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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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ETF-Sparplan und Steuern 2027: Was ändert sich?

Die steuerliche Behandlung von ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Sparplänen ist für viele Anleger ein komplexes Thema. Während sich 2027 keine fundamentalen Änderungen ergeben, bleiben die Regelungen zur Abgeltungssteuer, Vorabpauschale und zum Freistellungsauftrag wichtige Faktoren für die Rendite Ihres Altersvorsorgedepots. Dieser Ratgeber erklärt alle steuerrelevanten Aspekte und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Steuerlast legal minimieren können.

Grundlagen der ETF-Besteuerung in Deutschland

Seit der Investmentsteuerreform 2018 unterliegen alle Erträge aus ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Investments der Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragssteuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Gesamtbelastung liegt damit bei etwa 26,375 Prozent für konfessionslose Anleger und bis zu 27,995 Prozent bei Kirchenmitgliedern.

Versteuert werden alle Arten von Kapitalerträgen: Ausschüttungen, realisierte Kursgewinne beim Verkauf und die sogenannte Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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. Die depotführende Bank führt die Steuern automatisch ab und erstellt eine Jahressteuerbescheinigung. Für Anleger, die ein Altersvorsorgedepot aufbauen, ist das Verständnis dieser Mechanismen entscheidend für die Planung der langfristigen Rendite.

Eine wichtige Besonderheit der deutschen ETF-Besteuerung ist die Teilfreistellung. Sie berücksichtigt, dass auf Fondsebene bereits Steuern anfallen. Für Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Misch-ETFs sind es 15 Prozent und bei Immobilien-ETFs 60 Prozent. Diese Regelung gilt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Wichtig für 2027

Der Sparerpauschbetrag bleibt unverändert bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete. Ein rechtzeitig eingereichter Freistellungsauftrag schützt Kapitalerträge bis zu dieser Höhe vor der Besteuerung.

Die Vorabpauschale: Besteuerung nicht ausgeschütteter Erträge

Die Vorabpauschale ist eine Besonderheit bei thesaurierenden ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern automatisch wieder anlegen. Um eine Steuerstundung zu vermeiden, werden diese nicht ausgeschütteten Erträge fiktiv besteuert. Die Vorabpauschale wird jährlich Anfang Januar berechnet und vom hinterlegten Konto eingezogen.

Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: Der Wert des ETF-Anteils zu Jahresbeginn wird mit dem Basiszins der Bundesbank multipliziert und mit 0,7 gewichtet. Von diesem Betrag wird die Teilfreistellung abgezogen. Wichtig: Die Vorabpauschale kann nie höher sein als der tatsächliche Wertzuwachs des ETF im betreffenden Jahr.

Für 2027 wird der Basiszins voraussichtlich im niedrigen einstelligen Bereich liegen. Bei einem Basiszins von beispielsweise 2,5 Prozent ergäbe sich für einen Aktien-ETF im Wert von 10.000 Euro eine Vorabpauschale von etwa 122,50 Euro (10.000 × 2,5% × 70% × 70% nach Teilfreistellung). Die darauf anfallende Steuer würde rund 32 Euro betragen.

ETF-Art Teilfreistellung Effektive Steuerlast Beispiel Vorabpauschale (10.000 €)
Aktien-ETF (≥51% Aktien) 30% 18,46% ca. 32 € Steuer
Misch-ETF (≥25% Aktien) 15% 22,40% ca. 39 € Steuer
Anleihen-ETF 0% 26,38% ca. 46 € Steuer
Immobilien-ETF 60% 10,55% ca. 18 € Steuer

Berechnung basierend auf einem beispielhaften Basiszins von 2,5%. Tatsächliche Werte können abweichen.

Freistellungsauftrag optimal nutzen

Der Freistellungsauftrag ist das wichtigste Instrument zur Vermeidung unnötiger Steuerzahlungen. Jeder Sparer kann seine Bank anweisen, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags nicht zu versteuern. Ohne Freistellungsauftrag werden automatisch Steuern abgeführt, die Sie sich erst mühsam über die Steuererklärung zurückholen müssen.

Bei mehreren Depots und Konten können Sie den Sparerpauschbetrag beliebig aufteilen. Eine strategische Verteilung ist sinnvoll: Erteilen Sie den höchsten Freistellungsbetrag dort, wo die meisten Erträge anfallen. Für ETF-Sparpläne im Rahmen der Altersvorsorge sollten Sie die Aufteilung jährlich überprüfen, da sich die Ertragssituation mit wachsendem Depotvolumen verändert.

Verheiratete Paare können ihren gemeinsamen Sparerpauschbetrag von 2.000 Euro flexibel auf ihre Depots verteilen. Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag bei einer Bank ist möglich, ebenso wie getrennte Aufträge. Achten Sie darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Pauschbetrag nicht übersteigt – Überfreistellungen werden von den Banken gemeldet und können zu Nachforderungen führen.

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Steueroptimierung bei ETF-Sparplänen

Neben dem Freistellungsauftrag gibt es weitere Strategien zur Steueroptimierung. Die Wahl zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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hat steuerliche Auswirkungen: Thesaurierende Fonds zahlen nur die Vorabpauschale, während ausschüttende ETFs die tatsächlichen Erträge versteuern. In Jahren mit hohen Ausschüttungen kann dies den Sparerpauschbetrag schneller ausschöpfen.

Für die langfristige Altersvorsorge sind thesaurierende ETFs steuerlich vorteilhafter. Die Vorabpauschale ist meist niedriger als die tatsächlichen Erträge, wodurch ein Steuerstundungseffekt entsteht. Erst beim Verkauf im Alter werden die aufgelaufenen Gewinne vollständig versteuert – zu einem Zeitpunkt, an dem Ihr persönlicher Steuersatz möglicherweise niedriger ist.

Eine weitere Optimierungsmöglichkeit ist das strategische Rebalancing. Wenn Sie Ihr Portfolio umschichten müssen, können Sie Verlustpositionen gezielt verkaufen, um realisierte Gewinne auszugleichen. Diese Verlustverrechnung funktioniert innerhalb eines Kalenderjahres und über Topfgrenzen hinweg. Nicht genutzte Verluste können ins Folgejahr vorgetragen werden.

Beim Aufbau eines Altersvorsorgedepots sollten Sie auch die Entnahmephase berücksichtigen. Verkäufe in Niedrigeinkommensjahren nach Renteneintritt können steuerlich günstiger sein, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. In diesem Fall lohnt sich die Günstigerprüfung in der Steuererklärung.

Quellensteuer bei internationalen ETFs

Viele ETFs investieren in internationale Aktien und unterliegen damit ausländischen Quellensteuern. Diese werden direkt im Fondsdomizil erhoben, noch bevor die Erträge zum deutschen Anleger fließen. Die Höhe variiert je nach Land: Die USA erheben 15 Prozent, Frankreich 12,8 Prozent und die Schweiz 35 Prozent Quellensteuer auf Dividenden.

Für in Deutschland aufgelegte oder zum Vertrieb zugelassene ETFs übernimmt die Fondsgesellschaft meist die Anrechnung ausländischer Quellensteuer. Bei ETFs mit Domizil in Irland oder Luxemburg – den häufigsten Standorten für europäische ETFs – profitieren Sie von günstigen Doppelbesteuerungsabkommen. Die US-Quellensteuer wird bei diesen Fonds auf 15 Prozent reduziert und teilweise auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet.

Eine vollständige Anrechnung ausländischer Quellensteuer ist in der Regel nicht möglich. Es verbleibt eine Restbelastung, die Ihre Rendite minimal schmälert. Bei der ETF-Auswahl sollten Sie daher auf den Fondsstandort achten: Irische ETFs bieten meist die beste steuerliche Struktur für deutsche Anleger. Die genauen Anrechnungsmodalitäten finden Sie in den Jahresberichten der ETF-Anbieter.

Neuerungen und Ausblick für 2027

Für 2027 sind keine grundlegenden Änderungen bei der ETF-Besteuerung zu erwarten. Der Gesetzgeber hat mit der Investmentsteuerreform 2018 ein stabiles System geschaffen, das auch mittelfristig Bestand haben dürfte. Der Sparerpauschbetrag wurde zuletzt 2023 angehoben und bleibt voraussichtlich unverändert.

Diskutiert wird allerdings eine mögliche Anpassung bei der Besteuerung von Kryptowährungen und digitalen Assets, was auch ETFs auf diese Anlageklassen betreffen könnte. Zudem gibt es politische Überlegungen zur Abschaffung oder Reduzierung des Solidaritätszuschlags, was die Gesamtsteuerbelastung um etwa 0,7 Prozentpunkte senken würde.

Der Basiszins für die Vorabpauschale wird jährlich Anfang Januar vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Er orientiert sich an der Umlaufrendite deutscher Staatsanleihen und dürfte 2027 im Bereich zwischen 2 und 3 Prozent liegen. Dies führt zu moderaten Vorabpauschalen, die bei den meisten thesaurierenden ETFs deutlich unter den tatsächlichen Wertsteigerungen liegen.

Wichtig für ETF-Sparer ist die lückenlose Dokumentation aller Käufe, Verkäufe und Erträge. Die depotführende Bank erstellt zwar Jahressteuerbescheinigungen, bei Depotübertragungen oder Bankwechseln können jedoch Informationen verloren gehen. Bewahren Sie alle Abrechnungen mindestens zehn Jahre auf – bei der Altersvorsorge über Jahrzehnte ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich.

Praktische Steuerplanung für Ihren ETF-Sparplan

Eine vorausschauende Steuerplanung beginnt bereits bei der Depoteröffnung. Wählen Sie eine Bank, die kostenlose ETF-Sparpläne anbietet und eine benutzerfreundliche Steuerbescheinigung erstellt. Ein Depot-Vergleich zeigt, dass sich die Anbieter auch bei steuerrelevanten Services unterscheiden.

Nutzen Sie zu Jahresbeginn die Möglichkeit, Ihre Freistellungsaufträge anzupassen. Prüfen Sie, bei welchen Depots die höchsten Erträge anfallen werden und verteilen Sie Ihren Sparerpauschbetrag entsprechend. Bei mehreren Depots empfiehlt sich eine Excel-Tabelle zur Übersicht aller erteilten Freistellungsaufträge.

Berücksichtigen Sie bei der Sparplanrate auch die steuerlichen Auswirkungen. Eine monatliche Rate von 500 Euro in einen thesaurierenden Aktien-ETF führt bei 7 Prozent jährlicher Rendite nach zehn Jahren zu einem Depotwert von etwa 86.000 Euro. Die bis dahin angefallenen Steuern auf die Vorabpauschale liegen bei moderaten Basiszinsen im niedrigen dreistelligen Bereich – bei vollständiger Nutzung des Sparerpauschbetrags sogar bei null.

Für die Entnahmephase im Alter sollten Sie bereits heute steuerliche Überlegungen anstellen. Eine gestaffelte Entnahme über mehrere Jahre kann den Sparerpauschbetrag optimal nutzen. Kombiniert mit anderen Alterseinkünften unterhalb des Grundfreibetrags können Sie durch die Günstigerprüfung möglicherweise komplett steuerfrei entnehmen.

Checkliste Steueroptimierung

  • Freistellungsauftrag bis zur vollen Höhe erteilen
  • Thesaurierende Aktien-ETFs für Steuerstundung bevorzugen
  • Jährliche Überprüfung der Freistellungsaufteilung
  • Verluste für Verrechnung mit Gewinnen nutzen
  • ETFs mit günstigem Fondsdomizil (Irland/Luxemburg) wählen
  • Alle Steuerbescheinigungen langfristig archivieren

Die steuerliche Behandlung von ETF-Sparplänen mag zunächst komplex erscheinen, folgt aber klaren Regeln. Mit dem richtigen Verständnis der Mechanismen und einer vorausschauenden Planung minimieren Sie Ihre Steuerlast legal und maximieren die Nettorendite Ihrer Altersvorsorge. Die Kombination aus Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung und Steuerstundung durch thesaurierende ETFs macht diese Anlageform zu einem der steuereffizientesten Instrumente für den langfristigen Vermögensaufbau.

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