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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Altersvorsorgedepot und Bürgergeld: Wird es angerechnet?

Wer Bürgergeld (ehemals Hartz IV) beantragt, muss zunächst vorhandenes Vermögen einsetzen. Doch wie sieht es mit einem AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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aus? Müssen Sie Ihre mühsam aufgebaute Altersvorsorge auflösen, um staatliche Unterstützung zu erhalten? Diese Fragen beschäftigen viele Menschen in finanziellen Notlagen. Die gute Nachricht: Es gibt klare Freibeträge und Schutzmechanismen, die Ihre Altersvorsorge bewahren können.

In diesem Ratgeber erfahren Sie genau, welches Vermögen beim Bürgergeld angerechnet wird, welche Freibeträge gelten und wie Sie Ihr Depot bestmöglich schützen. Die Regelungen sind komplex, aber mit dem richtigen Wissen können Sie Ihre Rechte optimal nutzen und gleichzeitig Ihre finanzielle Zukunft sichern.

Grundlagen: Vermögensanrechnung beim Bürgergeld

Das Bürgergeld ist eine Leistung der Grundsicherung für erwerbsfähige Personen. Der zentrale Grundsatz lautet: Wer bedürftig ist, erhält Unterstützung. Bedürftigkeit liegt aber nur vor, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Deshalb prüft das Jobcenter genau, welche finanziellen Mittel Sie besitzen.

Zum verwertbaren Vermögen zählen grundsätzlich alle Vermögenswerte, die Sie zu Geld machen können: Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien (die nicht selbst bewohnt werden), Lebensversicherungen und eben auch Wertpapierdepots. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen und Freibeträge, die Ihre Altersvorsorge schützen können.

Die aktuelle Gesetzeslage unterscheidet zwischen normalem verwertbarem Vermögen und speziell geschützter Altersvorsorge. Ein klassisches Aktiendepot, auf das Sie jederzeit zugreifen können, fällt zunächst in die erste Kategorie. Doch die konkreten Freibeträge können dafür sorgen, dass Sie es trotzdem nicht anrühren müssen.

Wichtige Änderungen gegenüber Hartz IV

Mit der Einführung des Bürgergeldes wurden die Vermögensfreibeträge deutlich angehoben. In den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs (Karenzzeit) gilt sogar ein erhöhter Grundfreibetrag von 40.000 Euro für die erste Person. Dies soll Menschen in kurzfristigen Notlagen helfen, ohne dass sie ihre gesamte Altersvorsorge aufgeben müssen.

Welche Freibeträge gelten für Vermögen?

Die Freibeträge für Vermögen beim Bürgergeld sind gestaffelt und richten sich nach verschiedenen Kriterien. Für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft gilt nach der Karenzzeit ein Grundfreibetrag von 15.000 Euro. Hinzu kommen 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft werden zusätzlich 500 Euro pro Lebensjahr angerechnet.

Ein Rechenbeispiel: Eine 45-jährige alleinstehende Person hat einen Freibetrag von 15.000 Euro + (45 × 750 Euro) = 48.750 Euro. Dieses Vermögen darf sie behalten, ohne dass es auf das Bürgergeld angerechnet wird. Lebt sie mit einem 42-jährigen Partner zusammen, kommen für diesen nochmal 42 × 500 Euro = 21.000 Euro hinzu. Gemeinsam hätten sie also einen Freibetrag von 69.750 Euro.

Vermögensart Freibetrag / Regelung Anrechnung
Grundfreibetrag (Person 1) 15.000 € + 750 € pro Lebensjahr Geschützt
Grundfreibetrag (weitere Personen) 500 € pro Lebensjahr Geschützt
Altersvorsorge (zertifiziert) 50.000 € zusätzlich Vollständig geschützt
Riester-Rente / Rürup-Rente Unbegrenzt Vollständig geschützt
Betriebliche Altersvorsorge Unbegrenzt Vollständig geschützt
PKW (angemessen) Ca. 7.500-10.000 € Wert Geschützt
Selbstgenutztes Wohneigentum Angemessene Größe Geschützt
Normales Wertpapierdepot Innerhalb Gesamtfreibetrag Anrechenbar

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Besonders wichtig ist der zusätzliche Freibetrag für Altersvorsorge: 50.000 Euro pro Person können zusätzlich zum normalen Vermögensfreibetrag geschützt werden, wenn das Geld ausschließlich für die Altersvorsorge bestimmt ist und frühestens mit Renteneintritt verfügbar wird. Dieser Betrag ist unabhängig vom Lebensalter.

Altersvorsorgedepot: Besonderheiten und Schutzoptionen

Ein normales Wertpapierdepot, auf das Sie jederzeit Zugriff haben, wird zunächst als verwertbares Vermögen behandelt. Das bedeutet: Der Depotwert wird auf Ihre Freibeträge angerechnet. Übersteigt Ihr Gesamtvermögen die Freibeträge, müssen Sie das überschüssige Vermögen zunächst aufbrauchen, bevor Sie Bürgergeld erhalten.

Anders sieht es aus, wenn Ihr Depot ausdrücklich als Altersvorsorge deklariert und entsprechend gesichert ist. Produkte wie ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Sparpläne in einem Riester-Vertrag oder fondsgebundene Rürup-Rentenversicherungen sind vollständig geschützt – unabhängig von der Höhe. Das Gleiche gilt für die betriebliche Altersversorgung.

Wenn Sie ein normales Depot besitzen und absehbar ist, dass Sie Bürgergeld beantragen müssen, sollten Sie frühzeitig prüfen, ob eine Umwandlung in geschützte Altersvorsorgeformen sinnvoll ist. Allerdings: Vermögensumschichtungen kurz vor oder während des Leistungsbezugs können vom Jobcenter als Versuch gewertet werden, Vermögen der Anrechnung zu entziehen. Dies kann zu Leistungskürzungen oder sogar Sperrzeiten führen.

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Strategien zum Schutz Ihrer Altersvorsorge

Wenn Sie bereits ein AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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aufgebaut haben und nun befürchten, es bei Arbeitslosigkeit zu verlieren, gibt es mehrere Strategien. Die wichtigste Maßnahme ist rechtzeitiges Handeln – idealerweise lange bevor eine Antragstellung auf Bürgergeld notwendig wird.

Zertifizierte Altersvorsorgeprodukte nutzen: Riester-Rente und Rürup-Rente sind vollständig geschützt. Auch wenn Sie bereits ein normales Depot haben, können Sie neue Beiträge in diese geschützten Formen einzahlen. Bei der Riester-Rente profitieren Sie zudem von staatlichen Zulagen, was die Rendite zusätzlich verbessert. Bestehende Depots lassen sich allerdings nicht einfach umwandeln.

Betriebliche Altersvorsorge maximieren: Falls Sie noch erwerbstätig sind, sollten Sie die betriebliche Altersversorgung ausschöpfen. Diese bleibt vollständig unangetastet, selbst wenn Sie später Bürgergeld beziehen. Viele Arbeitgeber bieten heute ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-basierte Lösungen an, die attraktive Renditen ermöglichen.

Freibeträge ausnutzen: Nutzen Sie die regulären Vermögensfreibeträge strategisch. Ein 50-jähriger hat bereits einen Freibetrag von knapp 53.000 Euro. Hinzu kommen 50.000 Euro für Altersvorsorge, wenn diese entsprechend vertraglich gebunden ist. Insgesamt können also über 100.000 Euro geschützt werden.

Transparenz gegenüber dem Jobcenter: Verschweigen Sie niemals vorhandenes Vermögen. Das Jobcenter hat umfangreiche Prüfrechte und kann Daten bei Banken und Versicherungen abfragen. Falsche Angaben führen zur Rückforderung und können strafrechtliche Konsequenzen haben. Legen Sie stattdessen offen dar, welches Vermögen der Altersvorsorge dient und welche Freibeträge Sie geltend machen.

Praxisfall: So wirkt sich ein Depot auf den Bürgergeld-Anspruch aus

Betrachten wir einen konkreten Fall: Maria ist 48 Jahre alt, alleinstehend und hat gerade ihre Arbeitsstelle verloren. Nach dem Ende des Arbeitslosengeldes I muss sie Bürgergeld beantragen. Sie besitzt folgende Vermögenswerte:

Ihr Grundfreibetrag beträgt 15.000 Euro + (48 × 750 Euro) = 51.000 Euro. Der PKW ist als angemessenes Vermögen ebenfalls geschützt. Die Riester-Rente wird nicht angerechnet. Das bedeutet: Das normale Depot (35.000 Euro) und das Girokonto (3.000 Euro) ergeben zusammen 38.000 Euro verwertbares Vermögen – dies liegt komplett innerhalb ihres Freibetrags von 51.000 Euro.

Maria kann also ihr gesamtes Vermögen behalten und erhält trotzdem Bürgergeld. Sie muss lediglich nachweisen, dass sie das Depot nicht kurzfristig aufgestockt hat, um Vermögen zu verschleiern. In diesem Fall ist alles rechtmäßig aufgebaut worden und sie hat Anspruch auf die volle Leistung.

Wäre Marias Depot hingegen 60.000 Euro groß, müsste sie zunächst 9.000 Euro aus dem Depot entnehmen und für ihren Lebensunterhalt verwenden, bevor sie Bürgergeld erhält. Die Riester-Rente und der PKW blieben aber auch dann geschützt.

Dokumentation und Nachweis gegenüber dem Jobcenter

Wenn Sie Bürgergeld beantragen, müssen Sie alle Vermögenswerte offenlegen. Das Jobcenter fordert in der Regel Kontoauszüge der letzten drei Monate, Depotauszüge, Versicherungsunterlagen und Nachweise über Immobilienbesitz. Bereiten Sie diese Unterlagen sorgfältig vor.

Für Ihr Depot benötigen Sie eine aktuelle Depotübersicht mit dem Gesamtwert. Zeigen Sie klar auf, welche Anlagen der Altersvorsorge dienen und welche Freibeträge Sie beanspruchen. Wenn Sie einen Riester- oder Rürup-Vertrag haben, legen Sie die Vertragsunterlagen bei, die den geschützten Status belegen.

Führen Sie auch Buch darüber, wie sich Ihr Vermögen entwickelt hat. Größere Einzahlungen kurz vor dem Antrag werden kritisch hinterfragt. Können Sie nachweisen, dass Ihr Depot über Jahre kontinuierlich aufgebaut wurde, gibt es keine Probleme. Weitere Informationen zur optimalen Struktur Ihres Depots finden Sie in unserem Ratgeber Was ist das Altersvorsorgedepot.

Wiedereinstieg: Depot nach dem Bürgergeld-Bezug weiterführen

Sobald Sie wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und kein Bürgergeld mehr beziehen, können Sie Ihr Altersvorsorgedepot uneingeschränkt weiterführen und ausbauen. Die Zeit des Leistungsbezugs bedeutet nicht das Ende Ihrer Altersvorsorge – im Gegenteil: Die geschützten Freibeträge haben Ihr Vermögen bewahrt.

Nutzen Sie den Wiedereinstieg, um Ihre Vorsorgestrategie zu überprüfen. Vielleicht ist nun der Zeitpunkt gekommen, um von einem normalen Depot auf stärker geschützte Formen umzusteigen. Auch ein Wechsel zu günstigeren Anbietern oder eine Optimierung der Asset Allocation kann sinnvoll sein.

Wer einmal die Erfahrung gemacht hat, wie wichtig finanzielle Reserven und geschützte Altersvorsorge sind, investiert meist bewusster. Selbst kleine monatliche Beträge in ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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Tipp: Auch bei niedrigem Einkommen vorsorgen

Sobald Sie wieder Einkommen erzielen – auch wenn es gering ist – sollten Sie mit der Altersvorsorge beginnen. Bereits 25 oder 50 Euro monatlich in einen ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Sparplan können über Jahrzehnte einen erheblichen Unterschied machen. Nutzen Sie zudem staatliche Förderungen wie Riester oder Wohn-Riester, um Ihre Rendite zu steigern.

Rechtssichere Gestaltung: Ihre Altersvorsorge langfristig schützen

Die beste Strategie ist eine vorausschauende Planung. Wer heute schon weiß, dass das berufliche Einkommen unsicher ist oder gesundheitliche Einschränkungen eine längere Erwerbstätigkeit gefährden könnten, sollte seine Altersvorsorge entsprechend strukturieren.

Setzen Sie auf eine Mischung aus geschützten und flexiblen Anlagen. Ein Teil Ihrer Altersvorsorge sollte in vollständig geschützten Produkten wie Riester oder betrieblicher Altersvorsorge liegen. Ein weiterer Teil kann in einem normalen Depot geführt werden, das Sie innerhalb der Freibeträge flexibel nutzen können.

Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen in der Gesetzgebung. Die Freibeträge und Regelungen zum Bürgergeld werden immer wieder angepasst. Was heute gilt, kann in fünf Jahren anders sein. Professionelle Beratung – etwa durch Verbraucherzentralen oder spezialisierte Finanzberater – kann sich lohnen, besonders bei komplexen Vermögenssituationen.

Dokumentieren Sie Ihre Vorsorgestrategie schriftlich. Notieren Sie, welche Produkte Sie aus welchen Gründen gewählt haben und wie sich Ihr Vermögen entwickelt hat. Dies hilft nicht nur bei einer eventuellen Prüfung durch das Jobcenter, sondern gibt Ihnen auch selbst Klarheit über Ihre finanzielle Situation.

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