auslandsrentner oft die größte Herausforderung:

Szenario Krankenversicherung Kosten
EU-Land, gesetzlich versichertSachleistungsaushilfe (EHIC/S1-Formular)Deutsche KV zahlt, Leistungen des Wohnsitzlandes
EU-Land, privat versichertPKV zahlt weltweit (Tarif prüfen)Wie in Deutschland, evtl. Zuschläge
Nicht-EU, mit AbkommenAbhängig vom AbkommenOft Eigenvorsorge nötig
Nicht-EU, ohne AbkommenLokale Versicherung oder SelbstzahlerStark variierend (Thailand: ab 200 EUR/Monat)
Tipp für EU-Rentner: Mit dem S1-Formular (früher E121) hast du im EU-Wohnsitzland Anspruch auf Sachleistungen wie die Einheimischen. Die deutsche Krankenkasse übernimmt die Kosten. Die Beantragung läuft über deine Krankenkasse — am besten 3 Monate vor dem Umzug.

Beliebte Länder für deutsche Rentner

Land Lebenshaltungskosten (vs. DE) Steuervorteil KV-Lösung
Spanienca. -20 %DBA: Rente in DE besteuertS1-Formular (EU)
Portugalca. -25 %NHR-Status: ausgelaufen für Neuanträge seit 2024S1-Formular (EU)
Griechenlandca. -30 %7 % Flat Tax möglichS1-Formular (EU)
Thailandca. -50 %Kein DBA mit DELokale Versicherung (ab 200 EUR/Mon.)
Österreichca. gleichDBA: Rente im WohnsitzlandS1-Formular (EU)

Wichtige Formalitäten vor dem Umzug

  1. Rentenversicherung informieren — Neue Bankverbindung (IBAN für EU-Länder, sonst SWIFT/BIC) und Auslandsadresse mitteilen.
  2. Lebensbescheinigung — Einmal jährlich musst du der Rentenversicherung bestätigen, dass du noch lebst. Dafür gibt es ein Formular, das du vor Ort bestätigen lässt.
  3. Steuerberater konsultieren — Doppelbesteuerungsabkommen prüfen, Grundfreibetrag sichern, lokale Steuerpflichten klären.
  4. Krankenversicherung klären — S1-Formular beantragen (EU) oder lokale Versicherung abschließen.
  5. Abmeldung in Deutschland — Beim Einwohnermeldeamt. Achtung: Hat steuerliche Konsequenzen!

Was bedeutet das für dein Altersvorsorgedepot?

Wer im Ausland leben will, braucht oft mehr als nur die gesetzliche Rente. Zwar sind die Lebenshaltungskosten in vielen beliebten Ländern niedriger, aber Krankenversicherung, Steuerberatung und Reisekosten kommen hinzu. Ein gut gefülltes Altersvorsorgedepot gibt dir die finanzielle Freiheit, deinen Ruhestand dort zu verbringen, wo du möchtest.

Die gute Nachricht: Das Altersvorsorgedepot kann auch im Ausland ausgezahlt werden. Die Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren →
erfolgt gemäß den steuerlichen Regeln deines Wohnsitzlandes bzw. nach dem DBA. In vielen Fällen zahlst du im Ausland weniger Steuern auf die Auszahlung als in Deutschland, weil der EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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in beliebten Rentnerländern oft niedriger ist.

Die staatliche Förderung (GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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, KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →
, SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →
) nimmst du in der Ansparphase natürlich in Deutschland mit. In der Auszahlungsphase ist es egal, wo du wohnst — das Depot gehört dir. Und mit ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →
s investiert bietet es den Inflationsschutz, den die gesetzliche Rente allein nicht liefert.

Plane früh: Berechne deine Rentenlücke unter Berücksichtigung deines Wunsch-Wohnsitzes im Alter — die Lebenshaltungskosten im Zielland bestimmen, wie groß dein Depot sein muss.

Rente im Ausland planen — mit dem Depot-Rechner

Berechne, wie viel Altersvorsorgedepot du brauchst, um deinen Ruhestand im Wunschland zu finanzieren.

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Grundlagen der Rentenversicherung — Umlageverfahren und Ansprüche.

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Häufige Fragen

Bekommt man die deutsche GRV-Rente auch im Ausland?

Ja — die GRV-Rente wird weltweit ausgezahlt. Aber: Die Höhe und Besteuerung unterscheidet sich je nach Land. In Deutschland: Rentenbesteuerungsanteil je nach Renteneintrittsjahrgang (2026: ca. 83 %). Im Ausland: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entscheidet. Mit den meisten EU-Ländern und vielen anderen Staaten hat Deutschland DBAs, die die Mehrfachbesteuerung verhindern. Praktisch: Rente auf Auslandskonto überweisen möglich. DRV benötigt jährlich Lebensnachweis (Formular im Ausland beim deutschen Konsulat oder Botschaft).

Wie beeinflusst Auswanderung die private Altersvorsorge?

Drei Instrumente, drei Szenarien: GRV: Läuft weiter — Auszahlung ins Ausland problemlos, Besteuerung je nach DBA. AVD: Depot bleibt, keine Förderung im Ausland, Entnahme ab 62 möglich, Besteuerung komplex (DBA). Riester: Problematisch — Förderung historisch bei Wegzug rückzahlungspflichtig (EU-Problem, EuGH 2022 entschieden: keine Rückforderung in EU). Freies ETF-Depot: Komplexe steuerliche Behandlung je nach Wohnsitzland. Empfehlung bei geplantem Wegzug: AVD als gefördertes Vehikel maximieren solange in Deutschland, dann im Ausland von angewachsenem Kapital profitieren.

Was passiert mit dem AVD-Depot bei einem Umzug innerhalb der EU?

Innerhalb der EU: Keine steuerlichen Nachteile für das laufende Depot. Die Förderung endet zwar (kein Anspruch auf Grundzulage ohne deutschen GRV-Beitrag), aber das Depot bleibt unberührt. Bei Rückkehr nach Deutschland: Wenn GRV-Pflicht wieder einsetzt, lebt der Förderanspruch wieder auf. Praxis: Depot-Anbieter (z.B. Trade Republic) haben europäische Zulassungen — konto bleibt zugänglich. Steuerliche Meldepflicht im Wohnsitzland prüfen. Bei Kapitalerträgen aus dem Depot (thesaurierende ETFs): Meldepflicht im EU-Wohnsitzland nach lokalem Steuerrecht.

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