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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Altersvorsorge für Selbstständige — Was wirklich funktioniert

4,1 Millionen Selbstständige ohne GRV-Pflicht. Viele zahlen jahrelang nichts ein — und stehen im Alter vor dem Nichts. Rürup, ETF-Depot, freiwillige GRV: Was für wen sinnvoll ist, mit echten Zahlen.

Altersvorsorge Selbstständige 2026 — Rürup, ETF, GRV Vergleich

Auf einen Blick

  • Selbstständige in Deutschland Ca. 4,1 Mio. (davon ca. 2,2 Mio. Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter)
  • GRV-Pflicht Nur für bestimmte Gruppen (Handwerker, Lehrer, Künstler via KSK)
  • Durchschnittliche GRV-Rente ehemaliger Selbstständiger Unter 800 EUR/Monat (DRV)
  • Rürup-Absetzbetrag 2026 Bis 29.344 EUR Single, bis 58.688 EUR Ehepaar
  • Pflicht-Rente diskutiert CDU/SPD-Koalitionsvertrag 2025 enthält Prüfauftrag für Solo-Selbstständige

Das Problem: Ohne Arbeitgeber keine automatische Vorsorge

Wer angestellt ist, zahlt automatisch 18,6 % des Bruttolohns (hälftig mit dem Arbeitgeber) in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer selbstständig ist, hat niemanden der automatisch einzahlt — und muss aktiv werden. Die Statistik ist ernüchternd: Laut DRV-Erhebungen erhalten viele ehemalige Selbstständige im Alter unter 800 EUR monatliche GRV-Rente — weil sie während der selbstständigen Phase kaum eingezahlt haben.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2025 einen Prüfauftrag für eine mögliche Pflicht-Altersvorsorge für Solo-Selbstständige verankert. Wenn das umgesetzt wird, kommt ein Zwang — die Frage ist nur, welche Optionen anerkannt werden.

Wer ist bereits pflichtversichert?

Nicht alle Selbstständigen sind von der GRV ausgenommen. Pflichtversichert sind unter anderem:

  • Handwerker (eingetragen in Handwerksrolle): erste 18 Beitragsjahre Pflicht, danach Befreiung möglich
  • Lehrer und Erzieher (ohne Anstellungsverhältnis)
  • Pflegepersonal (selbstständige Pflege)
  • Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse (KSK) — mit halbiertem Beitragssatz (der "Arbeitgeberanteil" kommt von Verwertern und einem Bundeszuschuss)
  • Hebammen, Physiotherapeuten und weitere freie Berufe

Berufsständische Versorgungswerke — oft vergessen

Viele freie Berufe haben eigene Versorgungswerke, die von der GRV befreit sind: Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, Notare, Apotheker. Diese Versorgungswerke funktionieren ähnlich wie die GRV — mit Pflichbeiträgen, Rentenansprüchen und Invaliditätsschutz. Ihr Rendite-Vorteil: Sie können höhere Aktienquoten halten als die GRV und erzielen historisch bessere Renditen.

Wer einem Versorgungswerk angehört, braucht sich um die GRV-Frage nicht zu kümmern — aber sollte trotzdem private Altersvorsorge zusätzlich betreiben, weil Versorgungswerke allein oft nicht ausreichen.

Rürup-Rente (Basisrente) — mit konkreten Zahlen

Die Rürup-Rente ist das einzige staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukt, das Selbstständigen ohne GRV-Zugehörigkeit die höchste steuerliche Förderung bietet. Absetzbar 2026: bis zu 29.344 EUR Single als Sonderausgaben (100 % vollabzugsfähig seit 2023).

Eigenschaft Rürup (Basisrente)
Steuerlicher Vorteil Single (42 % GSt) Bis zu 12.324 EUR Steuererstattung/Jahr bei max. Einzahlung
Flexibilität Sehr gering — Kapital unvererbbar, nicht beleihbar, nicht kündbar (nur beitragsfrei)
Auszahlung Nur als lebenslange Rente — kein Einmalbetrag
Besteuerung im Alter 2026 zu 100 % steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung)
Pfändungsschutz Ja, vollständig — wichtig bei Selbstständigen-Insolvenz
Mindestrendite Produktabhängig — ETF-Rürup: ca. 5–7 % brutto möglich, Versicherungs-Rürup: 1–3 %

Wann Rürup sinnvoll ist: Selbstständige mit stabilen Einkünften über 80.000 EUR/Jahr (42 % Grenzsteuersatz), die wissen, dass sie im Alter einen niedrigeren Steuersatz haben werden. Die Steuerersparnis in der Einzahlphase ist real — die Steuerpflicht im Alter deutlich geringer wenn man "kleiner" lebt.

Wann Rürup nicht sinnvoll ist: Wer schwankende Einnahmen hat (schlechte Jahre = keine Steuerersparnis), wer Flexibilität braucht (Kapital ist eingeschlossen bis 62), wer vererben möchte, wer im Alter ähnlich hoch besteuert wird.

ETF-Depot als Haupt-Instrument für die meisten

Für die Mehrheit der Selbstständigen ist das ETF-Depot die flexibelste und effektivste Lösung:

Eigenschaft ETF-Depot Rürup Freiwillige GRV
Flexibilität Sehr hoch (jederzeit entnehmbar) Sehr gering Mittel (Beitrag variierbar)
Erwartete Rendite 6–8 % p.a. langfristig 3–6 % (je nach Produkt) 2–3 % p.a. implizit
Steuerlicher Vorteil Gering (nur Freistellungsauftrag) Sehr hoch bei 42 % GSt Gering
Pfändungsschutz Kein (bei Insolvenz gefährdet) Vollständig Teilweise
Vererbbarkeit Vollständig Nur begrenzt (Hinterbliebenenrente) Nur begrenzt
Langlebigkeitsschutz Kein automatischer Ja (lebenslange Rente) Ja (lebenslange Rente)

Das Altersvorsorgedepot ab 2027 — sind Selbstständige förderberechtigt?

Ja — aber mit Einschränkungen. Das neue Altersvorsorgedepot steht Selbstständigen offen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder freiwillig GRV-Beiträge zahlen. Wer weder pflichtversichert noch freiwillig in der GRV ist (viele Freiberufler, viele Freelancer), kann das Depot nutzen — aber ohne die volle staatliche Förderung.

Die genauen Zugangsbedingungen für verschiedene Selbstständigen-Gruppen werden 2026/2027 durch die Detailregelungen präzisiert. Klar ist: Wer in einem berufsständischen Versorgungswerk ist, gilt als äquivalent versichert und soll förderberechtigt sein.

Die optimale Strategie für Selbstständige — nach Einkommensklasse

Unter 50.000 EUR Jahresgewinn:

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) — wichtiger als alles andere
  2. Notgroschen 6 Monate Ausgaben (mehr als Angestellte brauchen)
  3. ETF-Depot mit automatischem Sparplan
  4. Freiwillige GRV-Mindestbeiträge für Erwerbsminderungsrenten-Schutz

50.000–100.000 EUR Jahresgewinn:

  1. BU + ETF-Depot als Basis
  2. Rürup-Rente bei 40–42 % Grenzsteuersatz als Steuer-Optimierungs-Hebel (nicht Hauptvorsorge)
  3. Altersvorsorgedepot ab 2027 wenn förderberechtigt

Über 100.000 EUR Jahresgewinn:

  1. Rürup bis Maximalgrenze (29.344 EUR) für maximale Steuerersparnis
  2. ETF-Depot für Flexibilität und Vererbbarkeit
  3. Immobilieninvestment als dritte Säule
KSK-Mitglieder aufgepasst: Wenn du über die Künstlersozialkasse pflichtversichert bist, zahlst du nur den halben Rentenbeitrag — Verwerter und ein Bundeszuschuss tragen den Rest. Das ist eine der günstigsten Rentenversicherungs-Formen in Deutschland. Prüfe, ob du anspruchsberechtigt bist — viele Kreative, Fotografen, Texter, Musiker qualifizieren sich.

Depot-Rechner für Selbstständige

Berechne, wie viel du über 20–30 Jahre mit einem ETF-Sparplan aufbauen kannst — und ob das für deine Rentenziele reicht.

Zum Rechner

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Häufige Fragen

Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?

Ja - das Altersvorsorgedepot ist auch für Selbstständige und Freiberufler gedacht. Besonders attraktiv, da keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht und keine bAV möglich ist. Grundzulage 540 EUR/Jahr + Sonderausgabenabzug bis 1.800 EUR.

Altersvorsorgedepot oder Rürup für Selbstständige?

Rürup: höhere Steuerersparnis (bis 27.565 EUR absetzbar), aber unveraenderbares Rentenprodukt ohne Kapitalzugriff. Altersvorsorgedepot: mehr Flexibilität, ETF-Anlage, Kapitalzugriff unter Bedingungen. Empfehlung: bei hohem Einkommen Rürup, bei mittlerem Einkommen Altersvorsorgedepot.

Wie viel sollten Selbstständige für die Altersvorsorge sparen?

Faustregel: 15-20% des Nettoeinkommens. Ohne gesetzliche Rente muss das gesamte Alterseinkommen selbst aufgebaut werden. Beispiel: 3.000 EUR netto = 450-600 EUR/Monat in Altersvorsorge. Frühzeitig starten, Förderung nutzen.

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