UG vs. GmbH fürs ETF-Depot: Was ist der Unterschied für Anleger?
UG und GmbH zahlen denselben Steuersatz auf ETF-Erträge — aber die UG hat eine wichtige Einschränkung, die für ETF-Investoren relevant ist. Hier sind die Unterschiede kompakt erklärt.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
| Kriterium | UG (haftungsbeschränkt) | GmbH |
|---|---|---|
| Mindestkapital | 1 EUR | 25.000 EUR (mind. 12.500 EUR bei Gründung) |
| Gründungskosten | Ab 99 EUR (Musterprotokoll) — Notar günstiger | Ca. 300–500 EUR + Notar |
| Thesaurierungspflicht | Ja — 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage bis 25.000 EUR Kapital | Nein |
| Steuersatz ETF-Erträge | ~12 % (identisch mit GmbH) | ~12 % (identisch mit UG) |
| Buchhaltungspflicht | Ja (Jahresabschluss, Bilanz) | Ja (Jahresabschluss, Bilanz) |
| Firmendepot möglich | Ja — Flatex, LYNX, CapTrader, Vivid | Ja — Flatex, LYNX, CapTrader, Vivid |
| Außenwirkung / Image | Geringer (Mini-GmbH) | Professioneller |
| Umwandlung möglich | In GmbH ab 25.000 EUR Stammkapital | Nicht in UG zurück |
Was bedeutet die Thesaurierungspflicht für ETF-Investoren?
Die UG ist gesetzlich verpflichtet (§ 5a Abs. 3 GmbHG), jedes Jahr mindestens 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen — solange das Stammkapital unter 25.000 EUR liegt.
Für wen ist die UG besser — für wen die GmbH?
UG macht Sinn wenn...
- Du noch kein Startkapital von 25.000 EUR hast
- Du die Gewinne sowieso reinvestieren willst (Thesaurierung)
- Du erstmal testen willst, ob die Struktur für dich passt
- Niedrige Gründungskosten wichtig sind
- Umwandlung in GmbH geplant ist sobald 25.000 EUR angesammelt
GmbH ist besser wenn...
- Du Kapital aus dem Depot regelmäßig entnehmen willst
- Das Startkapital von 25.000 EUR vorhanden ist
- Professionelleres Auftreten wichtig ist
- Keine Thesaurierungspflicht gewünscht wird
- Holdingstruktur für mehrere Beteiligungen geplant
Die UG zur GmbH hochstufen
Sobald das Stammkapital der UG 25.000 EUR erreicht — durch Rücklagenbildung oder Einzahlung des Differenzbetrags — kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden. Der Prozess ist steuerlich neutral und kostet einmalig ca. 300–500 EUR für Handelsregister und Notar. Für ETF-Investoren ist das oft der natürliche Weg: Als UG starten, Kapital ansparen, bei 25.000 EUR zur GmbH wechseln.
Firmendepot Vergleich
Welche Broker bieten GmbH- und UG-Depots? Flatex, LYNX, CapTrader, Vivid im Vergleich.
Steuern im GmbH-Depot
Körperschaftsteuer, Teilfreistellung, Vorabpauschale — alle Steuerregeln erklärt.
Hinweis: Vereinfachte Darstellung ohne Gewähr. Rechtsform-Entscheidungen (UG vs. GmbH) sollten mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt abgestimmt werden.
Häufige Fragen
Kann eine UG (haftungsbeschränkt) ein ETF-Depot eröffnen?
Ja. Eine UG kann genau wie eine GmbH ein Firmendepot bei Flatex, LYNX, CapTrader oder Vivid Business eröffnen. Die Voraussetzungen sind identisch: LEI-Code, Handelsregistereintrag, Gesellschaftsvertrag, Gesellschafter-Identifikation.
Was ist die Thesaurierungspflicht der UG und wie wirkt sie sich aufs ETF-Depot aus?
Die UG ist gesetzlich verpflichtet, mindestens 25 % ihres jährlichen Jahresüberschusses als Rücklage anzusammeln — solange das Stammkapital unter 25.000 EUR liegt. Das bedeutet: Gewinne aus ETF-Verkäufen oder Ausschüttungen können nicht vollständig entnommen werden. Für rein thesaurierendes ETF-Investieren ist die Thesaurierungspflicht kein Problem.
Ist es sinnvoll, eine UG zu einer GmbH heraufzustufen?
Sobald das Stammkapital der UG 25.000 EUR erreicht (durch Rücklagenbildung), kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden. Das ist steuerlich neutral möglich (§ 5a GmbHG). Für ETF-Investoren sinnvoll, da die Thesaurierungspflicht entfällt und das Erscheinungsbild professioneller ist. Kosten: einmalig ca. 300–500 EUR für Handelsregistereintrag.