Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Wenn ein Arbeitnehmer auf Teile seines Bruttogehalts verzichtet und dieses in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) fließt (Entgeltumwandlung), muss der Arbeitgeber mindestens 15% dieser Summe als Zuschuss obendrauf legen. Das ist Pflicht — kein freiwilliger Bonus. Und viele Arbeitnehmer nutzen ihn nicht.
Wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert
Bei der Entgeltumwandlung verzichtet man auf Bruttogehalt das direkt in eine bAV-Versicherung oder Pensionskasse fließt. 2026 steuerfreier Maximalbetrag: 3.624 EUR/Jahr (302 EUR/Monat). Der Vorteil: Keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben auf diesen Teil des Gehalts.
Der 15% Arbeitgeberzuschuss: Wie er funktioniert
Beispiel: 200 EUR/Monat Entgeltumwandlung:
- Eigener Beitrag: 200 EUR/Monat
- Arbeitgeberzuschuss (mindestens 15%): 30 EUR/Monat
- Gesamtbeitrag in bAV: 230 EUR/Monat
Viele Arbeitgeber zahlen mehr als 15% — bis zu 50% oder sogar Matching (jeder Euro eigener Beitrag wird verdoppelt). Immer im Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung nachschauen.
Vorteile und Nachteile der bAV
| Aspekt | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Steuer/Sozialabgaben | Jetzt keine Lohnsteuer und SV-Beiträge | Im Rentenalter: volle Besteuerung als Einkommen |
| Arbeitgeberzuschuss | Mindestens 15% gratis | Nur bei Entgeltumwandlung |
| Flexibilität | — | Kapital gebunden bis Rentenalter |
| KV-Beiträge im Alter | — | Auf bAV-Leistungen fallen KV-Beiträge an (GKV: ca. 18-19%) |
| Portabilität | Teilweise übertragbar | Bei Arbeitgeberwechsel kompliziert |
Wann die bAV sich wirklich lohnt
Die bAV lohnt sich besonders wenn:
- Der Arbeitgeber mehr als 15% Zuschuss zahlt (Matching-Modelle)
- Hoher Grenzsteuersatz jetzt (42%+) und niedrigerer im Rentenalter erwartet
- Das angebotene bAV-Produkt günstig und ETF-basiert ist (Direct Insurance, Pensionskassen mit ETF-Option)
Die bAV lohnt sich weniger wenn:
- Nur 15% Zuschuss, hoch kostenintensives Versicherungsprodukt
- Niedriger Grenzsteuersatz jetzt (Berufseinsteiger unter 30.000 EUR Jahreseinkommen)
- GKV-versichert und hohe Rente erwartet (Krankenkassenbeiträge auf bAV-Leistungen fressen Rendite)
Faustregel: Immer den Zuschuss mitnehmen
Auch wenn die bAV nicht optimal ist: Den Arbeitgeberzuschuss sollte man immer mitnehmen. Selbst bei einem schwachen bAV-Produkt macht ein 15-30% Zuschuss auf jeden Euro einzahlbaren Betrag die Gesamtrendite fast immer positiv — der Zuschuss ist sofort 15-30% Rendite.
Fazit: bAV als Zuschuss-Mitnahme, ETF-Depot als Kern
Die optimale Strategie für die meisten Arbeitnehmer: So viel in die bAV einzahlen dass man den vollen Arbeitgeberzuschuss bekommt — nicht mehr. Den Rest (freien Sparanteil) in ein ETF-Depot mit globalem Aktien-ETF investieren. Die bAV nimmt den Zuschuss mit, das ETF-Depot liefert Flexibilität und historisch bessere Nettorendite als die meisten bAV-Versicherungen.