Ein gut aufgebautes ETF-Depot ist Vermögen das irgendwann weitergegeben wird — durch Tod oder zu Lebzeiten. Beide Wege haben steuerliche Konsequenzen. Das Erbschaftsteuerrecht bietet großzügige Freibeträge. Wer sie versteht und frühzeitig plant, kann sein Depot fast vollständig steuerfrei weitergeben.
Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse | Steuersatz darüber |
|---|---|---|---|
| Ehegatte / eingetr. Partner | 500.000 EUR | I | 7-30% |
| Kind (von Elternteil) | 400.000 EUR | I | 7-30% |
| Enkel (wenn Elternteil lebt) | 200.000 EUR | I | 7-30% |
| Enkel (wenn Elternteil tot) | 400.000 EUR | I | 7-30% |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 EUR | II | 15-43% |
| Nicht verwandt | 20.000 EUR | III | 30-50% |
Schenken vs. vererben: Der entscheidende Unterschied
Der wichtigste Unterschied: Der Freibetrag bei der Schenkung gilt alle 10 Jahre neu. Das macht die schrittweise Übertragung zu Lebzeiten so mächtig.
Beispiel: Elternteil mit 400.000 EUR ETF-Depot, zwei Kinder:
- Beim Tod: Jedes Kind erbt 200.000 EUR — innerhalb des Freibetrags von 400.000 EUR. Keine Erbschaftsteuer.
- Besser: Mit 55 je 200.000 EUR schenken → steuerfrei. Mit 65 wieder je bis zu 400.000 EUR schenken → steuerfrei. Über 10 Jahre können so 800.000 EUR pro Kind übergehen.
Was passiert beim Erbfall mit dem Depot?
Wenn der Depotinhaber stirbt, geht das Depot auf die Erben über. Dabei passiert kein Steuertrigger bei den ETFs — die aufgelaufenen Kursgewinne werden nicht versteuert, die Erben übernehmen das Depot mit den alten Einstandskursen.
Erst wenn die Erben verkaufen, fällt auf die Kursgewinne (berechnet vom ursprünglichen Einkaufskurs des Erblassers) die Abgeltungssteuer an. Das ist ein wichtiger Punkt: Erben zahlen Abgeltungssteuer auf den Gewinn der über die gesamte Haltezeit des Erblassers entstanden ist.
Depot zu Lebzeiten aufteilen
Strategisch sinnvoll: Das ETF-Depot nicht auf einen Schlag vererben, sondern über Jahrzehnte schrittweise übertragen:
- Alle 10 Jahre Freibeträge ausnutzen (400.000 EUR/Kind/Elternteil)
- Pro Kind und zwei Elternteilen: 800.000 EUR alle 10 Jahre steuerfrei
- Bei Vermögen über dieser Schwelle: frühzeitig mit Steuerberater planen
Kinderdepot als Schenkung einrichten
Wer einem Kind Geld für ein ETF-Depot gibt, schenkt formal. Praktisch gilt: Bei Beträgen unter 100.000 EUR/Jahr muss keine Schenkungsmitteilung ans Finanzamt gemacht werden — die Steuerfreiheit gilt automatisch bis zum Freibetrag. Für die meisten Familien mit normalen ETF-Einzahlungen in Kinderdepots spielt Schenkungsteuer faktisch keine Rolle.
Fazit: Frühzeitig schenken ist fast immer die bessere Strategie
Wer sein ETF-Depot an die nächste Generation weitergeben möchte, sollte nicht auf den Erbfall warten. Schrittweise Schenkungen alle 10 Jahre nutzen die Freibeträge mehrfach und übertragen das Vermögen steuerfrei — egal wie groß es ist. Wichtig dabei: Das Depot gehört dann dem Kind, die Kontrolle geht über. Für echte Planungen bei Depotwerten über 500.000 EUR: Steuerberater konsultieren.