Auf einen Blick
- Selbstständige in Deutschland Ca. 4,1 Mio. (davon ca. 2,2 Mio. Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter)
- GRV-Pflicht Nur für bestimmte Gruppen (Handwerker, Lehrer, Künstler via KSK)
- Durchschnittliche GRV-Rente ehemaliger Selbstständiger Unter 800 EUR/Monat (DRV)
- Rürup-Absetzbetrag 2026 Bis 29.344 EUR Single, bis 58.688 EUR Ehepaar
- Pflicht-Rente diskutiert CDU/SPD-Koalitionsvertrag 2025 enthält Prüfauftrag für Solo-Selbstständige
Das Problem: Ohne Arbeitgeber keine automatische Vorsorge
Wer angestellt ist, zahlt automatisch 18,6 % des Bruttolohns (hälftig mit dem Arbeitgeber) in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer selbstständig ist, hat niemanden der automatisch einzahlt — und muss aktiv werden. Die Statistik ist ernüchternd: Laut DRV-Erhebungen erhalten viele ehemalige Selbstständige im Alter unter 800 EUR monatliche GRV-Rente — weil sie während der selbstständigen Phase kaum eingezahlt haben.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2025 einen Prüfauftrag für eine mögliche Pflicht-Altersvorsorge für Solo-Selbstständige verankert. Wenn das umgesetzt wird, kommt ein Zwang — die Frage ist nur, welche Optionen anerkannt werden.
Wer ist bereits pflichtversichert?
Nicht alle Selbstständigen sind von der GRV ausgenommen. Pflichtversichert sind unter anderem:
- Handwerker (eingetragen in Handwerksrolle): erste 18 Beitragsjahre Pflicht, danach Befreiung möglich
- Lehrer und Erzieher (ohne Anstellungsverhältnis)
- Pflegepersonal (selbstständige Pflege)
- Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse (KSK) — mit halbiertem Beitragssatz (der "Arbeitgeberanteil" kommt von Verwertern und einem Bundeszuschuss)
- Hebammen, Physiotherapeuten und weitere freie Berufe
Berufsständische Versorgungswerke — oft vergessen
Viele freie Berufe haben eigene Versorgungswerke, die von der GRV befreit sind: Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, Notare, Apotheker. Diese Versorgungswerke funktionieren ähnlich wie die GRV — mit Pflichbeiträgen, Rentenansprüchen und Invaliditätsschutz. Ihr Rendite-Vorteil: Sie können höhere Aktienquoten halten als die GRV und erzielen historisch bessere Renditen.
Wer einem Versorgungswerk angehört, braucht sich um die GRV-Frage nicht zu kümmern — aber sollte trotzdem private Altersvorsorge zusätzlich betreiben, weil Versorgungswerke allein oft nicht ausreichen.
Rürup-Rente (Basisrente) — mit konkreten Zahlen
Die Rürup-Rente ist das einzige staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukt, das Selbstständigen ohne GRV-Zugehörigkeit die höchste steuerliche Förderung bietet. Absetzbar 2026: bis zu 29.344 EUR Single als Sonderausgaben (100 % vollabzugsfähig seit 2023).
| Eigenschaft | Rürup (Basisrente) |
|---|---|
| Steuerlicher Vorteil Single (42 % GSt) | Bis zu 12.324 EUR Steuererstattung/Jahr bei max. Einzahlung |
| Flexibilität | Sehr gering — Kapital unvererbbar, nicht beleihbar, nicht kündbar (nur beitragsfrei) |
| Auszahlung | Nur als lebenslange Rente — kein Einmalbetrag |
| Besteuerung im Alter | 2026 zu 100 % steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung) |
| Pfändungsschutz | Ja, vollständig — wichtig bei Selbstständigen-Insolvenz |
| Mindestrendite | Produktabhängig — ETF-Rürup: ca. 5–7 % brutto möglich, Versicherungs-Rürup: 1–3 % |
Wann Rürup sinnvoll ist: Selbstständige mit stabilen Einkünften über 80.000 EUR/Jahr (42 % Grenzsteuersatz), die wissen, dass sie im Alter einen niedrigeren Steuersatz haben werden. Die Steuerersparnis in der Einzahlphase ist real — die Steuerpflicht im Alter deutlich geringer wenn man "kleiner" lebt.
Wann Rürup nicht sinnvoll ist: Wer schwankende Einnahmen hat (schlechte Jahre = keine Steuerersparnis), wer Flexibilität braucht (Kapital ist eingeschlossen bis 62), wer vererben möchte, wer im Alter ähnlich hoch besteuert wird.
ETF-Depot als Haupt-Instrument für die meisten
Für die Mehrheit der Selbstständigen ist das ETF-Depot die flexibelste und effektivste Lösung:
| Eigenschaft | ETF-Depot | Rürup | Freiwillige GRV |
|---|---|---|---|
| Flexibilität | Sehr hoch (jederzeit entnehmbar) | Sehr gering | Mittel (Beitrag variierbar) |
| Erwartete Rendite | 6–8 % p.a. langfristig | 3–6 % (je nach Produkt) | 2–3 % p.a. implizit |
| Steuerlicher Vorteil | Gering (nur Freistellungsauftrag) | Sehr hoch bei 42 % GSt | Gering |
| Pfändungsschutz | Kein (bei Insolvenz gefährdet) | Vollständig | Teilweise |
| Vererbbarkeit | Vollständig | Nur begrenzt (Hinterbliebenenrente) | Nur begrenzt |
| Langlebigkeitsschutz | Kein automatischer | Ja (lebenslange Rente) | Ja (lebenslange Rente) |
Das Altersvorsorgedepot ab 2027 — sind Selbstständige förderberechtigt?
Ja — aber mit Einschränkungen. Das neue Altersvorsorgedepot steht Selbstständigen offen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder freiwillig GRV-Beiträge zahlen. Wer weder pflichtversichert noch freiwillig in der GRV ist (viele Freiberufler, viele Freelancer), kann das Depot nutzen — aber ohne die volle staatliche Förderung.
Die genauen Zugangsbedingungen für verschiedene Selbstständigen-Gruppen werden 2026/2027 durch die Detailregelungen präzisiert. Klar ist: Wer in einem berufsständischen Versorgungswerk ist, gilt als äquivalent versichert und soll förderberechtigt sein.
Die optimale Strategie für Selbstständige — nach Einkommensklasse
Unter 50.000 EUR Jahresgewinn:
- Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) — wichtiger als alles andere
- Notgroschen 6 Monate Ausgaben (mehr als Angestellte brauchen)
- ETF-Depot mit automatischem Sparplan
- Freiwillige GRV-Mindestbeiträge für Erwerbsminderungsrenten-Schutz
50.000–100.000 EUR Jahresgewinn:
- BU + ETF-Depot als Basis
- Rürup-Rente bei 40–42 % Grenzsteuersatz als Steuer-Optimierungs-Hebel (nicht Hauptvorsorge)
- Altersvorsorgedepot ab 2027 wenn förderberechtigt
Über 100.000 EUR Jahresgewinn:
- Rürup bis Maximalgrenze (29.344 EUR) für maximale Steuerersparnis
- ETF-Depot für Flexibilität und Vererbbarkeit
- Immobilieninvestment als dritte Säule
Altersvorsorgedepot ab 2027
Das neue geförderte ETF-Depot — auch für bestimmte Selbstständige.
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