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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Riester-Zulagen zurückzahlen — Rückforderung durch ZfA

Das Wichtigste in Kürze

  • Rückforderung durch Zentrale Zulagenstelle (ZfA)
  • Auslöser FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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    e Verwendung des Guthabens
  • Rückzahlung umfasst Alle Zulagen + Steuervorteile (§ 93 EStG)
  • Häufigster Fall Vertragskündigung mit Auszahlung
  • Vermeidung Stilllegen statt kündigen

Was bedeutet „förderschädliche Verwendung"?

Jede Auszahlung aus einem Riester-RenteWas ist Riester-Rente?Staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2002. Gescheitert wegen zu hoher Kosten, Garantiepflicht und niedriger Rendite. Wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.
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-Vertrag, die nicht den Förderregeln entspricht, gilt als FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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. Das bedeutet: Alle erhaltenen Zulagen (GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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, KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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) und die Steuervorteile aus dem SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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müssen an den Staat zurückgezahlt werden.

Die Rückforderung erfolgt automatisch durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg an der Havel. Der Anbieter zieht den Betrag direkt vom Auszahlungsguthaben ab.

Wann werden Zulagen zurückgefordert?

Situation Förderschädlich? Rückzahlung
Kündigung mit Auszahlung Ja Alle Zulagen + Steuervorteile
Auswanderung außerhalb EU/EWR Ja Alle Zulagen + Steuervorteile
Umzug innerhalb EU/EWR Nein (seit 2010) Keine
Beitragsfreistellung Nein Keine
Anbieterwechsel Nein Keine
Auszahlung als Rente (ab 62) Nein Keine (reguläre Besteuerung)
Kapitalauszahlung (30 % bei Rentenbeginn) Nein Keine (regulär möglich)
Scheidung (Versorgungsausgleich) Teilweise Nur der übertragene Teil, wenn nicht Riester-konform
Tod des Vertragsinhabers Kommt drauf an Förderschädlich, AUSSER Ehepartner übernimmt in eigenen Riester

Rechenbeispiel: Was kostet die Rückzahlung?

Annahmen: 20 Jahre Riester bespart, 100 EUR/Monat Eigenbeitrag, GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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175 EUR/Jahr, 1 Kind (KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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300 EUR/Jahr), GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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30 %.

Position Betrag
Eigenbeiträge (20 x 12 x 100) 24.000 EUR
Grundzulagen (20 x 175) 3.500 EUR
Kinderzulagen (20 x 300) 6.000 EUR
Steuervorteile (geschätzt) ca. 5.000 EUR
Guthaben im Vertrag (inkl. Zinsen) ca. 35.000 EUR
Rückzahlung an ZfA -9.500 EUR (Zulagen) -5.000 EUR (Steuer)
Stornogebühren ca. -500 EUR
Besteuerung Auszahlung (§ 22 EStG) ca. -6.000 EUR
Netto-Auszahlung ca. 14.000 EUR

Ergebnis: Von 24.000 EUR eingezahltem Eigengeld bekommst du nur ca. 14.000 EUR zurück — ein Verlust von 10.000 EUR. Deshalb ist eine förderschädliche Kündigung fast nie sinnvoll.

Ausnahmen: Wann keine Rückzahlung droht

  • Beitragsfreistellung: Du zahlst nichts mehr ein, aber der Vertrag läuft weiter. Keine Rückzahlung, alle Zulagen bleiben. Das ist die beste Option für die meisten.
  • Anbieterwechsel: Du überträgst zu einem anderen Riester-Anbieter. Förderung bleibt komplett erhalten.
  • Todesfall mit Ehepartner-Übertragung: Wenn der Ehepartner das Guthaben in seinen eigenen Riester-Vertrag übernimmt, bleibt die Förderung erhalten.
  • Wohn-Riester-Entnahme: Für den Kauf oder Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie — keine Rückzahlung (aber Wohnförderkonto).
  • Kleinstbeträge-Abfindung: Wenn die monatliche Rente unter ca. 35 EUR liegen würde, kann der Anbieter den Vertrag abfinden — ohne Rückzahlung.

Sonderfall: Auswanderung

Wanderst du in ein Land außerhalb des EU/EWR-Raums aus, gilt das als förderschädliche Verwendung — selbst wenn du den Vertrag nicht kündigst. Die ZfA fordert in diesem Fall alle Zulagen und Steuervorteile zurück. Seit 2010 gilt allerdings: Innerhalb der EU/EWR ist ein Umzug nicht förderschädlich.

Tipp: Wenn du eine Auswanderung planst, lass den Vertrag vorher beitragsfrei stellen und behalte einen Wohnsitz in Deutschland. Dann bleibt die Förderberechtigung grundsätzlich bestehen — die genauen Regeln sind allerdings komplex, eine Beratung lohnt sich.

Wie läuft die Rückforderung technisch ab?

Bei einer Kündigung informiert dein Anbieter die ZfA. Diese berechnet die Summe aller Zulagen und den steuerlichen Vorteil aus dem SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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. Der Betrag wird direkt vom Auszahlungsguthaben einbehalten — du bekommst nur den Rest überwiesen. Zusätzlich musst du den ausgezahlten Betrag in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte angeben.

Lieber in die Zukunft investieren

Statt den Riester zu kündigen: Stilllegen und ab 2027 das Altersvorsorgedepot mit ETFs besparen.

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Häufige Fragen

Wann muss ich Riester-Zulagen zurückzahlen?

Riester-Zulagen müssen zurückgezahlt werden bei: (1) Schädlicher Verwendung = Kapitalentnahme vor Rente, (2) Kündigung und Barauszahlung, (3) Auswanderung in ein Nicht-EU-Land, (4) Tod ohne Übertrag auf Ehegatten. Die ZfA fordert ALLE bisher gewährten Zulagen zurück — auch aus vielen Jahren. Das können 4.000–8.000 EUR oder mehr sein.

Was gilt als schädliche Verwendung bei Riester?

Schädliche Verwendung liegt vor bei: vollständiger Kündigung und Barauszahlung, Beleihung des Vertrags, Übertrag in einen nicht-förderfähigen Vertrag, Auswanderung außerhalb EU/EWR. Nicht schädlich: Anbieterwechsel (Übertragung auf anderen Riester-Anbieter) und — nach neuer Rechtslage seit 2026 — die Übertragung ins Altersvorsorgedepot.

Muss ich Riester-Zulagen zurückzahlen, wenn ich ins Altersvorsorgedepot wechsle?

Nein — der Übertrag ist zulageunschädlich (pAV-Reformgesetz, Bundesrat 24.04.2026). Dein gesamtes Riester-Guthaben inkl. aller angesammelten Zulagen und Erträge kann ohne Rückforderung übertragen werden. Die 100%-Beitragsgarantie entfällt, du kannst aber eine Garantievariante im neuen Depot wählen.

Was passiert mit Riester-Zulagen bei Tod des Versicherten?

Ehepartner kann das Riester-Guthaben zulageunschädlich auf seinen eigenen Riester-Vertrag oder ins Altersvorsorgedepot übertragen. Für andere Erben gilt: Zulagen müssen zurückgezahlt werden, die eigenen Beiträge + Erträge bleiben beim Erben. Eine Rückforderung durch die ZfA läuft separat von der Erbschaftsteuer.

Wie hoch ist die Riester-Zulagenrückforderung bei Kündigung?

Die ZfA fordert ALLE erhaltenen Zulagen zurück — nicht nur die der letzten Jahre. Bei 20 Jahren Laufzeit, Grundzulage 175 EUR/Jahr (bis 2018) und 154 EUR danach plus Kinderzulagen können das 4.000–8.000 EUR sein. Zusätzlich: Im Sonderausgabenabzug geltend gemachte Beträge werden rückwirkend besteuert. Kündigung lohnt sich finanziell fast nie.

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