Ein ETF-Depot für Kinder oder Enkel — das ist eine der wirkungsvollsten Formen des Vermögensaufbaus. Wer einem 5-jährigen Kind 10.000 EUR in einen MSCI-World-ETF investiert, kann bei 7% p.a. bis zum 67. Lebensjahr des Kindes auf ca. 1.076.000 EUR wachsen lassen. Und das Beste: Schenkungen an Kinder sind bis zu bestimmten Beträgen komplett steuerfrei.
Schenkungsfreibetraege: Wie viel ist steuerfrei?
| Schenker | Freibetrag | Erneuerungszeitraum |
|---|---|---|
| Elternteil an Kind | 400.000 EUR | 10 Jahre |
| Großelternteil an Enkel | 200.000 EUR | 10 Jahre |
| Onkel/Tante an Nichten/Neffen | 20.000 EUR | 10 Jahre |
Wichtig: Der Freibetrag gilt pro Elternteil. Ein Kind kann also von Mutter 400.000 EUR + von Vater 400.000 EUR = 800.000 EUR ohne Schenkungssteuer erhalten. Alle 10 Jahre beginnt der Freibetrag neu.
Für normale Depot-Schenkungen von einigen tausend Euro pro Jahr sind diese Freibeträge mehr als ausreichend — praktisch spielt Schenkungssteuer bei Kinderdepots keine Rolle.
Kinderdepot einrichten: Wie funktioniert das?
Es gibt zwei Wege:
1. Depot auf den Namen des Kindes: Das Depot gehört dem Kind. Eltern verwalten es als gesetzliche Vertreter bis zur Volljährigkeit. Ab 18: Das Kind kann autonom darüber verfügen. Wichtig: Das Vermögen gehört dem Kind — Eltern können es nicht einfach für sich selbst verwenden.
2. Depot auf den Namen der Eltern (Depot für das Kind): Technisch ein normales Eltern-Depot das für das Kind gedacht ist. Flexibler (Eltern behalten Kontrolle), aber das Vermögen ist formal das der Eltern — bei Scheidung, Insolvenz, Tod anders behandelt.
Für echte "Schenkung" ist Option 1 der richtige Weg.
Das Kind hat seinen eigenen Sparerpauschbetrag
Ein oft übersehener Vorteil: Jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR/Jahr. Wenn das Kind keine anderen Kapitalerträge hat, bleiben die ETF-Erträge aus dem Kinderdepot bis 1.000 EUR komplett steuerfrei.
Zusätzlich: Kinder haben keine anderen Einkünfte, solange sie nicht arbeiten. Daher gilt für sie der volle Grundfreibetrag (2026: 11.784 EUR/Jahr). Mit einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt kann man sogar sicherstellen dass der Broker keine Kapitalertragsteuer einbehält — bis der Ertrag den Grundfreibetrag übersteigt.
Die NV-Bescheinigung fuer Kinder
Mit einer NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) beim Finanzamt kann man beim Broker hinterlegen dass keine Kapitalertragsteuer einbehalten werden soll — weil das zu versteuernde Einkommen des Kindes unter dem Grundfreibetrag liegt. Das Depot läuft dann faktisch steuerfrei.
Voraussetzung: Das Kind hat kein anderes Einkommen das den Grundfreibetrag erreicht. Für Kinder bis 16-18 ohne Job normalerweise kein Problem. NV-Bescheinigung ist 3 Jahre gültig und muss dann erneuert werden.
Welchen ETF fuer das Kinderdepot?
Für ein Kinderdepot mit langem Horizont (20+ Jahre):
- FTSE All-World (Vanguard, IE00B3RBWM25): Einfachste Option, global diversifiziert
- MSCI World (iShares, IE00B4L5Y983): Nur Industrieländer, sehr günstig
- Kein Bond-Anteil nötig — Horizont ist lang genug für 100% Aktien
Was passiert wenn das Kind 18 wird?
Mit 18 kann das Kind über das eigene Depot frei verfügen — Eltern verlieren die Verfügungsgewalt. Wichtig deshalb: Das Kind frühzeitig über das Depot informieren und erklären. Ein "verstecktes Depot" führt häufig zu unreifen Entnahme-Entscheidungen im ersten Jahr der Volljährigkeit.
Fazit: Fruhstart-Depot ist ein Riesengeschenk
Ein Kinderdepot ist eines der wirkungsvollsten Instrumente des Vermögensaufbaus — dank der enormen Zeitspanne. Die steuerliche Seite ist einfach: Schenkungsfreibeträge sind so hoch dass Schenkungssteuer keine Rolle spielt. Das Kind hat eigenen Sparerpauschbetrag und mit NV-Bescheinigung sogar vollen Grundfreibetrag. Kein Grund zu zögern — je früher das Depot für Kinder eingerichtet wird, desto stärker der Zinseszins-Effekt.