Nachfolgeplanung und Altersvorsorge — Betrieb verkaufen, Depot behalten
Der Betrieb ist dein Lebenswerk — aber er ist keine sichere Altersvorsorge. Wie du den Ausstieg planst, den Verkaufserlös sicherst und parallel ein Altersvorsorgedepot aufbaust, erfährst du hier.
Key-Facts: Nachfolge und Altersvorsorge
- Selbständige ohne Nachfolgeregelung ca. 50 % (IHK-Schätzung)
- Durchschnittliche Vorbereitungszeit Nachfolge 5–10 Jahre empfohlen
- Betriebsverkauf: Freibetrag § 16 EStG 45.000 € (ab 55 Jahre)
- Fünftelregelung auf Veräußerungsgewinn Ja (einmalig)
- Altersvorsorgedepot: Insolvenzschutz Ja (pfändungsfrei)
- Max. SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → Depot 1.800 € / Jahr
Das Problem: Der Betrieb als einzige Altersvorsorge
Viele Selbständige sagen: "Mein Betrieb ist meine Altersvorsorge." Das ist ein gefährlicher Trugschluss. Ein Betrieb ist illiquide, schwer bewertbar und riskant. Er kann an Wert verlieren, nicht verkäuflich sein oder im schlimmsten Fall insolvent gehen.
Die Realität: Rund die Hälfte aller Betriebsübergaben scheitert oder bringt deutlich weniger als erhofft. Wer nur auf den Betriebsverkauf setzt, riskiert, im Alter mit wenig dazustehen. Das Altersvorsorgedepot ist die notwendige Ergänzung — unabhängig vom Betrieb, insolvenzgeschützt und liquide.
Drei Szenarien für den Ausstieg
| Szenario | Typischer Erlös | Steuerliche Behandlung | Risiko |
|---|---|---|---|
| Verkauf an Dritten | 1–5x Jahresgewinn | Freibetrag 45.000 € + Fünftelregelung | Käufer finden, Preisverhandlung |
| Übergabe an Familie | Oft unter Marktwert | Schenkung/Erbschaft, Freibeträge | Familienkonflikte, Überforderung |
| Schließung / Liquidation | Nur Substanzwert | Aufgabegewinn = steuerpflichtig | Geringer Erlös, Sozialplan-Kosten |
In allen drei Szenarien gilt: Je weniger du vom Betriebserlös abhängig bist, desto freier bist du in der Entscheidung. Ein gut gefülltes Altersvorsorgedepot gibt dir die Verhandlungsmacht, den Betrieb nicht unter Wert verkaufen zu müssen.
Strategie: Depot aufbauen, während der Betrieb läuft
Die ideale Kombination: Du baust über 20–30 Jahre ein Altersvorsorgedepot auf, während dein Betrieb dein Einkommen sichert. Investiert in ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →s mit niedriger TERWas ist TER?Total Expense Ratio — die jährlichen Gesamtkosten eines Fonds/ETFs in Prozent. Günstige ETFs: 0,1-0,3%. Das Standarddepot darf max. 1,0% kosten.
Mehr erfahren → — zum Beispiel den MSCI WorldWas ist MSCI World?Aktienindex mit über 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern. Durchschnittliche Rendite seit 1970: ca. 7% pro Jahr. Der Klassiker für ETF-Sparpläne.
Mehr erfahren → — wächst dein Depot parallel zum Betrieb. Der SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → von bis zu 1.800 € pro Jahr senkt dabei deine laufende Steuerlast.
Wenn der Zeitpunkt für den Ausstieg kommt, hast du zwei unabhängige Vermögenswerte: den Betrieb und das Depot. Der Betrieb kann verkauft, übergeben oder geschlossen werden — dein Depot bleibt davon unberührt.
Praxis-Tipp: Beginne die Nachfolgeplanung 5–10 Jahre vor dem geplanten Ausstieg. Gleichzeitig: Erhöhe in den letzten Jahren vor dem Ausstieg die Depot-Einzahlungen auf das Maximum. Jeder Euro, der im Depot statt im Betrieb landet, ist im Alter sicher.
Steuerliche Optimierung beim Betriebsverkauf
Beim Verkauf deines Betriebs entsteht ein Veräußerungsgewinn, der steuerpflichtig ist. Es gibt jedoch Freibeträge und Vergünstigungen:
Freibetrag § 16 Abs. 4 EStG: 45.000 € Freibetrag auf den Veräußerungsgewinn, wenn du mindestens 55 Jahre alt bist oder dauerhaft berufsunfähig. Der Freibetrag schmilzt ab einem Gewinn von 136.000 € ab.
Fünftelregelung: Der Veräußerungsgewinn wird so besteuert, als wäre er auf 5 Jahre verteilt. Das senkt die Progression erheblich.
Ermäßigter Steuersatz § 34 Abs. 3 EStG: Alternativ zur Fünftelregelung: 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes — einmalig im Leben nutzbar.
Achtung: Der Veräußerungsgewinn hat nichts mit dem Altersvorsorgedepot zu tun. Den Verkaufserlös kannst du nicht nachträglich ins Depot stecken — der jährliche SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → ist auf 1.800 € begrenzt. Plane das Depot langfristig, nicht als kurzfristigen Steuertrick nach dem Verkauf.
Was passiert mit dem Depot nach dem Betriebsende?
Dein Altersvorsorgedepot ist Privatvermögen und völlig unabhängig vom Betrieb. Egal ob du verkaufst, übergibst oder schließt — das Depot läuft weiter. Du kannst es bis zum Rentenalter weiter besparen (auch aus dem Verkaufserlös, soweit du Einkommen hast) und dann über einen ETF-Entnahmeplan auszahlen lassen.
Die Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren → greift erst bei Auszahlung: Du zahlst deinen persönlichen EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
Mehr erfahren →, der im Ruhestand typischerweise niedriger liegt. Die GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
Mehr erfahren → hat während der Ansparphase dafür gesorgt, dass du den optimalen Steuervorteil bekommen hast.
Sonderfall: Familienübergabe und Depot
Gibst du den Betrieb an deine Kinder weiter, ist der Erlös oft geringer als bei einem Verkauf an Dritte. Viele Eltern übergeben zum Buchwert oder sogar darunter — aus emotionalen Gründen. Das Altersvorsorgedepot fängt diesen "Rabatt" auf: Dein Depot-Vermögen ist unabhängig davon, was der Betrieb bei der Übergabe bringt.
In der Landwirtschaft ist die Hofübergabe sogar Voraussetzung für den Rentenbezug aus der LAK. Auch Handwerker stehen häufig vor der Frage, ob sie den Betrieb an den Gesellen oder das Kind übergeben.
Insolvenzschutz: Das Depot als Sicherheitsnetz
Scheitert der Betrieb, ist das Altersvorsorgedepot geschützt. Es fällt nicht in die Insolvenzmasse und kann nicht gepfändet werden. Das ist besonders relevant in riskanten Branchen wie Bau, Logistik oder Gastronomie.
Betriebsvermögen (Maschinen, Fahrzeuge, Warenbestand) ist dagegen nicht geschützt. Der Insolvenzverwalter greift darauf zu. Dein Depot bleibt unangetastet — ein entscheidender Vorteil gegenüber der Strategie "Betrieb = Altersvorsorge".
Weitere Details zu Sozialversicherung, Krankenversicherung im Alter und Steuertipps findest du in den jeweiligen Ratgebern.
Vorteile: Depot + Nachfolge
- Unabhängig vom Betriebswert
- Insolvenzgeschützt
- Verhandlungsfreiheit beim Verkauf
- Steuervorteile durch SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → - Flexibler ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Entnahmeplan im Alter
Zu beachten
- Verkaufserlös kann nicht nachträglich ins Depot
- Depot-Aufbau braucht 20–30 Jahre
- FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
Mehr erfahren →e Entnahme bei vorzeitigem Zugriff - Nachfolge-Planung kostet Zeit und Geld (Berater)
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Häufige Fragen
Wie funktioniert die Vererbung eines Altersvorsorgedepots?
Das AVD ist vererbbar – anders als eine Rürup-Rente, die nicht übertragbar ist. Im Todesfall geht das Depot-Guthaben in den Nachlass über und wird nach dem Erbschaftsteuerrecht behandelt. Für Ehegatten gilt ein Freibetrag von 500.000 EUR, für Kinder 400.000 EUR. Innerhalb dieser Grenzen ist keine Erbschaftsteuer fällig. Das Erbe muss das Depot aber nicht weiterführen – es kann aufgelöst werden, wobei dann Abgeltungsteuer auf die Kursgewinne anfällt. Für die Nachlassplanung gilt: AVD plus freies Depot ergänzen sich gut, da beide vererbbar sind. Wer zusätzlich eine Rürup-Rente hat, sollte beachten, dass diese bei Tod des Versicherungsnehmers in der Ansparphase verfällt, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.
Welche Vorsorgevollmacht und Testamentsklauseln brauchen Selbständige mit Depot?
Selbständige brauchen eine Vorsorgevollmacht, die explizit Depot-Transaktionen umfasst – viele Standardformulare decken nur Immobilien und Bankkonten ab. Die Vollmacht sollte Kauf, Verkauf und Umschichtung von Wertpapieren sowie die Kündigung von Sparplänen beinhalten. Im Testament sollte das AVD namentlich benannt werden, da Depotkonten oft nicht automatisch in allgemeine Formulierungen fallen. Außerdem empfiehlt sich eine Depotbegünstigtenregelung direkt beim Broker, sofern angeboten (ähnlich dem US-amerikanischen TOD – Transfer on Death). Für Unternehmer mit GmbH gilt: AVD ist Privatvermögen und gehört nicht zur Unternehmensinsolvenz.
Wie plant man den Vermögensübergang vom Unternehmen in die private Altersvorsorge?
Der klassische Fehler: Selbständige rechnen den Unternehmensverkauf als Altersvorsorge ein, ohne einen Backup-Plan zu haben. Besser: Unternehmenswert und Depot-Vermögen strikt trennen. Das AVD und Rürup-Depot werden unabhängig vom Unternehmenserfolg bespart – als Basisabsicherung. Der Unternehmensverkauf ist die Kür. Steuerlich ist beim Unternehmensverkauf ab 55 Jahren der sogenannte Fünftelungstarif nutzbar (§ 34 EStG) – der Veräußerungsgewinn wird auf 5 Jahre verteilt. Die gleichzeitige Rürup-Einzahlung im Verkaufsjahr kann die Steuerlast auf den Verkaufsgewinn massiv senken, da Rürup-Beiträge den zu versteuernden Gewinn reduzieren. Planung 2–3 Jahre vor dem Exit lohnt sich.
Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD)?
für die private Altersvorsorge. Einzahlungen werden mit Grundzulage (540 EUR/Jahr), Kinderzulage (300 EUR/Kind) und Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) gefördert. In der Ansparphase keine Abgeltungsteuer - Kapital arbeitet ungestört bis zur Rente.
Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Grundzulage: 540 EUR/Jahr. Kinderzulage: 300 EUR/Kind/Jahr. Berufseinsteigerbonus: 200 EUR (einmalig, unter 25 Jahren). Sonderausgabenabzug: bis 1.800 EUR/Jahr. Bei 35% Steuersatz und maximaler Einzahlung: Gesamtförderung über 1.350 EUR/Jahr möglich.
Wie eröffne ich ein Altersvorsorgedepot?
Anbieter wählen (Neobroker, Direktbank oder Filialbank), online Depot eröffnen (Video-Ident), ETF-Sparplan einrichten, Zulagenantrag automatisch durch Anbieter. Erste Einzahlung ab 1 EUR möglich. Förderung ab Eröffnung im selben Kalenderjahr anrechenbar.
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