Altersvorsorge für Rechtsanwälte
Anwaltsversorgungswerk — Eigenanteil, Zulage und beste Strategie.
Altersvorsorge als Rechtsanwälte: Was du 2026 wissen musst
Rechtsanwälte zahlen in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte ein und sind meist von der GRV befreit. Das AVD kann als Zusatzdepot genutzt werden.
Wer als Rechtsanwalt in der GRV pflichtversichert bleibt (z. B. bei Angestelltentätigkeit), ist voll AVD-förderberechtigt.
Förderrechnung für Rechtsanwälte bei 4500 EUR brutto
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Bruttogehalt | 4500 EUR/Monat |
| Pflicht-Eigenanteil | 135 EUR/Monat (1620 EUR/Jahr) |
| Staatliche Grundzulage | 540 EUR/Jahr (45 EUR/Monat) |
| Gesamtanlage/Monat | 180 EUR/Monat |
| Förderquote auf Eigenanteil | 33 % |
| Sonderausgabenabzug (max.) | 1.800 EUR/Jahr |
Beste ETF-Strategie für Rechtsanwälte
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Rentenlücke für Rechtsanwälte schließen
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen letztem Nettoeinkommen und gesetzlicher Rente. Bei 4500 EUR brutto beträgt sie typischerweise 30–50 % des letzten Nettoeinkommens. Das Altersvorsorgedepot ist das wirksamste Instrument, um diese Lücke zu schließen.
Rentenlücke berechnenHäufige Fragen: Altersvorsorge für Rechtsanwälte
Können Rechtsanwälte das Altersvorsorgedepot nutzen?
Rechtsanwälte zahlen in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte ein und sind meist von der GRV befreit. Das AVD kann als Zusatzdepot genutzt werden. Sofern eine GRV-Pflichtmitgliedschaft oder freiwillige Mitgliedschaft besteht, sind Rechtsanwälte voll förderberechtigt. Die staatliche Grundzulage von 540 EUR/Jahr steht allen zu.
Wie hoch ist der Eigenanteil für Rechtsanwälte bei 4500 Euro?
Bei einem Bruttoeinkommen von 4500 EUR/Monat beträgt der Eigenbeitrag für die volle Förderung rund 135 EUR pro Monat (1620 EUR/Jahr). Der Staat zahlt zusätzlich 540 EUR Grundzulage — zusammen 180 EUR/Monat ins Depot.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Altersvorsorge für Rechtsanwälte?
Anwaltsversorgungswerk Wer als Rechtsanwalt in der GRV pflichtversichert bleibt (z. B. bei Angestelltentätigkeit), ist voll AVD-förderberechtigt.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot neben der gesetzlichen Rente für Rechtsanwälte?
Ja. Die gesetzliche Rente allein reicht für die meisten Rechtsanwälte nicht aus. Das Altersvorsorgedepot schließt diese Lücke mit staatlicher Förderung und dem Zinseszins-Effekt über Jahrzehnte. Selbst 30 EUR/Monat investiert über 30 Jahre ergeben bei 7 % Rendite ein Endkapital von über 36.000 EUR.
Wann sollten Rechtsanwälte mit der Altersvorsorge starten?
So früh wie möglich. Wer mit 25 Jahren beginnt, hat gegenüber dem Start mit 35 Jahren durch den Zinseszins einen massiven Vorteil. 100 EUR/Monat ab 25 Jahren ergeben nach 40 Jahren ca. 264.000 EUR (7 % Rendite) — gegenüber 118.000 EUR bei 30 Jahren Laufzeit.