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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Altersvorsorgedepot bei Jobverlust und Arbeitslosigkeit

Key-Facts: Depot bei Arbeitslosigkeit

  • Pfändungsschutz Depot ist bei ALG I und Bürgergeld geschützt
  • Förderberechtigung ALG I Unmittelbar förderberechtigt (pflichtversichert)
  • Förderberechtigung Bürgergeld Unmittelbar förderberechtigt
  • Sockelbeitrag (Minimum für volle Zulage) 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat)
  • Beitragspause Möglich, aber keine Zulagen im Pausenjahr

Gute Nachricht: Dein Depot ist geschützt

Wenn du deinen Job verlierst, ist das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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einer der sichersten Vermögenswerte, die du besitzt. Es ist pfändungsgeschützt — weder Gläubiger noch der Staat können darauf zugreifen. Auch bei der Vermögensanrechnung im Bürgergeld bleibt das Depot außen vor.

Das bedeutet: Egal wie eng es finanziell wird — dein Depot solltest du niemals kündigen. Eine Kündigung wäre förderschädlich, und du müsst alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Mehr dazu unter Vorzeitige Entnahme.

ALG I: Weiterhin voll förderberechtigt

Beziehst du Arbeitslosengeld I, bist du weiterhin pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit bleibst du unmittelbar förderberechtigt und erhältst die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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plus eventuelle KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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n.

Der Sockelbeitrag im Altersvorsorgedepot beträgt pauschal 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) — für jeden, einkommensunabhängig. Damit erhältst du die volle Grundzulage von 540 EUR. Der SA-Förderhöchstbetrag liegt bei 1.800 EUR/Jahr. In der Arbeitslosigkeit reicht schon der Sockelbeitrag, um die Zulagen zu sichern.

Bürgergeld: Depot bleibt unangetastet

Beim Bürgergeld (ehemals ALG II/Hartz IV) gilt: Das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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wird nicht als Vermögen angerechnet. Du musst es nicht auflösen, bevor du Leistungen erhältst. Dies ist einer der größten Vorteile gegenüber einem normalen ETF-Depot, das angerechnet würde.

Depot-Art Pfändungsschutz Bürgergeld-Anrechnung Förderung bei ALG
AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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Ja, vollständig Nein Ja, volle Zulagen
Freies ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Depot
Nein Ja (über Schonvermögen) Keine Förderung
Riester-Altvertrag Ja Nein Ja
Tagesgeld/Sparkonto Nein Ja (über Freibetrag) Keine

Deine Optionen bei Arbeitslosigkeit

  1. Sparplan reduzieren Senke den Beitrag auf den Sockelbeitrag (60 EUR/Jahr / 5 EUR/Monat). So erhältst du weiterhin die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    von 540 EUR plus eventuelle Kinderzulagen.
  2. DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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    prüfen
    Stelle sicher, dass die geänderten Einkommensdaten korrekt gemeldet sind.
  3. Depot NICHT kündigen Eine Auflösung ist förderschädlich. Alle erhaltenen Zulagen müssten zurückgezahlt werden.
  4. Beitragsfrei stellen (Notfall) Wenn selbst 60 EUR/Jahr nicht möglich sind, kannst du das Depot beitragsfrei stellen. Keine Zulagen, aber auch keine Rückforderung.
  5. Nach neuem Job: Beitrag erhöhen Sobald du wieder verdienst, erhöhe den Eigenbeitrag idealerweise auf den Höchstbetrag von 1.800 EUR/Jahr (150 EUR/Monat).
Tipp: Für nur 5 EUR im Monat (60 EUR/Jahr Sockelbeitrag) erhältst du die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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von 540 EUR plus eventuelle Kinderzulagen — einkommensunabhängig, pauschal. Selbst bei knappem Budget lohnt sich das fast immer. Weitere Informationen findest du.

Vergleich: Weiterzahlen vs. Pausieren vs. Kündigen

Weiterzahlen (Sockelbeitrag 60 EUR/Jahr)

  • Zulagen gesichert
  • Zinseszinseffekt läuft weiter
  • Nur 5 EUR/Monat nötig
  • Pfändungsschutz bleibt erhalten

Kündigen (NICHT empfohlen)

  • Alle Zulagen zurückzahlen
  • Steuervorteile zurückzahlen
  • Depot-Gewinne versteuern
  • Pfändungsschutz verloren
Achtung: Es gibt unseriöseberater, die Arbeitslosen empfehlen, das Depot aufzulösen, um kurzfristig Geld zu haben. Das ist fast immer ein schlechter Rat. Die Rückzahlungen an den Staat fressen einen Großteil des Guthabens auf.

Rechenbeispiel: Was kostet eine Kündigung?

Position Betrag
Depot-Guthaben 18.000 EUR
Davon Zulagen (8 Jahre) -4.320 EUR (Rückzahlung)
Sonstige Rückforderungen -1.200 EUR
AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
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auf Gewinne
-1.200 EUR
Tatsächliche Auszahlung 11.280 EUR (63 %)

Berechne mit dem Depot-Rechner, wie sich dein Depot nach einer Beitragspause weiterentwickelt und was ein Neustart nach dem Jobwechsel bringt.

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Simuliere verschiedene Szenarien: Beitragspause, Mindestbeitrag oder voller Weiterbeitrag nach dem Jobverlust.

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Häufige Fragen

Was passiert mit dem AVD bei Jobverlust und ALG I?

Das AVD-Depot bleibt vollständig erhalten — es ist pfändungsgeschützt und wird nicht auf ALG I angerechnet. Während ALG I besteht weiterhin GRV-Versicherungspflicht über die Bundesagentur für Arbeit — der Grundzulagenanspruch bleibt bestehen. Der Der Sockelbeitrag (60 EUR/Jahr = 5 EUR/Monat) bleibt einkommensunabhängig — auch in der ALG-Phase. In der ALG-Phase: Beitrag auf Minimum reduzieren, nicht kündigen. Die Zulage läuft weiter.

Kann das AVD-Kapital bei Jobverlust aufgelöst werden?

Nein — das AVD ist ein gebundenes Altersvorsorgedepot. Eine vorzeitige Auflösung ist nicht möglich (anders als ein freies ETF-Depot). Das ist gleichzeitig Schutz: Das Kapital ist vor eigenen Impulsentscheidungen in Krisenzeiten geschützt und wächst weiter. Wer im Jobverlust liquides Kapital braucht: Notgroschen (3–6 Monatsgehälter auf Tagesgeld) ist dafür gedacht — nicht das AVD.

Wie baut man nach einem Jobverlust die Altersvorsorge wieder auf?

Nach Wiedereinstieg: AVD-Beitrag zuerst wieder mindestens auf den Sockelbeitrag (60 EUR/Jahr) für die volle Grundzulage anheben. Dann schrittweise erhöhen auf Förderhöchstbetrag (1.800 EUR/Jahr). Fehlende Jahre nachholen: Nicht möglich — Beiträge können nicht rückwirkend geleistet werden. Stattdessen: Erhöhter Beitrag in den Folgejahren. Priorität nach Jobverlust: Notgroschen aufbauen (1), dann AVD weiterführen (2), dann freies Depot (3).

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