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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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UG vs. GmbH fürs ETF-Depot — Rechtsform Vergleich

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Kriterium UG (haftungsbeschränkt) GmbH
Mindestkapital 1 EUR 25.000 EUR (mind. 12.500 EUR bei Gründung)
Gründungskosten Ab 99 EUR (Musterprotokoll) — Notar günstiger Ca. 300–500 EUR + Notar
Thesaurierungspflicht Ja — 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage bis 25.000 EUR Kapital Nein
Steuersatz ETF-Erträge ~12 % (identisch mit GmbH) ~12 % (identisch mit UG)
Buchhaltungspflicht Ja (Jahresabschluss, Bilanz) Ja (Jahresabschluss, Bilanz)
Firmendepot möglich Ja — Flatex, LYNX, CapTrader, Vivid Ja — Flatex, LYNX, CapTrader, Vivid
Außenwirkung / Image Geringer (Mini-GmbH) Professioneller
Umwandlung möglich In GmbH ab 25.000 EUR Stammkapital Nicht in UG zurück

Was bedeutet die Thesaurierungspflicht für ETF-Investoren?

Die UG ist gesetzlich verpflichtet (§ 5a Abs. 3 GmbHG), jedes Jahr mindestens 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen — solange das Stammkapital unter 25.000 EUR liegt.

Beispiel: Die ETF-UG erzielt 10.000 EUR Gewinn aus ETF-Verkäufen im Jahr 2026. Von diesen 10.000 EUR müssen mindestens 2.500 EUR als gesetzliche Rücklage eingestellt werden und können NICHT ausgeschüttet werden. Für rein thesaurierende Investoren (die sowieso alles reinvestieren) ist das kein Problem. Für Anleger, die laufend entnehmen wollen, ist die GmbH besser.

Für wen ist die UG besser — für wen die GmbH?

UG macht Sinn wenn...

  • Du noch kein Startkapital von 25.000 EUR hast
  • Du die Gewinne sowieso reinvestieren willst (Thesaurierung)
  • Du erstmal testen willst, ob die Struktur für dich passt
  • Niedrige Gründungskosten wichtig sind
  • Umwandlung in GmbH geplant ist sobald 25.000 EUR angesammelt

GmbH ist besser wenn...

  • Du Kapital aus dem Depot regelmäßig entnehmen willst
  • Das Startkapital von 25.000 EUR vorhanden ist
  • Professionelleres Auftreten wichtig ist
  • Keine Thesaurierungspflicht gewünscht wird
  • Holdingstruktur für mehrere Beteiligungen geplant

Die UG zur GmbH hochstufen

Sobald das Stammkapital der UG 25.000 EUR erreicht — durch Rücklagenbildung oder Einzahlung des Differenzbetrags — kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden. Der Prozess ist steuerlich neutral und kostet einmalig ca. 300–500 EUR für Handelsregister und Notar. Für ETF-Investoren ist das oft der natürliche Weg: Als UG starten, Kapital ansparen, bei 25.000 EUR zur GmbH wechseln.

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Hinweis: Vereinfachte Darstellung ohne Gewähr. Rechtsform-Entscheidungen (UG vs. GmbH) sollten mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt abgestimmt werden.

Häufige Fragen

Kann eine UG (haftungsbeschränkt) ein ETF-Depot eröffnen?

Ja. Eine UG kann genau wie eine GmbH ein Firmendepot bei Flatex, LYNX, CapTrader oder Vivid Business eröffnen. Die Voraussetzungen sind identisch: LEI-Code, Handelsregistereintrag, Gesellschaftsvertrag, Gesellschafter-Identifikation.

Was ist die Thesaurierungspflicht der UG und wie wirkt sie sich aufs ETF-Depot aus?

Die UG ist gesetzlich verpflichtet, mindestens 25 % ihres jährlichen Jahresüberschusses als Rücklage anzusammeln — solange das Stammkapital unter 25.000 EUR liegt. Das bedeutet: Gewinne aus ETF-Verkäufen oder Ausschüttungen können nicht vollständig entnommen werden. Für rein thesaurierendes ETF-Investieren ist die Thesaurierungspflicht kein Problem.

Ist es sinnvoll, eine UG zu einer GmbH heraufzustufen?

Sobald das Stammkapital der UG 25.000 EUR erreicht (durch Rücklagenbildung), kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden. Das ist steuerlich neutral möglich (§ 5a GmbHG). Für ETF-Investoren sinnvoll, da die Thesaurierungspflicht entfällt und das Erscheinungsbild professioneller ist. Kosten: einmalig ca. 300–500 EUR für Handelsregistereintrag.

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