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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Altersvorsorgedepot bei Auswanderung

Auswanderung — Das Wichtigste

  • Depot behalten bei Wegzug? Ja — immer möglich
  • Weiter Zulagen erhalten? Nein — ohne Pflichtversicherung keine Förderung
  • Zulagen zurückzahlen? Nur bei Entnahme vor Rentenalter
  • EU/EWR-Sonderregel Auszahlung im EU-Ausland ohne Nachteile
  • Rückkehr nach Deutschland Förderung lebt sofort wieder auf

Grundregel: Die Förderung ist an die deutsche Rentenversicherung gekoppelt

Das Altersvorsorgedepot setzt voraus, dass du PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung bist. Wenn du Deutschland verlässt und im Ausland arbeitest, zahlst du in der Regel keine deutschen Rentenversicherungsbeiträge mehr. Damit entfällt die Förderberechtigung.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot bei Auswanderung

Das bedeutet aber nicht, dass dein Depot verschwindet oder dass du Geld zurückzahlen musst. Es bedeutet lediglich: Solange du nicht PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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bist, erhältst du keine neuen Zulagen und keine neuen Steuervorteile. Das Depot selbst bleibt bestehen, dein ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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wird weiterhin verwaltet, und die bisherigen Zulagen bleiben erhalten.

Drei Szenarien beim Wegzug ins Ausland

SzenarioFörderung?Zulagen zurückzahlen?Depot-Status
Wegzug, Depot bleibt unangetastetPausiertNeinRuht, Kapital wächst weiter
Wegzug + Entnahme vor RentenalterEntzogenJa — alle Zulagen + SteuervorteileFörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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Wegzug + Auszahlung ab 67 (EU/EWR)BeendetNeinReguläre Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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Szenario 1: Depot ruhen lassen — die sichere Variante

Die einfachste und in den meisten Fällen beste Lösung: Du lässt das Depot stehen. Der Depotanbieter verwaltet weiterhin deine ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Anteile. Du zahlst nichts ein, bekommst keine Zulagen, aber das Kapital arbeitet weiter für dich.

Dein bisheriges Guthaben — Eigenbeiträge plus Zulagen plus Kursgewinne — bleibt vollständig erhalten. Die TERWas ist TER?Total Expense Ratio — die jährlichen Gesamtkosten eines Fonds/ETFs in Prozent. Günstige ETFs: 0,1-0,3%. Das Standarddepot darf max. 1,0% kosten.
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des Fonds wird weiterhin abgezogen, aber es fallen keine zusätzlichen Depotgebühren an, wenn du den richtigen Anbieter gewählt hast.

Wichtig: Auch wenn du keine Beiträge mehr zahlst, solltest du den DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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nicht widerrufen. Falls du zurückkehrst und wieder förderberechtigt wirst, läuft die Zulagenbeantragung automatisch weiter.

Szenario 2: Geld entnehmen — die teure Variante

Wenn du vor dem Rentenalter Geld aus dem Depot entnimmst, ist das eine FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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e Verwendung. Die Konsequenzen:

  • Alle erhaltenen GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    n müssen zurückgezahlt werden
  • Alle KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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    n müssen zurückgezahlt werden
  • Alle durch den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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    erhaltenen Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden
  • Kursgewinne darfst du behalten — sie werden aber mit der AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
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    besteuert

In der Praxis bedeutet das: Der Staat holt sich genau das zurück, was er dir gegeben hat. Deine eigenen Einzahlungen und die Kursgewinne bleiben dir. Es ist also kein Totalverlust, aber der Fördervorteil ist dahin.

Altersvorsorgedepot bei Umzug ins Ausland

EU/EWR-Sonderregel: Auszahlung im Ruhestand

Wenn du im Rentenalter (ab 67) im EU- oder EWR-Ausland lebst, kannst du dir das Depot regulär auszahlen lassen. Es gelten die gleichen Regeln wie bei einem Wohnsitz in Deutschland: Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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mit deinem persönlichen EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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.

Wohnsitz bei AuszahlungBesteuerungZulagen-RückzahlungBesonderheiten
DeutschlandEinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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NeinStandardfall
EU/EWR (z.B. Spanien, Portugal)Deutsches SteuerrechtNeinDBA beachten
Drittland (z.B. Schweiz, USA)Deutsches SteuerrechtNein**Rückzahlung möglich bei bestimmten DBA-Konstellationen
Drittland ohne DBADeutsches SteuerrechtNeinDoppelbesteuerung möglich

DBA = Doppelbesteuerungsabkommen. Bei Drittländern individuelle steuerliche Beratung empfohlen.

Entsendung ins Ausland: Sonderfall für Arbeitnehmer

Falls dein deutscher Arbeitgeber dich vorübergehend ins Ausland entsendet (z.B. für 2-3 Jahre), bleibst du häufig in der deutschen Sozialversicherung PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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. In diesem Fall läuft die Förderung uneingeschränkt weiter. Das gilt insbesondere bei Entsendungen innerhalb der EU (Verordnung 883/2004) für bis zu 24 Monate.

Prüfe in diesem Fall deine Entsendebestätigung (A1-Bescheinigung). Solange die deutsche Rentenversicherungspflicht bestehen bleibt, ändert sich an deinem Altersvorsorgedepot nichts.

Rückkehr nach Deutschland: Förderung lebt sofort auf

Einer der großen Vorteile gegenüber der alten Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
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: Das Altersvorsorgedepot bestraft dich nicht dauerhaft für einen Auslandsaufenthalt. Sobald du nach Deutschland zurückkehrst und wieder PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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bist, erhältst du ab dem nächsten Jahr wieder die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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.

Der Sockelbeitrag ist beim AVD einkommensunabhängig pauschal: 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) — egal ob du im Vorjahr voll berufstätig warst oder nach der Rückkehr gerade erst wieder in Deutschland arbeitest. Du zahlst diesen Mindestbetrag und erhältst die volle Grundzulage von 540 EUR. Die GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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des Finanzamts berücksichtigt deine individuelle Situation automatisch.

Checkliste vor der Auswanderung

  1. Depot NICHT kündigen — Ruhen lassen ist fast immer die bessere Wahl. Kündigung bedeutet FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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    e Verwendung.
  2. Depotanbieter informieren — Neue Adresse und ggf. Steuer-ID im Zielland melden.
  3. Sozialversicherungsstatus klärenl — Entsendung? EU-Verordnung? Prüfen, ob Pflichtversicherung bestehen bleibt.
  4. Steuerliche Beratung — Doppelbesteuerungsabkommen prüfen, insbesondere bei Drittstaaten.
  5. DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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    bestehen lassen
    — Für den Fall einer Rückkehr.

Vergleich: Depot ruhen lassen vs. kündigen

Ruhen lassenKündigen
ZulagenBleiben erhaltenMüssen zurückgezahlt werden
SteuervorteileBleiben erhaltenMüssen zurückgezahlt werden
KursgewinneWachsen weiter steuerfreiSofortige AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
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KostenNur TERWas ist TER?Total Expense Ratio — die jährlichen Gesamtkosten eines Fonds/ETFs in Prozent. Günstige ETFs: 0,1-0,3%. Das Standarddepot darf max. 1,0% kosten.
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des Fonds
Keine weiteren
Flexibilität bei RückkehrVolle Förderung ab sofortNeues Depot nötig, kein Bonus
EmpfehlungFast immer die bessere WahlNur in Ausnahmefällen sinnvoll

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Depot ruhen lassen und bei Rückkehr weitermachen ist in praktisch jedem Szenario vorteilhafter als eine vorzeitige Kündigung. Selbst wenn du nie nach Deutschland zurückkehrst, lässt du das Kapital einfach bis 67 wachsen und lässt es dir dann — auch im Ausland — auszahlen.

Was wäre dein Depot bei Auszahlung wert?

Berechne, wie sich dein Depot entwickelt — auch mit einer mehrjährigen Beitragspause.

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Weiterführende Ratgeber

Auszahlung in der Rente

Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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, Auszahlungsplan, Teilentnahme — alle Optionen.

Wer ist förderberechtigt?

Angestellte, Beamte, Selbständige — und wann die Förderung pausiert.

Zulagen & Steuervorteile

GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren →
, SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →
, GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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— alle Details.

Kosten & Gebühren

Wichtig für ruhende Depots: Welche Kosten fallen weiterhin an?

Häufige Fragen

Antworten auf die 20 wichtigsten Fragen zum Altersvorsorgedepot.

Häufige Fragen

Was passiert mit dem AVD bei einer dauerhaften Auswanderung?

Das AVD-Depot bleibt als Eigentum erhalten und läuft weiter. Aber: Mit Ende der deutschen GRV-Pflicht entfällt der Grundzulagenanspruch für neue Beiträge. Erhaltene Zulagen verbleiben im Depot. Das Depot kann als privates ETF-Depot ohne Förderung weitergeführt werden. Bei Auszahlung ab 62: Nachgelagerte Besteuerung nach deutschem Recht — Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland entscheidet, wo die Auszahlung besteuert wird.

Gibt es Länder, in denen das AVD steuerlich besonders günstig ausgezahlt werden kann?

In Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland und niedrigem Steuersatz auf Renteneinkünfte kann die AVD-Auszahlung günstiger sein als in Deutschland. Beispiele: Portugal (NHR-Status für Rentner, teilweise 10 % Flat Tax), Malta, bestimmte EU-Länder. Wichtig: Das DBA muss explizit regeln, dass Rentenbezüge im Wohnsitzland und nicht in Deutschland besteuert werden. Steuerberatung im Zielland zwingend empfohlen.

Kann man das AVD-Depot bei Auswanderung auf einen ausländischen Broker übertragen?

Nein — das AVD ist an einen deutschen Anbieter gebunden (zugelassene Depotbanken nach AVD-Gesetz). Eine Übertragung ins Ausland ist nicht möglich. Das Depot muss bei einem deutschen Anbieter verbleiben. Verwaltung aus dem Ausland: Online-Zugang des Anbieters nutzen. Steuerliche Meldepflichten beim Wohnsitz-Finanzamt im Ausland und ggf. deutsches Finanzamt informieren. Kein Handlungsbedarf nur wegen Auswanderung — Depot läuft weiter.

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