Jobwechsel — Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot?
Kurze Antwort: Nichts. Dein Depot gehört dir, nicht deinem Arbeitgeber. Aber es gibt Feinheiten, die du kennen solltest.
Jobwechsel und Depot — die Fakten
- Depot bleibt bestehen Ja, immer
- Anbieterwechsel nötig? Nein
- Förderung bei AG-Wechsel Weiterhin voll
- Förderung bei Selbständigkeit Ja (ab 2027 alle förderberechtigt)
- Übergangszeit ohne Job Förderung bleibt (ALG I/II)
Grundprinzip: Das Depot ist unabhängig vom Arbeitgeber
Das Altersvorsorgedepot ist kein Bestandteil deines Arbeitsvertrags. Anders als bei einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat dein Arbeitgeber damit nichts zu tun. Du hast den Vertrag selbst abgeschlossen, du zahlst selbst ein, und du behältst das Depot — egal wo du arbeitest.
Ein Jobwechsel hat auf das Depot selbst keinerlei Auswirkung. Der ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Sparplan läuft weiter, die Zulagen fließen weiter, der DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren → bleibt aktiv. Du musst weder den Anbieter wechseln noch den Vertrag anpassen.
Szenario 1: Wechsel von Angestellten-Job zu Angestellten-Job
Der einfachste Fall. Du wechselst den Arbeitgeber, bleibst aber sozialversicherungspflichtig angestellt. Hier ändert sich nichts an der Förderberechtigung.
| Was | Ändert sich? | Handlungsbedarf |
|---|---|---|
| Depot | Nein | Keiner |
| Förderberechtigung | Nein (weiterhin PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot. Mehr erfahren →) | Keiner |
| DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig. Mehr erfahren → | Nein | Keiner |
| Sparplan | Nein | Optional: Beitrag anpassen bei Gehaltsänderung |
| Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt. Mehr erfahren → | Nein | Steuererklärung wie gewohnt |
Mehr erfahren → von 540 EUR. Gleichzeitig steigt durch das höhere Einkommen die Steuerersparnis über den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →.
Szenario 2: Übergangsphase ohne Job
Zwischen zwei Jobs gibt es oft eine Lücke — ob gewollt (Sabbatical, Reise) oder ungewollt (Kündigung, Aufhebungsvertrag). In dieser Zeit bist du trotzdem abgesichert:
| Situation | Förderberechtigung | Empfehlung |
|---|---|---|
| Arbeitslosengeld I | Ja (PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot. Mehr erfahren →) | Eigenbeitrag senken auf Minimum (120 EUR/Jahr) |
| Bürgergeld (ALG II) | Ja (PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot. Mehr erfahren →) | Mindestbeitrag 36 EUR/Jahr für volle Zulage |
| Sabbatical (unbezahlt) | Prüfen — je nach Versicherungsstatus | Freiwillige Pflichtversicherung prüfen |
| Auslandsaufenthalt | Endet bei Aufgabe des Wohnsitzes in DE | Depot ruhen lassen, kein Kapitalverlust |
Bei Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld reicht ein minimaler Eigenbeitrag, um die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → zu erhalten. Der Sockelbeitrag beträgt pauschal 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) — unabhängig vom Einkommen. Dafür erhältst du die volle Grundzulage von 540 EUR — eine Förderquote von 1.000 %.
Szenario 3: Wechsel in die Selbständigkeit
Hier hat sich mit dem neuen Gesetz zum Altersvorsorgedepot eine entscheidende Verbesserung ergeben: Ab 2027 sind auch Selbständige grundsätzlich förderberechtigt. Bei der Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
Mehr erfahren → war das nicht der Fall — Selbständige ohne Pflichtversicherung gingen leer aus.
Die Neuregelung im Detail:
- Pflichtversicherte Selbständige (z.B. Handwerker, Künstler/Publizisten über KSK): Unmittelbar förderberechtigt
- Freiwillig pflichtversicherte Selbständige: Unmittelbar förderberechtigt
- Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht: Ebenfalls förderberechtigt (Neuerung ab 2027)
Vorteile bei Selbständigkeit
- Förderberechtigung bleibt erhalten (ab 2027)
- Volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → bis 540 EUR/Jahr - SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → mindert Einkommensteuer - Steuerfrei in der Ansparphase (keine VorabpauschaleWas ist Vorabpauschale?Jährliche Mini-Steuer auf Fondsgewinne in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie NICHT an — ein Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot.
Mehr erfahren →) - Flexible Beitragshöhe — wichtig bei schwankendem Einkommen
Das solltest du beachten
- GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
Mehr erfahren → kann bei Selbständigen stark schwanken - Kein Arbeitgeberzuschuss mehr
- Beiträge selbst organisieren (kein Gehaltsabzug)
- Bei Privatversicherung: Prüfen ob mittelbare Förderung über Ehepartner läuft
Szenario 4: Wechsel in den Beamtenstatus
Beamte sind unmittelbar förderberechtigt. Wenn du vom Angestelltenverhältnis in den Beamtenstatus wechselst (z.B. Verbeamtung als Lehrer), ändert sich an der Förderung nichts. Dein Depot läuft unverändert weiter.
Mehr Details: Altersvorsorgedepot für Beamte
Szenario 5: Teilzeit, Minijob, befristete Stellen
Auch bei Teilzeitarbeit und befristeten Stellen bleibst du förderberechtigt, solange du PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren → bist. Das gilt auch für:
- Minijob mit Rentenversicherungspflicht: Ja, förderberechtigt (die Opt-Out-Möglichkeit solltest du nicht nutzen)
- Befristete Stellen: Volle Förderung während der Laufzeit
- Zeitarbeit/Leiharbeit: Volle Förderung, da sozialversicherungspflichtig
- Werkstudent: Wenn rentenversicherungspflichtig, ja
Beitrag anpassen nach dem Wechsel
Bei einem Jobwechsel ändert sich oft das Einkommen. Dann kann es sinnvoll sein, den Eigenbeitrag anzupassen:
| Einkommensänderung | Empfohlener Beitrag | GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr. Mehr erfahren → | Effekt |
|---|---|---|---|
| Deutlich weniger (z.B. Teilzeit) | 60 EUR/Jahr (Sockelbeitrag) | 540 EUR | Förderung bleibt aktiv, minimaler Aufwand |
| Etwas weniger | 600 EUR/Jahr | 540 EUR | Gute Balance zwischen Beitrag und Förderung |
| Gleich oder mehr | 1.800 EUR/Jahr (Maximum) | 540 EUR | Volle Förderung ausschöpfen |
Flexibilität nutzen: Du kannst den Beitrag jederzeit ändern — monatlich, vierteljährlich oder jährlich. In schlechten Monaten auf den Sockelbeitrag reduzieren (60 EUR/Jahr = 5 EUR/Monat), in guten Monaten aufstocken. Der Sockelbeitrag reicht für die volle Grundzulage von 540 EUR.
Häufige Fragen zum Jobwechsel
Muss ich meinen neuen Arbeitgeber informieren?
Nein. Das Altersvorsorgedepot ist deine Privatsache. Der Arbeitgeber hat damit nichts zu tun, er zahlt nicht ein und er bekommt keine Informationen darüber. Anders als bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es keine Verbindung zum Arbeitsverhältnis.
Was wenn ich ins Ausland gehe?
Bei einem Umzug ins Ausland (Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland) endet die Förderberechtigung. Das Depot bleibt bestehen, aber du bekommst keine neuen Zulagen. Eine Entnahme wäre FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
Mehr erfahren →. Am besten: Depot ruhen lassen. Bei Rückkehr nach Deutschland lebst du die Förderung einfach wieder auf.
Kann ich das Depot zu einem anderen Anbieter übertragen?
Ja, ein Anbieterwechsel ist jederzeit möglich — unabhängig vom Jobwechsel. Die ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Anteile werden übertragen, die Förderung läuft nahtlos weiter. Mehr dazu im Kosten-Ratgeber.
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Die vollständige Übersicht aller Berufsgruppen.
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Häufige Fragen
Muss ich beim Jobwechsel meinen Depot-Anbieter wechseln?
Nein. Das Altersvorsorgedepot ist vollständig unabhängig vom Arbeitgeber. Du hast den Vertrag selbst abgeschlossen, der Anbieter bleibt identisch. Weder ein Anbieterwechsel noch eine Vertragsanpassung ist beim Jobwechsel notwendig. Der Sparplan läuft automatisch weiter.
Was passiert mit der Förderung, wenn ich mich selbständig mache?
Ab 2027 sind auch Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht förderberechtigt — das ist eine entscheidende Verbesserung gegenüber der Riester-Rente. Selbständige erhalten die volle Grundzulage (540 EUR/Jahr) und den Sonderausgabenabzug bis 1.800 EUR/Jahr. Einziger Unterschied: Die Beiträge müssen selbst überwiesen werden, kein Gehaltsabzug.
Wie lange bleibt die Förderung bei Arbeitslosigkeit bestehen?
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld (ALG II) bleibt die Förderberechtigung vollständig erhalten, da du weiterhin pflichtversichert bist. Bereits ein Mindestbeitrag von 36 EUR/Jahr reicht für die volle Grundzulage. Die Förderquote kann damit über 100 % liegen — der Staat zahlt mehr als du einzahlst.
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