Altersvorsorge nach Hauskauf — Depot trotzdem besparen?
Die Baufinanzierung läuft, das Budget ist eng — lohnt sich trotzdem ein Altersvorsorgedepot neben der Tilgung?
Key-Facts: Depot und Immobilie
- Baufinanzierung Zins (2026) Ca. 3,0-4,0 % effektiv
- Erwartete Depot-Rendite 6-7 % langfristig (MSCI WorldWas ist MSCI World?Aktienindex mit über 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern. Durchschnittliche Rendite seit 1970: ca. 7% pro Jahr. Der Klassiker für ETF-Sparpläne.
Mehr erfahren →) - Förderung Depot Bis 540 EUR GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → (bei 1.800 EUR Beitrag) - Wohn-Entnahme Möglich für selbstgenutzte Immobilie (Sonderregelung)
- Optimale Strategie Tilgung + Depot-Mindestbeitrag parallel
Immobilie allein ist keine Altersvorsorge
Viele Eigentümer glauben, mit dem Hauskauf sei die Altersvorsorge erledigt. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Eine selbstgenutzte Immobilie generiert keine laufenden Einnahmen — du sparst zwar die Miete, aber du brauchst trotzdem Geld für Lebenshaltung, Reparaturen und Steuern im Alter.
Das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → ergänzt die Immobilie optimal: Es liefert die monatliche Zusatzrente, die das Eigenheim nicht bieten kann.
Tilgung vs. Depot: Die Rechenlogik
Die Entscheidung ist mathematisch: Vergleiche den Effektivzins der Baufinanzierung mit der erwarteten Depot-Rendite inklusive Förderung.
| Szenario | Bauzins | Depot-Rendite (inkl. Förderung) | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Niedriger Bauzins | 2,0-3,0 % | 8-10 % (mit Zulagen) | Depot maximieren, Tilgung normal |
| Mittlerer Bauzins | 3,0-4,5 % | 8-10 % | Depot-Mindestbeitrag + Rest tilgen |
| Hoher Bauzins | 4,5-6,0 % | 8-10 % | Sondertilgung priorisieren, Depot-Minimum |
Wohn-Entnahme: Depot für die Immobilie nutzen
Eine besondere Option: Du kannst Guthaben aus dem AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → für eine selbstgenutzte Immobilie entnehmen — ohne dass es als förderschädlich gilt. Das funktioniert ähnlich wie beim alten Wohn-Riester:
- Entnahme für Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie
- Entnahme für Entschuldung der Immobilie (bis Rentenbeginn)
- Der entnommene Betrag wird auf dem Wohnförderkonto vermerkt
- Im Alter wird das Wohnförderkonto nachgelagert versteuert (Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren →)
Rechenbeispiel: Familie nach Hauskauf
Thomas (35) und Claudia (33) haben ein Haus gekauft. Baufinanzierung: 350.000 EUR, Zins 3,5 %, Tilgung 2 %, monatliche Rate 1.604 EUR. Netto-Einkommen zusammen: 5.200 EUR/Monat.
| Position | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| Baufinanzierung | 1.604 EUR | 19.248 EUR |
| Nebenkosten Haus | 400 EUR | 4.800 EUR |
| Lebenshaltung | 2.500 EUR | 30.000 EUR |
| Notgroschen-Aufbau | 200 EUR | 2.400 EUR |
| Depot Thomas (Minimum) | 10 EUR | 120 EUR |
| Depot Claudia (Minimum) | 10 EUR | 120 EUR |
| Zulagen (2 x 60 EUR Grundzulage + 300 EUR Kinderzulage) | — | 420 EUR |
Ergebnis: Für nur 108 EUR Eigenbeitrag pro Jahr (2 x 60 EUR Sockelbeitrag) erhalten Thomas und Claudia 1.380 EUR Zulagen (2 x 540 EUR Grundzulage + 300 EUR Kinderzulage). Das Depot wächst über 30 Jahre auf über 100.000 EUR — trotz Minimal-Einzahlung. Sobald die Baufinanzierung ausläuft, können sie die Depot-Beiträge auf den Höchstbetrag von 1.800 EUR/Jahr pro Person erhöhen. Weitere Informationen findest du.
Strategie nach Ablauf der Zinsbindung
- Jetzt: Mindestbeitrag ins Depot 60 EUR/Jahr (Sockelbeitrag) pro Person sichern die vollen Zulagen. Restliches Budget in Tilgung.
- Gehaltserhöhungen: Ins Depot Jede Erhöhung zu 50 % ins Depot umleiten (Gehaltssprung-Strategie).
- Sondertilgungen nutzen Wenn der Vertrag es erlaubt: 5-10 % Sondertilgung pro Jahr verkürzt die Laufzeit massiv.
- Nach Zinsbindung: Depot maximieren Wenn die Rate nach Anschlussfinanzierung sinkt: Differenz ins Depot.
- Haus abbezahlt? Voll investieren Ohne Tilgungsrate: Maximalen Depot-Beitrag + freies ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Depot füllen.
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Häufige Fragen
Wie verändert ein Hauskauf die Altersvorsorge-Strategie?
Nach dem Hauskauf oft: wenig Liquidität, hohe Tilgungsraten, mentale Erschöpfung durch den Kaufprozess. Typische Fehler: AVD-Sparplan kündigen oder pausieren. Besser: AVD-Mindesteigenbeitrag weiterlaufen lassen (5 EUR/Monat (60 EUR/Jahr) reichen für die volle Grundzulage (Sockelbeitrag)). Immobilie ist Wohnvorsorge, kein Rentenersatz — die Rentenlücke besteht trotz Eigenheim. Tilgungsrate und Altersvorsorge parallel führen.
Eigenheim oder ETF — was bringt mehr für die Altersvorsorge?
Beide haben ihre Berechtigung. Eigenheim: mietfreies Wohnen im Alter (ca. 600–1.200 EUR/Monat Ersparnis), psychologische Sicherheit, Inflationsschutz. ETF-Depot: Liquidität, globale Diversifikation, keine Nebenkosten, kein Klumpenrisiko. Historisch: ETFs rentieren mit 7–8 % p.a., Immobilien mit 3–5 % (ohne Hebeleffekt). Optimal: Eigenheim als Wohnbasis, ETF-Depot als Liquiditätsbaustein — nicht entweder/oder.
Was ist der Wohn-Riester und gilt er auch für das AVD?
Wohn-Riester (§ 92a EStG) erlaubt, gefördertes Kapital aus dem Riester-Vertrag für selbstgenutztes Wohneigentum zu entnehmen. Für das AVD gibt es eine vergleichbare Regelung: Das AVD-Kapital kann zur Finanzierung eines selbstgenutzten Eigenheims entnommen werden (Wohnförderungskonto-Regelung analog Riester). Bedingung: Das entnommene Kapital wird im Wohnförderkonto erfasst und im Rentenalter nachbesteuert. Details folgen mit den Durchführungsverordnungen ab 2027.
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