Zum Inhalt springen
×

Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

Depot-Vergleich
Scalable, DKB, Trade Republic & mehr
Was ist das? Einfach erklärt Rechner Was bekomme ich? Förderungs-Check Bin ich dabei? Anbieter Wer bietet es an? Demo-Depot Virtuell investieren Muster-Depot ETF-Empfehlungen
Kostenlos anmelden
Sprache:
Altersvorsorgedepot für Ehepaare

Ehepaare — Das Wichtigste

  • Depots pro Paar 2 separate Depots möglich
  • GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
    Mehr erfahren →
    pro Paar 2 x 540 EUR = 1.080 EUR/Jahr
  • Mittelbare Förderung auch für nicht-PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
    Mehr erfahren →
    en Partner
  • SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
    Mehr erfahren →
    bis 1.800 EUR pro Person absetzbar
  • Zusammenveranlagung höhere Steuerersparnis möglich

Warum Ehepaare zwei Depots eröffnen sollten

Das Altersvorsorgedepot ist personengebunden. Jeder Partner benötigt sein eigenes Depot, um die volle Förderung zu erhalten. Die gute Nachricht: Beide Partner bekommen jeweils die GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren →
von bis zu 540 EUR. Das sind zusammen 1.080 EUR pro Jahr — allein durch Zulagen, ohne einen Cent Eigenkapital zu rechnen.

Doppelte Grundzulage für Ehepaare nutzen

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Partner unmittelbar förderberechtigt ist, also PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren →
in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der andere Partner kann über die sogenannte mittelbare Förderung trotzdem die volle Zulage erhalten. Dazu später mehr.

Rechenbeispiel: Doppelverdiener, 45.000 EUR + 35.000 EUR, keine Kinder

PositionPartner A (45.000 EUR)Partner B (35.000 EUR)Gesamt
Bruttoeinkommen/Jahr45.000 EUR35.000 EUR80.000 EUR
Sockelbeitrag (einkommensunabhängig)60 EUR/Jahr60 EUR/Jahr108 EUR/Jahr
SA-Optimaler Eigenbeitrag1.260 EUR/Jahr1.260 EUR/Jahr2.520 EUR/Jahr
Eigenbeitrag/Monat (SA-optimal)105 EUR105 EUR210 EUR
GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren →
/Jahr
540 EUR540 EUR1.080 EUR
Im Depot/Jahr (SA-optimal)1.800 EUR1.800 EUR3.600 EUR
Förderquote (nur Zulagen)43%43%43%

Beide Partner sind pflichtversichert. Ohne Kinder. Förderquote bezieht sich nur auf Zulagen (Steuerersparnis kommt zusätzlich).

Zusammen landen bis zu 3.600 EUR pro Jahr in den Depots bei SA-optimaler Einzahlung (je 105 EUR/Monat). Aber das ist nur die Zulagen-Seite. Bei Zusammenveranlagung kommt der SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →
hinzu, der bei diesem Einkommensniveau oft attraktiver ist als die reine Zulage.

Steuerklassen-Optimierung: III/V vs. IV/IV

Die Steuerklassenkombination beeinflusst nicht direkt die Zulagenhöhe, aber die Steuererstattung über den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →
. Bei der GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
Mehr erfahren →
rechnet das Finanzamt ohnehin mit dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen. Entscheidend ist der gemeinsame GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
Mehr erfahren →
.

Bei 80.000 EUR Gemeineinkommen liegt der GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
Mehr erfahren →
bei ca. 35-37%. Der SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →
von bis zu 3.600 EUR (2 x 1.800 EUR) kann dann eine Steuerersparnis von 1.250-1.300 EUR bringen — deutlich mehr als die reinen Zulagen von 1.080 EUR. Die GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
Mehr erfahren →
erkennt das automatisch und gewährt die höhere Erstattung.

Steuervorteile beim Altersvorsorgedepot für Ehepaare

Mittelbare Förderung: Wenn ein Partner nicht pflichtversichert ist

Nicht jeder Ehepartner ist automatisch PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren →
. Typische Fälle: Ein Partner ist selbständig ohne Rentenversicherungspflicht, Privatier, oder nicht erwerbstätig. In diesen Fällen greift die mittelbare Förderung.

Voraussetzung: Der andere Partner ist unmittelbar förderberechtigt (also PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren →
) und hat ein eigenes Depot. Der mittelbar geförderte Partner eröffnet ebenfalls ein Depot und zahlt den Sockelbeitrag von 60 EUR/Jahr ein. Dafür erhält er die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren →
— ohne selbst rentenversicherungspflichtig zu sein.

KonstellationPartner A (Angestellt)Partner B (Selbständig)
FörderberechtigungUnmittelbarMittelbar (über Partner A)
Eigener Sockelbeitrag (für volle GZ)60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat)60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat)
GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren →
540 EUR540 EUR
SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →
Ja (bis 3.600 EUR)Nein

Mittelbar Berechtigte erhalten die Zulage, können aber keinen eigenen Sonderausgabenabzug geltend machen.

KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →
bei Ehepaaren: Wem zuordnen?

Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →
von 300 EUR pro Kind wird standardmäßig dem Elternteil zugeordnet, der das Kindergeld erhält — in der Regel die Mutter. Ihr könnt die Zuordnung aber ändern lassen, wenn es steuerlich oder fördertechnisch vorteilhafter ist.

Faustregel: Ordne die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →
dem Partner mit dem niedrigeren Einkommen zu. Dadurch sinkt der für SA-Maximum nötige Eigenbeitrag (da Kinderzulage zum SA-Förderhöchstbetrag zählt), und die relative Förderquote steigt. Details dazu findest du im Ratgeber Kinderzulage-Zuordnung.

Vorteile für Ehepaare

  • Doppelte GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
    Mehr erfahren →
    : 1.080 EUR/Jahr
  • Mittelbare Förderung für nicht-pflichtversicherten Partner
  • Zusammenveranlagung maximiert SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
    Mehr erfahren →
  • Flexible KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
    Mehr erfahren →
    -Zuordnung
  • Zwei unabhängige Depots = zwei getrennte Vermögen

Nachteile und Risiken

  • Höhere Sockelbeiträge bei hohem Gemeineinkommen
  • Mittelbare Förderung ohne eigenen Steuerabzug
  • Bei Scheidung: Depots werden aufgeteilt (Versorgungsausgleich)
  • Beide Partner müssen sich separat um DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
    Mehr erfahren →
    kümmern
  • Kapital bis 67 gebunden (FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
    Mehr erfahren →
    e Entnahme)

Langfristprognose: 30 Jahre, Doppelverdiener, 2 Kinder

Annahme: Partner A 45.000 EUR, Partner B 35.000 EUR, 2 Kinder (KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →
bei Partner B). ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →
-Depot mit 6% p.a., MSCI WorldWas ist MSCI World?Aktienindex mit über 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern. Durchschnittliche Rendite seit 1970: ca. 7% pro Jahr. Der Klassiker für ETF-Sparpläne.
Mehr erfahren →
-basiert, 30 Jahre Laufzeit.

PositionPartner APartner BGesamt
Eigene Einzahlungen (30 J.)24.300 EUR3.600 EUR27.900 EUR
Zulagen (30 J., geschätzt)16.200 EUR30.600 EUR46.800 EUR
Endkapital (6% p.a.)ca. 110.000 EURca. 95.000 EURca. 205.000 EUR

Vereinfacht. Kinderzulage nur bis Kind 25. Steuererstattungen nicht reinvestiert. Reale Werte können abweichen.

Über 200.000 EUR Altersvorsorge-Kapital als Paar — zusätzlich zur gesetzlichen Rente und anderen Ersparnissen. Der Steuereffekt durch den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →
kommt noch obendrauf: über 30 Jahre summiert sich das auf weitere 40.000-50.000 EUR Ersparnis, die ihr anderweitig investieren könnt.

Anlage AV für Ehepaare: So trägt ihr es ein

Bei Zusammenveranlagung gibt jeder Partner eine eigene Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
Mehr erfahren →
ab. Die Daten werden größtenteils automatisch vom Depotanbieter ans BZStWas ist BZSt?Bundeszentralamt für Steuern — die Behörde, die die Zulagen verwaltet und an die Depotanbieter auszahlt. Zertifiziert auch die Anbieter. übermittelt. Achtet darauf, dass beide Partner ihre Beiträge korrekt angeben — nur so kann die GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
Mehr erfahren →
beide Depots berücksichtigen.

Rechnet eure doppelte Förderung durch

Gebt eure beiden Einkommen ein und seht sofort, wie viel Zulagen und Steuervorteile ihr als Paar erhaltet.

Zum Depot-Rechner

Weiterführende Ratgeber

Ehepartner-Förderung

Mittelbare Berechtigung, Mindestbeitrag und Sonderfälle für Ehepartner.

Depot für Familien

KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →
optimal zuordnen: Rechenbeispiele mit 2-3 Kindern.

Zulagen & Steuervorteile

GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren →
, KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →
, SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →
im Detail.

Depot nach Scheidung

Versorgungsausgleich, Depot-Aufteilung und was mit Zulagen passiert.

Steuererklärung: Anlage AV

Schritt für Schritt: So tragt ihr das Altersvorsorgedepot in die Steuer ein.

Weiterführend empfiehlt sich der Ratgeber Depot fuer Paare — Gemeinsames oder getrenntes Konto im Zugewinn?.

Häufige Fragen

Kann ein Ehepaar das Altersvorsorgedepot doppelt nutzen?

Ja - jeder Ehepartner kann ein eigenes Altersvorsorgedepot eröffnen. Doppelte Grundzulage (2x 540 EUR = 1.080 EUR/Jahr), doppelter Förderhöchstbetrag (2x 1.800 EUR = 3.600 EUR/Jahr). Für Ehepaare besonders attraktiv - die Kinderzulage (300 EUR/Kind/Jahr) wird zusätzlich gewährt.

Wie hoch ist die Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot?

Ab 2027 gesetzlich verankert: 300 EUR/Jahr pro Kind (mit Kindergeldberechtigung). Bei 2 Kindern: 600 EUR Kinderzulage + 540 EUR Grundzulage = 1.140 EUR jährliche staatliche Förderung pro Person. Zusätzlich Sonderausgabenabzug bis 1.800 EUR/Jahr.

Altersvorsorgedepot während der Elternzeit - sinnvoll?

Ja - auch in der Elternzeit Einzahlungen möglichst weiterführen. Zulage gibt es unabhängig von Erwerbsarbeit. Selbst 50 EUR/Monat halten die Förderung aufrecht und stärken den Zinseszins. Sparplan nicht pausieren.

Mehr zum Thema

Altersvorsorgedepot nach der Heirat

Nach der Heirat kannst du die mittelbare Förderung für deinen Ehepartner nutzen. Doppelte Zulagen, gemeinsame Strategie und Steuerklassen-Effekt erklärt.

Versorgungswerk + Altersvorsorgedepot

Ärzte, Anwälte und Architekten im Versorgungswerk können das Altersvorsorgedepot als Ergänzung nutzen. So kombinierst du beide optimal.

Aktienrente als Ehepaar

Aktienrente als Ehepaar: 2x Grundzulage, 2x Sonderausgabenabzug, Kinderzulage optimal verteilen..

Altersvorsorge nach der Hochzeit

Nach der Hochzeit die Altersvorsorge gemeinsam optimieren: Mittelbare Förderung, Steuerklassen-Effekt und gemeinsame Depot-Strategie für Ehepaare.

Das könnte dich auch interessieren

Was ist das Altersvorsorgedepot? 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge Wie viel sollte ich einzahlen? Altersvorsorgedepot-Rechner

Kostenloser Rechner:
Endkapital berechnen

Jetzt berechnen