Teilzeit — Das Wichtigste
- Förderberechtigt? Ja — sobald PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren → - Mindestbeitrag (Sockelbetrag) 3% des Vorjahres-Brutto, min. 120 EUR/Jahr
- Max. GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → 540 EUR/Jahr - Förderquote bei 18.000 EUR brutto bis 100% Rendite auf Eigenbeitrag
- Empfehlung Immer mindestens Sockelbetrag einzahlen
Warum Teilzeit und Altersvorsorgedepot perfekt zusammenpassen
Wer in Teilzeit arbeitet, verdient weniger — das ist kein Geheimnis. Aber beim Altersvorsorgedepot wird dieser Nachteil zum Vorteil: Die GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → von bis zu 540 EUR pro Jahr bleibt gleich, egal ob du 20 oder 40 Stunden arbeitest. Bei niedrigerem Einkommen ist der erforderliche Eigenbeitrag (Sockelbetrag) kleiner, die Zulage aber identisch. Das Ergebnis: eine deutlich höhere Förderquote als bei Vollzeit.
Entscheidend ist nur eine Voraussetzung: Du musst PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren → in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Das ist bei Teilzeit fast immer der Fall — Ausnahme sind geringfügige Beschäftigungen unter 556 EUR/Monat, bei denen du dich aktiv befreien lassen kannst.
Sockelbetrag berechnen: So viel musst du einzahlen
Um die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → zu erhalten, musst du einen Mindestbeitrag leisten. Dieser Sockelbetrag beträgt 3% deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens, abzüglich der Zulagen. Der absolute Mindestbeitrag liegt bei 120 EUR pro Jahr (10 EUR/Monat).
| Brutto/Jahr (Teilzeit) | Stunden/Woche | Sockelbetrag (3%) | Abzgl. Zulage | Eigenbeitrag/Monat |
|---|---|---|---|---|
| 12.000 EUR | ~15h | 360 EUR | - 540 EUR | 10 EUR (Minimum) |
| 16.000 EUR | ~20h | 480 EUR | - 540 EUR | 10 EUR (Minimum) |
| 20.000 EUR | ~25h | 600 EUR | - 540 EUR | 5 EUR |
| 24.000 EUR | ~30h | 720 EUR | - 540 EUR | 15 EUR |
| 30.000 EUR | ~35h | 900 EUR | - 540 EUR | 30 EUR |
Berechnung: Sockelbetrag = 3% vom Brutto. Eigenbeitrag = Sockelbetrag minus Grundzulage (540 EUR). Minimum: 120 EUR/Jahr = 10 EUR/Monat.
Die Tabelle zeigt: Bei typischen Teilzeitgehältern zwischen 12.000 und 20.000 EUR brutto reichen bereits 10 EUR pro Monat, um die volle Förderung zu erhalten. Das ist kein Tippfehler — der Staat legt bei niedrigem Einkommen überproportional viel drauf.
Förderquote im Vergleich: 20-Stunden-Woche vs. 40-Stunden-Woche
Hier wird der Vorteil für Teilzeitkräfte deutlich sichtbar. Die Förderquote gibt an, wie viel Prozent des Gesamtbeitrags (Eigenbeitrag + Zulage) vom Staat kommen.
| Teilzeit (20h, 16.000 EUR) | Vollzeit (40h, 45.000 EUR) | |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag/Jahr | 120 EUR (Minimum) | 810 EUR |
| GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr. Mehr erfahren → | 540 EUR | 540 EUR |
| Gesamtbeitrag im Depot | 660 EUR | 1.350 EUR |
| Förderquote | 81,8% | 40,0% |
| Rendite auf Eigenbeitrag | +350% | +66,7% |
| SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer. Mehr erfahren → | Zulage meist besser | Steuer oft besser |
Bei 16.000 EUR Brutto und dem Minimalbeitrag liegt die Förderquote bei über 80%. Für jeden Euro, den du einzahlst, legt der Staat 4,50 EUR dazu. Diese Rendite ist mit keinem ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren → der Welt zu schlagen — nicht einmal annähernd.
Sonderausgabenabzug oder Zulage — was lohnt sich bei Teilzeit?
Das Finanzamt führt automatisch eine GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
Mehr erfahren → durch. Bei Teilzeitgehältern unter ca. 25.000 EUR brutto fällt das Ergebnis fast immer zugunsten der Zulage aus. Der GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
Mehr erfahren → ist bei niedrigem Einkommen einfach zu gering, um den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → attraktiver zu machen.
Du musst dich nicht aktiv entscheiden. Trage deine Beiträge in der Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
Mehr erfahren → deiner Steuererklärung ein, und das Finanzamt wählt automatisch die bessere Variante. Falls der Steuerabzug vorteilhafter ist, erhältst du die Differenz als Erstattung.
Teilzeit mit Kindern: Doppelt profitieren
Viele Teilzeitkräfte arbeiten reduziert, weil sie Kinder betreuen. Das ist beim Altersvorsorgedepot ein zusätzlicher Vorteil: Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es bis zu 300 EUR KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → pro Jahr — zusätzlich zur GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren →.
| Situation | Eigenbeitrag/Monat | Zulagen/Jahr | Im Depot/Jahr |
|---|---|---|---|
| Teilzeit, keine Kinder | 10 EUR | 540 EUR | 660 EUR |
| Teilzeit, 1 Kind | 10 EUR | 840 EUR | 960 EUR |
| Teilzeit, 2 Kinder | 10 EUR | 1.140 EUR | 1.260 EUR |
| Teilzeit, 3 Kinder | 10 EUR | 1.440 EUR | 1.560 EUR |
Mit zwei Kindern landest du bei 1.260 EUR jährlich im Depot — bei nur 120 EUR Eigenbeitrag. Die Förderquote liegt dann bei über 90%. Vergiss nicht, den DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren → einzurichten, damit die Zulagen automatisch jedes Jahr beantragt werden.
Minijob neben Teilzeit: Aufpassen
Falls du neben deiner Teilzeitstelle einen Minijob hast, zählt für die Berechnung des Sockelbeitrags nur das rentenversicherungspflichtige Einkommen. Bei einem Minijob (bis 556 EUR/Monat) bist du standardmäßig rentenversicherungspflichtig. Du kannst dich aber befreien lassen — dann zählt dieses Einkommen nicht mit.
Die Förderung selbst erhältst du bereits über deine Teilzeitstelle, solange du dort PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren → bist. Der Minijob ändert daran nichts.
Was passiert, wenn du zurück in Vollzeit wechselst?
Erhöhst du deine Stundenzahl, steigt dein Einkommen — und damit auch der Sockelbetrag. Du musst dann deinen Eigenbeitrag anpassen, um weiterhin die volle Zulage zu bekommen. Die bisherigen Einzahlungen und Zulagen bleiben selbstverständlich erhalten. Ein FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
Mehr erfahren →er Vorgang tritt nur ein, wenn du Geld vor dem Rentenalter entnimmst.
Umgekehrt gilt: Wechselst du von Vollzeit in Teilzeit, sinkt dein Sockelbetrag. Du könntest deinen monatlichen Beitrag also reduzieren und bekämst trotzdem die volle Förderung. Flexibilität ist hier kein Problem.
Langfristiges Rechenbeispiel: 25 Jahre Teilzeit, 20h/Woche
Annahme: 16.000 EUR Brutto, Mindestbeitrag 120 EUR/Jahr, GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → 540 EUR, keine Kinder, ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Depot mit 6% p.a., 25 Jahre bis zur Rente.
- Gesamte eigene Einzahlungen: 3.000 EUR
- Gesamte Zulagen: 13.500 EUR
- Endkapital (6% p.a.): ca. 36.200 EUR
- Davon vom Staat + Rendite: ca. 33.200 EUR
Für 3.000 EUR Eigenleistung über 25 Jahre erhältst du rund 36.000 EUR. Das entspricht einer Verwölffachung deines eingesetzten Kapitals. Die Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren → im Ruhestand fällt bei niedrigem Einkommen mild aus — typischerweise 15-20% EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
Mehr erfahren →.
Weiterführende Ratgeber
Wer ist förderberechtigt?
Alle Voraussetzungen: PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren →, Beamte, Selbständige, Ehepartner.
Zulagen & Steuervorteile
GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren →, KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →, SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → — alle Zahlen im Detail.
Altersvorsorgedepot für Angestellte
Der Vergleich: So sieht die Rechnung bei Vollzeit aus.
Wie beantragen?
Schritt für Schritt: Vom Depotantrag bis zur ersten Zulage.
Kosten & Gebühren
TERWas ist TER?Total Expense Ratio — die jährlichen Gesamtkosten eines Fonds/ETFs in Prozent. Günstige ETFs: 0,1-0,3%. Das Standarddepot darf max. 1,0% kosten.
Mehr erfahren →, Depotgebühren, Transaktionskosten — was darf das Depot kosten?