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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Freistellungsauftrag 2027 prüfen

Das Wichtigste in Kürze

  • Sparerpauschbetrag 2027 1.000 EUR (Singles) / 2.000 EUR (Paare)
  • Altersvorsorgedepot-Erträge steuerfrei in der Ansparphase
  • Freistellungsauftrag gilt nur für nicht-geförderte Depots
  • Änderung möglich bis 31.12. des Jahres
  • Mehrere Banken? Auftrag aufteilen!

Was ist der Freistellungsauftrag?

Der Freistellungsauftrag ist dein persönlicher Freibetrag für Kapitalerträge. Ohne ihn führt deine Bank automatisch AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
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(25 Prozent plus Soli und ggf. Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne ab. Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Erträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Singles) bzw. 2.000 Euro (Ehepaare) steuerfrei. Mehr dazu findest du in unserem ausführlichen Erklär-Artikel.

Was ändert sich 2027 durch das Altersvorsorgedepot?

Hier kommt der entscheidende Punkt: Erträge innerhalb des Altersvorsorgedepots sind in der Ansparphase komplett steuerfrei. Du zahlst weder Abgeltungsteuer auf Dividenden noch auf Kursgewinne, solange das Geld im Depot bleibt. Das bedeutet: Für dein Altersvorsorgedepot brauchst du keinen Freistellungsauftrag.

Allerdings hast du vermutlich noch andere Konten und Depots — und für die bleibt der Freistellungsauftrag relevant. Wenn du bisher zum Beispiel 500 Euro für dein Girokonto und 500 Euro für dein Broker-Depot eingestellt hast, solltest du prüfen, ob diese Verteilung noch passt. Denn wenn ein Teil deiner Sparrate künftig ins geförderte Depot fließt, sinken die Erträge im normalen Depot entsprechend.

Depot-Typ Abgeltungsteuer? Freistellungsauftrag nötig? Besteuerung
Altersvorsorgedepot (gefördert)NeinNeinNachgelagert im Alter
Normales WertpapierdepotJa (25 % + Soli)JaSofort auf Erträge
Tagesgeld / FestgeldJa (25 % + Soli)JaSofort auf Zinsen
Riester-Vertrag (alt)NeinNeinNachgelagert im Alter

Schritt für Schritt: Freistellungsauftrag optimieren

Im ersten Schritt listest du alle Konten und Depots auf, bei denen du Kapitalerträge erzielst. Das können Girokonten mit Zinsen, Tagesgeldkonten, Festgeld, normale Wertpapierdepots und Bausparverträge sein. Im zweiten Schritt schätzt du, wie hoch die Erträge 2027 bei jedem Konto ausfallen werden. Im dritten Schritt verteilst du den Sparerpauschbetrag so, dass möglichst kein Konto über dem zugewiesenen Freibetrag liegt.

Ein Beispiel: Du hast ein Tagesgeldkonto mit voraussichtlich 200 Euro Zinsen und ein ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Depot mit voraussichtlich 600 Euro Ausschüttungen. Sinnvoll wäre ein Freistellungsauftrag von 200 Euro beim Tagesgeld und 800 Euro beim Depot. So bleiben alle Erträge steuerfrei.

Häufige Fehler beim Freistellungsauftrag

Der häufigste Fehler: Der Gesamtbetrag aller Freistellungsaufträge übersteigt den Sparerpauschbetrag. Das kann passieren, wenn du bei mehreren Banken Aufträge erteilst und die Summe nicht im Blick hast. Das Finanzamt merkt das spätestens bei der Steuererklärung und fordert die zu wenig gezahlte Steuer nach — inklusive Nachzahlungszinsen.

Ein weiterer Fehler: Du änderst deine Bank, eröffnest ein neues Depot, aber vergisst, den Freistellungsauftrag bei der alten Bank zu kündigen. So verschwendest du Freibetrag bei einem Konto, das keine Erträge mehr bringt. Wie die AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
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genau funktioniert, erklären wir im Artikel Was ist Abgeltungsteuer?.

Altersvorsorgedepot und normales Depot parallel

Viele Anleger werden 2027 zwei Depots parallel führen: ein gefördertes Altersvorsorgedepot und ein normales, flexibles Wertpapierdepot. Das ist sinnvoll, weil das Altersvorsorgedepot erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt wird. Für kurzfristigere Ziele brauchst du ein normales Depot — und dafür den Freistellungsauftrag.

Plane deinen Freistellungsauftrag also so, dass er die erwarteten Erträge des normalen Depots und deiner Sparkonten abdeckt. Weitere Details zu den steuerlichen Vorteilen des Depots findest du im Artikel Steuern auf Aktiengewinne.

Bis wann muss ich handeln?

Du kannst deinen Freistellungsauftrag jederzeit ändern. Die Änderung gilt dann ab dem Zeitpunkt der Änderung für das laufende Kalenderjahr. Für eine optimale Planung empfiehlt es sich, den Auftrag im November oder Dezember für das Folgejahr anzupassen. Die meisten Banken bieten die Änderung online im Banking-Portal an — der Aufwand liegt bei wenigen Minuten.

Fazit: Kleiner Aufwand, große Wirkung

Den Freistellungsauftrag zu prüfen dauert eine Viertelstunde. Die Ersparnis kann mehrere hundert Euro betragen. Gerade mit dem Start des Altersvorsorgedepots 2027 verschiebt sich die Ertrags-Landschaft für viele Anleger. Nutze die letzten Wochen des Jahres, um deine Aufträge optimal aufzustellen.

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Häufige Fragen

Brauche ich für das Altersvorsorgedepot einen Freistellungsauftrag?

Nein. Im Altersvorsorgedepot fällt in der Ansparphase keine Abgeltungsteuer an — weder auf Kursgewinne noch auf Dividenden noch auf Ausschüttungen. Du brauchst dort keinen Freistellungsauftrag. Relevant bleibt der Freistellungsauftrag nur für dein normales Depot, Tagesgeld, Festgeld und andere steuerpflichtige Kapitalanlagen.

Was passiert wenn mein Freistellungsauftrag die 1.000 EUR übersteigt?

Das Finanzamt erfährt von allen Freistellungsaufträgen über das automatische Meldeverfahren der Banken. Überschreitest du die 1.000 EUR Gesamtgrenze, wird bei der Steuererklärung die Differenz nachversteuert — inklusive Nachzahlungszinsen. Prüfe also jährlich, ob deine Summe aller Aufträge stimmt.

Kann ich den Freistellungsauftrag für 2027 schon jetzt stellen?

Ja — die meisten Banken nehmen Freistellungsaufträge für das Folgejahr entgegen. Du kannst jederzeit einen Auftrag stellen oder anpassen. Sinnvoll ist eine Überprüfung jedes Jahr im November/Dezember, wenn du weißt wie hoch die Erträge des laufenden Jahres ausgefallen sind.

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