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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Altersvorsorgedepot für Arbeitslose

Arbeitslose — Das Wichtigste

  • Förderberechtigt? Ja — ALG I und Bürgergeld
  • Mindestbeitrag (Sockelbeitrag) 5 EUR/Monat (60 EUR/Jahr)
  • Grundzulage (Alles-oder-Nichts) 540 EUR/Jahr — voll ab Sockelbeitrag
  • Mit 2 Kindern bei Sockelbeitrag 1.140 EUR Zulagen (540+600)!

Warum es sich gerade jetzt lohnt

Als ALG-I-Empfänger oder Bürgergeld-Empfänger bist du PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren →
in der Rentenversicherung
— und damit förderberechtigt. Auch mit kleinen Beträgen kannst du die staatliche Förderung nutzen.

Der entscheidende Punkt: Die Grundzulage von 540 EUR/Jahr gilt als Alles-oder-Nichts. Wer mindestens 5 EUR/Monat (60 EUR/Jahr = Sockelbeitrag) einzahlt, bekommt die volle Grundzulage von 540 EUR — egal wie wenig der Eigenbeitrag über dem Sockelbeitrag liegt. Keine anteilige Kürzung, kein Matching.

Rechenbeispiel: Sockelbeitrag mit 2 Kindern

Betrag
Eigenbeitrag (Sockelbeitrag)60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat)
GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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(pauschal, einkommensunabhängig)
540 EUR
KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →
(2 × 300 EUR)
600 EUR
Gesamt im Depot1.194 EUR/Jahr
Förderquote2.211 %
2.211 % Förderquote: Für 60 EUR Eigenbeitrag landen 1.194 EUR im Depot — der Staat zahlt das 22-fache. Selbst ohne Kinder: 60 EUR Eigenbeitrag → 540 EUR Grundzulage = 1.000 % Förderquote. Das gibt es nirgendwo sonst.
Förderberechtigung für Arbeitslose beim Altersvorsorgedepot

Förderung nach Leistungsart im Vergleich

Je nach Art deiner Leistung unterscheidet sich die Förderberechtigung leicht:

LeistungFörderberechtigt?PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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?
Besonderheit
ALG IJaJa (automatisch)Sockelbeitrag = 60 EUR/Jahr (pauschal, einkommensunabhängig)
BürgergeldJaJa (seit 2023)Depot ist Schonvermögen
ALG I + MinijobJaJa (doppelt)Sockelbeitrag = 60 EUR/Jahr (unabhängig vom Einkommen)
Keine Leistung (Übergang)Nur bei freiwilliger RVNein (nur freiwillig)Freiwillige RV-Beiträge genügen

Was passiert wenn ich wieder arbeite?

Der Vertrag läuft einfach weiter. Du kannst den Beitrag jederzeit erhöhen — vom Mindestbeitrag auf 150 EUR/Monat oder jeden Wert dazwischen. Der Übergang ist nahtlos: Ob arbeitslos, Minijob oder Vollzeit, der Sockelbeitrag bleibt pauschal 60 EUR/Jahr — egal ob Minijob, Teilzeit oder Vollzeit.

Das Depot bei einem günstigen Anbieter zu führen macht sich langfristig bezahlt. Der Vertrag begleitet dich durch alle Lebensphasen — genau dafür ist er gemacht.

Depot pausieren wenn das Geld knapp ist

Du kannst den Vertrag jederzeit ruhen lassen. Kein Stress, keine Kündigung, keine Gebühren. Das Geld bleibt im Depot und arbeitet weiter für dich. Sobald es wieder geht, zahlst du einfach weiter ein. Mehr dazu: Depot pausieren — wann und wie.

Tipp: Selbst wenn du nur 5 EUR/Monat einzahlen kannst — tu es. Ab dem Sockelbeitrag (60 EUR/Jahr) fließt die volle Grundzulage von 540 EUR. Mit 2 Kindern landen über 1.000 EUR im Depot auf 60 EUR Eigenbeitrag.

Wird das Altersvorsorgedepot auf Bürgergeld angerechnet?

Altersvorsorge-Vermögen ist beim Bürgergeld grundsätzlich als Schonvermögen geschützt. Das Altersvorsorgedepot ist explizit als staatlich geförderte Altersvorsorge konzipiert und fällt damit unter den Schutz. Einige wichtige Punkte:

  • Ansparen: Das Depot-Guthaben wird NICHT auf das Bürgergeld angerechnet, solange du es nicht vorzeitig entnimmst.
  • Vorzeitige Entnahme: Wenn du das Geld vor 62 entnimmst, wird es als Einkommen gewertet und kann angerechnet werden. Außerdem ist die Entnahme FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
    Mehr erfahren →
    — du musst alle Zulagen zurückzahlen.
  • Beitragszahlung: Die 5 EUR/Monat Sockelbeitrag (60 EUR/Jahr) sollten auch mit Bürgergeld möglich sein. Wenn nicht: Depot ruhen lassen, bis es wieder geht.
Empfehlung: Kläre die Details mit deinem Jobcenter oder einer Sozialberatung, bevor du kündigst. Eine Kündigung ist fast immer die schlechteste Option — pausieren ist besser.

Langfristig denken: Jeder Euro zählt

Arbeitslosigkeit ist oft eine Phase, kein Dauerzustand. Wer in dieser Zeit 10 EUR/Monat einzahlt und später auf 100-150 EUR erhöht, profitiert vom Zinseszins-Effekt: Jedes Jahr, das du früher startest, bringt überproportional mehr Endkapital.

Rechenbeispiel: Start mit 25, erst 5 Jahre 10 EUR/Monat (Arbeitslosigkeit/Nebenjob), dann 30 Jahre 100 EUR/Monat. Ergebnis: ca. 145.000 EUR Endkapital bei 6% Rendite — davon ca. 38.000 EUR aus staatlichen Zulagen. Ohne den frühen Start wären es nur 118.000 EUR. Berechne dein persönliches Ergebnis mit dem Depot-Rechner.

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Weiterführende Ratgeber

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Der komplette Überblick — einfach erklärt.

Wie beantragen?

Schritt für Schritt zum eigenen Depot.

FAQ

Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten.

Häufige Fragen

Was passiert mit dem AVD bei Arbeitslosigkeit und ALG I?

Das AVD-Depot bleibt vollständig erhalten und ist pfändungsgeschützt. ALG-I-Empfänger sind weiterhin GRV-pflichtversichert (über Bundesagentur) — der Grundzulagenanspruch bleibt bestehen. Der Sockelbeitrag für die volle Grundzulage ist einkommensunabhängig: 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) — auch bei ALG-I-Bezug. So wenig wie möglich einzahlen, damit das Depot weiterläuft.

Kann das AVD bei Bürgergeld auf Freibeträge angerechnet werden?

Das AVD ist nach aktueller Rechtslage für Bürgergeld-Empfänger als gefördertes Altersvorsorgevermögen geschützt — nicht als anrechenbares Vermögen. Analog zu Riester-Verträgen gilt ein erhöhter Schonbetrag für gefördertes Altersvorsorgevermögen. Die exakten Freibetragsregelungen für das AVD folgen mit den Durchführungsverordnungen (Inkrafttreten 01.01.2027).

Wie baut man nach einer Phase der Arbeitslosigkeit die AVD-Beiträge wieder auf?

Nach Wiedereinstieg: Beitrag sofort wieder auf Mindesteigenbeitrag für volle Grundzulage anheben. Dann schrittweise erhöhen. Fehlende Einzahlungsjahre nicht nachholen können — aber durch höhere Beiträge in Folgejahren teilweise kompensieren. Das vorhandene Guthaben wächst während der Arbeitslosigkeit weiter, auch wenn keine neuen Beiträge fließen.

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