Elterngeld und Rente
Was Kindererziehungszeiten für die Rente bringen - und was viele vergessen.
Eltern in Deutschland haben ein besonderes Rentenrecht: Kindererziehungszeiten werden als Rentenbeitragszeiten angerechnet. Das ist positiv - aber die Details sind komplizierter als viele denken. Wie viele Entgeltpunkte gibt es wirklich? Und was bringt das konkret?
Kindererziehungszeiten: Was die DRV anrechnet
Für jedes Kind werden 3 Jahre Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Diese 3 Jahre werden bewertet wie ein durchschnittlicher Verdienst - also 1 Entgeltpunkt pro Jahr.
Konkret: Drei Kinder = 9 Jahre Kindererziehungszeiten = 9 Entgeltpunkte. Bei einem Rentenwert von 40,79 EUR/Punkt: ca. 367 EUR monatliche Rente mehr - lebenslang. Das ist erheblich und wird oft unterschätzt.
Wer bekommt die Punkte? In der Regel die Mutter - aber Väter können sie beantragen wenn sie hauptsächlich erzogen haben. Beide Elternteile können die Punkte nicht gleichzeitig erhalten; sie müssen sich entscheiden.
Elternzeit vs. Kindererziehungszeit: Wichtiger Unterschied
Kindererziehungszeit: Die ersten 3 Jahre nach der Geburt. Wird automatisch gutgeschrieben wenn du in Deutschland gelebt und das Kind erzogen hast. Gibt 1 EP pro Jahr.
Berücksichtigungszeiten (Kinderberücksichtigungszeiten): Von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr des Kindes können weitere "Berücksichtigungszeiten" angerechnet werden. Diese erhöhen die Rente nicht direkt, helfen aber bei anderen Rentenberechnungen (z.B. Erwerbsminderungsrente).
Elternzeit (gesetzlich): Wenn du während der Elternzeit nicht arbeitest und keinen Arbeitgeber hast: Diese Zeit zählt als Kindererziehungszeit (3 Jahre) und gibt die entsprechenden Punkte. Wenn du in Teilzeit während der Elternzeit arbeitest: Bekommst du Punkte für das tatsächliche Einkommen plus die Kindererziehungszeit wird entsprechend angerechnet.
Elterngeld: Kein Rentenbeitrag direkt
Das Elterngeld selbst ist keine sozialversicherungspflichtige Einnahme - du zahlst während des Elterngeldbezugs keine Rentenbeiträge auf das Elterngeld. Aber: Die Kindererziehungszeit läuft parallel und gibt die Entgeltpunkte.
Wichtig zu wissen: Wer sehr hoch verdient hat und dann Elterngeld bezieht, verliert die "hohen" Entgeltpunkte der Vollzeitarbeit während dieser Zeit - bekommt aber immer 1 EP pro Jahr Kindererziehungszeit. Bei einem bisherigen Verdienst von 2,0 EP/Jahr (hohes Einkommen) ist das ein Verlust von 1,0 EP pro Jahr Elternzeit - bei 1,5 EP/Jahr Verdienst: 0,5 EP Verlust.
Muss ich etwas beantragen?
Die Kindererziehungszeiten werden von der Deutschen Rentenversicherung automatisch erfasst - du musst nichts extra beantragen. Aber: Prüfe deinen Versicherungsverlauf (online unter rentenversicherung.de) ob die Zeiten korrekt eingetragen sind. Manchmal fehlen sie oder sind falsch zugeordnet.
Wenn du im Ausland gelebt hast als das Kind geboren wurde: Dann muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Auslandskindererziehungszeiten werden unter bestimmten Bedingungen ebenfalls angerechnet.
Altersvorsorgedepot während der Elternzeit
Das Altersvorsorgedepot ab 2027 hat eine besondere Regel für Eltern: Die Kinderzulage (300 Euro/Kind/Jahr) gibt es auch dann, wenn die Einzahlungen reduziert werden oder kurz pausieren. Die Kinderzulage läuft bis zum 18. Lebensjahr des Kindes - unabhängig von eigenem Einkommen.
Konkret: Wer drei Kinder hat und im AVD spart, bekommt 3 x 300 = 900 Euro/Jahr Kinderzulage. Das ist ein erheblicher Anreiz gerade für Familien mit niedrigem Einkommen in der Elternzeit.
Was Frauen in Elternzeit konkret tun sollten
- Versicherungsverlauf prüfen: Kindererziehungszeiten korrekt eingetragen? Online unter rentenversicherung.de
- Freiwillige Beiträge erwägen: Wer die Entgeltpunkte aus Vollzeitarbeit nicht verlieren will: Kann freiwillig Rentenbeiträge einzahlen um den Unterschied auszugleichen
- ETF-Sparplan nicht unterbrechen: Auch in der Elternzeit monatlich investieren - selbst 50 Euro bleiben wertvoll
- Kinderzulage ab 2027 sichern: AVD eröffnen und Kinderzulage beantragen
Fazit: Kindererziehungszeiten sind wertvoller als viele denken
3 Entgeltpunkte pro Kind, bewertet mit je 40,79 EUR/Monat Rente: Das sind ca. 122 EUR mehr Rente pro Kind — lebenslang. Bei drei Kindern: ca. 367 EUR extra. Das ist eine erhebliche staatliche Anerkennung von Erziehungsarbeit. Wer trotzdem eine Rentenlücke hat: Das Altersvorsorgedepot ab 2027 mit Kinderzulage ist der nächste Schritt.
Häufige Fragen
Zählt Elterngeld für die Rentenversicherung?
Elterngeld selbst ist kein rv-pflichtiges Einkommen — es zahlt keine GRV-Beiträge. Aber: Kindererziehungszeiten (KEZ) werden unabhängig vom Elterngeld automatisch in der GRV als Pflichtbeitragszeiten angerechnet. 3 Jahre KEZ pro Kind = ca. 3 Rentenpunkte pro Kind (Wert 2026: ca. 122 EUR/Monat Rente pro Kind (3 Punkte x 40,79 EUR)). Das Elterngeld selbst erhöht die GRV-Rente nicht, die KEZ schon.
Wie berechnet sich der AVD-Mindesteigenbeitrag in der Elternzeit?
Während Elternzeit ohne eigenes Erwerbseinkommen: Elterngeld ist kein rv-pflichtiges Einkommen. Das Vorjahreseinkommen (letzte Vollzeitbeschäftigung) ist die Basis für den Mindesteigenbeitrag im Elternzeitjahr. Bei komplettem Elternjahr (Wechsel im Basisjahr): Sockelbetrag von 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) genügt für volle Grundzulage. Kinderzulage läuft weiter. In der Elternzeit: AVD auf den Sockelbeitrag (60 EUR/Jahr) reduzieren, Förderung bleibt voll erhalten.
Was ist die beste Vorsorgestrategie für Eltern in der Elternzeit?
Vier Punkte: 1) AVD auf den Sockelbeitrag (5 EUR/Monat = 60 EUR/Jahr) senken — volle Grundzulage + Kinderzulage bleibt. 2) GRV-Ansprüche durch Kindererziehungszeiten laufen lassen (automatisch). 3) Freies ETF-Depot pausieren wenn Budget eng. 4) Nach Ende der Elternzeit: AVD-Beitrag schrittweise auf den SA-Förderhöchstbetrag (1.800 EUR/Jahr = 150 EUR/Monat) erhöhen. Die Elternzeit ist eine temporäre Phase — das AVD-Depot wächst durch den bisherigen Kapitalstock weiter, auch wenn keine neuen Beiträge fließen.
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