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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Altersvorsorge als Single und als Ehepaar — Die wichtigsten Unterschiede

Ehepaare haben 2.000 EUR Sparerpauschbetrag, gegenseitige Hinterbliebenenrente und steuerliche Vorteile. Singles müssen alles alleine absichern. Wer hat die besseren Karten?

Altersvorsorge Single Ehepaar Vergleich Unterschiede

Ob Single oder Ehepaar — die Altersvorsorge funktioniert grundsätzlich gleich: ETF-Sparplan, gesetzliche Rente, ggf. Rürup oder bAV. Aber es gibt erhebliche Unterschiede in der steuerlichen Behandlung, beim Hinterbliebenenrisiko und bei der Möglichkeit zur gemeinsamen Optimierung. Wer die unterschiedliche Ausgangslage kennt, plant besser.

Steuerliche Unterschiede

KriteriumSingleEhepaar (zusammen veranlagt)
Sparerpauschbetrag1.000 EUR/Jahr2.000 EUR/Jahr
Grundfreibetrag11.784 EUR2× 11.784 EUR = 23.568 EUR
Einkommensteuer (Ehegattensplitting)Voller SteuersatzSplitting-Tarif bei Einkommensunterschied
Rürup-Sonderausgabenbis 29.344 EURbis 58.688 EUR

Hinterbliebenenrente: Was Ehepaare haben, Singles nicht

Wenn ein Ehepartner stirbt, erhält der hinterbliebene Partner:

  • Witwen-/Witwerrente: 55% der gesetzlichen Rente des Verstorbenen (§ 46 SGB VI)
  • Depot-Erbschaft: Das Depot geht komplett an den überlebenden Partner über — mit Erbschaftsteuerfreibetrag von 500.000 EUR

Singles haben das nicht. Wenn ein Single stirbt: Das Depot geht an Erben (Kinder, Eltern, Geschwister) — je nach Verwandtschaftsgrad mit unterschiedlichen Freibeträgen. Eine private Risikolebensversicherung kann diese Absicherungslücke schließen wenn nahestehende Personen (Lebenspartner, Kinder) versorgt werden sollen.

Warum Singles mehr sparen müssen

Singles tragen alle Kosten alleine: Miete, Krankenversicherung, Strom, Internet — ohne Teilung mit einem Partner. Die Lebenshaltungskosten pro Person sind für Singles 30-50% höher als für Paare. Das bedeutet: Singles müssen bei gleichem Einkommen mehr sparen um den gleichen Lebensstandard im Alter zu erreichen.

Faustregel: Singles sollten mindestens 15% des Nettoeinkommens für die Altersvorsorge sparen, Paare können mit 10-12% auskommen (da Fixkosten geteilt werden).

Wie Ehepaare optimieren können

  • Freistellungsauftrag aufteilen: 2.000 EUR optimal zwischen beiden Partnern verteilen basierend auf deren Kapitalerträgen
  • Renten-Lücken koordinieren: Wer mehr Rentenpunkte hat, arbeitet ggf. länger. Der andere kann früher in Rente.
  • Depot-Aufteilung: Wenn ein Partner einen höheren Einkommensteuersatz hat, profitiert die Günstigerprüfung stärker beim Partner mit niedrigerem Satz
  • bAV doppelt nutzen: Beide Partner nutzen die betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss

Strategien für Singles

  • Höhere Sparrate als Paare anstreben (15%+ des Nettos)
  • Notgroschen größer halten (kein Partner als Rückhalt im Notfall)
  • BU-Versicherung besonders wichtig (kein Partnergehalt als Backup)
  • Lebensversicherung prüfen wenn Nahestehende abgesichert werden sollen
  • Depot-Erbschaft planen: Testament oder Vorsorgevollmacht

Fazit: Beide können gut vorsorgen — aber mit unterschiedlichem Aufwand

Ehepaare haben steuerliche Vorteile und gegenseitige Absicherung. Singles müssen mehr sparen und mehr selbst absichern. Für beide gilt aber: Ein globaler ETF-Sparplan ist das wichtigste Instrument. Singles zahlen etwas mehr für die gleiche Sicherheit — aber mit konsequentem Sparplan und BU-Absicherung ist solide Altersvorsorge auch als Single vollständig machbar.

Häufige Fragen

Kann ein Ehepaar das Altersvorsorgedepot doppelt nutzen?

Ja - jeder Ehepartner kann ein eigenes Altersvorsorgedepot eröffnen. Doppelte Grundzulage (2x 540 EUR = 1.080 EUR/Jahr), doppelter Förderhochstbetrag (2x 1.800 EUR = 3.600 EUR/Jahr). Für Ehepaare besonders attraktiv - die Kinderzulage (300 EUR/Kind/Jahr) wird zusätzlich gewährt.

Wie hoch ist die Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot?

Geplant: 300 EUR/Jahr pro Kind (mit Kindergeldberechtigung). Bei 2 Kindern: 600 EUR Kinderzulage + 540 EUR Grundzulage = 1.140 EUR jährliche staatliche Förderung pro Person. Zusätzlich Sonderausgabenabzug bis 1.800 EUR/Jahr.

Altersvorsorgedepot während der Elternzeit - sinnvoll?

Ja - auch in der Elternzeit Einzahlungen möglichst weiterführen. Zulage gibt es unabhängig von Erwerbsarbeit. Selbst 50 EUR/Monat halten die Förderung aufrecht und stärken den Zinseszins. Sparplan nicht pausieren.

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