Nach der Scheidung: 5 Finanz-Schritte die du SOFORT machen solltest
Die Scheidung ist durch — jetzt zählt schnelles Handeln bei deinen Finanzen. Diese fünf Schritte sichern deinen Neustart. Stand: 08.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Schritt 1 Gemeinsame Konten und Vollmachten sofort trennen
- Schritt 2 Eigenes AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → eröffnen - Schritt 3 Zulagen und KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → neu beantragen - Schritt 4 Sparrate an neues Einkommen anpassen
- Schritt 5 Steuerklasse ändern, SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → neu berechnen
Die rechtlichen Details zu Versorgungsausgleich, Förderberechtigung und Zulagen-Aufteilung erklärt unser ausführlicher Ratgeber Altersvorsorgedepot bei Scheidung. Dieser Artikel konzentriert sich auf das, was du jetzt konkret tun musst — Schritt für Schritt.
Schritt 1: Gemeinsame Konten und Vollmachten sofort trennen
Das hat oberste Priorität — noch vor dem Depot. Prüfe alle Konten, auf die dein Ex-Partner Zugriff hat: Girokonten, Sparkonten, Tagesgeld, Wertpapierdepots. Entferne Vollmachten und ändere Zugangsdaten. Das gilt auch für gemeinsame Kreditkarten und Daueraufträge, die auf gemeinsame Konten laufen.
Erstelle eine Bestandsaufnahme aller finanziellen Verbindungen. Diese Checkliste hilft dir dabei:
- Gemeinsame Girokonten: Kündigen oder auf einen Inhaber umschreiben
- Kreditkarten: Zusatzkarten des Partners sperren
- Vollmachten bei Banken und Versicherungen: Schriftlich widerrufen
- Daueraufträge und Lastschriften: Prüfen, wer was bezahlt
- Gemeinsame Kredite: Schuldenhaftung klären (Gesamtschuldner-Problematik)
- Versicherungen: Familientarife auflösen, eigene Policen abschließen
Mehr erfahren → ist sicher: Das Depot läuft immer auf eine Person. Dein Ex-Partner hat keinen direkten Zugriff. Aber der DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren → enthält den Familienstand — und den musst du aktualisieren.
Schritt 2: Eigenes Altersvorsorgedepot eröffnen oder anpassen
Wenn du bisher kein eigenes AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → hast — etwa weil dein Ex-Partner das Depot führte und du nur mittelbar förderberechtigt warst — ist jetzt der Moment, ein eigenes zu eröffnen. Voraussetzung: Du hast eine eigene Förderberechtigung (sozialversicherungspflichtig beschäftigt, Beamtin, Arbeitslosengeld oder Kindererziehungszeiten).
Wenn du bereits ein eigenes Depot hast, prüfe den aktuellen Stand. Durch den Versorgungsausgleich kann sich dein Depotguthaben ändern — nach oben oder unten. Der Anbieter informiert dich über die interne Teilung.
| Deine Situation | Aktion | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Eigenes Depot vorhanden | DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig. Mehr erfahren → aktualisieren (Familienstand) | Sofort nach Scheidungsbeschluss |
| Kein eigenes Depot, aber förderberechtigt | Neues Depot eröffnen, Sparplan einrichten | Innerhalb von 4 Wochen |
| Kein Depot, nicht förderberechtigt | Förderberechtigung herstellen (Job, Minijob, freiwillige RV) | So schnell wie möglich |
| Guthaben durch Versorgungsausgleich erhalten | Depot eröffnen für den Empfang der Übertragung | Vor dem Gerichtsbeschluss klären |
Schritt 3: Zulagen und Kinderzulage neu beantragen
Nach der Scheidung ändert sich die Zulagen-Zuordnung. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → (bis 300 EUR pro Kind und Jahr) geht an den Elternteil, der das Kindergeld erhält — in der Regel der Elternteil, bei dem die Kinder überwiegend leben. Wenn du vorher nicht die Kinderzulage erhalten hast, aber jetzt das Kindergeld bekommst, musst du aktiv werden.
Konkret: Aktualisiere deinen DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren → beim Depot-Anbieter. Ändere den Familienstand auf "geschieden" und gib die korrekte Kinderzahl an. Die Zentrale Zulagenstelle prüft automatisch, ob du berechtigt bist — aber nur, wenn die Daten stimmen.
Mehr erfahren → + 600 EUR Kinderzulage = 1.140 EUR Zulagen pro Jahr. Bei einem Bruttoeinkommen von 32.000 EUR beträgt ihr Eigenbeitrag nur rund 10 EUR pro Monat für die volle Förderung.
Schritt 4: Sparrate an neues Einkommen anpassen
Dein finanzielles Leben hat sich verändert. Vielleicht hast du jetzt ein eigenes Einkommen, das niedriger ist als das gemeinsame Haushaltseinkommen. Oder du verdienst plötzlich allein und hast höhere Fixkosten. In jedem Fall musst du deine Sparrate realistisch kalkulieren.
Die gute Nachricht: Auch mit dem Sockelbeitrag von 60 EUR pro Jahr (5 EUR/Monat) sicherst du dir die Zulagen. Bei niedrigem Einkommen ist die Förderquote sogar besonders hoch — du zahlst wenig ein und bekommst prozentual viel zurück.
| Neues Bruttoeinkommen | Optimaler Eigenbeitrag/Monat | Zulagen/Jahr | Förderquote |
|---|---|---|---|
| 20.000 EUR (Teilzeit) | 10 EUR (Minimum) | 540 EUR | über 80 % |
| 30.000 EUR | 55 EUR | 540 EUR | ca. 55 % |
| 40.000 EUR | 95 EUR | 540 EUR | ca. 40 % |
| 55.000 EUR | 135 EUR | 540 EUR | ca. 35 % |
Ohne Kinderzulage. Mit Kindern sinkt der Eigenbeitrag weiter.
Schritt 5: Steuerklasse ändern und Steuervorteil neu berechnen
Nach der Scheidung wechselst du automatisch in Steuerklasse I (oder II mit Kind). Das ändert deinen GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
Mehr erfahren → und damit den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → für dein Depot. In vielen Fällen ist der Steuervorteil nach der Scheidung niedriger als während der Ehe, weil der günstigere Splitting-Tarif wegfällt.
Aber: Wenn du vorher in Steuerklasse V warst (typisch für den geringer verdienenden Partner), steigst du jetzt in Steuerklasse I oder II auf — und dein Nettoeinkommen steigt. Das kann dir Spielraum für höhere Depot-Einzahlungen geben.
Fühle deine nächste Steuererklärung sorgfältig aus. Die Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
Mehr erfahren → muss den neuen Familienstand widerspiegeln. Die GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
Mehr erfahren → des Finanzamts entscheidet automatisch, ob Zulagen oder Sonderausgabenabzug für dich günstiger sind.
Der häufigste Fehler nach der Scheidung
Mehr erfahren → — du zahlst alle Zulagen und Steuervorteile zurück. Bei 10 Jahren Laufzeit und 840 EUR Zulagen pro Jahr sind das über 8.000 EUR Rückforderung. Lass das Depot lieber ruhen und suche andere Lösungen für kurzfristige Liquidität.
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Häufige Fragen
Was konkret passiert mit dem AVD-Depot nach einer Scheidung?
Versorgungsausgleich: Rentenanwartschaften werden aufgeteilt. AVD-Guthaben (Anwartschaften aus der Ehezeit) fließt in den Ausgleich ein. Das Familiengericht entscheidet über Aufteilung — interne Teilung (das Depot wird gespalten) oder externe Teilung (Ausgleichszahlung an anderen Ehepartner). Das verbleibende AVD-Depot läuft danach weiter. Erhaltene Kinderzulagen für gemeinsame Kinder können im Ausgleich berücksichtigt werden.
Wie wirkt sich die Depotaufteilung nach Scheidung auf die Förderung aus?
Der ausgleichspflichtige Part verliert Anteile des Depots — die Förderhistorie (bereits erhaltene Zulagen) geht nicht verloren, aber das Kapital wird kleiner. Der empfangende Teil (Ausgleichsberechtigter) erhält Kapital ins eigene AVD-Depot (oder ein neues). Ab dann läuft die Förderung für beide separat weiter. Keine Rückforderung von Zulagen durch den Versorgungsausgleich — das ist ein wichtiger Unterschied zur vorzeitigen Kündigung.
Welche Fehler sollte man nach der Scheidung beim AVD vermeiden?
Drei Fehler: 1) AVD in Stresssituation kündigen — unnötiger Förderverlust. 2) Depot-Anpassungen vergessen: Bezugsperson ändern, neue Bankverbindung hinterlegen. 3) Kinderzulage falsch beantragen: Nach Scheidung läuft Kinderzulage nur noch auf das Depot des Kindergeld-Empfängers — bei Wechsel des Kindergeldes anpassen. Priorität nach Scheidung: Depot weiterführen, Beitrag anpassen, Kinderzulage-Zuweisung prüfen.
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