Jobwechsel und Depot — die Fakten
- Depot bleibt bestehen Ja, immer
- Anbieterwechsel nötig? Nein
- Förderung bei AG-Wechsel Weiterhin voll
- Förderung bei Selbständigkeit Ja (ab 2027 alle förderberechtigt)
- Übergangszeit ohne Job Förderung bleibt (ALG I/II)
Grundprinzip: Das Depot ist unabhängig vom Arbeitgeber
Das Altersvorsorgedepot ist kein Bestandteil deines Arbeitsvertrags. Anders als bei einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat dein Arbeitgeber damit nichts zu tun. Du hast den Vertrag selbst abgeschlossen, du zahlst selbst ein, und du behältst das Depot — egal wo du arbeitest.
Ein Jobwechsel hat auf das Depot selbst keinerlei Auswirkung. Der ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Sparplan läuft weiter, die Zulagen fließen weiter, der DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren → bleibt aktiv. Du musst weder den Anbieter wechseln noch den Vertrag anpassen.
Szenario 1: Wechsel von Angestellten-Job zu Angestellten-Job
Der einfachste Fall. Du wechselst den Arbeitgeber, bleibst aber sozialversicherungspflichtig angestellt. Hier ändert sich nichts an der Förderberechtigung.
| Was | Ändert sich? | Handlungsbedarf |
|---|---|---|
| Depot | Nein | Keiner |
| Förderberechtigung | Nein (weiterhin PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot. Mehr erfahren →) | Keiner |
| DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig. Mehr erfahren → | Nein | Keiner |
| Sparplan | Nein | Optional: Beitrag anpassen bei Gehaltsänderung |
| Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt. Mehr erfahren → | Nein | Steuererklärung wie gewohnt |
Mehr erfahren → von 540 EUR. Gleichzeitig steigt durch das höhere Einkommen die Steuerersparnis über den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →.
Szenario 2: Übergangsphase ohne Job
Zwischen zwei Jobs gibt es oft eine Lücke — ob gewollt (Sabbatical, Reise) oder ungewollt (Kündigung, Aufhebungsvertrag). In dieser Zeit bist du trotzdem abgesichert:
| Situation | Förderberechtigung | Empfehlung |
|---|---|---|
| Arbeitslosengeld I | Ja (PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot. Mehr erfahren →) | Eigenbeitrag senken auf Minimum (120 EUR/Jahr) |
| Bürgergeld (ALG II) | Ja (PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot. Mehr erfahren →) | Mindestbeitrag 36 EUR/Jahr für volle Zulage |
| Sabbatical (unbezahlt) | Prüfen — je nach Versicherungsstatus | Freiwillige Pflichtversicherung prüfen |
| Auslandsaufenthalt | Endet bei Aufgabe des Wohnsitzes in DE | Depot ruhen lassen, kein Kapitalverlust |
Bei Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld reicht ein minimaler Eigenbeitrag, um die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → zu erhalten. Im Fall von Bürgergeld beträgt der Sockelbetrag nur 36 EUR/Jahr (3 EUR/Monat). Trotzdem erhältst du bis zu 60 EUR Grundzulage — eine Förderquote von 167 %.
Szenario 3: Wechsel in die Selbständigkeit
Hier hat sich mit dem neuen Gesetz zum Altersvorsorgedepot eine entscheidende Verbesserung ergeben: Ab 2027 sind auch Selbständige grundsätzlich förderberechtigt. Bei der Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
Mehr erfahren → war das nicht der Fall — Selbständige ohne Pflichtversicherung gingen leer aus.
Die Neuregelung im Detail:
- Pflichtversicherte Selbständige (z.B. Handwerker, Künstler/Publizisten über KSK): Unmittelbar förderberechtigt
- Freiwillig pflichtversicherte Selbständige: Unmittelbar förderberechtigt
- Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht: Ebenfalls förderberechtigt (Neuerung ab 2027)
Vorteile bei Selbständigkeit
- Förderberechtigung bleibt erhalten (ab 2027)
- Volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → bis 540 EUR/Jahr - SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → mindert Einkommensteuer - Steuerfrei in der Ansparphase (keine VorabpauschaleWas ist Vorabpauschale?Jährliche Mini-Steuer auf Fondsgewinne in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie NICHT an — ein Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot.
Mehr erfahren →) - Flexible Beitragshöhe — wichtig bei schwankendem Einkommen
Das solltest du beachten
- GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
Mehr erfahren → kann bei Selbständigen stark schwanken - Kein Arbeitgeberzuschuss mehr
- Beiträge selbst organisieren (kein Gehaltsabzug)
- Bei Privatversicherung: Prüfen ob mittelbare Förderung über Ehepartner läuft
Szenario 4: Wechsel in den Beamtenstatus
Beamte sind unmittelbar förderberechtigt. Wenn du vom Angestelltenverhältnis in den Beamtenstatus wechselst (z.B. Verbeamtung als Lehrer), ändert sich an der Förderung nichts. Dein Depot läuft unverändert weiter.
Mehr Details: Altersvorsorgedepot für Beamte
Szenario 5: Teilzeit, Minijob, befristete Stellen
Auch bei Teilzeitarbeit und befristeten Stellen bleibst du förderberechtigt, solange du PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren → bist. Das gilt auch für:
- Minijob mit Rentenversicherungspflicht: Ja, förderberechtigt (die Opt-Out-Möglichkeit solltest du nicht nutzen)
- Befristete Stellen: Volle Förderung während der Laufzeit
- Zeitarbeit/Leiharbeit: Volle Förderung, da sozialversicherungspflichtig
- Werkstudent: Wenn rentenversicherungspflichtig, ja
Beitrag anpassen nach dem Wechsel
Bei einem Jobwechsel ändert sich oft das Einkommen. Dann kann es sinnvoll sein, den Eigenbeitrag anzupassen:
| Einkommensänderung | Empfohlener Beitrag | GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr. Mehr erfahren → | Effekt |
|---|---|---|---|
| Deutlich weniger (z.B. Teilzeit) | 120 EUR/Jahr (Minimum) | 60 EUR | Förderung bleibt aktiv, geringer Aufwand |
| Etwas weniger | 600 EUR/Jahr | 240 EUR | Gute Balance zwischen Beitrag und Förderung |
| Gleich oder mehr | 1.800 EUR/Jahr (Maximum) | 540 EUR | Volle Förderung ausschöpfen |
Flexibilität nutzen: Du kannst den Beitrag jederzeit ändern — monatlich, vierteljährlich oder jährlich. In schlechten Monaten weniger einzahlen, in guten Monaten nachzahlen. Der Mindestbeitrag für die Grundförderung beträgt nur 120 EUR im gesamten Jahr.
Häufige Fragen zum Jobwechsel
Muss ich meinen neuen Arbeitgeber informieren?
Nein. Das Altersvorsorgedepot ist deine Privatsache. Der Arbeitgeber hat damit nichts zu tun, er zahlt nicht ein und er bekommt keine Informationen darüber. Anders als bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es keine Verbindung zum Arbeitsverhältnis.
Was wenn ich ins Ausland gehe?
Bei einem Umzug ins Ausland (Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland) endet die Förderberechtigung. Das Depot bleibt bestehen, aber du bekommst keine neuen Zulagen. Eine Entnahme wäre FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
Mehr erfahren →. Am besten: Depot ruhen lassen. Bei Rückkehr nach Deutschland lebst du die Förderung einfach wieder auf.
Kann ich das Depot zu einem anderen Anbieter übertragen?
Ja, ein Anbieterwechsel ist jederzeit möglich — unabhängig vom Jobwechsel. Die ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Anteile werden übertragen, die Förderung läuft nahtlos weiter. Mehr dazu im Kosten-Ratgeber.
Weiterführende Ratgeber
Depot für Angestellte
Optimale Strategie für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Depot für Selbständige
Die neue Förderberechtigung ab 2027 und die beste Strategie.
Depot bei Arbeitslosigkeit
Förderung bleibt — so nutzt du die Übergangszeit optimal.
Depot in der Elternzeit
Mindestbeitrag, Kinderzulage und Förderberechtigung in der Elternzeit.
Wer ist förderberechtigt?
Die vollständige Übersicht aller Berufsgruppen.