Key-Facts: Depot bei Arbeitslosigkeit
- Pfändungsschutz Depot ist bei ALG I und Bürgergeld geschützt
- Förderberechtigung ALG I Unmittelbar förderberechtigt (pflichtversichert)
- Förderberechtigung Bürgergeld Unmittelbar förderberechtigt
- Mindestbeitrag 120 EUR/Jahr (10 EUR/Monat)
- Beitragspause Möglich, aber keine Zulagen im Pausenjahr
Gute Nachricht: Dein Depot ist geschützt
Wenn du deinen Job verlierst, ist das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → einer der sichersten Vermögenswerte, die du besitzt. Es ist pfändungsgeschützt — weder Gläubiger noch der Staat können darauf zugreifen. Auch bei der Vermögensanrechnung im Bürgergeld bleibt das Depot außen vor.
Das bedeutet: Egal wie eng es finanziell wird — dein Depot solltest du niemals kündigen. Eine Kündigung wäre förderschädlich, und du müsst alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Mehr dazu unter Vorzeitige Entnahme.
ALG I: Weiterhin voll förderberechtigt
Beziehst du Arbeitslosengeld I, bist du weiterhin pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit bleibst du unmittelbar förderberechtigt und erhältst die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → plus eventuelle KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →n.
Der Mindestbeitrag im Altersvorsorgedepot beträgt 120 EUR/Jahr (10 EUR/Monat). Der geförderte Höchstbetrag liegt bei 1.800 EUR/Jahr. In der Arbeitslosigkeit reicht oft der Mindestbeitrag, um die Zulagen zu sichern.
Bürgergeld: Depot bleibt unangetastet
Beim Bürgergeld (ehemals ALG II/Hartz IV) gilt: Das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → wird nicht als Vermögen angerechnet. Du musst es nicht auflösen, bevor du Leistungen erhältst. Dies ist einer der größten Vorteile gegenüber einem normalen ETF-Depot, das angerechnet würde.
| Depot-Art | Pfändungsschutz | Bürgergeld-Anrechnung | Förderung bei ALG |
|---|---|---|---|
| AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz. Mehr erfahren → |
Ja, vollständig | Nein | Ja, volle Zulagen |
| Freies ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau. Mehr erfahren →-Depot |
Nein | Ja (über Schonvermögen) | Keine Förderung |
| Riester-Altvertrag | Ja | Nein | Ja |
| Tagesgeld/Sparkonto | Nein | Ja (über Freibetrag) | Keine |
Deine Optionen bei Arbeitslosigkeit
- Sparplan reduzieren Senke den Beitrag auf den Mindestbeitrag (120 EUR/Jahr). So erhältst du weiterhin eine GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → von 60 EUR plus eventuelle Kinderzulagen. - DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren → prüfen Stelle sicher, dass die geänderten Einkommensdaten korrekt gemeldet sind. - Depot NICHT kündigen Eine Auflösung ist förderschädlich. Alle erhaltenen Zulagen müssten zurückgezahlt werden.
- Beitragsfrei stellen (Notfall) Wenn selbst 120 EUR nicht möglich sind, kannst du das Depot beitragsfrei stellen. Keine Zulagen, aber auch keine Rückforderung.
- Nach neuem Job: Beitrag erhöhen Sobald du wieder verdienst, erhöhe den Eigenbeitrag idealerweise auf den Höchstbetrag von 1.800 EUR/Jahr (150 EUR/Monat).
Mehr erfahren → plus eventuelle Kinderzulagen. Bei 600 EUR/Jahr steigt die Zulage bereits auf 240 EUR. Selbst bei knappem Budget lohnt sich das fast immer. Weitere Informationen findest du bei Finanztip.
Vergleich: Weiterzahlen vs. Pausieren vs. Kündigen
Weiterzahlen (Minimum 120 EUR)
- Zulagen gesichert
- Zinseszinseffekt läuft weiter
- Nur 10 EUR/Monat nötig
- Pfändungsschutz bleibt erhalten
Kündigen (NICHT empfohlen)
- Alle Zulagen zurückzahlen
- Steuervorteile zurückzahlen
- Depot-Gewinne versteuern
- Pfändungsschutz verloren
Rechenbeispiel: Was kostet eine Kündigung?
| Position | Betrag |
|---|---|
| Depot-Guthaben | 18.000 EUR |
| Davon Zulagen (8 Jahre) | -4.320 EUR (Rückzahlung) |
| Sonstige Rückforderungen | -1.200 EUR |
| AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase. Mehr erfahren → auf Gewinne |
-1.200 EUR |
| Tatsächliche Auszahlung | 11.280 EUR (63 %) |
Berechne mit dem Depot-Rechner, wie sich dein Depot nach einer Beitragspause weiterentwickelt und was ein Neustart nach dem Jobwechsel bringt.
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