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Altersvorsorgedepot für Handwerker

Das Wichtigste in Kürze

  • Angestellte Handwerker: automatisch förderberechtigt
  • Selbständige Handwerker: förderberechtigt bei Rentenversicherungspflicht (erste 18 Jahre)
  • Förderung bis zu 1.800 EUR jährlich
  • Flexible Sparrate — ideal bei schwankendem Einkommen
  • Einfacher als jede Lebensversicherung oder Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
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Warum Handwerker besonders profitieren

Handwerker stehen bei der Altersvorsorge oft vor besonderen Herausforderungen. Angestellte Gesellen und Meister sind zwar rentenversichert, haben aber wegen körperlich belastender Arbeit oft verkürzte Erwerbsbiografien. Selbständige Handwerker sind in den ersten 18 Jahren rentenversicherungspflichtig, danach müssen sie selbst vorsorgen. Das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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passt perfekt in beide Szenarien.

Der große Vorteil: Es ist einfacher als alles, was es bisher gab. Kein Versicherungsvertreter, keine undurchsichtigen Verträge, keine Abschlussprovisionen. Du eröffnest ein Depot, richtest einen Sparplan ein und fertig. Die staatliche Förderung kommt obendrauf.

Förderberechtigung für Handwerker

Status Förderberechtigt? Bedingung
Angestellter GeselleJaAutomatisch durch Rentenversicherungspflicht
Angestellter MeisterJaAutomatisch durch Rentenversicherungspflicht
Selbständiger Handwerker (1.-18. Jahr)JaPflichtmitglied in der Rentenversicherung
Selbständiger Handwerker (ab 19. Jahr)BedingtNur bei freiwilligen RV-Beiträgen
Handwerker im MinijobJa**Wenn nicht von RV befreit

Das Problem der selbständigen Handwerker

Selbständige Handwerker sind in Deutschland eine Sonderkonstellation: In den ersten 18 Jahren der Selbständigkeit sind sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Danach können sie sich befreien lassen. Wer sich befreien lässt, verliert aber auch den Anspruch auf das geförderte Altersvorsorgedepot — es sei denn, er zahlt freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung.

Unser Tipp: Prüfe genau, ob sich die Befreiung wirklich lohnt. Die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung bringen nicht nur gesetzliche Rentenpunkte, sondern öffnen auch die Tür zur vollen GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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und zum SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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beim Altersvorsorgedepot.

Flexible Sparrate für schwankendes Einkommen

Viele Handwerker — besonders Selbständige — haben ein schwankendes Einkommen. Im Winter weniger Aufträge, im Sommer Hochkonjunktur. Das Altersvorsorgedepot kommt dem entgegen: Du kannst die Sparrate jederzeit anpassen. In guten Monaten mehr einzahlen, in schlechten weniger. Der Sockelbeitrag liegt bei nur 60 EUR pro Jahr — das sind 5 EUR im Monat. So kannst du auch in schwierigen Phasen dranbleiben.

Körperliche Belastung und früherer Renteneintritt

Handwerker gehen statistisch früher in Rente als Büroangestellte — oft wegen körperlicher Belastung. Das macht die private Altersvorsorge umso wichtiger, weil die gesetzliche Rente bei frühzeitigem Eintritt gekürzt wird. Mit dem AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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baust du ein Zusatzpolster auf, das die Rentenlücke schließt. Und anders als bei der alten Riester-Rente sind die Kosten so niedrig, dass auch bei kürzerer Laufzeit ein gutes Ergebnis möglich ist.

Die Handwerkskammer bietet Beratung zur Altersvorsorge für Handwerker an — inklusive Informationen zum neuen Altersvorsorgedepot.

Einfacher Einstieg

Du brauchst kein Finanzwissen, um mit dem Depot anzufangen. Wähle einen günstigen Anbieter (am besten einen Neobroker oder eine Direktbank), nimm einen breit gestreuten ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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wie den MSCI WorldWas ist MSCI World?Aktienindex mit über 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern. Durchschnittliche Rendite seit 1970: ca. 7% pro Jahr. Der Klassiker für ETF-Sparpläne.
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oder FTSE All-World, richte einen Sparplan ein — und lass die Zeit für dich arbeiten. Das ganze Setup dauert unter 30 Minuten.

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Häufige Fragen

Was sollten Handwerker im Herbst für ihr AVD überprüfen?

Herbst-Audit für Handwerker: 1) GRV-Pflicht-Status: Bin ich im 18-Jahres-Fenster? Wenn nahe an 18 Jahren: Befreiungsoptionen prüfen, parallel Rürup/ETF-Depot vorbereiten. 2) Mindesteigenbeitrag noch nicht erreicht: Sondereinzahlung bis Dezember planen. 3) Betriebsrente: Hat das Handwerksunternehmen eine bAV für Mitarbeiter? Pflicht-Zuschuss von 15 % prüfen. 4) Jahreseinkommen absehbar: Steuerlast abschätzen, Sonderausgabenabzug optimieren.

Welche Besonderheiten hat die Rentenversicherung für Handwerker im 18-Jahres-Fenster?

Handwerker in Anlage-A-Gewerken (Meisterpflicht: Dachdecker, Installateur, Elektriker etc.) sind in den ersten 18 Jahren selbständiger Tätigkeit GRV-pflichtig. Ab Jahr 19: Befreiungsoption. Wer aktuell im 10.–17. Jahr ist: In wenigen Jahren endet die GRV-Pflicht. Das AVD läuft danach weiter ohne neue Förderung. Strategie: Jetzt maximieren, nach Befreiung: freies ETF-Depot + Rürup parallel.

Warum ist November/Dezember für Handwerker bei der Vorsorge so wichtig?

Handwerker haben typischerweise im Herbst und Winter schwächere Auftragslage (wetterabhängige Gewerke). Das ist der richtige Zeitpunkt für Vorsorge-Review statt Umsatzstress. Konkret: Jahreseinkommen absehbar → AVD-Beitrag für restliche Monate berechnen → ggf. Sondereinzahlung. Steuerliche Jahresoptimierung: Investitionen für Betriebsvermögen noch dieses Jahr, Sonderausgabenabzug AVD maximal nutzen.

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