Altersvorsorge nach Beruf — Alle Berufsgruppen im Überblick
Die Frage der Altersvorsorge ist für jeden Beruf anders. Eigenanteil, Rentenversicherungsstatus und Förderquote variieren stark — dieser Hub zeigt dir die richtige Strategie für deinen Beruf.
Alle Artikel in diesem Bereich
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- Altersvorsorge für Mechatroniker
- Altersvorsorge für IT-Entwickler
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- Altersvorsorgedepot für Pflegekräfte
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- Altersvorsorge für Apotheker
Übersicht: Eigenanteil nach Einkommen
| Bruttoeinkommen | Eigenanteil/Monat | Zulage/Jahr | Förderquote |
|---|---|---|---|
| 1.000 EUR | 5 EUR | 540 EUR | 900 % |
| 2.000 EUR | 35 EUR | 540 EUR | 129 % |
| 3.000 EUR | 75 EUR | 540 EUR | 60 % |
| 4.000 EUR | 115 EUR | 540 EUR | 39 % |
| 5.000 EUR | 155 EUR | 540 EUR | 29 % |
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Häufige Fragen
Welche Berufe können das Altersvorsorgedepot nutzen?
Alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, können das Altersvorsorgedepot nutzen. Dazu gehören Arbeitnehmer, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und freiwillig Versicherte. Ausgenommen sind Beamte (Pension), Selbstständige ohne GRV und Personen in berufsständischen Versorgungswerken ohne GRV-Mitgliedschaft.
Wie unterscheidet sich die Förderung nach Beruf?
Die staatliche Grundzulage (540 EUR/Jahr) ist für alle gleich. Unterschiede entstehen beim Eigenanteil: Je höher das Einkommen, desto mehr muss man selbst einzahlen (4 % des Jahresbruttos minus Zulage). Bei niedrigem Einkommen reicht oft der Mindesteigenanteil von 60 EUR/Jahr.
Was gilt für Berufe mit Versorgungswerk?
Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und andere Kammerberufe zahlen oft in ein berufsständisches Versorgungswerk ein und sind von der GRV befreit. Sie können das Altersvorsorgedepot nur nutzen, wenn sie sich freiwillig in der GRV versichern oder gleichzeitig eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben.