Zum Inhalt springen
×

Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

Depot-Vergleich
Scalable, DKB, Trade Republic & mehr
Was ist das? Einfach erklärt Rechner Was bekomme ich? Förderungs-Check Bin ich dabei? Anbieter Wer bietet es an? Demo-Depot Virtuell investieren Muster-Depot ETF-Empfehlungen
Kostenlos anmelden
Sprache:

ETF-Steuer einfach erklärt

Vorabpauschale, Abgeltungssteuer, Teilfreistellung — was ETF-Sparer wirklich wissen müssen.

ETF Steuer Vorabpauschale erklärt

ETF-Besteuerung ist eines der am häufigsten missverstanden Themen in der privaten Geldanlage. Viele Anleger wissen nicht, was die Vorabpauschale ist, wann sie anfällt, und was die Teilfreistellung bedeutet. Dieser Artikel erklärt alles — ohne Steuerberater-Latein.

Das Grundprinzip: Investmentsteuerreform 2018

Seit Januar 2018 gilt in Deutschland das neue Investmentsteuergesetz (InvStG 2018). Es hat die Besteuerung von ETFs und Fonds grundlegend vereinfacht — auf Kosten einiger neuer Begriffe. Die Kernidee: ETF-Erträge sollen unabhängig davon besteuert werden ob der Fonds ausschüttet oder thesauriert.

Davor war es so: Thesaurierende ausländische Fonds waren steuerlich kompliziert — Anleger mussten "ausschüttungsgleiche Erträge" in der Steuererklärung angeben. Das fällt seit 2018 weg. Stattdessen gibt es die Vorabpauschale.

Die Vorabpauschale: Was ist das?

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Mindestrendite auf der Steuern erhoben werden — auch wenn der Fonds keine Ausschüttung macht und du nichts verkaufst. Der Staat besteuert damit einen "Mindestgewinn" jährlich.

Berechnung der Vorabpauschale (vereinfacht):

  1. Basisertrag = Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 70 % — begrenzt auf tatsächliche Kursgewinne des Jahres
  2. Basiszins 2026 = von der Bundesbank veröffentlicht (ca. 2,0–2,5 %)
  3. Vorabpauschale = Basisertrag minus tatsächliche Ausschüttungen (falls ausschüttend)
  4. Wenn Fondspreis im Jahr gesunken ist → keine Vorabpauschale

Praktisches Beispiel: Du hast 10.000 Euro in einem thesaurierenden MSCI World ETF. Basiszins 2 %. Basisertrag = 10.000 × 70 % × 2 % = 140 Euro. Das ist die Vorabpauschale (vereinfacht). Davon nach Teilfreistellung (70 %) = 98 Euro steuerpflichtig. Steuern (25 % + Soli) = ca. 26 Euro.

Dein Broker zieht diese Steuer automatisch im Januar des Folgejahres vom Verrechnungskonto ab. Das geht oft unter — und sorgt für Verwirrung weil das Konto plötzlich 20–50 Euro weniger hat.

Die Teilfreistellung: Steuerbonus für Aktien-ETFs

Aktien-ETFs erhalten eine Teilfreistellung von 30 %. Das bedeutet: 30 % aller Erträge (Ausschüttungen + Vorabpauschale + Kursgewinne beim Verkauf) sind steuerfrei. Die restlichen 70 % werden mit Abgeltungssteuer (25 %) besteuert.

Effektiver Steuersatz auf Aktien-ETF-Erträge: 70 % × 25 % + Soli = rund 18,5 % (statt 26,375 % ohne Teilfreistellung).

ETF-TypTeilfreistellungEffektiver Steuersatz
Aktien-ETF (Aktienanteil ≥ 51 %)30 %~18,5 %
Mischfonds-ETF (Aktienanteil 25–50 %)15 %~22,4 %
Immobilien-ETF (Immo-Anteil ≥ 51 %)60 %~10,6 %
Anleihen-ETF0 %26,375 %
Gold-ETC (physisch)0 % (nach 1 Jahr: steuerfrei)0 % nach 1 Jahr

Der Sparerpauschbetrag: Erste 1.000 Euro steuerfrei

Jeder hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (Ehepaare: 2.000 Euro). Bis zu dieser Grenze sind alle Kapitalerträge — Zinsen, Dividenden, ETF-Erträge, Kursgewinne — steuerfrei.

Damit die Bank diesen Betrag automatisch berücksichtigt: Freistellungsauftrag stellen — beim Broker direkt im Konto-Bereich. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank sofort 25 % + Soli ab, auch wenn du noch unter 1.000 Euro bist. Du bekommst es über die Steuererklärung zurück — aber das ist unnötig aufwendig.

Kursgewinne beim Verkauf

Wenn du ETF-Anteile verkaufst, werden Kursgewinne (Verkaufspreis minus Kaufpreis) mit Abgeltungssteuer belegt — nach Teilfreistellung. Die bereits gezahlten Vorabpauschalen werden dabei auf den Gewinn angerechnet — es gibt also keine Doppelbesteuerung.

Wichtig: Die Anschaffungskosten-Berechnung bei regelmäßigen Käufen (Sparplan) läuft nach dem FIFO-Prinzip (First In, First Out) oder dem Durchschnittskurs — je nach Broker. Das beeinflusst, wie hoch der steuerpflichtige Gewinn bei Teilverkäufen ist.

Steuer im Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot-Gesetz wurde am 24. April 2026 vom Bundesrat verabschiedet. Die Steuerregeln stehen damit fest:

  • Ansparphase: Keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne, keine Vorabpauschale — das Kapital wächst vollständig unbesteuert.
  • Sonderausgabenabzug: Einzahlungen bis 1.800 EUR/Jahr absetzbar — bei 35 % Grenzsteuersatz spart das bis zu 630 EUR/Jahr.
  • Entnahmephase: Nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Im Rentenalter ist dieser meist deutlich niedriger als im Erwerbsleben.
  • Vorabpauschale: Fällt innerhalb des Altersvorsorgedepots nicht an — klarer Vorteil gegenüber einem normalen Depot.

Der steuerliche Vorteil gegenüber einem normalen ETF-Depot ist erheblich: Wer 30 Jahre lang den jährlichen Zinseszins-Effekt ohne Vorabpauschale und Abgeltungsteuer nutzt, kann am Ende 15–25 % mehr Kapital aufgebaut haben. Mehr Details im Ratgeber Altersvorsorgedepot: Steuern erklärt.

Praktische Steuer-Tipps für ETF-Sparer

  • Freistellungsauftrag stellen: Sofort, beim Broker-Konto. Auf 1.000 Euro (Alleinstehend) oder verteilt auf mehrere Broker bis zu 1.000 Euro gesamt.
  • Nicht in schlechten Marktjahren verkaufen: Neben der Marktrendite zahlt man Steuern auf Gewinne — und riskiert, bei niedrigerem Preis zu verkaufen.
  • Verlustverrechnungstopf: Broker führen automatisch einen Verlustverrechnungstopf. Verluste aus Aktien können mit Gewinnen aus ETF-Verkäufen verrechnet werden.
  • Thesaurierend vs. ausschüttend: Thesaurierende ETFs sind steuerseitig leicht vorteilhafter in der Ansparphase — kein jährlicher Steuerabzug auf Ausschüttungen, nur die (oft geringere) Vorabpauschale.
  • Steuererklärung: Meistens nicht nötig wenn Freistellungsauftrag korrekt gestellt und nur inländische Broker genutzt werden — der Broker führt Quellensteuer ab.

Fazit: ETF-Steuer ist handhabbar

Die ETF-Besteuerung klingt komplizierter als sie ist. Die wichtigsten Punkte: Freistellungsauftrag stellen, Teilfreistellung kennen (30 % bei Aktien-ETFs), und wissen dass die Vorabpauschale jährlich automatisch abgezogen wird. Den Rest erledigt dein Broker.

Wer das Altersvorsorgedepot ab 2027 nutzt, profitiert zusätzlich von einer steuerlich günstigen Struktur — Details dazu 2026/2027.

Häufige Fragen

Was ist die Vorabpauschale und wann fällt sie an?

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs — auch ohne Verkauf. Sie wird im Januar des Folgejahres automatisch vom Broker eingezogen. Berechnung (vereinfacht): Fondswert × 70 % × Basiszins (2024: 2,29 %) = Basisertrag. Davon 70 % steuerpflichtig (Aktien-ETF, Teilfreistellung 30 %). Wenn der Fonds im Jahr gefallen ist, fällt keine Vorabpauschale an.

Wie hoch ist die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs?

Bei Aktien-ETFs (Aktienanteil ≥ 51 %) gilt eine Teilfreistellung von 30 %. Das bedeutet: 30 % aller Erträge — Kursgewinne, Ausschüttungen und Vorabpauschale — sind steuerfrei. Die restlichen 70 % werden mit 26,375 % (inkl. Soli) besteuert. Effektiver Steuersatz: ca. 18,5 % statt 26,375 % ohne Teilfreistellung.

Wie nutze ich den Sparerpauschbetrag optimal?

Jeder Anleger hat 1.000 EUR Sparerpauschbetrag pro Jahr (Ehepaare: 2.000 EUR). Freistellungsauftrag beim Broker stellen — ohne ihn zieht der Broker sofort 25 % + Soli ab. Wer mehrere Depots hat, sollte den Betrag aufteilen. Im Altersvorsorgedepot fällt in der Ansparphase keine Abgeltungsteuer an — der Sparerpauschbetrag kann für das freie Depot genutzt werden.

Mehr zum Thema

Was sind Fonds und ETFs?

Aktiv verwaltete Fonds vs. ETF: Warum 92 % aller aktiven Fonds nach Kosten schlechter abschneiden als ein simpler Indexfonds.

Inflation und Altersvorsorge

2,5 % Inflation halbiert die Kaufkraft in 28 Jahren. Warum Aktien-ETF der einzige effektive Inflationsschutz für die private Altersvorsorge ist.

Wann lohnt sich das AVD?

30 % Förderquote auf 1.800 EUR/Jahr: Für wen das Altersvorsorgedepot besonders attraktiv ist — und für wen Rürup oder freies Depot besser passt.

Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge

Abgeltungssteuer 2026: 26,375% auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne — aber die Teilfreistellung spart 30%, der Freibetrag 1.000 EUR. Konkrete Rechenbeispiele für ETF-Anleger.

Altersvorsorgedepot 2027

Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027: Grundzulage 540 EUR, Kinderzulage 300 EUR, Kostendeckel 1 % TER, steuerliche Behandlung und was es mit dem Ende von Riester zu tun hat.

Vorabpauschale erklärt

Wer thesaurierende ETFs hält, zahlt jährlich eine kleine Vorabpauschale — auch ohne Verkauf. Wie sie berechnet wird, was sie kostet und wann sie entfällt.

Junior-Depot eröffnen

Junior-Depot für Kinder eröffnen: ETF-Sparplan ab 25 EUR, Steuervorteile, Sorgerecht, Schenkung vs.

Das könnte dich auch interessieren

Was ist ein ETF? Cost-Average-Effekt erklärt Beste ETFs für das Altersvorsorgedepot ETF-Vergleich

Kostenloser Rechner:
Endkapital berechnen

Jetzt berechnen