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Elterngeld und Rente

Was Kindererziehungszeiten für die Rente bringen - und was viele vergessen.

Elterngeld Rente Kindererziehungszeiten

Eltern in Deutschland haben ein besonderes Rentenrecht: Kindererziehungszeiten werden als Rentenbeitragszeiten angerechnet. Das ist positiv - aber die Details sind komplizierter als viele denken. Wie viele Entgeltpunkte gibt es wirklich? Und was bringt das konkret?

Kindererziehungszeiten: Was die DRV anrechnet

Fuer jedes Kind werden 3 Jahre Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Diese 3 Jahre werden bewertet wie ein durchschnittlicher Verdienst - also 1 Entgeltpunkt pro Jahr.

Konkret: Drei Kinder = 9 Jahre Kindererziehungszeiten = 9 Entgeltpunkte. Bei einem Rentenwert von 42 Euro/Punkt: 378 Euro monatliche Rente mehr - lebenslang. Das ist erheblich und wird oft unterschaetzt.

Wer bekommt die Punkte? In der Regel die Mutter - aber Vaeter koennen sie beantragen wenn sie hauptsaechlich erzogen haben. Beide Elternteile koennen die Punkte nicht gleichzeitig erhalten; sie muessen sich entscheiden.

Elternzeit vs. Kindererziehungszeit: Wichtiger Unterschied

Kindererziehungszeit: Die ersten 3 Jahre nach der Geburt. Wird automatisch gutgeschrieben wenn du in Deutschland gelebt und das Kind erzogen hast. Gibt 1 EP pro Jahr.

Beruecksichtigungszeiten (Kinderberuecksichtigungszeiten): Von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr des Kindes koennen weitere "Beruecksichtigungszeiten" angerechnet werden. Diese erhoehen die Rente nicht direkt, helfen aber bei anderen Rentenberechnungen (z.B. Erwerbsminderungsrente).

Elternzeit (gesetzlich): Wenn du waehrend der Elternzeit nicht arbeitest und keinen Arbeitgeber hast: Diese Zeit zaehlt als Kindererziehungszeit (3 Jahre) und gibt die entsprechenden Punkte. Wenn du in Teilzeit waehrend der Elternzeit arbeitest: Bekommst du Punkte fuer das tatsaechliche Einkommen plus die Kindererziehungszeit wird entsprechend angerechnet.

Elterngeld: Kein Rentenbeitrag direkt

Das Elterngeld selbst ist keine sozialversicherungspflichtige Einnahme - du zahlst waehrend des Elterngeldbezugs keine Rentenbeitraege auf das Elterngeld. Aber: Die Kindererziehungszeit laeuft parallel und gibt die Entgeltpunkte.

Wichtig zu wissen: Wer sehr hoch verdient hat und dann Elterngeld bezieht, verliert die "hohen" Entgeltpunkte der Vollzeitarbeit waehrend dieser Zeit - bekommt aber immer 1 EP pro Jahr Kindererziehungszeit. Bei einem bisherigen Verdienst von 2,0 EP/Jahr (hohes Einkommen) ist das ein Verlust von 1,0 EP pro Jahr Elternzeit - bei 1,5 EP/Jahr Verdienst: 0,5 EP Verlust.

Muss ich etwas beantragen?

Die Kindererziehungszeiten werden von der Deutschen Rentenversicherung automatisch erfasst - du musst nichts extra beantragen. Aber: Pruefe deinen Versicherungsverlauf (online unter rentenversicherung.de) ob die Zeiten korrekt eingetragen sind. Manchmal fehlen sie oder sind falsch zugeordnet.

Wenn du im Ausland gelebt hast als das Kind geboren wurde: Dann muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Auslandskindererziehungszeiten werden unter bestimmten Bedingungen ebenfalls angerechnet.

Altersvorsorgedepot waehrend der Elternzeit

Das Altersvorsorgedepot ab 2027 hat eine besondere Regel fuer Eltern: Die Kinderzulage (300 Euro/Kind/Jahr) gibt es auch dann, wenn die Einzahlungen reduziert werden oder kurz pausieren. Die Kinderzulage laeuft bis zum 18. Lebensjahr des Kindes - unabhaengig von eigenem Einkommen.

Konkret: Wer drei Kinder hat und im AVD spart, bekommt 3 x 300 = 900 Euro/Jahr Kinderzulage. Das ist ein erheblicher Anreiz gerade fuer Familien mit niedrigem Einkommen in der Elternzeit.

Was Frauen in Elternzeit konkret tun sollten

  • Versicherungsverlauf pruefen: Kindererziehungszeiten korrekt eingetragen? Online unter rentenversicherung.de
  • Freiwillige Beitraege erwaegen: Wer die Entgeltpunkte aus Vollzeitarbeit nicht verlieren will: Kann freiwillig Rentenbeitraege einzahlen um den Unterschied auszugleichen
  • ETF-Sparplan nicht unterbrechen: Auch in der Elternzeit monatlich investieren - selbst 50 Euro bleiben wertvoll
  • Kinderzulage ab 2027 sichern: AVD eroeffnen und Kinderzulage beantragen

Fazit: Kindererziehungszeiten sind wertvoller als viele denken

3 Entgeltpunkte pro Kind, bewertet mit je 42 Euro/Monat Rente: Das sind 126 Euro mehr Rente pro Kind - lebenslang. Bei drei Kindern: 378 Euro extra. Das ist eine erhebliche staatliche Anerkennung von Erziehungsarbeit. Wer trotzdem eine Rentenkluecke hat: Das Altersvorsorgedepot ab 2027 mit Kinderzulage ist der naechste Schritt.

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