Depotvollmacht und Notfallmappe — So schützt du dein Depot im Erbfall
Ein Depot ohne Vorsorge kann im Todesfall für Hinterbliebene zum bürokratischen Albtraum werden — mit monatelangen Wartezeiten und unnötigen Kosten. Mit der richtigen Depotvollmacht, einer transmortalen Regelung und einer strukturierten Notfallmappe schützt du deine Familie und sicherst den Zugriff auf dein Vermögen. Dieser Ratgeber zeigt dir, was du konkret tun musst.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Ohne Vollmacht ist dein Depot im Todesfall eingefroren — durchschnittlich 4–8 Wochen bis Erben Zugriff erhalten
- Ein Erbschein kostet je nach Nachlasswert bis zu mehrere hundert Euro und ist ohne Vollmacht zwingend erforderlich
- Transmortale Vollmacht: Berechtigt Bevollmächtigte, auch nach dem Tod auf das Depot zuzugreifen
- Erbschaftsteuer-Freibetrag für Ehepartner beträgt 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro
- Notfallmappe sollte mindestens einmal jährlich aktualisiert und sicher aufbewahrt werden
Was im Todesfall mit deinem Depot passiert — und warum das ein Problem ist
Viele Anleger denken, ihr Depot werde im Erbfall reibungslos an die Familie übergeben. Die Realität sieht anders aus: Ohne vorherige Regelungen gilt das Depot als Teil des Nachlasses und unterliegt dem deutschen Erbrecht. Das bedeutet zunächst: Nichts geht mehr. Kein Verkauf, keine Entnahme, keine Umschichtung — selbst wenn die Märkte crashen und die Erben dringend handeln müssten. Das Depot wird eingefroren, bis die Rechtsnachfolge eindeutig geklärt ist.
Der erste Schritt für Erben ist in der Regel die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht. Dieser Prozess dauert im Durchschnitt vier bis acht Wochen — in komplizierteren Fällen mit mehreren Erben oder unklarer Erbfolge auch deutlich länger. Die Gebühren für den Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert: Bei einem Depot von 100.000 Euro sind das rund 300 bis 400 Euro, bei 300.000 Euro können es über 1.000 Euro werden. Hinzu kommen Notarkosten, falls die Vollmacht beglaubigt werden muss, und potenziell Anwaltskosten bei Streitigkeiten unter Erben.
Besonders kritisch: In der Zeit der Ungewissheit laufen ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Sparpläne möglicherweise weiter, Dividenden werden gutgeschrieben, die VorabpauschaleWas ist Vorabpauschale?Jährliche Mini-Steuer auf Fondsgewinne in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie NICHT an — ein Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot.
Mehr erfahren → wird zum Jahresstart fällig — und niemand kann reagieren. Wer jetzt nicht vorsorgt, hinterlässt seinen Liebsten ein bürokratisches Erbe, das Nerven, Zeit und Geld kostet.
Depotvollmacht: Die drei wichtigsten Arten im Überblick
Nicht alle Vollmachten sind gleich. Je nach Zeitpunkt der Wirksamkeit und Umfang der Befugnisse unterscheidet man drei relevante Typen für Anleger. Das Verständnis dieser Unterschiede ist entscheidend, um die richtige Lösung für die eigene Situation zu wählen.
| Vollmachtsart | Gilt zu Lebzeiten | Gilt nach dem Tod | Formerfordernis | Kosten |
|---|---|---|---|---|
| Einfache Depotvollmacht | ✓ Ja | ✗ Nein (erlischt) | Bankformular | Kostenlos |
| Transmortale Vollmacht | ✓ Ja | ✓ Ja | Notarielle Beglaubigung empfohlen | 30–200 Euro |
| Postmortale Vollmacht | ✗ Nein | ✓ Ja | Schriftform, Beglaubigung empfohlen | 30–200 Euro |
| Vorsorgevollmacht (allgemein) | ✓ Ja (bei Bedarf) | Optional | Notarielle Beurkundung möglich | 70–500 Euro |
Die transmortale Vollmacht ist für die meisten Anleger die praktischste Lösung: Sie gilt sowohl zu Lebzeiten — etwa wenn du handlungsunfähig wirst — als auch nach deinem Tod. Dein Bevollmächtigter kann damit sofort auf das Depot zugreifen, ohne auf einen Erbschein zu warten. Wichtig: Die meisten Banken und Broker verlangen dafür ihr hauseigenes Formular. Ein selbst formuliertes Dokument wird häufig abgelehnt. Informiere dich also direkt beim jeweiligen Anbieter — ob Trade Republic, Scalable Capital, comdirect oder DKB — welche Formulare akzeptiert werden.
Die Notfallmappe für Anleger: Was unbedingt rein muss
Eine Notfallmappe ist kein bürokratischer Luxus, sondern die wichtigste Vorsorge, die du deiner Familie hinterlassen kannst. Sie gibt deinen Hinterbliebenen sofort alle Informationen, die sie benötigen — und erspart ihnen wochenlange Recherche in einem emotional ohnehin belastenden Moment. Für Anleger mit einem Wertpapierdepot braucht die Mappe eine besondere Tiefe, die über die üblichen Kontodaten hinausgeht.
Zum Pflichtinhalt gehören: eine vollständige Liste aller Depots mit Broker-Name, Depot- und Kontonummer sowie dem ungefähren aktuellen Wert. Ergänze jede Position mit der zugehörigen ISIN — also der zwölfstelligen internationalen Wertpapierkennnummer — damit deine Erben die Papiere eindeutig identifizieren können. Besonders wichtig sind die steuerlichen Anschaffungskosten jeder Position: Diese Daten brauchen Erben beim späteren Verkauf, um die korrekte Abgeltungssteuer zu berechnen. Ohne diese Angaben setzt das Finanzamt oft den ungünstigsten Wert an.
Darüber hinaus sollte die Mappe enthalten: bestehende Sparpläne mit Betrag und Rhythmus, eingerichtete Freistellungsaufträge und bei welcher Bank sie hinterlegt sind, alle relevanten Login-Daten (verschlüsselt oder in einem Passwortmanager mit Zugangshinweis), die Originale oder beglaubigte Kopien aller Vollmachten sowie die Kontaktdaten deines Steuerberaters. Wenn du ein Kinderdepot führst, gehören auch diese Informationen in die Mappe.
Steuerliche Fallstricke beim Depoterbfall
Der Erbe tritt steuerlich in die Fußstapfen des Erblassers — zumindest teilweise. Das bedeutet: Die aufgelaufenen Kursgewinne des Erblassers werden beim Erben nicht auf null gesetzt. Verkauft der Erbe die geerbten ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Anteile, fällt Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (also effektiv 26,375 Prozent) auf die gesamte Wertsteigerung seit dem ursprünglichen Kauf des Erblassers an — nicht nur auf den Zuwachs nach dem Erbfall.
Zusätzlich zur Abgeltungssteuer kann Erbschaftsteuer anfallen. Entscheidend sind die persönlichen Freibeträge: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von jeweils 400.000 Euro, Enkel von 200.000 Euro und alle anderen Personen — also auch unverheiratete Lebenspartner — lediglich 20.000 Euro. Dieser niedrige Freibetrag für nichteheliche Partner wird oft unterschätzt: Wer ein Depot von 150.000 Euro an den unverheirateten Partner vererbt, löst eine steuerpflichtige Erbschaft von 130.000 Euro aus, die mit 30 Prozent besteuert wird — also 39.000 Euro Erbschaftsteuer.
Die VorabpauschaleWas ist Vorabpauschale?Jährliche Mini-Steuer auf Fondsgewinne in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie NICHT an — ein Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot.
Mehr erfahren → für thesaurierende ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren → spielt ebenfalls eine Rolle: Sie wird zum 2. Januar eines jeden Jahres für das Vorjahr fällig und richtet sich nach dem Basiszins der Deutschen Bundesbank. Im Jahr 2025 lag der Basiszins bei 2,29 Prozent. Wenn der Erblasser zum Jahreswechsel stirbt, können Erben mit einer offenen Vorabpauschale-Forderung konfrontiert werden, für die sie haften. Eine gute Dokumentation hilft dabei, solche Überraschungen zu vermeiden. Mehr dazu im Artikel zur Vorabpauschale.
Gemeinschaftsdepot als Alternative zur Vollmacht
Eine weitverbreitete, aber oft missverstandene Option ist das Gemeinschaftsdepot. Dabei führen zwei Personen — häufig Ehepartner — ein gemeinsames Depot. Es gibt zwei Varianten: das Oder-Depot, bei dem jeder Partner allein handeln darf, und das Und-Depot, bei dem beide Partner gemeinsam entscheiden müssen. Für die Erbfallplanung ist das Oder-Depot deutlich praktischer, da der überlebende Partner sofort handlungsfähig bleibt.
Der wichtige Vorteil: Bei einem Oder-Depot kann der überlebende Partner das Depot ohne Erbschein und ohne Verzögerung weiterführen. Er ist Miteigentümer der Wertpapiere — das unterscheidet sich fundamental vom Erben eines Einzeldepots. Allerdings hat das Gemeinschaftsdepot auch Nachteile: Beide Partner haften für Verbindlichkeiten, und steuerlich können Komplikationen entstehen, wenn einer der Partner Kapital einbringt, das dem anderen nicht gehört. Außerdem gilt: Schenkungssteuer kann fällig werden, wenn ein Partner erheblich mehr einzahlt als der andere.
Für die Altersvorsorge und den langfristigen Vermögensaufbau lohnt es sich, das Gemeinschaftsdepot mit einer transmortalen Vollmacht zu kombinieren — so bist du auf alle Szenarien vorbereitet. Mehr zur steuerlichen Optimierung deines Depots findest du im Artikel zu ETF-Depot-Steuern.
Schritt-für-Schritt: So setzt du deine Vorsorge jetzt um
Die gute Nachricht: Du kannst die wichtigsten Maßnahmen in einem einzigen Nachmittag erledigen. Beginne mit einer Bestandsaufnahme: Liste alle deine Depots, Broker und den ungefähren Wert auf. Notiere für jede Position die ISIN und den steuerlichen Einstandskurs — diese Informationen findest du in deinem Jahressteuerbescheinigung oder im Depot-Bereich deines Brokers.
Kontaktiere anschließend deinen Broker und frage nach dem Formular für eine transmortale Vollmacht. Bei vielen Neobrokern geht das per E-Mail oder über den Chat-Support. Fülle das Formular aus, bestimme einen konkreten Bevollmächtigten und lass die Vollmacht — wenn dein Broker es verlangt — notariell beglaubigen. Die Beglaubigung kostet in der Regel 30 bis 70 Euro und ist gut angelegtes Geld.
Erstelle parallel deine Notfallmappe. Du kannst dafür eine einfache Word-Datei oder einen verschlüsselten PDF-Tresor nutzen — wichtig ist, dass deine Vertrauensperson weiß, wo sie zu finden ist und wie sie Zugang bekommt. Ergänze die Mappe mit deinem Testament oder Hinweisen auf einen Erbvertrag. Lege einen jährlichen Termin — zum Beispiel jeweils am Jahreswechsel, wenn du ohnehin deinen Freistellungsauftrag überprüfst — fest, um alle Dokumente zu aktualisieren.
Wenn du unsicher bist, wie gut du für das Alter aufgestellt bist, nutze den Altersvorsorgedepot-Rechner auf dieser Seite. Er zeigt dir, wie sich dein aktuelles Depot bis zur Rente entwickeln könnte — und macht deutlich, welches Vermögen du letztlich absichern und vererben möchtest. Denn je größer das Depot, desto wichtiger ist eine sorgfältige Nachlassplanung. Weitere Grundlagen zum Depotaufbau findest du im Artikel zur Diversifikation und zur 4-Prozent-Regel für die Entnahmephase.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem ETF-Depot, wenn ich sterbe?
Dein Depot geht automatisch in den Nachlass über und wird Teil der Erbmasse. Die Erben müssen zunächst einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen — das kostet je nach Depotwert mehrere Hundert bis über tausend Euro und dauert häufig vier bis acht Wochen. Während dieser Zeit ist das Depot eingefroren: Keine Verkäufe, keine Käufe, keine Entnahmen. Bei einem Depot im Wert von 100.000 Euro und mehreren Erben kann die Abwicklung ohne Vorsorge schnell drei bis sechs Monate dauern. Eine Depotvollmacht über den Tod hinaus oder ein gemeinschaftliches Depot können diesen Prozess erheblich beschleunigen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Depotvollmacht und einer Vorsorgevollmacht?
Eine Depotvollmacht berechtigt eine bestimmte Person, das Depot zu verwalten — Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen oder Geld zu entnehmen. Sie gilt nur für das Depot bei einer bestimmten Bank oder einem Broker. Eine Vorsorgevollmacht ist umfassender: Sie regelt alle finanziellen, gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten und ersetzt im Ernstfall eine Betreuung durch das Gericht. Beide Vollmachten können gleichzeitig existieren und ergänzen sich. Für Anleger mit größeren Depots empfiehlt sich beides: die Depotvollmacht beim Broker einrichten und die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen lassen. Die notarielle Beglaubigung kostet je nach Vermögen zwischen 70 und 500 Euro.
Wie richte ich eine Depotvollmacht über den Tod hinaus ein?
Du musst deinem Broker oder deiner Bank ein ausgefülltes Vollmachtsformular einreichen. Bei Neobrokern wie Trade Republic oder Scalable Capital gibt es dafür spezifische Formulare, die du im Kundenbereich herunterladen oder per E-Mail anfordern kannst. Wichtig: Die Vollmacht muss ausdrücklich als "transmortale Vollmacht" oder "über den Tod hinaus geltend" formuliert sein. Eine einfache Kontovollmacht erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers. Für die Rechtssicherheit empfiehlt sich eine notarielle Beglaubigung, die verhindert, dass Banken die Vollmacht anzweifeln. Die Kosten dafür liegen in der Regel zwischen 30 und 70 Euro für eine einfache Beglaubigung.
Was gehört in eine Notfallmappe für Anleger?
Eine Notfallmappe für Anleger sollte mindestens folgende Dokumente enthalten: eine Liste aller Depots mit Broker-Name, Depotnummer und Zugangsdaten (verschlüsselt oder in einem Tresor), die Depotvollmacht und Vorsorgevollmacht im Original, eine Aufstellung aller ETF-Positionen mit ISIN, aktuellem Wert und steuerlichen Anschaffungskosten, Informationen zu bestehenden Sparplänen und Freistellungsaufträgen sowie Kontaktdaten des Steuerberaters. Ebenfalls wichtig: Zugangsdaten für das Online-Banking und E-Mail-Konto, da viele Broker nur per E-Mail kommunizieren. Die Mappe sollte an einem sicheren, bekannten Ort aufbewahrt und mindestens einmal jährlich aktualisiert werden.
Müssen Erben Steuern auf geerbte ETF-Anteile zahlen?
Ja, aber differenziert: Die Erbschaftsteuer fällt an, wenn der geerbte Betrag die persönlichen Freibeträge übersteigt — für Ehepartner sind das 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro, für Enkel 200.000 Euro und für andere Personen nur 20.000 Euro. Die thesaurierten Gewinne und aufgelaufenen Wertsteigerungen im Depot werden zunächst nicht sofort besteuert. Erst wenn die Erben die ETF-Anteile verkaufen, fällt Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag an — allerdings auf Basis der ursprünglichen Anschaffungskosten des Erblassers, nicht des Wertes zum Todeszeitpunkt. Eine gute Dokumentation der steuerlichen Einstandskurse ist daher für Erben essenziell.