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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Landwirt informiert sich über Alterskasse und Altersvorsorgedepot

Key-Facts: Altersvorsorge Landwirte

  • LAK-Rente (Höchstsatz, 2026) ca. 310 € West / 305 € Ost
  • LAK-Beitrag/Monat ca. 280 – 300 €
  • Einkommen (Haupterwerb) 25.000 – 60.000 € Gewinn/Jahr
  • Hofübergabe als Rentenvoraussetzung Ja (Pflicht für LAK-Rente)
  • Altersvorsorgedepot-Zugang Ja — Selbständige NEU förderberechtigt

Die Landwirtschaftliche Alterskasse: Nur eine Teilabsicherung

Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) ist das Pflicht-Alterssicherungssystem für selbständige Landwirte, ihre mitarbeitenden Ehegatten und Familienangehörige. Anders als die GRV war die LAK von Anfang an nur als Teilabsicherung konzipiert — der Hofwert und die Hofübergabe sollten den Rest abdecken.

Die maximale LAK-Rente liegt bei rund 310 Euro im Monat (West, 2026). Das ist kein Druckfehler. Selbst bei maximaler Beitragsdauer bekommst du nur eine Rente, die kaum ein Fünftel des Existenzminimums deckt. Das System setzt voraus, dass du zusätzlich vom Hofwert, Altenteil oder eigener Vorsorge lebst.

Die optimale Vorsorge-Reihenfolge

  1. LAK-Pflichtbeiträge zahlen: Als selbständiger Landwirt bist du pflichtversichert in der LAK. Der Beitrag ist einkommensunabhängig und liegt bei ca. 280-300 €/Monat. Befreiung ist unter bestimmten Umständen möglich, aber nicht empfohlen.
  2. Altersvorsorgedepot eröffnen: Durch das Altersvorsorgereformgesetz sind Selbständige — also auch Landwirte — erstmals förderberechtigt für das Altersvorsorgedepot. Die pauschale GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
    Mehr erfahren →
    bringt bis zu 540 €/Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag. KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
    Mehr erfahren →
    bis 300 €/Kind. Das Finanzamt prüft per Günstigerprüfung automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug (bis zu 2.340 EUR) günstiger ist. In ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
    Mehr erfahren →
    s anlegen.
  3. Freiwillige GRV-Versicherung: Weiterhin sinnvoll für Erwerbsminderungsrente (Mindestbeitrag ca. 100 €/Monat), aber nicht mehr zwingend für den Depot-Zugang.
  4. Rürup-Rente prüfen: Falls dein Gewinn hoch genug ist (ab 40.000 €), kann eine Rürup-Rente steuerlich sinnvoll sein.
  5. Hofübergabe planen: Die Hofübergabe ist Voraussetzung für den LAK-Rentenbezug. Plane sie frühzeitig und sichere dir ein Altenteil (Wohnrecht, Naturalleistungen).

LAK-Rente vs. GRV-Rente: Der Vergleich

Kriterium Landwirtschaftliche Alterskasse Gesetzliche Rentenversicherung
Beitrag/Monat ca. 280 – 300 € (einheitlich) 18,6 % vom Brutto
Höchstrente ca. 310 €/Monat ca. 3.500 €/Monat (Maximum)
Konzeption Nur Teilabsicherung Lebensstandardsicherung
Hofübergabe als Voraussetzung Ja (Pflicht) Nein
Depot-Berechtigung Nein (eigenes System) Ja
Achtung: Die LAK-Rente wird nur gezahlt, wenn du den Hof abgegeben hast (Verkauf, Verpachtung oder Übergabe). Wer bis zum Rentenalter selbst bewirtschaftet und nicht übergibt, bekommt keine Rente — trotz lebenslanger Beitragszahlung!

Hofübergabe und Altenteil

Die Hofübergabe ist in der Landwirtschaft traditionell Teil der Altersvorsorge. Der Hofnachfolger (oft ein Kind) übernimmt den Betrieb und gewährt dem Altenteil-Berechtigten ein Wohnrecht, Naturalleistungen und/oder eine monatliche Zahlung (Altenteil/Leibgeding).

Das Problem: Immer weniger Höfe werden innerhalb der Familie übergeben. Der Strukturwandel führt dazu, dass viele Landwirte ihren Hof verkaufen oder verpachten müssen. Der Verkaufserlös kann hoch sein (Ackerland-Preise sind in vielen Regionen stark gestiegen), aber er ist einmalig und muss für Jahrzehnte reichen.

Altersvorsorgedepot: Zulagen für Landwirtsfamilien

Situation Eigenbeitrag/Monat (Depot) Zulagen/Jahr Förderquote
Landwirt, 35.000 € Gewinn, keine Kinder 100 € 540 € (Grundzulage) ca. 45 %
Ehepaar, 2 Kinder, 40.000 € 100 € 1.140 € (540 + 2×300) ca. 95 %
Ehepaar, 3 Kinder, 45.000 € 100 € 1.440 € (540 + 3×300) ca. 120 %
Tipp: Landwirtsfamilien haben oft mehrere Kinder. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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von bis zu 300 Euro pro Kind (1:1-Matching) macht das Altersvorsorgedepot zum attraktivsten Vorsorgebaustein nach der LAK. Details: Kinderzulage. Der mitarbeitende Ehepartner kann ein eigenes Depot führen und so die Zulagen verdoppeln. Weitere Infos beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Beispielrechnung: Landwirt, 45 Jahre, 3 Kinder

Baustein Monatl. Aufwand Erwartete Leistung (67)
LAK-Rente (35 J. Beitrag) 280 € ca. 280 €/Monat
Freiwillige GRV (22 Jahre) 100 € ca. 250 €/Monat
Altersvorsorgedepot (ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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, 22 J.)
100 € + 1.290 € Zulagen/Jahr ca. 270 – 350 €/Monat
Altenteil/Wohnrecht ca. 500 €/Monat (Wert)
Gesamtversorgung 480 € ca. 1.300 – 1.380 €

Vorteile

  • Hohe KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
    Mehr erfahren →
    n bei Mehrkindfamilien
  • Hofübergabe/Altenteil als traditionelle Absicherung
  • Ackerland-Werte teilweise stark gestiegen
  • Depot insolvenzgeschützt (wichtig bei Betriebsrisiken)

Nachteile / Risiken

  • LAK-Rente deckt nur einen Bruchteil des Bedarfs
  • Hofübergabe-Pflicht für Rentenbezug
  • LAK-System komplex (Hofübergabe-Pflicht)
  • Hofnachfolger-Mangel in vielen Betrieben

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Häufige Fragen

Sind Landwirte in der Rentenversicherung pflichtversichert?

Ja — aber in der Alterskasse der Landwirte (AdL), nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Hauptberufliche Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige zahlen in die AdL ein. Das ist eine separate berufsständische Pflichtversicherung. Damit: kein GRV-Anspruch, kein automatischer AVD-Grundzulagenanspruch. Für AVD-Förderung: freiwillige GRV-Mitgliedschaft prüfen oder Rürup nutzen.

Warum reicht die Alterskasse der Landwirte nicht für die Altersvorsorge?

Die AdL-Rente ist strukturell niedrig: Bei einem Betrieb mit 80 ha und 40 Beitragsjahren: ca. 600–900 EUR/Monat. Das ist weniger als die GRV-Rente eines Angestellten mit vergleichbarem Einkommen. Der Hof als Altersvorsorge ist ein Mythos für viele — Übergabe an Kinder bedeutet oft keine Liquidität. Zusätzliche private Vorsorge via ETF-Depot, Rürup oder (mit GRV-Mitgliedschaft) AVD ist essenziell.

Welche Vorsorge-Optionen gibt es für Landwirte konkret?

1) Rürup-Rente: Steuerlich absetzbar bis 29.344 EUR/Jahr, kein GRV-Zugang nötig — für Landwirte mit höherem Gewinn ideal. 2) Freie ETF-Depot: Flexibel, liquide, keine Bindung. 3) Freiwillige GRV-Mitgliedschaft: Ermöglicht AVD-Zugang + Absicherung Erwerbsminderung. 4) Forstwirtschaft/Diversifikation: Photovoltaik auf Scheunendächern, Direktvermarktung können zusätzlichen Vorsorge-Spielraum schaffen.

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