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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Arbeitslosigkeit und Rente — Auswirkungen auf Rentenpunkte

Das Wichtigste in Kürze

  • ALG I 80 % des letzten Bruttogehalts als Bemessungsgrundlage für Rentenbeiträge
  • Bürgergeld (ALG II) Seit 2023 werden KEINE Rentenbeiträge mehr gezahlt
  • Rentenverlust 1 Jahr ALG I = ca. 80 % eines Rentenpunkts, 1 Jahr Bürgergeld = 0 Punkte
  • Anrechnungszeit Arbeitslosigkeit wird als Anrechnungszeit berücksichtigt (Wartezeit)
  • Regelung ab 58 Arbeitslosigkeit ab 58 Jahren zählt NICHT für die 45-Jahre-Wartezeit (Rente mit 63)

ALG I — Arbeitslosengeld mit Rentenbeiträgen

Wenn du deinen Job verlierst und Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst, zahlt die Bundesagentur für Arbeit weiterhin Rentenbeiträge für dich. Die Bemessungsgrundlage liegt bei 80 % deines letzten Bruttogehalts. Das bedeutet: Du sammelst zwar weniger Rentenpunkte als in einer Vollzeit-Beschäftigung, aber die Zeit ist rentenrechtlich abgedeckt.

Ein Rechenbeispiel: Bei einem letzten Bruttoverdienst von 3.500 EUR monatlich werden während des ALG-I-Bezugs Beiträge auf Basis von 2.800 EUR (80 %) gezahlt. Statt eines vollen Rentenpunkts sammelst du in diesem Jahr rund 0,73 Punkte — immerhin etwa 29 EUR monatliche Rente später. Das ist weniger als bei voller Beschäftigung, aber deutlich mehr als nichts.

Bürgergeld — die Rentenlücke

Anders sieht es beim Bürgergeld (früher ALG II bzw. Hartz IV) aus. Seit Januar 2023 werden für Bürgergeld-Empfänger keine Rentenbeiträge mehr gezahlt. Vorher waren es symbolische Beiträge, die weniger als 0,1 Rentenpunkte pro Jahr brachten. Jetzt ist es null.

Die Zeit wird zwar als Anrechnungszeit erfasst und hilft bei der Erfüllung bestimmter Wartezeiten, aber sie bringt keinerlei Rentenpunkte. Wer längere Zeit im Bürgergeld-Bezug verbringt, baut eine erhebliche Rentenlücke auf.

Zeitraum ALG I Bürgergeld
Rentenbeiträge Ja (80 % des letzten Bruttos) Nein (seit 2023)
Rentenpunkte pro Jahr ca. 0,6-0,8 (je nach Gehalt) 0,0
Anrechnungszeit Ja (Pflichtbeitragszeit) Ja (aber ohne Beiträge)
45-Jahre-Wartezeit (Rente 63) Ja (außer ab 58 Jahren) Nein
5-Jahre-Wartezeit Ja Ja (als Anrechnungszeit)
Achtung: Wer die Rente mit 63 (nach 45 Beitragsjahren) anstrebt, sollte wissen: Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn wird nicht mitgezählt. Diese Regel soll verhindern, dass Arbeitnehmer sich mit 61 arbeitslos melden, um die 45 Jahre vollzumachen.

Wie groß ist der Rentenverlust konkret?

Der Verlust hängt von der Dauer und der Art der Arbeitslosigkeit ab. Bei einem Durchschnittsverdiener (2025: ca. 45.358 EUR brutto/Jahr) sieht die Rechnung so aus: Ein Jahr ALG I bringt etwa 0,8 Rentenpunkte statt 1,0 — der Verlust beträgt rund 0,2 Punkte oder ca. 8 EUR monatliche Rente. Klingt wenig, summiert sich aber: 3 Jahre ALG I kosten rund 24 EUR monatliche Rente, lebenslang.

Ein Jahr Bürgergeld kostet dagegen den vollen Rentenpunkt — das sind rund 39 EUR monatliche Rente weniger, dauerhaft. 5 Jahre Bürgergeld bedeuten fast 200 EUR weniger Rente pro Monat. Bei ohnehin niedrigen Renten kann das den Unterschied zwischen ausreichender Versorgung und Altersarmut ausmachen.

Was kannst du tun?

Der beste Schutz gegen Rentenlücken durch Arbeitslosigkeit ist eine frühzeitige private Vorsorge. Das Altersvorsorgedepot bietet PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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en die Möglichkeit, mit staatlicher Förderung ein Polster aufzubauen. Die GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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und der SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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machen es besonders effektiv.

Wer bereits arbeitslos ist, kann trotzdem vorsorgen: Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung sind möglich und füllen Lücken im Versicherungsverlauf. Allerdings bringt ein ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-basiertes Depot langfristig mehr Rendite als freiwillige Rentenbeiträge, weil der MSCI WorldWas ist MSCI World?Aktienindex mit über 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern. Durchschnittliche Rendite seit 1970: ca. 7% pro Jahr. Der Klassiker für ETF-Sparpläne.
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historisch rund 7 % pro Jahr liefert.

Prüfe auch deinen Versicherungsverlauf: Die Rentenversicherung schickt dir alle 3 Jahre eine Übersicht. Dort siehst du, welche Zeiten erfasst sind und wo Lücken bestehen. Die Rentenlücke lässt sich dann gezielt berechnen und schließen.

Tipp: Auch während der Arbeitslosigkeit kannst du das Altersvorsorgedepot besparen. Solange du pflichtversichert bist oder warst, bleibt dein Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile bestehen. Selbst kleine Beträge lohnen sich dank der GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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Rentenlücke berechnen und schließen

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Häufige Fragen

Was passiert mit der Rente in Zeiten der Arbeitslosigkeit?

Zwei Szenarien: 1) ALG I (Arbeitslosengeld I): Die Bundesagentur für Arbeit zahlt GRV-Beiträge — ca. 80 % des bisherigen Beitrags. GRV-Rentenpunkte werden weiter aufgebaut, jedoch auf Basis des ALG-I-Einkommens (70 % des letzten Nettogehalts). 2) ALG II / Bürgergeld: Keine GRV-Beiträge mehr. Die Erwerbsbiografie hat eine beitragsfreie Lücke. Konsequenz: Jedes Jahr Bürgergeld = weniger GRV-Rentenpunkte. Das AVD läuft bei Arbeitslosigkeit weiter (Depot bleibt bestehen), aber der Mindesteigenbeitrag sinkt (4 % des ALG-I-Einkommens). Bei Bürgergeld: Sockelbeitrag 5 EUR/Monat (60 EUR/Jahr) für die volle Grundzulage.

Wie optimiert man das AVD während Arbeitslosigkeit?

Drei Schritte: 1) Sockelbeitrag sichern: 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) reicht für die volle Grundzulage — einkommensunabhängig, auch bei ALG-I. 2) Sparplan senken: Nicht kündigen, sondern anpassen. Sockelbeitrag (5 EUR/Monat = 60 EUR/Jahr) = volle Grundzulage, einkommensunabhängig. 3) Depot läuft weiter: Das angesammelte Kapital wird durch ETF-Rendite weiter gesteigert — auch ohne neue Beiträge. Wichtig: AVD-Kapital ist pfändungsgeschützt. Jobcenter/Bundesagentur hat keinen Zugriff auf das AVD-Kapital.

Wie lange schützt das AVD vor Altersarmut bei langer Arbeitslosigkeit?

Simulation: 5 Jahre Arbeitslosigkeit mit Bürgergeld (keine GRV-Beiträge). Auswirkung: Ca. 5 Entgeltpunkte weniger = 5 × 40,79 = 204 EUR/Monat weniger GRV-Rente. Wenn AVD davor und danach weiterläuft: 5 × 12 × 150 EUR Sparplan-Pause. Fehlender Zinseszins auf ca. 9.000 EUR über restliche 20 Jahre (bei 7 %) = ca. 22.000 EUR weniger Endkapital. Diese 22.000 EUR entsprechen ca. 73 EUR/Monat Rente (4 %-Regel). Gesamtrentenverlust durch 5 Jahre Bürgergeld: ca. 261 EUR/Monat. Mit Sockelbetrag im AVD: Verlust auf ca. 200 EUR/Monat begrenzt.

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